Das war dannn der erste Schritt den die Rudolf Wöhrl AG rechtlich gegangen ist. Die Frage die bleibt ist dann aber in solchen Verfahren immer, ob diese Eigeninsolvenz nicht doch noch in eine Regelinsolvenz übergeht? Da muss man sicherlich den Fortgang des Verfahrens nun erst mal abwarten. Das Amtsgericht Nürnberg, als zuständiges Gericht in diesem Verfahren, hat das Insolvenzverfahren über die Rudolf Wöhrl AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Dezember eröffnet und die obengenannte Eigenverwaltung angeordnet. Trotzdem sind die Gläubiger der Rudolf Wöhrl AG ausgerufen, ihre jeweiligen Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 23. Dezember 2016 beim Sachwalter anmelden. Die Gläubigerversammlung findet erst im neuen Jahr, am 31. Januar 2017, statt. Der Sachwalter wird einem Unternehmen im Rahmen der Eigeninsolvenz dann immer vom jeweilig zuständigen Insolvenzgericht, in diesem Fall Nürnberg, zur Seite gestellt.
Für die Gläubiger dürfte allerdings mittlerweile klar sein, das sie einen großen Teil ihrer Kapitaleinlage verlieren werden. Parallel dazu soll es aber nach Medienangaben Ermittlungen gegen Verantwortliche des Unternehmens geben. Auch deren Ausgang wird man abwarten müssen.