Es geht umd Geld und Versicherungen. User unserer Plattformen wissen, das wir der Meinung sind, das gerade solche Unternehmen eine vorbildliche Bilanz haben sollten. Eine Bilanz die zeigt, das man mit Geld umgehen kann.
Finanzschreinerei Günther Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Bad Orb
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 25.564,00 | 31.395,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.014,00 | 1,00 |
II. Sachanlagen | 21.450,00 | 28.294,00 |
III. Finanzanlagen | 3.100,00 | 3.100,00 |
B. Umlaufvermögen | 20.481,85 | 35.670,38 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 12.538,66 | 20.596,66 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 7.943,19 | 15.073,72 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 200,00 | 200,00 |
D. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten | 14.335,24 | |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 60.581,09 | 67.265,38 |
Passiva |
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. Eigenkapital | 29.701,44 | 37.121,30 |
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter | 3.750,00 | 2.500,00 |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten | 25.951,44 | 34.621,30 |
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust | 0,00 | 0,00 |
B. Rückstellungen | 19.250,00 | 17.185,00 |
C. Verbindlichkeiten | 11.629,65 | 12.959,08 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 60.581,09 | 67.265,38 |
Anhang
1.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Finanzschreinerei Günther GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Anhang Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses, der denselben Prüfungs- und Offenlegungsplichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Angaben zum Anhang werden nur gemacht soweit sie notwendig sind. Dieser Anhang besteht aus folgenden Angaben:
1. Angaben zum Jahresabschluss gesamt
2. Angaben über die Besonderheit der Form des Jahresabschlusses
3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
4. Sonstige Pflichtangaben
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Von den Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtliniengesetz (Art. 67 EGHGB) wird im Allgemeinen Gebrauch gemacht.
1.2 Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklasse, Gliederung und Darstellung
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
In Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden, soweit dies nach dem HGB / EGHGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zulässig ist.
1.3 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
· Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
· Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
· Ausleihungen zum Nennwert,
· unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert und
· sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Rückzahlungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
1.4 Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Name des ersten Geschäftsführers: Friedbert Günther
Ausgeübter Beruf: Kaufmann
Name weiterer Geschäftsführer: Niklas Günther
Ausgeübter Beruf: Kaufmann
Persönlich haftende Gesellschafter
Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter:
Günther Unternehmensberatung und Vermögensverwaltung GmbH
Sitz Bad: Orb
Rechtform: GmbH
Eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Hanau HRB 94557
Stammkapital 25.000,00 €
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.12.2016.