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Anhörung zur reziproken Anwendung einer makroprudenziellen Maßnahme der Niederlande

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Die BaFin beabsichtigt eine Anordnung nach §48t Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) zu erlassen, um eine niederländische wohnimmobilienbezogene Maßnahme anzuerkennen und anzuwenden. Die Maßnahme sieht ein durchschnittliches Mindestrisikogewicht vor, das von IRB-Ansatz-Instituten in Bezug auf ihre Risikopositionen einzuhalten ist, die mit niederländischen Wohnimmobilien besichert sind. Mit der Anordnung soll eine Empfehlung des Europäischen Ausschuss für Systemrisiken […]

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