Acceleratio Capital N.V.
Amsterdam
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Acceleratio Capital N.V., Amsterdam, Niederlande, (die „Bieterin„) hat am 21. Dezember 2016 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der GfK SE, Nürnberg, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GfK SE (ISIN DE0005875306) („GfK-Aktien„) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 43,50 je Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endet am 10. Februar 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
1. |
Bis zum 6. Februar 2017, 12:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Meldestichtag„), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 1.505.692 GfK-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 4,1247% des Grundkapitals und der Stimmrechte der GfK SE. |
2. |
Der GfK-Nürnberg Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung e.V. („GfK-Verein„), eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person, hielt zum Meldestichtag 20.610.000 GfK-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 56,46% des Grundkapitals und der Stimmrechte der GfK SE. Diese GfK-Aktien werden der Bieterin jedoch erst mit Wirksamwerden der Übertragung der in der Annahmefrist zum Verkauf eingereichten Aktien (vgl. Ziffer 4 der Angebotsunterlage) gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. |
3. |
Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen GfK-Aktien oder nach §§ 25, 25a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die GfK SE. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus GfK-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. |
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.acceleratio-angebot.de
im Internet am: 06.02.2017.
Amsterdam, den 6. Februar 2017
Acceleratio Capital N.V.