Zumindest was Rechtsanwalt Nickel anbetrifft. Er ist dann möglicherweise ein Anwalt der einmal etwas mehr Nachdenken sollte, bevor zu sehr später Stunde “merk-würdige Briefe” an unsere Redaktion sendet. Rechtsanwalt Nickel behauptet in dem genannten Schreiben: Auf Ihrer Internetpräsenz haben Sie mit Datum vom 10.6.2020 unter dem folgenden Link www.diebewertung.de/staatsanwaltschaft-frankfurt-am-main-51/ Auszüge aus einem angeblichen Urteil des […]
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