Möglicherweise könnte das Unternehmen ADCADA hier ein Problem haben mit der bei dem Atemschutzinvestment verwendeten Widerrufsbelehrung, denn diese könnte dann möglicherweise nach dem neuen Urteil des EuGH nicht korrekt sein, somit also unwirksam sein. Damit könnte jeder Anleger, der in das Atemschutzmaskeninvestment investiert, sein eingezahltes Geld unverzüglich zurückfordern. Wiederufsbelehrungenadcada Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) […]
Der Beitrag ADCADA – und das Atemschutzmaskeninvestment – droht da Ärger wegen der Widerrufsbelehrung? erschien zuerst auf Verbraucherschutzforum.