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Insolvenzantragsverfahren: Invest Life GmbH – Mangels Masse abgelehnt

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Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Invest Life GmbH, Waiblinger Str. 1-3, 70372 Stuttgart (AG Stuttgart, HRB 746358) wurde mit Beschluss vom 27. Oktober 2016 gem. § 26 InsO mangels Masse abgewiesen.

Amtsgericht Stuttgart  IN 352/16 

Rechtsbehelfsbelehrung

Dieser Beschluss kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart einzulegen.Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, wenn dieser nicht verkündet wird, mit dessen Zustellung. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird.


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