Die IG INFINUS hat sich auch stark für Anleger eingesetzt, die vom PROSAVUS-Insolvenzverwalter auf die Rückzahlung von Scheingewinnen in Anspruch genommen wurden. Die PROSAVUS AG bot Anlegern Genussrechte an. Nun liest man, dass es hierzu eine BGH-Entscheidung gibt. Wir haben bei RA Daniel Blazek nachgefragt. Diebewertung.de: Herr Blazek, um welche BGH-Entscheidung geht es? Blazek: Es […]
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