Welchen Streit hat es um die Container der MMS Magellan Maritime Services schon gegeben! Nach der Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH erklärt der Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt, dass die Anleger nicht Eigentümer der von ihnen gekauften Container geworden seien. Ein Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei CMS kam zu diesem Ergebnis. Folglich zog er die Mieteinnahmen aus den Containern zur Insolvenzmasse und auch die Container selber gehörten zu eben dieser Insolvenzmasse. Ein neues Gutachten stellt alles in Frage.
Alte Zweifel an der Rechtsposition der Magellan Container begründet
Auch Magellan Insolvenzverwalter Borchardt war klar, dass es sich damit nur um eine rechtliche Meinung handelte. Er schloss mithin nicht aus, dass es nicht doch eigentumsrechtliche Aussonderungsansprüche an den Containern geben könnte. So wurde dann diskutiert, dass die Magellan Anleger in einem Musterprozess prüfen könnten, welchen rechtlichen Status die Ansprüche der Käufer der Container haben.
Neues Gutachten zu den Magellan Containern
Vor diesem Hintergrund haben der Gläubigerausschuss und der Insolvenzverwalter ein weiteres Gutachten eingeholt. Sie haben den Insolvenzexperten Prof. Dr. Christoph Thole von der Universität Köln mit einem solchen zweiten Gutachten beauftragt. Er schlägt vor, dass der Insolvenzverwalter die Container im Insolvenzverfahren verwerten und damit eine bessere Insolvenzquote erzielen kann. Dies ist auch für die Anleger ein gangbarer Weg. Bei der erfolgreichen Durchsetzung ihrer Aussonderungsrechte hätten sie die Verwertung des Containers selber übernehmen müssen. Viele Käufer hätten dieses nicht praktisch umsetzen können. Jetzt könnte es Aussonderungsrechte an dem Verwertungserlösen geben.
Sind Widerrufsbelehrungen für Magellan Container gültig?
Denkbar ist auch, dass die Käufer der Magellan-Container den Kaufvertrag widerrufen und die Rückabwicklung verlangen. Zumindest bei den Direkterwerbern wird man davon ausgehen können, dass die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren.
Schadensersatzanspruch für Magellan Container Käufer
Schadensersatzansprüche sind gegenüber den Anlageberatern denkbar. Ein Anlageberater hätte den Kunden über alle Risiken informieren müssen. Er muss anleger- und anlagegerecht beraten. Kommt der Anlageberater diesen Pflichten nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Rechtsanwalt Jochen Resch aus Berlin