Quantcast
Channel: Graumarktinfos.de
Viewing all articles
Browse latest Browse all 4247

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen

$
0
0

Diese veröffentlichen wir immer dann auf einer unserer Internetseiten, wenn wir diese im Bundesanzeiger nachlesen können. Grundsätzlich werden diese Veröffentlichungen dann vorgenommen, wenn es bei den Straftätern sichergestelltes Vermögen gibt. Dieses wird dann in der Veröffentlichung aufgeführt. Gleichzeitig soll mit der Veröffentlichung darauf hingewiesen werden, das Geschädigte die Möglichkeit haben, ihren Schaden aus diesem Vermögen dann befriedigt zu bekommen, wenn sie einen rechtskräftigen Titel haben. Der Bundesanzeiger ist nicht Indexiert, was diese Veröffentlichungen anbetrifft. Genau deshalb haben wir uns als Verbraucherplattform dafür entschieden, das zu veröffentlichen damit die Geschädigten überhaupt davon erfahren, das es dort Vermögen gibt. Natürlich passt diese Veröffentlichung den Straftätern nicht, denn diese werden mit vollem Namen und ggf. Adresse in der Veröffentlichung benannt. Deshalb versuchen einige dieser Straftäter dann mit der Hilfe von Rechtsanwälten, diese Veröffentlichungen aus dem Netz zu bekommen- Meistens dann ohne Erfolg bei uns. Ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger gelöscht, und wir erhalten Kenntnis davon, dann löschen wir diese natürlich auch bei uns. Das ist eine Selbstverständlichkeit für uns.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 4247