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Auch damit hat die BaFin wohl zu kämpfen

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Die BaFin weist erneut darauf hin, dass sie keine Zahlungsaufforderungen versendet, mit denen Finanztransaktionen ins Ausland veranlasst werden sollen. Sie bittet alle Empfänger, sich umgehend an die Polizei zu wenden.

Beim sogenannten „CEO-Fraud“, zu Deutsch Geschäftsführer- beziehungsweise Vorstands-Betrug, verwenden die Täter die Identität eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds eines Unternehmens, um verfügungsberechtigte Mitarbeiter zu Finanztransaktionen auf ausländische Konten zu verleiten. Um dem Ansinnen Glaubwürdigkeit zu verleihen, fügen die Betrüger häufig gefälschte Zahlungsaufforderungen der BaFin bei.


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