BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die InventoCapital PLC, angeblicher Sitz London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die InventoCapital PLC, die […]
Der Beitrag Warnung:InventoCapital PLC erschien zuerst auf Investmentreporter.