Mit Verlaub Herr Kühn, der sind Sie ganz klar vom Anspruch her nicht. Da Sie aber ein kaufmännisches Gewerbe in einer Hansestadt haben, kann man den Begriff dann einmal so stehen lassen, wenn man die moralischen Ansprüche an einen “hanseatischen Kaufmann” bei Seite legt. Für mich sind Sie derzeit ein Feuerwehrmann, der ohne jegliche Erfahrung […]
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