Das Anleger solche Urteile kennen sollten gar keine Frage, aber bitet was ist ein Urteil WERT, was noch gar keine Rechtskraft hat? Es hat nur einen Wert, der der dieses Urteil veröffentlicht will damit Mandanten gewinnen. Alles ok, aber gerdae von einer seriösen Kanzlei erwarten wir nicht nur den Hinweis „das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“, sondern man sollte ein Urteil dann erst veröffentlichen, wenn das dann wirklich Rechtskraft hat. Vielleicht denkt die Kanzlei über eine solche Veröffentlichung dann einmal nach.Zitat: Mehr als 6000 Anleger sind Opfer der „Goldmasche“ der mittlerweile insolventen BWF Stiftung geworden. Zurzeit stehen die Verantwortlichen der Stiftung wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetrugs vor Gericht. Sie sollen mit gefälschten Goldbarren Anleger in die Falle gelockt haben. Für insgesamt rund 54 Millionen Euro erwarben Privatinvestoren Gold, das zum großen Teil möglicherweise nicht wirklich vorhanden war. Jetzt bekommt ein Mandant der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft die vollständige Investitionssumme in Höhe von 206.500 Euro erstattet. Das entschied das Landgericht Frankenthal (Az: 3 O 317/16). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/geschaedigter-im-fall-bwf-stiftung-erhaelt-investitionssumme-zurueck-anlageberater-muss-zahlen_096098.html