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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Jahresbericht BremenKapital Ertrag DE000A1J67B6

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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 31. August 2022

BremenKapital Ertrag

Tätigkeitsbericht BremenKapital Ertrag für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 31.08.2022.

Anlageziel und Anlagepolitik

Das Anlageziel des BremenKapital Ertrag ist das Erzielen eines Wertzuwachses bei Begrenzung von Verlustrisiken.

Um dies zu erreichen, investiert das Investmentvermögen stets mindestens 85 % seines Vermögens in den Fonds „BremenKapital Renten Standard“ („Masterfonds“). Dessen Ziel ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs. Um dies zu erreichen, identifiziert das Fondsmanagement des Masterfonds auf Grundlage eines intern festgelegten Investmentprozesses unterbewertete Rentenpapiere. Diese Marktmeinung bildet in Verbindung mit externem Research sowie unterstützenden Portfoliomodellen die Grundlage für die Einzeltitelauswahl. Das Fondsvermögen wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt. Hierbei strebt das Fondsmanagement an, hauptsächlich in variabel und festverzinsliche, auf Euro lautende Wertpapiere anzulegen. Neben der Anlage in verzinsliche Wertpapiere darf der Masterfonds in Bankguthaben, Geldmarktinstrumente, Renten- und Geldmarktfonds sowie Derivate investieren.

Zusätzlich kann der BremenKapital Ertrag in Bankguthaben und Derivate zu Absicherungszwecken investieren.

Portfoliostruktur

Im Berichtszeitraum haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Der Fonds investierte dauerhaft mehr als 85 % des Fondsvermögens in seinen Masterfonds. Zum Ende des Berichtszeitraums lag die Investitionsquote in den Fonds BremenKapital Renten Standard bei 98,7 %. Die prozentuale Liquiditätsquote wurde kontinuierlich beobachtet und angepasst. Somit hat sich die Portfoliostruktur im Berichtszeitraum kaum verändert.

Derivative Instrumente wurden im BremenKapital Ertrag nicht eingesetzt.

Risikoanalyse

Adressenausfallrisiken:
Adressenausfallrisiken bestanden innerhalb des Masterfonds, aber nicht beim BremenKapital Ertrag selbst. Im Masterfonds ergeben sich diese Risiken, da die Einschätzung über die Bonität der Emittenten während der Laufzeit Schwankungen unterliegt.

Marktpreisrisiken:
Marktpreisrisiken des Investmentvermögens resultierten aus Kursbewegungen der im Masterfonds gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere, ausgelöst durch Zinsänderungen. Die Kurs- oder Marktpreisentwicklung hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird.

Operationelle Risiken:
Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses
Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert
Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen
Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität
Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht

Liquiditätsrisiken:
Der Fonds investiert einen Teil seines Vermögens in Zielfonds. Die Liquidität des Sondervermögens kann eingeschränkt werden, sofern z.B. für die Zielfonds die Rücknahme der Anteilscheine ausgesetzt werden sollte.

Sonstige Risiken:
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat weltweit zu massiven Einschnitten in das öffentliche Leben mit erheblichen Folgen u.a. für die Wirtschaft und deren Unternehmen geführt. In diesem Zusammenhang kam es zu hohen Kursschwankungen an den Kapitalmärkten. Die weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf die Realwirtschaft bzw. die Finanzmärkte sind auch weiterhin mit Unsicherheiten behaftet.

Seit dem 24.02.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“). Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Wertentwicklung

Die Wertentwicklung (nach BVI-Methode) betrug für den Berichtszeitraum -17,79%.

Veräußerungsergebnis

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften für den Berichtszeitraum betrug:

EUR -106.612,28

Das Veräußerungsergebnis wurde im Wesentlichen durch die Veräußerung von Investmentfonds erzielt. Dabei ergab sich das Veräußerungsergebnis in Gänze aus Veräußerungsverlusten.

Sonstige Hinweise

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH.

Das Portfoliomanagement für den Fonds BremenKapital Ertrag ist ausgelagert an Die Sparkasse Bremen AG.

Das Portfolio des Fonds wurde so angepasst, dass es die Vorgaben des Artikels 8 der EU-Regulierung 2019/​2088 erfüllt. Der Fonds gilt somit als nachhaltig.

Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.

Angaben gemäß Art. 11 Verordnung (EU) 2019/​2088 (Offenlegungsverordnung, OfflVO)

Der Fonds qualifiziert seit dem Inkrafttreten der OfflVO zum 10. März 2021 als Finanzprodukt, mit dem unter anderem ökologische und/​ oder soziale Merkmale i.S.v. Art. 8 Abs. 1 beworben werden.

Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.

Die beworbenen Merkmale zählen zum ökologischen und zum sozialen Bereich und sind in den vorvertraglichen Informationen des Fonds wie folgt beschrieben:

I. dezidierte ESG-Anlagestrategie

Im Folgenden werden die in der Strategie berücksichtigten Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) argestellt. Insgesamt müssen mindestens 67% des OGAW Sondervermögens die nachfolgenden Nachhaltigkeitsmerkmale erfüllen:

Aktien und Anleihen:
Für Aktien und Anleihen wird ein best-in-class- Ansatz im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte umgesetzt; dies umfasst insbesondere das Verhalten der Emittenten im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung von Menschenrechten und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Fondsmanagement stützt sich bei der Beurteilung dieser Kriterien grundsätzlich auf Ratingverfahren des Datenproviders ISS ESG.
Aktien und Anleihen müssen von ISS ESG mit mindestens Prime -2 bewertet sein.
Liegen für Anleihen keine Bewertungen von ISS vor oder wird gegen das Emittentenrating von Prime – 2 oder die unten genannten Ausschlusskriterien verstoßen, sind diese Anleihen dennoch als ESG-Vermögensgegenstand zu betrachten, wenn der Emittent bestätigt, dass die Kriterien eines der folgenden Standards für Anleihen (Bonds) erfüllt sind:

– CBI Climate Bonds Standards
– EU Green Bond Standard
– International Capital Markets Association Green Bond Principles
– International Capital Markets Association Social Bonds Principles

Investmentanteile:
Investmentanteile müssen von ISS ESG mit einem ESG Performance Score von mindestens 45 bewertet sein.
Liegt für einen Investmentfonds keine Bewertung von ISS ESG vor oder wird der zuvor festgelegte Performance Score von mindestens 45 nicht eingehalten oder gegen die unten genannten Ausschlusskriterien verstoßen, sind diese Investmentfonds dennoch als ESG-Vermögensgegenstand zu betrachten, wenn der Emittent bestätigt, dass der Investmentfonds eines der folgenden Kriterien einhält:
– Offenlegung nach Art. 8 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2019/​2088) und vergleichbare Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Rahmen der Anlagestrategie oder
– Offenlegung nach Art. 9 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2019/​2088) und Ausschluss von Verstößen gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact Netzwerkes.

Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, gilt der Investmentfonds vollständig als ESG-Vermögensgegenstand.

Zertifikate auf Investmentanteile:
Zertifikate, die ihrerseits Investmentanteile als Basiswert haben, die eines der oben genannten Kriterien (Performance Score von mindestens 45 /​ Art 8 Offenlegungsverordnung/​Art 9 Offenlegungsverordnung) erfüllen, werden ebenfalls vollständig als ESG-Vermögensgegenstand berücksichtigt.

Bankguthaben:
Bankguthaben, das nach Einschätzung der Portfolioverwaltung Nachhaltigkeitskriterien entspricht, darf nur bei Kreditinstituten angelegt werden, wenn diese die folgenden Kriterien erfüllen:
– das Geldinstitut wird von ISS ESG mit Prime bewertet.
– das Geldinstitut verstößt nicht gegen die unter V.1. genannten Ausschlusskriterien für Emittenten von Aktien und Anleihen.
Bankguthaben wird, damit die Portfolioverwaltung in schwierigen Marktsituationen das Risiko des Investmentvermögens insgesamt reduzieren kann, der Quote von 67% hinzugerechnet, sofern die o. g. Kriterien erfüllt sind.

Weitere Kriterien zu Nachhaltigkeitsstrategie:
Zusätzlich zum ESG-Rating berücksichtigt die Portfolioverwaltung für das Sondervermögen im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen sogenannte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAI“). Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnen in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Berücksichtigung der PAI erfolgt im Rahmen der Investitionsentscheidungen für das Sondervermögen durch verbindliche Ausschlusskriterien (siehe V.). Dort wird dargestellt, wie durch die jeweiligen Ausschlusskriterien negative Einflüsse auf die aufgeführten Nachhaltigkeitsfaktoren jeweils vermieden bzw. verringert werden sollen.

II. Ausschlusskriterien

Für den Fonds werden keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die
(1) mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern (einschließlich ziviler Feuerwaffen) generieren;
(2) Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren;
(3) mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren;
(4) mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Kohle generieren;
(5) mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Erdöl generieren;
(6) mehr als 10% Umsatz mit Atomstrom generieren;
(7) mehr als 30% ihres Umsatzes mit dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;
(8) in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen;

Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben,
9) die nach dem Freedom House Index in Bezug auf politische Rechte und bürgerliche Freiheiten als „unfrei“ klassifiziert werden;
(10) die das Abkommen von Paris nicht ratifiziert haben.

Ferner werden keine Investmentanteile erworben, die in Wertpapiere von Emittenten investieren, die
(11) mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren;
(12) mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Rüstungsgütern generieren;
(13) Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren;
(14) mehr als 30% Umsatz mit der Förderung von Kraftwerkskohle generieren;
(15) mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Kohle generieren;
(16) mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Erdöl generieren;
(17) mehr als 10% Umsatz mit Atomstrom generieren;
(18) in sehr schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen;
(19) die nach dem Freedom House Index in Bezug auf politische Rechte und bürgerliche Freiheiten als „unfrei“ klassifiziert werden;
(20) die das Abkommen von Paris nicht ratifiziert haben.

Der Fonds darf in Aktien, Anleihen und Investmentanteile investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien, Anleihen und Investmentanteile Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien, Anleihen und Investmentanteile, die entsprechend gescreent werden können.

III. Berücksichtigung der wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“)

In der folgenden Tabelle soll aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert wurden. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der im Entwurf vorliegenden delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Für Aktien oder Anleihen von Unternehmen sowie Investmentanteilen:

Nachhaltigkeitsfaktor/​PAI Berücksichtigt durch Begründung
1. Treibhausgasemis-sionen (GHG Emissions) 2. CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) 3. Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies) Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7), (8) bezogen auf Aktien und Anleihen für Unternehmen, (14) – (16) und (18), bezogen auf Investmentanteile Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) bzw. (14) – (16) genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden ,dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure
to companies active in the fossile fuel sector)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (14) – (16) bezogen auf Investmentanteile Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (15) – (17) bezogen auf Investmentanteile Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
Nachhaltigkeitsfaktor/​PAI Berücksichtigt durch Begründung
6. Energieverbrauchs-intensität pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high
impact climate sector)
Ausschlusskriterium Nr. (8) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoff-belastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE) Ausschlusskriterium Nr. (8) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
Nachhaltigkeitsfaktor/​PAI Berücksichtigt durch Begründung
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannte Vereinbarung auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (13) bezogen auf Investmentanteile Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.

Für Anleihen von Staaten:

Nachhaltigkeitsfaktor/​PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (10) bezogen auf Anleihen von Staatsemittenten und (20) bezogen auf Investmentanteile Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (10) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (9) bezogen auf Anleihen von Staatsemittenten und (19) bezogen auf Investmentanteile Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (9) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer erfolgt.

Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

IV. Weitere Angaben gemäß Art. 11 Verordnung (EU) 2019/​2088 (Offenlegungsverordnung, OfflVO)

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.

Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.

Die Ausschlusskriterien milderten die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen ab.

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 5.180.570,63 100,25
1. Investmentanteile 5.102.044,17 98,73
2. Bankguthaben 78.526,46 1,52
II. Verbindlichkeiten -12.727,00 -0,25
1. Sonstige Verbindlichkeiten -12.727,00 -0,25
III. Fondsvermögen EUR 5.167.843,63 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
31.08.2022
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Investmentanteile EUR 5.102.044,17 98,73
KVG – eigene Investmentanteile EUR 5.102.044,17 98,73
DE000A1J67C4 BremenKapital Renten Standard ANT   127.583 2.500 13.000 EUR 39,9900 5.102.044,17 98,73
Summe Wertpapiervermögen EUR 5.102.044,17 98,73
Bankguthaben EUR 78.526,46 1,52
EUR – Guthaben bei: EUR 78.526,46 1,52
Verwahrstelle: UBS Europe SE EUR   78.526,46 78.526,46 1,52
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -12.727,00 -0,25
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -12.727,00 -12.727,00 -0,25
Fondsvermögen EUR 5.167.843,63 100,00
Anteilwert BremenKapital Ertrag EUR 38,76
Umlaufende Anteile BremenKapital Ertrag STK 133.328,000

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) BremenKapital Ertrag für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 31.08.2022

EUR
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -8,62
davon negative Habenzinsen -8,62
3. Erträge aus Investmentanteilen 177.629,52
4. Sonstige Erträge 367,85
Summe der Erträge 177.988,75
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -15,76
2. Verwaltungsvergütung -42.443,24
3. Verwahrstellenvergütung -2.971,04
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -9.117,40
5. Sonstige Aufwendungen -1.680,22
6. Aufwandsausgleich 3.420,25
Summe der Aufwendungen -52.807,41
III. Ordentlicher Nettoertrag 125.181,34
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 0,00
2. Realisierte Verluste -106.612,28
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -106.612,28
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 18.569,06
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 0,00
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -1.211.484,31
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.211.484,31
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.192.915,25

Entwicklung des Sondervermögens BremenKapital Ertrag

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 6.981.719,06
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr -101.415,30
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -528.529,38
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 197.381,06
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -725.910,44
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 8.984,50
4. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.192.915,25
davon nicht realisierte Gewinne 0,00
davon nicht realisierte Verluste -1.211.484,31
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 5.167.843,63

Verwendung der Erträge des Sondervermögens BremenKapital Ertrag1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 331.049,83 2,48
1. Vortrag aus dem Vorjahr 205.868,49 1,54
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 18.569,06 0,14
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 106.612,28 0,80
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -237.720,23 -1,78
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung -237.720,23 -1,78
III. Gesamtausschüttung 93.329,60 0,70
1. Endausschüttung 93.329,60 0,70
a) Barausschüttung 93.329,60 0,70

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre BremenKapital Ertrag

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2022 5.167.843,63 38,76
2021 6.981.719,06 47,85
2020 6.867.202,25 48,40
2019 14.127.747,58 48,63

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,73
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Dieses Sondervermögen wendet gemäß Derivateverordnung den einfachen Ansatz an.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert BremenKapital Ertrag EUR 38,76
Umlaufende Anteile BremenKapital Ertrag STK 133.328,000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote BremenKapital Ertrag

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,77 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der veröffentlichen Gesamtkostenquote) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.09.2021 bis 31.08.2022

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 648.120,00
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 0,00
Relativ in % 0,00 %

Es lagen keine Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Personen vor.

Transaktionskosten: 25,00 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

Neben der Vergütung zur Verwaltung des Feederfonds BremenKapital Ertrag werden auch für die im Feederfonds gehaltenen Anteile des Masterfonds BremenKapital Renten Standard Vergütungen und Aufwendungen berechnet.

Für den Masterfonds werden folgende Gebühren erhoben:

Verwaltungsvergütung 0,83%

Verwahrstellenvergütung 0,04%

Prüfungs- und Veröffentlichungskosten sowie sonstige Aufwendungen 37.754,59 EUR

Der Jahresbericht des Masterfonds (BremenKapital Renten Standard) ist im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage der HANSAINVEST unter www.hansainvest.de einsehbar.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile

ISIN Fondsname Nominale
Verwaltungsvergütung
der Zielfonds
in %
1) Ausgabeaufschläge oder Rücknahmeabschläge wurden nicht berechnet.
DE000A1J67C4 BremenKapital Renten Standard 1) 0,83

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

BremenKapital Ertrag
Sonstige Erträge
Auflösung von Rückstellungen EUR 367,85
Sonstige Aufwendungen
BaFin Kosten EUR 485,00
Depotgebühren EUR 595,22
Kosten Marktrisiko- und Liquiditätsmessung EUR 600,00

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag für das Versicherungswesen. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 19.375.239
davon feste Vergütung EUR 15.834.735
davon variable Vergütung EUR 3.540.503
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG 263
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen EUR 1.273.467
davon Geschäftsleiter EUR 1.273.467
davon andere Führungskräfte EUR 0
davon andere Risikoträger EUR 0
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 0
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe EUR 0

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Die Sparkasse Bremen AG für das Geschäftsjahr 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Portfoliomanager Die Sparkasse Bremen AG
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 76.887.207,15
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 1.111

 

Hamburg, 09. Dezember 2022

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens BremenKapital Ertrag – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. September 2021 bis zum 31. August 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. August 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. September 2021 bis zum 31. August 2022, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben .
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch di e HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen,dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 12.12.2022

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Der Beitrag HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Jahresbericht BremenKapital Ertrag DE000A1J67B6 erschien zuerst auf Mehrwert Zeitung.


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