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GSP Edelmetalle GmbH & Co. KG
Nienburg, Weser
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 3.795.926,62 | 3.556.677,12 |
I. Sachanlagen | 3.795.926,62 | 3.556.677,12 |
B. Umlaufvermögen | 49.579,65 | 43.930,98 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 103,00 | 150,00 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 49.476,65 | 43.780,98 |
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil | 1.436.193,60 | 1.364.462,20 |
davon nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | 1.436.193,60 | 1.364.462,20 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 5.281.699,87 | 4.965.070,30 |
Passiva |
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. Eigenkapital | 5.269.070,39 | 4.942.968,70 |
I. Kapitalanteile der Kommanditisten | 5.340.516,98 | 5.014.700,10 |
II. Jahresfehlbetrag | 71.446,59 | 71.731,40 |
B. Rückstellungen | 3.492,00 | 3.623,00 |
C. Verbindlichkeiten | 9.137,48 | 18.478,60 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 5.281.699,87 | 4.965.070,30 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2015
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft und Co. gemäß § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf und ist somit nicht gemäß § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. Die Prüfung erfolgt jedoch gem. den Regelungen des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geprüften Prospektes. Als Abschlussprüfer wurde bestellt Herr Diplom-Kaufmann (FH) und Steuerberater Holger Schmedt aus Uelzen.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs in der Anlagenentwicklung (Anlage zum Anhang) dargestellt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr | davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | Vorjahr | davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände | 103 | 0,00 | 150,00 | 0,00 |
Unter den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 103,00 (150,00) ausgewiesen.
Eigenkapital
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Prüfungskosten.
Verbindlichkeiten
Bilanzjahr | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre | |
Verbindlichkeiten | 9.137,48 | 9.137,48 | 0,00 |
Vorjahr | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre | |
Verbindlichkeiten | 18.478,60 | 18.478,60 | 0,00 |
Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 8.786,81 ( 18.147,68 ) ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Geschäftsführung
Die Vertretung obliegt der Komplementärin, die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch ihre satzungsgemäßen bestellten und im Handelsregister eingetragenen Organe handelt. Als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Frau Stephanie Meyn bestellt. Sie ist einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Komplementärin ermächtigt und bevollmächtigt die geschäftsführende Kommanditistin, L’or AG, vertreten durch den Vorstand oder einen Bevollmächtigten, mit der Vertretung der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Alle weiteren Gesellschafter sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die geschäftsführende Kommanditistin und deren Organe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.9.2016.