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DEH GmbH- Deutsches Emissionshaus

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Unsere Leser wissen, das wir immerwieder einmal interessante Dokumente mit Informationen in unsere Redaktion zugespielt bekommen, die wir dann gerne hier dann veröffentlichen, wenn wir uns von der Echtheit der Informationen dann überzeugt haben. Ein solches interssantes Dokument haben wir nun Ende der vorigen Woche zugespielt bekommen, und wir konnten uns von der Echtheit überzeugen, insofern ist das sicherlich ein interessantes Dokument gibt es doch tiefere Einblicke in die Vorgänge rund um die dort aufegführten Unternehmen und Personen.

„Die  DEH     GmbH   wurde   mit   Gesellschaftsvertrag  vom    28.  12.2012    unter   dem  Namen „Deutsches Emissionshaus GmbH“ gegründet und nach Abänderung des Namens als  DEH GmbH im März 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Sie gebraucht in Prospekten neben  der  offiziellen   Bezeichnung   aber  auch   weiterhin  die Bezeichnung Deutsches Emissionshaus. Gründungsgesellschafter waren  Tobias Eckl und Michael Veit, die ihre Anteile in Höhe von jeweils 12.500 Euro im März  2013 zunächst an die Premium Financial Partner GmbH und, nach Rückübertragung der Anteile im Dezember 2013, im Mai 2014 an Dr. Stefan Laternser übertrugen. Geschäftsführer war zunächst Thomas Seidl, der nach eigenen Angaben gegenüber dem Insolvenzverwalter,  im  November 2014  sein  Amt  niedergelegt  haben soll.

Seinen Angaben gegenüber dem Insolvenzverwalter zufolge behielt der Beschuldigte  Eckl aber einen wesentlichen Einfluss auf die DEH GmbH. Im Juni 2014 wurde Matthias Hassler als Geschäftsführer eingetragen.

Nach seinen Angaben gegenüber dem Insolvenzverwalter soll  er  dieses  Amt im   September 2014  bis  zum  Februar 2015  niedergelegt haben.  Daneben  gibt sich  Dr. Laternser wohl nicht  nur  als Alleingesellschafter, sondern auch als Geschäftsführer der DEH  GmbH aus.

Am O1.03.2013 gründete der Herr Eckl, jeweils als Alleingesellschafter, die Renta Select GmbH und die Value lnvest GmbH: im April 2013 wurde dann die DEH GmbH Alleingesellschafterin der Renta Select GmbH und der Value lnvest GmbH. Seidl wurde zum  Geschäftsführer der Renta Select GmbH und der Value lnvest GmbH  bestellt.

Im Juni 2014 wurde Matthias Hassler zum Geschäftsführer beider Gesellschaften bestellt, der die Ämter jedoch schon im September 2014 wieder niederlegte. Die Geschäftsräume und die Geschäftsanschrift aller drei Gesellschaften waren in der Hopfenstraße 8, 80335 München angesiedelt. Ein Teil der Geschäftsräume wurde an die Premium Vermögensberatung GmbH untervermietet.

Zwischenzeitlich sind die DEH GmbH, die Value lnvest GmbH, die Renta Select GmbH und die Premium Vermögensberatung GmbH insolvent.

Die DEH GmbH, die Renta Select GmbH und die Value lnvest GmbH boten Investitionsmöglichkeiten über Nachrangdarlehen in den Bereichen Holzpellets, Blindpool- Mezzanine-Finanzierungen  und Goldsparpläne/Edelmetalle an.

Das Anlageprodukt „Green Energy“ wurde von der DEH GmbH in einem Prospekt als eine Form der Mezzanine-Finanzierung vorgestellt, mit der Anleger von den hohen Renditen erfolgreicher Unternehmer im Bereich Holzpellets profitieren könnten, ohne die unternehmerischen Risiken einer Beteiligung eingehen zu müssen. Zu der Investition wurde ausgeführt, dass Holzpellets und Holzrohstoffe sichere Sachwerte seien, die aufgrund des bestehenden Energiekonsenses einer starken Nachfrage unterlägen, dass die Anleger eine vergleichsweise hohe Sicherheit durch ein kalkulierbares Produktions- und Handelsgeschäft erhielten und dass die DEH GmbH einen Eigentumsvorbehalt am Warenbestand und ein Pfandrecht an der Liegenschaft habe, welches ihren Risikobereich abdecke, dass erfolgreiche Unternehmen hier Renditen von 20 Prozent und mehr erwirtschafteten und dass die Anleger mit Green Energy als Mezzanine-Finanzierung von diesen hohen Renditen profitierten ohne die unternehmerischen Risiken einer Beteiligung eingehen zu müssen, dass der häufige Umschlag hohe Renditen bei quartalsweiser Verfügbarkeit ermögliche, dass das Mezzanine-Investment kalkulierbare Ergebnisse betreffend Anlagerenditen und Anlagezeitraum liefere und sich deshalb ausgezeichnet als Grundlage des Produktes Green Energy mit festen Zinsen und flexiblen Laufzeiten eigne. In der nachfolgenden Konditionsübersicht wurden die Art der Investition mit Mezzanine-Finanzierung beschrieben, als Sicherheit ein Pfandrecht an der Liegenschaft und ein Eigentumsvorbehalt an den Rohstoffen und dem Pelletsbestand aufgeführt und als Zinssatz für die Mezzanine-Finanzierung für 12 Monate 3,50% p.a., für 24 Monate 4,00% p.a., für 36 Monate 4,50% p.a., für 48 Monate

5,00%, für 60 Monate 5,50% p.a. und für 72 Monate 6% p.a. angegeben, als Laufzeit wurden drei bis 72 Monate, als Volumen 2 Millionen Euro, als Mindestzeichnungssumme 1.000 Euro ohne Agio angegeben und zur Handelbarkeit wurde ausgeführt, dass die Abtretung von Ansprüchen aus der Finanzierung jederzeit mit Zustimmung  des  Darlehensnehmers  möglich sei.

Das DEH Edelmetallportfolio bot nach dem entsprechenden Prospekt der DEH GmbH die Möglichkeit, mit dem Abschluss eines  DEH  Portfolio  Rohstoffplans  in  Edelmetalle  wie  Silber, Gold und Platin oder andere Rohstoffe, wozu neben weiteren Edelmetallen auch Industriemetalle, strategische Metalle und Rohöl zählen,  zu investieren. 

Hierfür  waren entweder eine einmalige Mindestanlage von 3.000  Euro  oder  der  Abschluss  eines  DEH Portfolio Sparvertrags mit monatlichen Rohstoffkäufen ab 50 Euro erforderlich.  Die  Anleger hatten die Möglichkeit, die Aufteilung ihres Anlagebetrages auf Silber, Gold, Platin und die Kategorie andere Rohstoffe einem Rohstoffverwalter zu überlassen oder diese selbst vorzunehmen. Der Beschuldigte Dr. Laternser wurde dabei als Rohstoffverwalter und Anlageexperte vorgestellt. Als Vorteile dieser Anlageform wurden herausgestellt, dass  die Anlage flexibel und Teilentnahmen jederzeit  möglich  seien,  dass  die  Wahlmöglichkeit zwischen einer eigenen Allokation zwischen Gold, Silber und Platin und dem Portfoliomanagement durch einen renommierten Rohstoffverwalter bestehe,  dass  die Investition abgeltungssteuerfrei sei, dass die Rohstoffe günstig zum Großhandels-Kilopreis angekauft würden, dass die Kosten transparent seien und laufzeitabhängig zurückerstattet würden, dass das Risiko durch die Investition in mehrere Rohstoffe gestreut würde, dass die Investition durch einen Treuhänder überwacht würde, dass die Rohstoffe für die Anleger physisch gelagert würden, dass eine Auszahlung in physischem Gold erfolgen könne, dass die Rohstoffe außerhalb des Bankensystems in einem Zollfreilager mehrwertsteuerfrei gelagert würden, dass die Lagerbestände versichert seien, dass bei Ein- und Auslagerung ein Sechs- Augen-Sicherheitskonzept gelte, dass es eine jährliche, durch einen Wirtschaftsprüfer überwachte Bestandsmitteilung gebe und  dass  die  Anlage  inflationsgeschützt sei.  Am  Ende des Prospekts wurde darauf hingewiesen, dass die Preisentwicklung von Rohstoffen höchst unterschiedlich verlaufe.

Bei dem DEH Portfolio handele es sich nicht um ein kurzfristiges Handelsprodukt, sondern um eine langfristig orientierte Anlage in Edelmetalle,  die  aber dennoch bei Liquiditätsbedarf täglich zu besten Verkaufskursen  für die Anleger verfügbar sei.  Ein täglicher Zugang vor Ort nach Vereinbarung oder ein  europaweiter  Terminversand wurden versichert.

Als Kooperationspartner wurde am Ende des Prospekts  die  EM  Global  Service AG  mit Sitz  im  Fürstentum  Liechtenstein angegeben.

Unter Value lnvest bot die DEH GmbH Nachrangdarlehen mit verschiedenen Laufzeiten und Zinssätzen an, mit denen in erfolgreiche Unternehmen und Unternehmer sowie  in  die Versorgung der Industrie  mit seltenen  Rohstoffen  investiert werde.  Für Nachrangdarlehen der Tranche 1 betrug die Laufzeit ein Jahr und der Zinssatz 5,00% p.a. mit einer Vergütung des Vertriebs für die Vermittlung des Nachrangdarlehens von 2%, für Nachrangdarlehen der  Tranche 2 betrug die Laufzeit drei Jahre und der Zinssatz  6,00%  p.a.  mit einem  Agio  von  2% und einer Vergütung des Vertriebs für die Vermittlung des Nachrangdarlehens von 4,00%, für Nachrangdarlehen der Tranche 3 betrug die Laufzeit sieben Jahre und der Zinssatz 7,50% mit einem Agio von 5% und einer Vergütung des Vertriebs für die Vermittlung des Nachrangdarlehens von 7%. Zum Abschluss des Informationsblatts wurde darauf hingewiesen, dass der Darlehensgeber mit der Darlehensnehmerin einen qualifizierten  Rangrücktritt hinsichtlich des gewährten Darlehensbetrages und der Zinszahlungen vereinbart und dass ein Verlust des eingesetzten Kapitals bis hin zum  Totalverlust nicht ausgeschlossen werden  könne.

Unter Renta Select bot die DEH GmbH Nachrangdarlehen mit verschiedenen Laufzeiten und Zinssätzen an, mit denen in verschiedenste Instrumente und Sachwerte investiert werde. Für Nachrangdarlehen der Tranche 1 betrug die Laufzeit zwei Jahre  und  der Zinssatz  3,25%  p.a. mit einem Agio von einmalig 1% und einer Vergütung des Vertriebs für die Vermittlung von einmalig 3%, für Nachrangdarlehen der Tranche 2 betrug die Laufzeit vier  Jahre  und  der Zinssatz 4,25% mit einem Agio von einmalig 2% und einer Vergütung des Vertriebs für die Vermittlung von einmalig 4%, für Nachrangdarlehen der Tranche 3 betrug die  Laufzeit sechs Jahre und der Zinssatz 5,25% mit einem Agio von einmalig 3%  und  einer  Vergütung  des Vertriebs für die Vermittlung von einmalig 5%. Zum Abschluss  des  Informationsblatts  wurde darauf hingewiesen, dass der Darlehensgeber mit der Darlehensnehmerin einen qualifizierten Rangrücktritt hinsichtlich des gewährten Darlehensbetrages und der Zinszahlungen vereinbart und dass ein Verlust des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust nicht ausgeschlossen werden könne.

Die Abwicklung der Investitionen wurde in einer Graphik jeweils so dargestellt, dass die Anlegergelder über einen Mittelverwendungskontrolleur über ein Einzahlungskonto und ein Auszahlungskonto an die Value lnvest bzw. Renta Select fließen, die das Geld,  beraten durch  ein Investitionsgremium, über ein Investitionskonto und einen Notar in die jeweiligen Produkte und Dienstleistungen investieren. Die Anlegerverwaltung für die  Value  lnvest  bzw.  Renta  Select sollte  über Deutsches Emissionshaus,  also  die DEH  GmbH,  erfolgen.

Die DEH GmbH schloss am 19.07.2013 sowohl mit der  Value  lnvest  GmbH  als  auch  mit der Renta Select GmbH jeweils eine  Dienstleistungsvereinbarung  ab,  wonach  die  DEH  GmbH 7,5%  auf die bei der Value lnvest GmbH bzw.  Renta Select GmbH von Anlegern einbezahltenDarlehensbeträge, mindestens aber 300.000 Euro erhalten und im Gegenzug für diese die geschäftlichen Tätigkeiten erbringen  sollte.

Die Premium Vermögensberatung GmbH wurde wie  die DEH  GmbH  von  den Herren Eckl und  Veit gegründet. Sie trat als selbständige Handelsmaklerin für die DEH GmbH auf und vertrieb als solche Anlageprodukte der DEH GmbH, der Value lnvest GmbH  und  der Renta Select GmbH. Seit dem 04.07.2013  besteht  eine  Dienstleistungsvereinbarung  zwischen  der DEH GmbH und der Premium Vermögensberatung GmbH, nach der die DEH GmbH Dienstleistungen für die Premium Vermögensberatung  GmbH erbringt und hierfür von  dieser  ein Servicehonorar von monatlich 5.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhält. Im Jahr 2015 änderte die Gesellschaft ihren Namen in fondsonlinediscount24.de GmbH  und  verlegte ihren Sitz von Regensburg nach Viersen. Im Jahr 2015 übertrugen auch beide Beschuldigte ihren Gesellschaftsanteil an die Corporate Consulting GmbH. Bis  zum  30.09.2014  war  Tobias  Eckl als Geschäftsführer eingetragen, dann wurde Karl Erich Schmitz zum Geschäftsführer bestellt.

  1. Die Herren beabsichtigten von Anfang an, die Anlegergelder, die  an  die  DEH GmbH, an die Value lnvest GmbH und an die Renta Select GmbH  flössen,  nur  zu  einem Bruchteil zu den vorgegebenen Investitionszwecken  an  Unternehmen  aus  der Rohstoffbranche weiterzuleiten und den überwiegenden Teil der Anlegergelder innerhalb der DEH GmbH,   Value  lnvest  GmbH,   Renta  Select  GmbH  und  Premium   Vermögensberatung GmbH sowie an die Vermögensberatung Sl/ect GmbH, deren Gesellschafter wiederum die Herren Eckl und Veit waren, weiterzuleiten.  Herren  beabsichtigten  damit, den einzelnen Gesellschaften Gelder zukommen zu lassen, die diese nicht durch eigene Einnahmen  erzielt  oder durch  die  Erbringung  adäquater Gegenleistungen  verdient hatten, und  deren  finanzielle  Situation  so   zu   verbessern.   Über  die  DEH    GmbH  und  die   PremiumVermögensberatung GmbH wollten die Beschuldigten zudem  auch  durch Auszahlungen  an sich bzw. an von ihnen gegründete oder beeinflusste Gesellschaften profitieren. Wie die Herren wussten, wurden  die  Anlegergelder  damit zum  überwiegenden  T-eil  nicht  zu den vorgesehenen Zwecken investiert und konnten so die vorgesehenen Renditen nicht  erzielen. Eine Auszahlung der Zinsen an die Anleger war vielmehr nur vorübergehend mit Hilfe neuer Anlegergelder möglich. Die Beschuldigten nahmen von Anfang  an  billigend  in  Kauf, dass bei Ausbleiben neuer Anlegergelder oder Zunahme der fälligen Rückzahlungsansprüche die Anleger nicht mehr ausbezahlt werden konnten und die von ihnen gezahlten Anlagesummen verlieren würden. Da die Anlegergelder überwiegend nicht investiert wurden und  somit  nicht einmal die  Chance  auf einen  Gewinn  erhielten  und  die  DEH   GmbH, Value lnvest GmbH und Renta Select GmbH weder über einen eigenen operativen Geschäftsbetrieb noch über nennenswerte Vermögenswerte verfügten und sich nur vorübergehend aus weiteren Anlegergeldern finanzieren konnten, waren die von den Anlegern getätigten Investitionen von Anfang an wertlos bzw. nahezu wertlos, jedenfalls blieb ihr Wert aber deutlich hinter der Investitionssumme zurück.
  • Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben zu den von der DEH GmbH in Aussicht gestellten Investitionen und auf die Investition ihrer Gelder zu den vorgegebenen Investitionszwecken überwiesen Anleger der DEH GmbH insgesamt 500 TEuro.

Nach den ersten Auswertungen durch das Bayerische Landeskriminalamt im Rahmen des Clearingverfahrens nahm die DEH GmbH zwischen Juni 2013 und Juli 2014 für das Produkt Green Energy Anlegergelder in Höhe von 728.000 Euro ein. Hiervon wurde lediglich ein Betrag von 325.620 Euro und damit ca. 45% dem Investitionszweck entsprechend an die Pellex Green Power GmbH mit Sitz in Sachsenburg, Österreich weitergeleitet, die im Großhandel mit festen Brennstoffen tätig ist und in Österreich ein Pelletswerk betreibt. Von dem verbleibenden und überwiegenden Teil der Anlegergelder wurden 100.000 Euro in bar verfügt, 70.000 Euro als Provisionen sowie 8.000 Euro als Provisionsvorschuss an die Premium Vermögensberatung GmbH und 125.000 Euro als Gehälter und Reisekosten ausbezahlt. Darüber hinaus wurden verschiedene Darlehen ausgereicht.  In diesem Zeitraum verbuchte die DEH GmbH keine Gewinne aus Investitionen, sondern nur Provisionsgutschriften in Höhe von 26.000 Euro von der EM Global Services AG, die aus der Vermittlung von lnvestorengeldern an die EM Global Services AG durch die DEH GmbH resultieren, und eine Gutschrift von der BSL Fonds Management GmbH mit dem Verwendungszweck Pellex GP GmbH Mezzanine.

Hinweise darauf, dass von der DEH GmbH auch Anlegergelder an die EM Global Service AG flössen, liegen nicht vor.

Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters nahm die DEH GmbH insgesamt Anlegergelder in Höhe von 802.530 Euro ein, die im Wesentlichen durch Vermögensberater der Premium Vermögensberatung GmbH vermittelt wurden. Mit der Pellex Green Power GmbH schloss sie am 17.09.2013 einen Vertrag über die Gewährung eines partiarischen Darlehens in Höhe von 504.000 Euro ab, das in verschiedenen Tranchen zwischen Septembernd Dezember 2013 abgerufen werden sollte. Hiervon wurden aber nur ca. 200.000 Euro an die Pellex Green Power GmbH ausbezahlt, ca.  150.000 Euro durch die DEH GmbH selbst, weitere 50.000 Euro wurden von der Value lnvest GmbH für die DEH GmbH ausbezahlt. Am 31.12.2013 schloss die DEH GmbH  einen  weiteren  Vertrag  mit der Pellex  Green  Power GmbH Ober die Gewährung eines partiarischen Darlehens von insgesamt 1.800.000 Euro ab, das in verschiedenen Tranchen zwischen  Januar  und  Oktober  2014  abgerufen  werden  sollte. Hiervon wurde aber nur ein Betrag von 185.620 Euro an die  Pellex Green  Power  GmbH ausbezahlt. Im Gegenzug für diese Mezzanine-Finanzierung sollte die DEH GmbH eine Grundpfandrechtssicherheit erhalten. Hinweise darauf,  dass  eine solche  Sicherheit zugunsten der DEH GmbH bestellt wurde,  liegen nicht vor.  Zwischen  Juni  und August 2014 gewährte die  DEH GmbH der Value Invest GmbH Darlehen in Höhe von insgesamt 114.500 Euro, die nicht abgesichert waren und nicht zurückbezahlt wurden. Mit Vertrag vom 25.07.2013 gewährte die DEH GmbH  Herrn  Seidl  ein  Darlehen  in  Höhe  von  48.000  Euro, das  ebenfalls nicht abgesichert war und nicht zurückbezahlt wurde. Seidl hob von diesem Geld insgesamt einen Betrag von 30.000 Euro ab, ohne dass ihm  hierauf ein  Anspruch  zustand,  im  Juni  2014 reichte die DEH GmbH zudem ein Darlehen in  Höhe  von  60.000  Euro  an  ein weiteres Unternehmen aus. Ab Frühjahr 2014 kam es zu ersten Zahlungsstockungen bei der DEH GmbH; Anlegergelder gingen nicht mehr regelmäßig ein. Ende 2014 stellten die AOK Bayern wegen einer Forderung von 9.334, 12 Euro an offenen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für  den Zeitraum Juli  bis  Oktober 2014,  im  Februar 2015  die SBK  wegen einer Forderung  von 24.843,66 Euro an  offenen  Gesamtsozialversicherungsbeiträgen  für  den  Zeitraum  April  bis  Dezember 2014 und im März 2015 das Finanzamt nchen  wegen  einer  Lohn-  und  Umsatzsteuer-  forderung von 63.526,37 Euro für die Jahre 2013 und 2014 jeweils einen  Fremdantrag  auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens  Ober  das  Vermögen  der  DEH  GmbH.  Zum Stichtag 22.05.2015 als vermutetem Datum für die Eröffnung  des  Insolvenzverfahrens  konnte  die  DEH GmbH    keine    der   gegen  sie bestehenden    Forderungen    erfüllen  und   war   damit zahlungsunfähig.

2) Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben zu den von der Value lnvest GmbH und DEH  GmbH in Aussicht gestellten Investitionen und auf die Investition ihrer Gelder zu den vorgegebenen Investitionszwecken überwiesen Anleger der Va/ue lnvest GmbH insgesamt 877.500 Euro.

Nach den ersten Auswertungen durch das Bayerische Landeskriminalamt im Rahmen des Clearingverfahrens nahm die Value lnvest GmbH zwischen Juni 2013 und Juli  2014  Anlegergelder in Höhe von 507.000 Euro  ein.  Hiervon  wurde  lediglich  ein  Betrag  von  60.000 Euro und damit ca.  12%  einem  möglichen  Investitionszweck  entsprechend  an  die  Pellex Green   Power   GmbH   weitergeleitet.   214.702    Euro    flössen   als    Verwaltungsvergütung bzw. Honorar an die DEH GmbH, 191.500 Euro als Darlehen bzw. Promotionsvorschuss an die Premium Vermögensberatung GmbH und 12.500 Euro als Darlehensaufstockung an die Vermögensberatung Select GmbH, deren Gesellschafter ebenfalls die Herren Eckl und Veit waren. 146.000 Euro und damit ca. 29% der neu eingenommenen Anlegergelder flössen als Zinsauszahlungen an Anleger zurück, ohne dass diesen Auszahlungen Gewinne aus einer Investition zugrunde lagen und ohne dass die neu eingenommenen Anlegergelder in ausreichendem Umfang investiert wurden, um in Zukunft die vorgesehenen Zinsen für die Anleger erwirtschaften zu können. Die übrigen Gelder wurden zur Begleichung von Kosten und Gehältern verwendet.

Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters nahm die Value lnvest GmbH insgesamt Anlegergelder in Höhe von 877.500 Euro ein, die durch Vermögensberater der Premium Vermögensberatung GmbH vermittelt wurden. Zwischen März 2013 und Juli 2013 wurden Darlehen in Höhe von insgesamt 520.000 Euro an die Premium Vermögensberatung GmbH ausgereicht, ohne dass diese Darlehen von dem Investitionszweck gedeckt gewesen wären. Vielmehr wurden damit über Anlegergelder Provisionsansprüche der Vermittler der Premium Vermögensberatung GmbH beglichen, die diesen gegenüber der Value lnvest GmbH für die Vermittlung der Value lnvest – Anlagen zustanden. Als Sicherheit war zunächst eine Bürgschaftserklärung durch Herrn Eckl als Geschäftsführer der Premium Vermögensberatung GmbH vorgesehen, die jedoch nicht erfolgte. Dennoch wurden die Darlehen ohne Sicherheit an die Premium Vermögensberatung GmbH ausbezahlt. Zwischen Mai 2013 und Dezember 2013 reichte die Value Inest GmbH zudem Darlehen in Höhe von insgesamt 62.500 Euro an die Vermögensberatung Select GmbH aus, deren Gesellschafter ebenfalls die Herren Eckl und Veit waren. Mit Vereinbarung vom 21.05.2014 wurden diese  bislang  nicht  als  nachrangig ausgestalteten Darlehen  zu einem einheitlichen nachrangigen Darlehen  mit  fünfjähriger Laufzeit und einer Verzinsung  von  6%p.a. zusammengefasst, wodurch sich die finanzielle Situation und Liquidität der Value lnvest GmbH weiter verschlechterten. Die an die Premium Vermögensberatung GmbH gewährten Darlehen wurden nicht zurückbezahlt. Die Premium Vermögensberatung GmbH  war    seit  2012    bilanziell  überschuldet   und   befand  sich  seit  Ende   2013    in Zahlungsschwierigkeiten. Zu Beginn des Jahres 2014 kündigten viele Anleger ihre einjährige Anlage, so dass ab diesem Zeitpunkt absehbar zum 30.04.2015 die jeweiligen Anlagesummen und die vorgesehenen Zinsen fällig wurden. Zum Stichtag 15.03.2016 als vermutetem Datum für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte die Value lnvest GmbH keine der gegen sie bestehenden Forderungen erfüllen und war damit zahlungsunfähig.

3) Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben zu den von der Renta Select GmbH und DEH GmbH in Aussicht gestellten Investitionen und auf die Investition ihrer Gelder zu den vorgegebenen Investitionszwecken überwiesen Anleger der Renta Select GmbH insgesamt 230.000 Euro.

Nach den ersten Auswertungen durch das Bayerische Landeskriminalamt im Rahmen des Clearingverfahrens nahm die Renta Select GmbH zwischen Juni 2013 und Juli 2014 Anlegergelder in Höhe von 69. 100 Euro ein. Hiervon wurde ein Betrag von 52.200 Euro als Darlehen bzw. Provisionsvorschuss an die Premium Vermögensberatung GmbH überwiesen,

  • Es wurden Zinsen an Anleger ausbezahlt, ohne dass diesen Auszahlungen Gewinne aus einer Investition zugrunde lagen und ohne dass die neu eingenommenen Anlegergelder investiert wurden, um in Zukunft die vorgesehenen Zinsen für die Anleger erwirtschaften zu können.

Nach  den   Feststellungen  des   Insolvenzverwalters   nahm    die   Renta   Select  GmbH Anlegergelder in Höhe von 230.000 Euro ein, die durch Vermögensberater der Premium Vermögensberatung GmbH vermittelt wurden. Zwischen März und Oktober 2013 wurden Darlehen in Höhe von insgesamt ca. 200.000 Euro an die Premium Vermögensberatung GmbH ausgereicht, ohne dass diese Darlehen von dem Investitionszweck gedeckt gewesen wären. Vielmehr wurden damit über Anlegergelder Provisionsansprüche der Vermittler der Premium Vermögensberatung GmbH beglichen, die diesen gegenüber der Renta Select GmbH für die Vermittlung der Renta Select – Anlagen zustanden. Als Sicherheit war zunächst eine Bürgschaftserklärung durch Herrn Eckl als Geschäftsführer der Premium Vermögensberatung GmbH vorgesehen, die jedoch nicht erfolgte. Dennoch wurden die Darlehen ohne Sicherheit an die Premium Vermögensberatung GmbH ausbezahlt. Mit Vereinbarung vom 21.05.2014 wurden diese Darlehen, auch soweit sie bislang nicht nachrangig  ausgestaltet waren,   zu  einem   einheitlichen    nachrangigen  Darlehen mit fünfjähriger Laufzeit und einer Verzinsung von 6% p.a. zusamrr:iE;ngefasst, wodurch sich die finanzielle Situation und Liquidität der Renta Select GmbH weiter verschlechterten. Die an die Premium Vermögensberatung GmbH gewährten Darlehen wurden nicht zurückbezahlt. Die Premium  Vermögensberatung GmbH war seit 2012 bilanziel überschuldet und befand sich seit Ende 2013 in Zahlungsschwierigkeiten. Zum Stichtag 15.03.2016 als vermutetem Datum für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens konnte die Renta Select GmbH keine der gegen sie bestehenden Forderungen erfüllen und war damit zahlungsunfähig.

  1. Den Verantwortlichen war bewusst, dass die von der DEH GmbH herausgegebenen Prospekte, die die Anlagen der DEH GmbH, Value lnvest GmbH und Renta Select GmbH potentiellen Anlegern vorstellten, unrichtige vorteilhafte Angaben enthielten nachteilige Tatsachen verschwiegen.
  1. Die Übersicht zu dem DEH-Anlageprodukt „Green Energy“ enthielt die unrichtige und für eine Anlageentscheidung vorteilhafte Angabe, dass die Investitionen der Anleger, die als Mezzanine-Finanzierung von der DEH-GmbH an Unternehmen weitergereicht werden, durch ein Pfandrecht an der Liegenschaft und einen Eigentumsvorbehalt an den Rohstoffen und dem Pelletsbestand abgesichert Tatsächlich wurden jedoch Anlegergelder mittels partiarischer Darlehen an die Pellex Green Power GmbH weitergeleitet, ohne dass der DEH GmbH im Gegenzug die angegebenen Sicherheiten eingeräumt wurden.
  1. Die Übersicht zu den Value lnvest Anlagen verschwieg, dass die DEH GmbH aus den Ober die Value lnvest GmbH getätigten Investitionen mit den vereinbarten 7,5% auf die bei der Value lnvest GmbH von Anlegern einbezahlten Darlehensbeträge, eine hohe, von den Anlegergeldern der Value lnvest GmbH zu finanzierende und deshalb für die Anleger nachteilige Vergütung erhalten sollte. Die Übersichten zu den Value lnvest Anlagen verschwiegen weiterhin, dass ein erheblicher Teil der Anlegergelder nicht zur Investition in die jeweils vorgegebenen Produkte verwendet wurde, sondern als Provisionszahlungen und Darlehen an die Premium Vermögensberatung GmbH floss und damit für Investitionszwecke nicht mehr zur Verfügung stand. Die Übersichten zu den Value lnvestAnlagen spiegelten zudem in der graphischen Übersicht die Einschaltung eines Mittelverwendungskontrolleurs vor. Tatsächlich wurden jedoch die an die Value lnvest GmbH fließenden Anlegergelder allein nach den Interessen der Beschuldigten vornehmlich zu investitionsfremden Zwecken verwendet.
  1. Die Übersicht zu den Renta Select Anlagen verschwieg, dass die DEH GmbH aus den Ober die Renta Select GmbH getätigten Investitionen mit den vereinbarten 7,5% auf die bei der Renta Select GmbH von Anlegern einbezahlten Darlehensbeträge, mindestens aber Euro, eine hohe, von den Anlegergeldern der Renta Select GmbH zu finanzierende und deshalb für die Anleger nachteilige Vergütung erhalten Die Übersichten zu den Renta Select – Anlagen verschwiegen weiterhin, dass ein erheblicher Teil der Anlegergelder  nicht zur Investition in die jeweils vorgegebenen Produkte verwendet wurde, sondern als Provisionszahlungen und Darlehen an die  Premium  Vermögensberatung  GmbH floss  und damit für Investitionszwecke nicht mehr zur Verfügung stand. Die Übersichten zu den Renta Select – Anlagen spiegelten zudem in der graphischen Übersicht die Einschaltung eines Mittelverwendungskontrolleurs vor. Tatsächlich wurden jedoch die an die Renta Select GmbH fließenden Anlegergelder allein nach den Interessen der Beschuldigten vornehmlich zu investitionsfremden Zwecken verwendet.
  • Als Geschäftsführer der DEH GmbH, der Value lnvest GmbH und der Renta Se/ect GmbH verletzte der Beschuldigte Seidl die ihm jeweils gegenüber diesen  Gesellschaften obliegenden Vermögensbetreuungspflichten.
  1. Dadurch, dass der Verantwortliche Seidl als Geschäftsführer der DEH GmbH ungesicherte Darlehen in Höhe von insgesamt 114.500 Euro an die Value lnvest GmbH gewährte, deren finanzielle Situation er als Geschäftsführer auch dieser Gesellschaft  kannte,  verletzte  er  die ihm gegenüber der DEH GmbH obliegende  Vermögensbetreuungspflicht.  Da  die  Darlehen von der Value lnvest GmbH nicht zurückgezahlt werden  konnten,  entstand  der DEH  GmbH auch ein  entsprechender Vermögensnachteil.

Durch die Gewährung ungesicherter Darlehen in Höhe von  insgesamt  114.500  Euro  an  die Value lnvest GmbH verletzte auch der Verantwortliche Eckl, der aufgrund seines maßgeblichen Einflusses auf die DEH GmbH als deren faktischer Geschäftsführer anzusehen ist, die ihm als solchen obliegende Vermögensbetreuungspflicht.

  • Als Geschäftsführer der DEH GmbH verletzte Herr  Seidl die  ihm  obliegende Vermögensbetreuungspflicht auch dadurch, dass er sich durch  die  DEH  GmbH selbst ein ungesichertes Darlehen gewährte, das er aufgrund seiner persönlichen finanziellen Situation nicht zurückzahlen konnte. Der DEH  GmbH entstand dadurch ein  entsprechender Vermögensnachteil.
  • Weiter hob der Verantwortiche Seidl insgesamt 30.000  Euro  von  Konten  der DEH  GmbH ab, ohne dass ihm hierauf ein Anspruch zustand, und verletzte damit die ihm als Geschäftsführer der DEH GmbH obliegende Vermögensbetreuungspflicht. Der DEH GmbH entstand dadurch ein  entsprechender Vermögensnachteil.
  1. Als Geschäftsführer der Value lnvest GmbH verletzte Herr Seidl die ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht, indem er für die Value Invest GmbH Darlehensverträge mit der Premium Vermögensberatung GmbH abschloss und dieser Darlehen ausreichte, ohne dass die vereinbarte Sicherheit, nämlich die von dem Herrn Eckl als Geschäftsführer der Premium Vermögensberatung GmbH abgegebene Bürgschaftserklärung, vorlag. Die Darlehen wurden nicht zurückbezahlt und die Premium Vermögensberatung GmbH ist zwischenzeitlich insolvent, so dass der Value Jnvest GmbH ein entsprechender Vermögensnachteil entstand.

Aufgrund seines maßgeblichen Einflusses bei der DEH GmbH und deren enger personeller und wirtschaftlicher Verflechtung mit der Value Jnvest GmbH ist Herr Eckl auch als faktischer Geschäftsführer der Value lnvest GmbH anzusehen. Als solcher verletzte auch er die ihm gegenüber der Value Invest GmbH obliegende Vermögensbetreuungspflicht durch die Gewährung der Darlehen an die Premium Vermögensberatung GmbH. Als Geschäftsführer der Renta Select GmbH verletzte er die ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht, indem er für die Renta Select GmbH Darlehensverträge mit der Premium Vermögensberatung GmbH abschloss und dieser Darlehen in Höhe von insgesamt ca. 200.000 Euro ausreichte, ohne dass die vereinbarte Sicherheit, nämlich die von dem Herrn Eckl als Geschäftsführer der Premium Vermögensberatung GmbH abgegebene Bürgschaftserklärung, vorlag. Die Darlehen wurden nicht zurückbezahlt und die Premium Vermögensberatung GmbH ist zwischenzeitlich insolvent, so dass der Renta Select GmbH ein entsprechender Vermögensnachteil entstand.

  1. Aufgrund seines maßgeblichen Einflusses bei der DEH GmbH und deren enger personeller und wirtschaftlicher Verflechtung mit der Renta Select GmbH ist Herr Eckl auch als faktischer Geschäftsführer der Renta Select GmbH Als solcher verletzte auch er die ihm gegenüber der Renta Select GmbH obliegende Vermögensbetreuungspflicht durch die Gewährung der Darlehen an die Premium Vermögensberatung GmbH.

Es besteht der Verdacht, dass sich die die Herren Eckl, Veit, Seidl, Hassler und Dr. Laternser wegen Betruges bzw. Kapitalanlagebetruges in drei Fällen gemäß§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, 264 Abs. 1Nr. 1, Abs. 2, 53 StGB strafbar gemacht haben.“


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