Sehr geehrter Herr Bremer, zu Ihrer Anfrage vom 02.03.2020 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: bei der Entscheidung in welchen Räumlichkeiten eine Gläubigerversammlung terminiert wird, ist das Insolvenzgericht auf die Informationen des Insolvenzverwalters angewiesen. Dieser hatte im Vorfeld bei jedem einzelnen Gläubiger schriftlich nachgefragt, ob die Absicht besteht, zu der Gläubigerversammlung persönlich zu erscheinen. Es hatten […]
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