Landgericht Mannheim Strafsache gegen Vitalij Fritzler
6 KLs 206 Js 26780/12
Bekanntmachung des bevorstehenden Beschlusses über den staatlichen Auffangrechtserwerbs gemäß § 111 i V StPO an dem im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 26.04.2013 – 6 KLs 206 Js 26780/12 – bezeichneten Vermögenswerten.
Vitalij Fritzler wurde durch Urteil des Landgerichts Mannheim vom 26.04.2013 – 6 KLs 206 Js 26780/12 – wegen Betruges im besonders schweren Fall in 23 Fällen und wegen Betruges in 3 Fällen, jeweils in Tatmehrheit begangen, verurteilt. Zugleich stellte das Gericht fest, dass der Verfall in Höhe von 57.553,56 Euro (Guthaben auf dem Konto Nr. 88403401 bei der VR Bank Rhein-Neckar) nur deshalb nicht anzuordnen ist, weil den Verletzten aus der Tat Ansprüche erwachsen sind, deren Erfüllung dem Angeklagten den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde.
Dieses Urteil wurde rechtskräftig durch Verwerfung der Revision des Angeklagten am 22.10.2013. Die Frist von 3 Jahren bis zum staatlichen Rechtserwerb dieser Vermögenswerte lief am 21.10.2016 ab. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat unter dem 03.02.2017 beantragt, den Eintritt und den Umfang des staatlichen Rechtserwerbs festzustellen.
Hiervon erhalten Sie Kenntnis und werden aufgefordert mitzuteilen, sofern
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Sie zwischenzeitlich wegen Ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung verfügt haben, |
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Sie nachweislich aus Vermögen befriedigt wurden, das nicht beschlagnahmt oder im Wege der Arrestvollziehung gepfändet worden war. |
Sie erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen gegenüber dem Landgericht Mannheim, Strafkammer VI, Stellung zu nehmen.
Dr. Meinerzhagen, Vorsitzender Richter am Landgericht