Über Moanate sah Rechtsanwalt Gloeckner aus Nürnberg als der große Sieger beim Einsammeln von Mandaten von Infinus Anlegern aus, auch weil er von Rechtsanwalt Kübler empfohlen wurde.Sehr zum Unbehagen seiner Rechtsanwaltskollegen die auch gerne ein Stück vom Anlegerkuchen gehabt hätten.Diese werden sich nun sicherlich ein „verschmitztes Lächeln“ nicht verkneifen können, denn gerade Rechtsanwalt Gloeckner ist natürlich nun vom BGH Urteil zum „gemeinsamen Vertreter“ ganz besonders betroffen.
Der Anwalt der ein Mandat annimmt muss sich seine Kosten nun direkt von den Anlegern holen. Ein Mehraufwand für jeden Anleger. Nun stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Gemeinsamen Vertreter aufkommt. Brisant ist, dass im Namen der Gläubiger derzeit zahlreiche Prozesse bereits in zweiter Instanz geführt werden – ohne dass die Gläubiger gefragt wurden. Christian H. Gloeckner hat die von ihm vertretenen Gläubiger im Dezember 2016 in einem Schreiben aufgefordert, eine Prozessvollmacht zu unterzeichnen. Dabei führt er den Prozess, bei dem es um den Rang der Forderungen der Genussrechtsgläubiger geht, bereits in zweiter Instanz. Vorab wurden die von ihm vertretenen Gläubiger nicht gefragt, ob sie überhaupt einen derartigen Prozess mit entsprechender Kostenfolge führen wollen.
Hier sollte sich der angeschriebene Anleger dann genau überlegen, ob er diese Vollmacht im Nachhinein noch erteilen will und die Kostend azu tragen will. Hier dürfte es dann sicherlich noch einiges an Unruhe geben zwischen Anwälten und Anlegern.
Ahnlich problematisch dürfte die Situation möglicherweise nun auch für Axel Nagel von der IG Infinus werden, denn auch er hatte in der Vergangenheit von der „bisher Regelung zum gemeinsamen Vertreter“ durchaus profitiert.