Möglich das Frau Fohrer da deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist, denn Frau Fohrer behauptet dort Dinge in einem Schreiben die nicht nachvollziehbar sind und sicherlich auch durchaus als „üble Nachrede“ bewertbar sein könnten. Jeder weiß, das wir von diebewertung.de aus Leipzig, den Skandal öffentlich gemacht haben. Das bedeutet natürlich auch, sehr geehrte Frau Fohrer, das wir die ganzen „wer mit wem und warum“ sicherlich so genau kennen, wie kein anderer in diesem Zusammenhang.
Ich kann Ihnen nur versichern, das wenn Sie diese Falschmeldung nicht mit Absicht getätigt haben sollten, Sie wirklich völlig auf dem Holzweg sind. Ich kann mir aber auch wiederum nicht vorstellen, das Ihnen nun an solch einer negativen Aufmerksamkeit gelegen sein könnte. Die haben Sie natürlich jetzt, denn die in Ihrem Schreiben angegriffene Kanzlei Dr. Pforr aus Bad Salzungen wird nun mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Sie und die Kanzlei Mattil, vorgehen. Dazu gehören nach Aussage von Dr. Thomas Pforr, dann nicht nur zivilrechtliche Schritte, sondern nach seiner Aussage auch der Tatbestand der „üblen Nachrede“, das sicherlich dann in jedem einzelne Fall wo Sie ein solches Schreiben hin gesendet haben. Berufsrechtlich will man den Vorgang nun ebenfalls verfolgen.
Wir können Ihnen aus allen Kenntnissen die wir haben ganz klar sagen, die Kanzlei Pforr hat zu keinem Zeitpunkt einem Initiator in irgendeiner Form nahegestanden, auch keinem Unternehmen. Von Beginn an hatte sich die Kanzlei Dr. Thomas Pforr auf die Vertretung der Anleger konzentriert. Woher Frau Fohrer ihre Einschätzung bzw, es muss ja eigentlich ein Tatsache sein, hat um sowas schreiben zu können, das haben wir Frau Rechtsanwältin Katja Fohrer dann mal in einer Presseanfrage angefragt. Mal scheuen ob Frau Fohrer uns diese Frage beantwortet.
Gestatten Sie mir aber noch eine persönliche Anmerkung, sehr geehrte Frau Fohrer, mit dem „schlechtmachen Anderer sich herauszuputzen“ das ist ganz schlechter Stil.