Am 01.03.2017 hat am Amtsgericht Charlottenburg die Gläubigerversammlung der Lignum Sachwert Edelholz AG stattgefunden. Das Geld ist weg. Die Bäume gehören nicht den Anlegern. Was können Anleger tun? Von wem können sie Schadensersatz verlangen?
Lignum Sachwert Insolvenz: Insolvenzverwalter erstattet Bericht
Der vorläufige Insolvenzverwalter Prof. Rattunde ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Er erklärte in seinem Bericht, dass es zwar Robinienplantagen in Bulgarien gäbe, es ließe sich aber nur sehr schwer aufklären, wer tatsächlich Eigentümer der Grundstücke sei, auf dem sich diese Plantagen befänden. Anfangs sei es nicht möglich gewesen, dass ausländische Gesellschaften in Bulgarien Grund und Boden erwerben können. Später, ab 2014, sei das zwar möglich gewesen, aber es sei nicht erkennbar, dass die Lignum Sachwert Edelholz AG oder die Muttergesellschaft, Lignum Holding GmbH, Eigentümer der bulgarischen Grundstücke geworden sei.
Lignum Sachwert Insolvenz: Keine Bäume und keine Sicherheiten für Anleger
Damit ist klar, dass auch die Käufer der Bäume nicht Eigentum an ihren Bäumen erworben haben. Es gibt auch keine entsprechenden Sicherheiten, wie es die bulgarischen Pfandzertifikate vorgaukeln. Die Bäume bedürfen der ständigen Pflege. Derzeit kann mangels Geldes dafür kein Personal angestellt werden. Die ursprünglich in den Kaufverträgen enthaltenen Anteile für die Hege und Pflege seien nicht extra ausgewiesen worden, so berichtete Prof. Rattunde.
Lignum Sachwert Insovenz: Nach Vertriebsverbot war Insolvenz unausweichlich
Mit der Untersagung des weiteren Vertriebes der Produktlinien der Lignum durch die BaFin im Jahr 2016 wurde eine Insolvenz unausweichlich, weil für die weitere gärtnerische Betreuung in Bulgarien kein Geld mehr zur Verfügung stand. Der Lignum war es auch nicht gelungen, einen gesetzeskonformen Prospekt zu erstellen. Das lag unter anderem auch daran, dass die Lignum-Gruppe und auch die Lignum Sachwert Edelholz AG über Jahre keine durch einen Wirtschaftsprüfer attestierten Jahresabschlüsse vorgelegt hatten. Offenkundig ist aber auch, dass Lignum zwingend ständig frisches Geld brauchte, damit sich das Rad weiterdrehte. Das könnte man als Schneeballsystem bezeichnen.
Lignum Sachwerte Insolvenz: Wie wurde Geld in Bulgarien ausgegeben?
An die 100 Millionen Euro hat die Lignum Gruppe über die Jahre eingesammelt. Die Buchhaltung muss teilweise noch aufgearbeitet werden. Der Insolvenzverwalter konnte über die Mittelflüsse nach Bulgarien in die dortigen Gesellschaften nur sagen, dass diese stattgefunden haben. Ob die Gelder in Bulgarien ordnungsgemäß ausgegeben wurden und ob entsprechende Leistungen dafür erbracht wurden, war nicht zu klären.
Lignum Sachwerte Insolvenz: Kein tragfähiges Geschäftsmodell
Letztendlich stellt sich sogar die Frage, ob das Geschäftsmodell der Lignum-Gruppe zumindest anfänglich überhaupt tragfähig gewesen ist. Für Bulgarien muss man dieses verneinen. Auch deren Teakholzgeschäfte in Brasilien sind letztlich nicht durchschaubar. Die Versprechungen, dass die Käufer der Teakholzbäume Eigentum erworben haben, dürften sich als eine Illusion erweisen.
Lignum Sachwerte Edelholz: Kein verwertbares Vermögen vorhanden
Am Ende kam der Insolvenzverwalter zu einem erschreckenden Ergebnis. Es gibt kein Vermögen, das der Lignum Sachwert Edelholz AG zugerechnet werden kann. Auf den Bankkonten war lediglich ein Betrag, der ausreichend war, um die Insolvenz zu eröffnen.
Anleger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Den Anlegern der Lignum Sachwert Edelholz AG muss aber klar sein, dass sie daraus kein Geld erwarten können.
Lignum Sachwert Edelholz: Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater
Ihr Geld können die Anleger nur dann zurückerhalten, wenn sie gegenüber den Vermittlern Schadensersatzansprüche aus der Falschberatung geltend machen. Ein Anlageberater hat die Aufgabe, den Anlageinteressenten umfassend und vollständig zu beraten. Er muss anleger- und anlagegerecht beraten. Der Anlageberater muss also prüfen, ob das von ihm empfohlene Geschäftsmodell bei der Lignum mit den persönlichen Bedürfnissen des Anlegers übereinstimmt.
Lignum Sachwert Edelholz: Prüfungspflicht der Anlageberater
Der Anlageberater muss ferner prüfen, was für ein Finanzprodukt er anbietet und ob dieses plausibel ist. Bei näherer Prüfung hätte ihm sofort auffallen müssen, dass im Prospekt zahlreiche Ungereimtheiten zu finden sind, dass keine testierten Jahresabschlüsse vorgelegen haben und dass auch die Art und Weise der Eigentumsübertragung fragwürdig war. Hat ein Anlageberater falsch beraten oder hat er wesentliche Fakten verschwiegen, ist er grundsätzlich in der Haftung. Der Anleger wird dann so gestellt, als hätte er die Beteiligung an der Lignum Sachwert Edelholz AG nicht gezeichnet.