2i ImmobilienInvest GmbH & Co, KG ImmobilienInvest
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
31.12.2014 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 2.681.623,00 |
I. Sachanlagen | 2.681.623,00 |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.677.727,00 |
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.896,00 |
B. Umlaufvermögen | 48.727,49 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 570,28 |
1. sonstige Vermögensgegenstände | 570,28 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 48.157,21 |
C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 2.462,83 |
Summe Aktiva | 2.732.813,32 |
PASSIVA |
|
31.12.2014 EUR |
|
A. Eigenkapital | -491.968,34 |
I. Kapitalanteile der Kommanditisten | 33.491,06 |
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen der Kommanditisten | -380.000,00 |
III. Jahresfehlbetrag | 145.459,40 |
B. Rückstellungen | 2.000,00 |
1. sonstige Rückstellungen | 2.000,00 |
C. Verbindlichkeiten | 3.200.476,66 |
1. Anleihen | 1.421.000,00 |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 1.421.000,00 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.461,59 |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 10.461,59 |
3. sonstige Verbindlichkeiten | 1.769.015,07 |
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 44.341,67 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 22.305,00 |
Summe Passiva | 2.732.813,32 |
Anhang zum 31. Dezember 2014
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft wurde mit Wirkung zum 1. September 2011 gegründet und beim Amtsgricht Bayreuth am 6. September 2011 eingetragen. Der Beginn der Gesellschaft ist der 1. September 2011.
Es werden die Vorschriftes des Bilanzmodernisierungsgesetzes wurden angewandt.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare oder mittelbare Erwerb, die Verwaltung und Bewirtschaftung sowie der Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Als Art der Vermögensanlage wird eine Beteiligung in Form von Genussrechten an der 2i ImmobilienInvest GmbH & Co, KG angeboten. Nach Ausgestaltung sind die Genussrechte als bilanzielles Fremdkapital auszuweisen.
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der 2i ImmobilienInvest Verwaltungs-GmbH sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. „sonstige Verbindlichkeiten“.
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
9) Aufgrund der Umstellung des Finanzbuchhaltungssystems wird ausnahmsweise auf der Darstellung der Vorjahreswerte verzichtet. Es wird auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses per 31.12.2013 verwiesen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von 150,00 Euro bis 1000,00 Euro wurden die Vorschriftes des § 6 Abs. 2a EStG – Sammelposten GWG – beachtet.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2011 wurde das Wahlrecht dahingehend angewandt, dass die Regelung des § 6 Abs. 2a EStG nicht berücksichtigt wurde und Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro in voller Höhe abgeschrieben wurden.
6) Die handelsrechtliche Hafteinlage beträgt am 31.12.2013 insgesamt 400.000,00 € und ist zum Nennbetrag angesetzt. Die gezeichneten Kapitaleinlagen sind zu 10% einbezahlt. Ausstehenden Einlagen mit 380.000,00 €, soweit diese nicht eingefordert sind, müssen vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt werden.
7) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
8) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Etwaige Verbindlichkeiten mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren werden in der Bilanz ordnungsgemäß ausgewiesen.
III. Anmerkungen zur Bilanz
1) Als kleine Gesellschaft stellt diese eine verkürzte Bilanz gem. § 266 Abs. 1 S. 3 HGG auf.
2) Die nach gesetzlichen Vorschriften geforderten Vermerke werden überwiegend in der Bilanz aufgeführt.
3) Gemäß der Erleichterungsvorschrift nach § 274a HGB für kleine Gesellschaften wird auf die Veröffentlichung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB verzichtet.
4) Der Jahresabschluss per 31.12.2014 wurde gem. § 264 HGB am 7. April 2015 aufgestellt und am 9.9.2015 festgestellt bzw. genehmigt.
IV.Geschäftsführungsorgane
Persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft ist die 2i ImmobilienInvest Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bayreuth. Das gezeichente Stammkapital beträgt 25.000,00 €.
Zur Geschäftsführung und Vertretung ist ausschließlich die persönlich haftende Gesellschafterin 2i ImmobilienInvest Verwaltungs-GmbH berechtigt und verpflichtet. Diese sowie deren Geschäftsführer sind uneingeschränkt vertretungsbefugt und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert
die Geschäftsführerin