Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft SoloPrime keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf der von der SoloPrime betriebenen Website soloprime.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, […]
Der Beitrag Warnung der BaFin und der FMA Österreich:soloprime.co: BaFin ermittelt gegen die SoloPrime erschien zuerst auf Investmentreporter.