Deka Immobilien Investment GmbH
Lyoner Str. 13
60528 Frankfurt a.M.
Jahresbericht
zum 31. Oktober 2022.
Deka-ImmobilienMetropolen
Immobilien-Sondervermögen deutschen Rechts.
Hinweise
Für das Sondervermögen Deka-ImmobilienMetropolen gilt das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als gesetzliche Grundlage.
Zu den Grundlagen der Immobilienbewertung ist festzuhalten, dass nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für die Immobilien der Sondervermögen zu jedem Bewertungsstichtag jeweils zwei Verkehrswertgutachten einzuholen sind.
Der ausgewiesene Verkehrswert entspricht dem arithmetischen Mittelwert der Verkehrswerte aus beiden Verkehrswertgutachten der Immobilie. Alle anderen Angaben erfolgen aus dem Verkehrswertgutachten, dessen Verkehrswert näher am Mittelwert der Verkehrswerte aus den beiden vorherigen Verkehrswertgutachten bzw. dem vorherigen Verkehrswert liegt.
Im Immobilienverzeichnis werden bei den Verkehrswerten neben dem arithmetischen Mittelwert zudem beide Gutachtenverkehrswerte ausgewiesen. Gleichfalls im Immobilienverzeichnis erfolgt der Ausweis beider Gutachtenwerte zu den Kriterien „Restnutzungsdauer in Jahren“ und „Marktübliche Miete“.
Die aktuelle Fassung des Verkaufsprospektes Deka-ImmobilienMetropolen (inklusive der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen) ist über www.deka.de verfügbar.
Dieser Jahresbericht ist in Verbindung mit dem jeweils aktuellen Verkaufsprospekt und dem jeweils aktuellen Halbjahresbericht gültig bis zur Veröffentlichung des nächsten Jahresberichtes Ende Januar 2024. Nach dem 30. April 2023 ist der anschließende Halbjahresbericht, sobald er veröffentlicht ist, beizufügen.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es, insbesondere durch die jeweiligen aktuellen ökonomischen, politischen und rechtlichen Rahmendaten sowie die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg, zu veränderten Bedingungen in der Zukunft kommen kann. Dies kann zu Abweichungen gegenüber aktuell prognostizierten Entwicklungen führen.
Dieser Bericht enthält folgende Gliederung: Die Vermögensübersicht wird als zusammengefasste Vermögensaufstellung verstanden, die in den dann folgenden Teilen I bis III detaillierter ausgeführt wird. In diesem Zusammenhang enthält das Immobilienverzeichnis als Teil I in komprimierter Form alle Daten, die auf Objektebene veröffentlicht werden, in einem Verzeichnis. Dazu sind immer auf je zwei Doppelseiten alle Einzelkriterien zu einem bestimmten Objekt aufgeführt.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Jahresbericht vorrangig die männliche Form. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.
Über den Grad der Erfüllung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wird im Anhang 1 „Regelmäßige Informationen gemäß Offenlegungs-Verordnung“ in diesem Jahresbericht zum Deka-ImmobilienMetropolen erstmals in diesem Format berichtet.
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten. Prozentwerte in Tabellen und Grafiken sind gerundet, daher können rechnerische Differenzen zum Gesamtwert (100 %) auftreten.
Kennzahlen Deka-ImmobilienMetropolen
Kennzahlen zum Stichtag | |
Fondsvermögen (netto) | 1.473,2 Mio. EUR |
Immobilienvermögen gesamt (brutto) | 1.354,9 Mio. EUR |
– davon direkt gehalten | 512,7 Mio. EUR |
– davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten | 842,2 Mio. EUR |
Fondsobjekte gesamt | 12 |
– davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten | 7 |
Vermietungsquote 31.10.2022 | 98,7 % |
– Durchschnitt im Berichtszeitraum | 98,6 % |
Fremdkapitalquote 31.10.2022 | 25,9 % |
Ankäufe (Anzahl der Objekte) | 1 |
Verkäufe (Anzahl der Objekte) | 0 |
Netto-Mittelzufluss 1) | 456,2 Mio. EUR |
Ausschüttung am 11.02.2022 für das Geschäftsjahr 2020/2021 2) | 14,0 Mio. EUR |
– Ausschüttung je Anteil per 11.02.2022 | 0,60 EUR |
Anlageerfolg BVI-Rendite 3) im Fondsgeschäftsjahr vom 01.11.2021 – 31.10.2022 | 1,9 % |
Rücknahmepreis | 51,60 EUR |
Ausgabepreis | 54,31 EUR |
Stand: 31. Oktober 2022
1) Inkl. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich i.H.v. 4.672.768 EUR.
2) Inkl. Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgegebene Anteile i.H.v. 2.220.613 EUR.
3) Nach der Berechnungsmethode des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., das heißt, der Anlageerfolg wurde auf Basis der veröffentlichten Anteilwerte (Rücknahmepreise) und bei kostenfreier Wiederanlage der Ertragsausschüttung ermittelt.
Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung
Allgemeine Angaben
Die anhaltende militärische Eskalation des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine führt zu geopolitischen Spannungen, deren Auswirkungen derzeit noch nicht vollständig abgesehen werden können. Sofern sich diese Auswirkungen des Konflikts jedoch in nachhaltigen Konjunktur- und Kapitalmarktbelastungen niederschlagen und die aktuelle Situation länger anhält oder sich verschärft, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Ergebnis-, Risiko- und Kapitalsituation sowie die entsprechenden zentralen Steuerungsgrößen ungünstiger als dargestellt entwickeln könnten. Eine konjunkturelle Abkühlung könnte sich mit zeitlicher Verzögerung auch auf den Immobilienmärkten niederschlagen.
Auch die weltweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft sind noch nicht abschließend abschätzbar. Somit besteht weiterhin auch eine Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Marktentwicklungen. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es insbesondere durch Virus-Mutationen zumindest kurzfristig zu Rückschlägen in der Pandemiebekämpfung kommen kann.
Die perspektivischen Auswirkungen beider genannter Ausnahmesituationen und die daraus resultierenden gesonderten Management-Herausforderungen auf bzw. für das Portfolio werden von Deka Immobilien intensiv überwacht, analysiert und professionell gemanagt – Ergebnis ist, dass der Deka-ImmobilienMetropolen in Zeiten erhöhter Unsicherheit solide aufgestellt ist.
Die Anlage im Deka-ImmobilienMetropolen bietet auf der Suche nach einer soliden Geldanlage eine attraktive indirekte Investmentmöglichkeit, um in die weltweiten Immobilienmärkte einzusteigen. Mit dem Fonds bieten wir seit der Auflage im Dezember 2019 allen Privatanlegern eine Erweiterung unseres Spektrums an Offenen Immobilienfonds, mit der Option in die Top-Lagen der Zukunft zu investieren.
Gemäß unseren Nachhaltigkeitsbestrebungen haben wir den Deka-ImmobilienMetropolen im Jahr 2021 nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (sogenannte ESG-Strategie) klassifizieren lassen und beachten verstärkt ökologische Merkmale. Der Fonds verfolgt erfolgreich seit Auflage zudem eine Zertifizierungsstrategie und derzeit sind zum Berichtsstichtag rund 88 % (gemessen an den Verkehrswerten) des Immobilienportfolios entsprechend ausgezeichnet.
Bei der Auswahl und der Bewirtschaftung der Immobilien sind hierbei ökologische Merkmale zu berücksichtigen. Dazu zählen u.a. Kriterien, wie das Beachten des UN Global Compact* beim Anlegen der Fondsliquidität, ein Reduzieren des CO2 -Ausstoßes, ein Optimieren des Energieverbrauchs und „grüne Mietvertragsklauseln“, wie zum Beispiel zum Austausch von Verbrauchsdaten für Strom, Wärme und Wasser, Abfallaufkommen und Emissionen. Damit kommen wir unserem Auftrag als Treuhänder nach, die Treuhandgelder unserer Anleger im Rahmen einer ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlich nachhaltigen Geschäftsausrichtung zu verwalten.
* Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf der Grundlage 10 universeller Prinzipien und der Sustainable Development Goals verfolgt er die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Weltwirtschaft.
Struktur des Fondsvermögens
Zum Stichtag 31.10.2022 beträgt das Fondsvermögen des Deka-ImmobilienMetropolen 1.473,2 Mio. EUR. Das Immobilienvermögen in Höhe von rund 1.355 Mio. EUR umfasst 12 Immobilien in europäischen Metropolen und mit dem Joint Venture-Ankauf in Seattle (gemeinsam mit dem Deka-ImmobilienGlobal) im Berichtszeitraum eine dritte Immobilie zur Diversifizierung in den USA. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden keine Immobilien veräußert.
Der Fonds verfügt über ein Liquiditätsvolumen von rund 393 Mio. EUR und die Liquiditätsquote beträgt zum Stichtag 26,7 % des Fondsvermögens. Für den Berichtszeitraum beläuft sich der Nettomittelabsatz auf 456,2 Mio. EUR inklusive Ertrags-/Aufwandsausgleich.
Wertentwicklung
Zum Stichtag 31.10.2022 erzielte der Deka-ImmobilienMetropolen eine Performance gemäß BVI-Methode** von 1,9 % im Fondsgeschäftsjahr 2021/2022.
** Nach der Berechnungsmethode des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., das heißt, der Anlageerfolg wurde auf Basis der veröffentlichten Anteilwerte (Rücknahmepreise) und bei kostenfreier Wiederanlage der Ertragsausschüttung ermittelt.
Ausschüttung
Am 11.02.2022 wurden den Anlegern 0,60 EUR pro Anteil ausgeschüttet. Die an die Anteilseigner fließende Ertragsausschüttung ermäßigte den Anteilpreis um den Betrag der Ausschüttung. Von der Ausschüttung in Höhe von 0,60 EUR pro Anteil ist bei den Anlegern ein Betrag in Höhe von 0,48 EUR steuerfrei.
Am 10.02.2023 werden den Anlegern 0,70 EUR pro Anteil ausgeschüttet. Die an die Anteilseigner fließende Ertragsausschüttung ermäßigt den Anteilpreis um den Betrag der Ausschüttung. Von der Ausschüttung in Höhe von 0,70 EUR pro Anteil ist bei den Anlegern ein Betrag in Höhe von 0,56 EUR steuerfrei.
Weitere Angaben zur steuerlichen Rechnungslegung entnehmen Sie bitte den Steuerlichen Hinweisen dieses Jahresberichts auf den Seiten 79 bis 84.
Zur Situation an den Immobilienmärkten
Vermietungsmärkte Europa
Der Flächenumsatz im ersten Dreivierteljahr 2022 lag deutlich über dem Vergleichswert des Vorjahreszeitraums. Das hohe Vorkrisenniveau 2019 wurde nur leicht verfehlt. Die europaweite Leerstandsquote erwies sich als stabil mit gut 8 %. Die Spanne bleibt groß und reicht von unter 4 % in deutschen Topmärkten bis hin zu 14 % in Mailand und Warschau. Die Spitzenmieten verzeichneten deutliches Wachstum, im Durchschnitt der gut 30 Märkte ergab sich ein Plus von 3 % gegenüber Ende 2021. Mietanstiege von 6 % und mehr verbuchten Dublin, das Londoner West End, Mailand, Prag und Stuttgart. Die Spitzenmieten in Barcelona und Madrid waren weitgehend stabil.
Vermietungsmarkt Deutschland
Der Flächenumsatz der „BIG 7-Mietmärkte“* belief sich im ersten Dreivierteljahr 2022 auf rund 2,8 Mio. m2 und damit 29 % mehr als im Vergleichszeitraum 2021. Alle Standorte verbuchten eine höhere Nachfrage, wobei der Zuwachs von 7 % in Düsseldorf bis zu 200 % in Stuttgart reichte. Der robuste Arbeitsmarkt trug hierzu maßgeblich bei. Strukturelle Veränderungen wie ein höherer Anteil von Homeoffice und die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten führen zu veränderten Flächenansprüchen. Hohe Bau- und Finanzierungskosten belasten die Entwickler und schlagen sich in einer zeitlichen Verschiebung vieler Projekte nieder. Die Spitzenmieten stiegen im zweiten und dritten Quartal 2022 in allen Standorten weiter.
Die Pandemie hat den Strukturwandel im Handel beschleunigt, insbesondere bei der schon vor der Gesundheitskrise vom E-Commerce-Boom gebeutelten Modebranche, dem traditionellen Anker im innerstädtischen Handel und in Shopping-Centern. Die Spitzenmieten in den Top-Lagen blieben im bisherigen Jahresverlauf überwiegend stabil. Mietanstiege verbuchte weiterhin der Lebensmittelhandel, der sich gegenüber dem Online-Handel als widerstandsfähiger erweist.
* Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart.
Investmentmärkte Europa
Der Investmentumsatz mit gewerblichen Immobilien in Europa verzeichnete im ersten Dreivierteljahr 2022 mit rund 230 Mrd. EUR ein um 4 % höheres Ergebnis als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Core-Märkte waren im Fokus, was Umsatzanteile von jeweils 23 % in Deutschland und Großbritannien belegen. 34 % des europäischen Transaktionsvolumens entfielen auf Büroimmobilien. Die Anfangsrenditen reagierten im zweiten Quartal auf das stark gestiegene Zinsumfeld und den Stillstand am Investmentmarkt. Im dritten Quartal ergaben sich weitere etwas stärkere Anpassungen nach oben.
Investmentmarkt Deutschland
Das Transaktionsvolumen für Gewerbeimmobilien erreichte im ersten Dreivierteljahr 2022 knapp 52 Mrd. EUR, 15 % weniger als im Vorjahr. Dabei war das dritte stärker als das zweite Quartal. Die „Big 7-Städte“ vereinten 48 % des Investmentumsatzes auf sich. Büroimmobilien erreichten mit 19,2 Mrd. EUR ein vergleichbares Ergebnis wie im Vorjahr und einen Umsatzanteil von 37 %. Der Marktanteil internationaler Investoren stieg im Vergleich zum ersten Dreivierteljahr 2021 von 40 auf 45 %. Die Nettoanfangsrenditen für Top-Bürogebäude in den „BIG 7“ stiegen im zweiten und dritten Quartal kumuliert um durchschnittlich 40 Basispunkte.
Amerika
Vermietung und Investment
Die Erholung an den US-Büromärkten kam im dritten Quartal ins Stocken. Die Nettoabsorption von Büroflächen blieb wie im Vorquartal im negativen Bereich und liegt für 2022 bisher nur noch marginal im positiven Bereich. In rund der Hälfte der Märkte sind die Mieten seit 2021 angestiegen, allen voran Atlanta und Dallas. Boston, Seattle und Downtown Manhattan hatten dagegen Mietrückgänge zu verzeichnen. San Francisco liegt nach einem ordentlichen Mietanstieg im dritten Quartal nur noch knapp im negativen Bereich für dieses Jahr. Im Gesamtmarkt stiegen die Leerstände im dritten Quartal nochmal um 40 Basispunkte auf 17,1 % an, vor allem aufgrund eines starken Anstiegs in San Francisco. Los Angeles und Dallas verzeichneten die größten Rückgänge um jeweils 60 Basispunkte auf 19,9 % bzw. 22,4 %. Das Transaktionsvolumen für gewerbliche Immobilien in den USA summierte sich von Januar bis September 2022 auf 512 Mrd. USD, rund 15 % mehr als im Vorjahr. Die Cap Rates** für Class A-Bürogebäude stiegen im zweiten Quartal an allen Standorten.
Die Nachfrage nach Büroflächen in Mexiko-Stadt war im ersten Dreivierteljahr 2022 etwas stärker als im Vergleichszeitraum 2021. Die vollständige Erholung des Marktes wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Leerstandsquote im Gesamtmarkt hat sich auf rund 25 % erhöht, in den zentralen Lagen blieb sie jedoch stabil. Die Spitzenmiete für Class A-Flächen verharrte auf dem Niveau der Vorquartale. Auch in Santiago de Chile war die Nachfrage im bisherigen Jahresverlauf höher als im Vorjahr. Die Leerstandsquote stieg nur noch moderat an. Die Spitzenmiete auf US-Dollar-Basis verminderte sich aufgrund der Abwertung des Peso.
** Verhältnis Nettoertrag zu Kaufpreis
Asien/Pazifik
Vermietung und Investment
In der Region Asien/Pazifik erhöhte sich die Nachfrage im zweiten und dritten Quartal 2022 weiter, getrieben von Finanzdienstleistern und IT-Unternehmen und den Umzug in höherwertige Flächen. Die Leerstände stiegen in Melbourne und Sydney, stagnierten in Tokio und verringerten sich in Singapur und Seoul. Die Spitzenmieten registrierten weitere Rückgänge in Tokio und Osaka und Anstiege in Singapur und Seoul. In den australischen Metropolen zogen die Nominal- und zum Teil auch die Effektivmieten an. Die Spitzenrenditen im Bürosegment erhöhten sich im dritten Quartal in allen Märkten mit Ausnahme Japans um fünf bis fünfzehn Basispunkte.
An- und Verkäufe
Im Berichtszeitraum wurde ein Ankauf (Joint Venture mit dem Deka-ImmobilienGlobal) getätigt. Mit der Investition in Seattle im Februar 2022 erschließt sich der Deka-ImmobilienMetropolen einen weiteren Top-Standort in den USA.
Die „Lakefront Blocks“ sind ein im Jahr 2019 fertiggestelltes Objektensemble, das im Norden des Teilmarktes „South Lake Union“ in der ersten Gebäudereihe am Südufer des Lake Unions liegt und aus den beiden Gebäudepaaren „Block 25“ und „Block 31“ besteht.
Der zentrumsnahe, florierende Standort beheimatet eine Reihe von innovativen Technologie- und Biotech-Unternehmen, wie beispielsweise Facebook, Apple, Google, UW Medicine, Fred Hutch und Amazon mit seinem Headquarter-Campus. South Lake Union gilt als international bekanntes Vorbild in Sachen Innovation, Nachhaltigkeit und „Work-Live-Play“-Charakter. Der Stadtteil zeichnet sich durch eine hohe Dichte an LEED-zertifizierten Objekten, lebhaften Bars, Restaurants, Events und Museen aus. Der südliche Uferbereich mit dem belebten Lake Union Park und dem „Museum of History & Industry“ liegt direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Die Lakefront Blocks bestehen jeweils aus zwei parallel stehenden und unabhängig nutzbaren Gebäuderiegeln, die sich durch eine hohe Flexibilität und Drittverwendungsfähigkeit auszeichnen. Beide sind langfristig an Google vermietet. Die Gebäude sind mit LEED C+ S Gold zertifiziert.
Block 25 wurde als internes Joint Venture zwischen dem Deka-ImmobilienMetropolen (40 %) und dem Deka-ImmobilienGlobal (60 %) erworben, Block 31 vollständig vom Deka-Immobilien Global. Mit diesem Ankauf erweitert der Fonds das USA-Portfolio (3 Objekte) auf einen Anteil am Immobilienvermögen von rd. 36 %.
Es haben keine Verkaufstransaktionen im Fondsgeschäftsjahr stattgefunden.
Vermietungssituation
Der Fonds Deka-ImmobilienMetropolen hat eine ertragsbezogene Leerstandsquote (BVI) zum Stichtag 31.10.2022 von 1,3 %. Damit ist der derzeitige Immobilienbestand nahezu vollständig vermietet.
Der Fonds verfügt ferner über eine sehr lange Restlaufzeit der Mietverträge, die ein konstantes und stabiles Ertragspotenzial des Immobilienbestandes ermöglicht. Über 95 % der Mietverträge haben eine Laufzeit bis 2025 und länger.
Detaillierte Angaben zu Vermietungsquoten und auslaufenden Mietverträgen – getrennt nach Ländern und Nutzungsarten – sind in der Vermietungsübersicht ab Seite 22 dargestellt. Die Leerstandsquoten sämtlicher Immobilien sind im Teil I zur Vermögensaufstellung, dem Immobilienverzeichnis, auf den Seiten 24 bis 27 angegeben.
Kreditportfolio* | ||
Währung | Kreditvolumen (gesamt) in TEUR |
in % des Immobilienvermögens (gesamt) |
EUR (Deutschland) | 75.000 | 5,5 |
EUR (Ausland) | 0 | 0,0 |
EUR (Gesamt) | 75.000 | 5,5 |
GBP | 105.378 | 7,8 |
USD | 170.914 | 12,6 |
Summe | 351.292 | 25,9 |
* Immobilienvermögen gesamt: 1.354.876 TEUR
Portfoliostruktur
Per 31.10.2022 verfügt der Deka-ImmobilienMetropolen über 12 Objekte mit einem Immobilienvermögen von rund 1.355 Mio. EUR. Geografisch verteilt sich das Portfolio auf europäische und US-amerikanische Metropolen, darunter Dublin mit 13,5 %, London mit 15,6 %, Berlin mit 16,4 %, Prag und Paris mit jeweils 5,8 %, Mailand mit 5,5 %, sowie Chicago, Washington und Seattle mit insgesamt 37,3 %.
Hinsichtlich der Höhe der einzelnen Verkehrswerte der Immobilien ist das Portfolio ebenfalls weitgehend diversifiziert. Ca. 29 % (Anteil am Verkehrswertvolumen) des Portfolios haben einen Verkehrswert unter 100 Mio. EUR, rd. 58 % liegen in der Bandbreite zwischen 100 – 200 Mio. EUR. Darüber hinaus weisen ca. 72 % des gesamten Immobilienportfolios ein wirtschaftliches Alter von höchstens fünf Jahren aus.
Die Immobilien befinden sich in Innenstadtlagen oder in modernen, urbanen Vierteln, auch jenseits der klassischen Geschäftslagen. Zentral für die Standortauswahl ist ein hohes Maß an Lebensqualität, die insbesondere den Ansprüchen der Beschäftigten im „New Work“-Sektor entspricht.
Währungs- und Kreditportfoliomanagement
Im Berichtszeitraum hielt der Deka-ImmobilienMetropolen Immobilien und Immobilien-Gesellschaften in Fremdwährung in Großbritannien, der Tschechischen Republik und den USA. Das Fondsmanagement verfolgt eine risikoarme Währungsstrategie, bei der Wechselkursrisiken für Vermögenspositionen in Fremdwährung weitgehend abgesichert werden. Grundsätzlich kann in einzelnen Währungen von der Strategie einer nahezu vollständigen Absicherung des in Fremdwährung gehaltenen Fondsvermögens abgewichen werden.
Das Kreditportfolio (351,3 Mio. EUR) beläuft sich zum 31.10.2022 auf rund 26 % des Immobilienvermögens (rund 1.355 Mio. EUR).
Hauptanlagerisiken
Corona-Pandemie: Im Zuge der Corona-Pandemie konnten viele Mieter auch 2021 aufgrund behördlich verordneter Schließungen ihren Geschäften nicht in gewohnter Art und Weise nachgehen. Seitens der Regierungen und der Notenbanken wurde und wird in allen relevanten Wirtschaftsregionen versucht, die Schäden in der Realwirtschaft so gering wie möglich zu halten. Es lässt sich eine schwierige Lage für die Hotellerie und den Einzelhandel feststellen. Die Situation eines teilweise „wirtschaftlichen Minimalbetriebes“ war und ist auch für unsere Mieter in unterschiedlicher Intensität belastend. Wenngleich die Pandemie rechtlich betrachtet zumeist keine Grundlage zur Reduzierung von Mieten darstellt, stehen wir mit unseren Mietern in engem Austausch. Ziel ist es, die Situation individuell und partnerschaftlich zu begleiten und für das Sondervermögen langfristig tragfähige Lösungen zu finden.
Ukraine-Situation: Seit Ende Februar 2022 finden kriegerische Auseinandersetzungen in der Ukraine statt. Da Deka Immobilien nicht in den relevanten Märkten investiert ist und lediglich über einen vernachlässigbaren Anteil an Mietern aus Russland verfügt, erwarten wir aktuell, dass die Auseinandersetzungen keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Immobilienportfolien haben werden. Einzelne Mieter werden jedoch durch Sanktionen, die Unterbrechung von Geschäftsbeziehungen oder auch von Lieferketten betroffen sein. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Auseinandersetzungen negativen Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa haben werden. Eine konjunkturelle Abkühlung könnte sich mit zeitlicher Verzögerung auch auf den Immobilienmärkten niederschlagen.
Währungsrisiken | |||||||
Nettovermögen im Fremdwäh- rungsraum Mio. EUR |
Nettovermögen im Fremdwäh- rungsraum Mio. Landeswährung |
Sicherungs- kontrakte Mio. Landes- währung |
Nicht währungs- gesichertes Netto- vermögen Mio. Landeswährung |
Nicht währungs- gesichertes Nettovermögen Mio. EUR |
Sicherungsquote je Fremdwährungsraum in % v. Nettovermögen im Fremdwährungsraum |
Das durch Derivate erzielte zugrunde- liegende Exposure in Mio. EUR |
|
Großbritannien | 121,8 | 105,1 | 90,5 | 14,6 | 16,9 | 86,1 | 104,8 |
Tschechische Republik | 83,0 | 2.032,6 | 0 | 2.032,6 | 83,0 | 0,0 | 0 |
USA | 364,2 | 362,2 | 347,9 | 14,3 | 14,4 | 96,0 | 349,8 |
Gesamt | 454,6 |
Der Deka-ImmobilienMetropolen investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung in ein weltweites Immobilienportfolio mit nachhaltiger Wertentwicklung. Bei der Auswahl der Immobilien für das Sondervermögen stehen deren nachhaltige Ertragskraft sowie die Streuung u.a. nach Lage, Größe, Altersstruktur und Nutzung im Vordergrund der Überlegungen. Der Immobilienbestand wird vom Fondsmanagement entsprechend den Markterfordernissen und Marktentwicklungen durch Gebäudemodernisierung, -umstrukturierung und -kauf/-verkauf optimiert. Durch eine defensive Vorgehensweise bei der Liquiditätsanlage ist der Fonds mit seinem Startportfolio solide aufgestellt.
Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten und Zinsen sowie ein kontinuierlicher Wertzuwachs angestrebt. Die Investitionen erfolgen in ein weltweites Anlageuniversum nach einem Städte-Selektionsmodell. Ziel sind Investitionsstandorte mit langfristigem Entwicklungspotential. Investiert wird überwiegend in Immobilien in den wichtigsten Wirtschaftsmetropolen. Bei den Nutzungsarten liegt der Fokus auf Büro, Einzelhandel und Hotelnutzung sowie ggfs. Logistik-Immobilien.
Wesentliche Risiken sind folgend genannt:
Adressenausfallrisiken: Dieser Fonds erzielt ordentliche Erträge aus vereinnahmten und nicht zur Kostendeckung verwendeten Mieten aus Immobilien, aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sowie Zinsen und Dividenden aus Liquiditätsanlagen. Diese werden periodengerecht abgegrenzt. Durch regelmäßiges Monitoring und aktives Management des Immobilienportfolios und der einzelnen Immobilien sowie durch Diversifikation werden diese Risiken (z. B. Zahlungsausfall des Mieters bzw. des Schuldners der getätigten Liquiditätsanlage) eingegrenzt. Um die möglichen Auswirkungen von Mieterrisiken messen und fallbezogen steuern zu können, werden insbesondere Bonitätsanalysen für einen Großteil unserer Geschäftspartner regelmäßig durchgeführt. Zusätzlich werden bei besonderen Geschäftsvorfällen, wie z.B. Ankäufen oder großflächigen Vermietungen, besonders performancerelevante Geschäftspartner einer zusätzlichen Einzelfallprüfung unterzogen. Klumpenrisiken wird auf Basis der Erfassung und Messung von Branchenclustern bzw. Top-Mietern Rechnung getragen, um etwa den Anteil von Mietern und Branchen an der Gesamtmiete des Fonds zu limitieren (siehe auch Aufstellung der Top-Ten-Mieter).
Im Zuge der Corona-Pandemie könnten verstärkt Adressenausfallrisiken bestehen. Maßnahmen wie beispielsweise Stundungen können diesen entgegenwirken, um auf längere Sicht die Mietverhältnisse zu stabilisieren.
Kurs-/Zinsänderungsrisiken: Die Anlageentscheidungen des Fondsmanagements können zu einer positiven oder negativen Abweichung der Anteilwertentwicklung führen. Darüber hinaus können Kurs- und Zinsänderungsrisiken aus der Liquiditätsanlage die Wertentwicklung beeinflussen. In der Regel werden die Liquiditätsanlagen als kurzfristige Anlage getätigt und bis zur Endfälligkeit gehalten. Diese beiden Faktoren begrenzen Kurs- und Zinsänderungsrisiken.
Fremdwährungsrisiko: Dieser Investmentfonds investiert in Währungen außerhalb der Euro-Zone, deren Wert sich mit der Entwicklung des Wechselkurses der jeweiligen Währung verändert. Sowohl die Immobilienverkehrswerte als auch die vorhandene Liquidität werden im Regelfall zu nahezu 100 % abgesichert. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Abschnitt „Währungs- und Kreditportfoliomanagement“ auf Seite 13.
Die Corona-Pandemie könnte Risiken auf die Fremdwährungs-, Kurs- und Zinsentwicklungen entfalten.
Marktpreis-/Immobilienrisiken: Über den Erwerb der Fondsanteile ist der Anleger an der Wertentwicklung der in diesem Investmentfonds befindlichen Immobilien beteiligt. Damit besteht die Möglichkeit von Wertverlusten durch eine negative Entwicklung einzelner Immobilien sowie der Immobilienmärkte insgesamt. Auf Ebene der einzelnen Immobilien kann dies in Abhängigkeit von z. B. der Finanzierungsstruktur bis zum Totalverlust führen. Dieses Risiko wird auf der Ebene des Investmentfonds durch die Streuung auf verschiedene Immobilien und die Beschränkung er Kreditaufnahme insgesamt reduziert.
Im Zuge der Corona-Pandemie könnten entsprechende Immobilienrisiken eintreten.
Verfügbarkeit/Liquiditätsrisiken: Entsprechende Risiken werden durch das tägliche Monitoring der Liquiditätssituation, durch die tägliche Überwachung von Absatzbewegungen und das Vorhalten von liquiditätsverbessernden Gegenmaßnahmen (Verkaufslisten, Kreditrahmen etc.) sowie durch Stress-Szenarien und Risikobetrachtungen, auf denen regelmäßig aktualisierte Planungen aufbauen, Rechnung getragen. Bei vorübergehend hohen Mittelabflüssen kann die sonst börsentägliche Rücknahme der Fondsanteile zeitweise ausgesetzt werden. Weiterhin wirken die gesetzlichen Bestimmungen risikolimitierend (u.a. Mindesthalte- und Kündigungsfrist). Zu den Regelungen sind weitere Informationen unter www.deka.de erhältlich.
Unter den oben genannten Umständen könnte es im Zuge der Corona-Pandemie zu einem Aussetzen der Rücknahme der Anteile kommen.
Anbieterrisiko: Die durch den Deka-ImmobilienMetropolen erworbenen Vermögenswerte bilden ein vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrenntes Sondervermögen, an dessen Wert der Anleger gemäß der Anzahl der erworbenen Fondsanteile beteiligt ist. Das bedeutet: Das Anlagekapital ist als Sondervermögen rechtlich vom Vermögen des Fondsanbieters getrennt und insoweit von den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Fortbestand des Anbieters unabhängig. Deshalb unterliegt dieser Investmentfonds nicht zusätzlich der Einlagensicherung.
Wertentwicklung: Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
Im Zuge der Corona-Pandemie könnten Maßnahmen wie beispielsweise Stundungen oder politische Maßnahmen Auswirkungen auf die Ertragssituation des Sondervermögens oder auch auf die Wertentwicklung haben.
Eine gebündelte Darstellung der „Risikohinweise für das Sondervermögen“ finden Sie im Kapitel 4 des jeweils aktuellen Verkaufsprospektes (www.deka.de).
Weitere Ereignisse im Berichtszeitraum
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde wurden die Allgemeinen Anlagebedingungen (AAB) und die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) für das von der Deka Immobilien Investment GmbH verwaltete Sondervermögen Deka-ImmobilienMetropolen (ISIN DE000DK0TWX8) im Zuge von Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) aufgrund des Inkrafttretens wesentlicher Bestandteile des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) am 2. August 2021 und anderer Vorschriften wie folgt geändert:
― |
Es wurde die Möglichkeit zur Ausgabe elektronischer Anteilscheine aufgenommen. |
― |
Die Kapitalausstattung von Immobilien-Gesellschaften, die zu 100 % von der Gesellschaft für ein Sondervermögen gehalten werden, wurde erleichtert. |
― |
Es erfolgte eine Anpassung an den geänderten Wortlaut des §206 Absatz 1 Satz 2 KAGB in Verbindung mit § 230 Absatz 1 KAGB, um die Berücksichtigung bestimmter Zertifikatsformen in den Emittentengrenzen sicherzustellen. |
― |
Es erfolgte eine Anpassung an den Wortlaut des § 202 Satz 1 KAGB, der im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Vorschriften hinsichtlich bestimmter Unternehmen für grenzüberschreitende Effektengeschäfte geändert wurde. |
― |
Bei Verschmelzungen gelten für Immobilien-Sondervermögen nunmehr die gleichen Anforderungen wie bei anderen Publikums-Sondervermögen, so dass ein Umtauschangebot nicht mehr zwingend erforderlich ist. |
― |
Es wurde klargestellt, dass die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, ein Sondervermögen weiterzuführen, wenn es einen Nettoinventarwert von 150 Millionen Euro nicht erreicht. |
― |
Bei Änderungen der Anlagebedingungen gelten für Immobilien-Sondervermögen nunmehr die gleichen Anforderungen wie bei anderen Publikums-Sondervermögen (z.B. Wegfall eines zwingenden Umtauschangebots bei bestimmten Änderungen). Das Erfordernis eines dauerhaften Datenträgers, der hohe Kosten verursacht, wurde auf Änderungen beschränkt, die anlegerbenachteiligend sind. Anlagerbenachteiligend können Änderungen der Kostenregelungen oder wesentlicher Anlegerrechte sein. Bei Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze muss weiterhin jede Änderung per dauerhaftem Datenträger mitgeteilt werden; nur in diesem Fall bestehen die Rechte nach § 163 Absatz 3 KAGB. Die Frist für das Inkrafttreten von Änderungen der Anlagegrundsätze wurde auf vier Wochen verkürzt. |
― |
Die dem Anleger zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung wurden im Vertragswerk verankert. |
― |
Daneben wurden redaktionelle und klarstellende Änderungen vorgenommen (u.a. Vollzug Brexit, Aufnahme Verweis auf InvStG). |
― |
Alle Änderungen traten mit Wirkung zum 15. Januar 2022 in Kraft. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gemäß § 163 Absatz 3 KAGB besteht gemäß §346 Absatz 7 KAGB nicht. |
Des Weiteren traten folgende Änderungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft und mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde in den Besonderen Anlagebedingungen (BAB) für den Deka-ImmobilienMetropolen mit Wirkung zum 24. Juni 2022 in Kraft:
― |
Es wurde ein Hinweis auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt hinsichtlich der Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Merkmalen aufgenommen. |
― |
Der im Rahmen der Ausschüttung mögliche Vortrag von Erträgen zur Ausschüttung in späteren Geschäftsjahren wurde von 10 % auf 15 % erhöht, um die Flexibilität des Fondsmanagements hinsichtlich der langfristigen Gewährleistung gleichmäßiger und planbarer Ausschüttungen zu erhöhen. |
Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gemäß § 163 Absatz 3 KAGB besteht gemäß § 346 Absatz 7 KAGB auch zu diesen Änderungen nicht.
Ausblick
Der weitere Erholungspfad der Mietmärkte wird von den Folgen des Kriegs in der Ukraine und der dadurch ausgelösten Energie- und Wirtschaftskrise ausgebremst. Der Bauzyklus sollte im laufenden Jahr allerdings seinen Höhepunkt erreichen und spätestens 2024 deutlich abebben, verstärkt durch die stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten. Der Nettozugang an Flächen bleibt 2022/2023 deutlich unter den reinen Fertigstellungszahlen. Das Mietwachstum dürfte zunächst hoch bleiben. Im weiteren Prognosezeitraum erwarten wir sich verlangsamende aber anhaltend robuste Mietsteigerungen. Infolge der erwarteten starken Zinsstraffung ist 2022/2023 mit weiteren deutlichen Anpassungen der Anfangsrenditen zu rechnen.
Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Inflation in den USA stößt die Fed nun voraussichtlich deutlich weiter in den restriktiven Bereich vor, die Zeichen stehen auf Rezession. Der Erholungsprozess am Büromarkt dürfte sich damit weiter verzögern und gerade im nächsten Jahr sind noch weitere Mietrückgänge möglich. Der weiterhin solide Arbeitsmarkt stabilisiert jedoch die Nachfrageseite.
An den asiatisch-pazifischen Büromärkten dürfte der Leerstand 2023 leicht sinken. Wir erwarten stärkere Mietanstiege in Singapur und Seoul sowie noch leichte Mietrückgänge in Tokio und Osaka. In den australischen Metropolen dürfte sich das Mietwachstum 2023 abschwächen. Mit Ausnahme der japanischen Märkte rechnen wir mit steigenden Anfangsrenditen.
Der Deka-ImmobilienMetropolen wird auch zukünftig Investments in den strategischen Metropolen tätigen, die von den langfristigen Zukunftstrends profitieren werden. Diese sind die Wachstumstrends Globalisierung und Urbanisierung sowie die beiden Innovationstrends New Work und Ökologie. Gleichzeitig wird versucht, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Krisen bei dem weiteren Ausbau des Portfolios soweit zu berücksichtigen, damit der Fonds bestmöglich auf die neuen Herausforderungen aber auch auf sich daraus ergebende Marktchancen vorbereitet ist. Als eine wichtige Maßnahme hierfür ist die strategische Erhöhung der Liquiditätsquote zu nennen. Dies wurde im zweiten Fondsgeschäftshalbjahr trotz der Krisen erfolgreich umgesetzt. Ebenfalls konnten negative Auswirkungen auf Mieterträge oder andere Belastungen vermieden werden.
Gleichzeitig zielt der Deka-ImmobilienMetropolen darauf ab, seine Allokation in den Märkten zu erhöhen, in denen die langfristigen Chancen die Risiken überwiegen werden. Dazu gehören vor allem internationale Metropolen, wie zum Beispiel New York, Sydney und Singapur – aber auch europäische Metropolen wie etwa Paris, Amsterdam, London oder Stockholm.
Das Thema Nachhaltigkeit spielt für den Deka-ImmobilienMetropolen seit der Auflage eine sehr wichtige Rolle. Seit Mai 2021 ist der Fonds auch gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung als Fonds mit ökologischen Merkmalen klassifiziert, die sowohl bei den Investitionen als auch im Bestand Berücksichtigung finden. Ziel ist, auch weiterhin eine hohe Zertifizierungsquote, die im Oktober 2022 ca. 88 % beträgt. Die Nachhaltigkeitsbestrebungen werden sukzessive weiter ausgebaut. Es werden darüber hinaus Verbesserungsmaßnahmen bereits schon zum Zeitpunkt der Ankäufe aber auch an Bestandsobjekten bzw. Mietflächen analysiert und im Fonds implementiert. Im Bestandsmanagement bleibt die Sicherung einer hohen Vermietungsquote als wichtiger Erfolgsfaktor für die Immobilienrendite im Fokus.
Frankfurt am Main, im Januar 2023
Deka Immobilien Investment GmbH
Geschäftsführung:
Ulrich Bäcker
Burkhard Dallosch
Esteban de Lope Fend
Victor Stoltenburg
Übersicht Vermietung zum 31. Oktober 2022
Vermietungsinformationen | ||||
Direktinvestments und Beteiligungen | Deutschland | Frankreich | Großbritannien | Irland |
Immobilien (Anzahl) | 2 | 1 | 2 | 2 |
Immobilien (Bestand in Mio. EUR) | 222,3 | 79,2 | 211,1 | 183,5 |
Nutzungsarten nach Mietertrag1) | ||||
Jahresmietertrag Büro/Praxis | 22,7 % | 92,1 % | 93,8 % | 84,4 % |
Jahresmietertrag Handel/Gastronomie | 1,2 % | 0,0 % | 2,4 % | 12,1 % |
Jahresmietertrag Hotel | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Jahresmietertrag Lager/Hallen | 65,6 % | 0,0 % | 0,8 % | 0,0 % |
Jahresmietertrag Kfz-Stellplätze | 3,9 % | 0,0 % | 0,0 % | 1,6 % |
Jahresmietertrag Wohnen | 6,5 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Jahresmietertrag Freizeit | 0,0 % | 0,0 % | 2,5 % | 0,0 % |
Jahresmietertrag Andere Nutzungen | 0,0 % | 7,9 % | 0,4 % | 1,9 % |
Leerstand (stichtagsbezogen)2) | ||||
Leerstand Büro/Praxis | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Leerstand Handel/Gastronomie | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Leerstand Hotel | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Leerstand Lager/Hallen | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Leerstand Kfz-Stellplätze | 0,2 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Leerstand Wohnen | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Leerstand Freizeit | 0,0 % | 0,0 % | 2,5 % | 0,0 % |
Leerstand Andere Nutzungen | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Vermietungsquote | 99,8 % | 100,0 % | 97,5 % | 100,0 % |
Restlaufzeiten der Mietverträge 2),3) | ||||
unbefristet | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
2022 | 0,2 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
2023 | 7,4 % | 100,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
2024 | 2,5 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
2025 | 0,8 % | 0,0 % | 2,8 % | 0,0 % |
2026 | 4,4 % | 0,0 % | 0,0 % | 17,1 % |
2027 | 2,1 % | 0,0 % | 24,8 % | 0,0 % |
2028 | 2,4 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
2029 | 0,0 % | 0,0 % | 8,6 % | 31,2 % |
2030 | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 42,6 % |
2031 | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
2032+ | 80,2 % | 0,0 % | 63,9 % | 9,1 % |
1) Inklusive bewerteter Leerstand und mietfreie Zeiten (Incentives) zum Stichtag.
2) Mieten inklusive bewertete mietfreie Zeiten (Incentives) zum Stichtag.
3) Vertragssituation zum Stichtag abgebildet; bereits abgeschlossene, aber zu einem späteren Zeitpunkt beginnende Verträge sind nicht dargestellt.
Vermietungsinformationen | ||||
Direktinvestments und Beteiligungen | Italien | Tschechische Republik | USA | Gesamt |
Immobilien (Anzahl) | 1 | 1 | 3 | 12 |
Immobilien (Bestand in Mio. EUR) | 73,9 | 78,7 | 506,0 | 1.354,9 |
Nutzungsarten nach Mietertrag 1) | ||||
Jahresmietertrag Büro/Praxis | 67,9 % | 79,7 % | 93,7 % | 81,4 % |
Jahresmietertrag Handel/Gastronomie | 12,7 % | 2,1 % | 2,7 % | 4,2 % |
Jahresmietertrag Hotel | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Jahresmietertrag Lager/Hallen | 0,0 % | 1,4 % | 0,2 % | 8,4 % |
Jahresmietertrag Kfz-Stellplätze | 0,0 % | 8,7 % | 3,3 % | 2,7 % |
Jahresmietertrag Wohnen | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,8 % |
Jahresmietertrag Freizeit | 14,3 % | 0,0 % | 0,0 % | 1,1 % |
Jahresmietertrag Andere Nutzungen | 5,1 % | 8,0 % | 0,1 % | 1,4 % |
Leerstand (stichtagsbezogen)2) | ||||
Leerstand Büro/Praxis | 0,0 % | 0,0 % | 2,0 % | 0,8 % |
Leerstand Handel/Gastronomie | 0,0 % | 0,0 % | 0,1 % | 0,1 % |
Leerstand Hotel | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Leerstand Lager/Hallen | 0,0 % | 0,0 % | 0,1 % | 0,0 % |
Leerstand Kfz-Stellplätze | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Leerstand Wohnen | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Leerstand Freizeit | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,4 % |
Leerstand Andere Nutzungen | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Vermietungsquote | 100,0 % | 100,0 % | 97,8 % | 98,7 % |
Restlaufzeiten der Mietverträge2), 3) | ||||
unbefristet | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
2022 | 0,0 % | 0,3 % | 0,4 % | 0,2 % |
2023 | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 4,2 % |
2024 | 0,0 % | 1,5 % | 0,0 % | 0,4 % |
2025 | 0,0 % | 27,1 % | 12,3 % | 7,6 % |
2026 | 0,0 % | 5,2 % | 0,0 % | 3,3 % |
2027 | 0,0 % | 33,4 % | 24,6 % | 16,8 % |
2028 | 0,0 % | 5,3 % | 0,0 % | 0,7 % |
2029 | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 5,8 % |
2030 | 100,0 % | 25,1 % | 34,6 % | 27,6 % |
2031 | 0,0 % | 2,2 % | 0,0 % | 0,1 % |
2032+ | 0,0 % | 0,0 % | 28,1 % | 33,3 % |
1) Inklusive bewerteter Leerstand und mietfreie Zeiten (Incentives) zum Stichtag.
2) Mieten inklusive bewertete mietfreie Zeiten (Incentives) zum Stichtag.
3) Vertragssituation zum Stichtag abgebildet; bereits abgeschlossene, aber zu einem späteren Zeitpunkt beginnende Verträge sind nicht dargestellt.
Übersicht Renditekennzahlen/Wertänderungen
Renditekennzahlen / Wertänderungen | ||||
Direktinvestments und Beteiligungen Renditekennzahlen in % |
Deutschland | Frankreich | Großbritannien | Irland |
I. Immobilien | ||||
Bruttoertrag | 3,2 % | 2,3 % | 3,7 % | 4,1 % |
Bewirtschaftungsaufwand | -0,3 % | 0,5 % | -0,3 % | -0,5 % |
Nettoertrag | 2,8 % | 2,7 % | 3,5 % | 3,6 % |
Wertänderungen | 0,1 % | -1,4 % | 0,8 % | -1,1 % |
Ertragsteuern | -0,1 % | -0,5 % | -0,2 % | 0,1 % |
Latente Steuern | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % |
Ergebnis vor Darlehensaufwand | 2,8 % | 0,8 % | 4,1 % | 2,6 % |
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung | 4,0 % | 0,8 % | 5,7 % | 2,6 % |
Währungsänderung | 0,0 % | 0,0 % | -1,1 % | 0,0 % |
Gesamtergebnis in Fondswährung | 4,0 % | 0,8 % | 4,6 % | 2,6 % |
II. Liquidität | ||||
III. Ergebnis gesamter Fonds | ||||
Ergebnis vor Fondskosten | ||||
Ergebnis nach Fondskosten (BVI-Methode) | ||||
Kapitalinformationen1) (Durchschnittszahlen in Mio. EUR) |
||||
Immobilien gesamt | ||||
Liquidität | ||||
Kreditvolumen | ||||
Fondsvermögen (netto) | ||||
Informationen zu Wertänderungen2) (stichtagsbezogen in Mio. EUR) |
||||
Gutachterliche Verkehrswerte3) | 222,3 | 79,2 | 211,1 | 183,5 |
Gutachterliche Bewertungsmieten3), 4) | 8,4 | 2,4 | 9,4 | 8,3 |
Positive Wertänderungen laut Gutachten | 2,6 | 0,3 | 3,5 | 0,0 |
Sonstige positive Wertänderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Negative Wertänderungen laut Gutachten | -0,4 | -1,2 | -0,1 | -0,5 |
Sonstige negative Wertänderungen | -1,8 | -0,2 | -1,6 | -1,8 |
Wertänderungen laut Gutachten insgesamt | 2,2 | -0,9 | 3,4 | -0,5 |
Sonstige Wertänderungen insgesamt | -1,8 | -0,2 | -1,6 | -1,8 |
1) Die Angaben sind auf Basis von Monatsendwerten des Geschäftsjahres berechnet und auf das gesamte Fondsvermögen bezogen.
Die Wertangaben der Immobilien beinhalten von daher an dieser Stelle auch sonstige Vermögensgegenstände/Verbindlichkeiten und Rückstellungen aus der Vermögensaufstellung der jeweiligen Länder.
2) In diese Übersicht fließen nur Daten von Immobilien ein, die sich zum Berichtsstichtag im Sondervermögen befinden. Im Laufe des Geschäftsjahres veräußerte Objekte werden hier nicht berücksichtigt.
3) Ohne im Bau befindliche Immobilien. Bei Neuankäufen kann der gutachterliche Wertansatz vom ersten buchhalterischen Verkehrswert (Kaufpreis) abweichen.
4) Siehe Erläuterung Seite 2 und ab Seite 68 (Grundlagen der Immobilienbewertung).
Renditekennzahlen / Wertänderungen | ||||
Direktinvestments und Beteiligungen Renditekennzahlen in % |
Italien | Tschechische Republik | USA | Gesamt |
I. Immobilien | ||||
Bruttoertrag | 3,7 % | 4,5 % | 5,1 % | 4,1 % |
Bewirtschaftungsaufwand | -0,7 % | -0,6 % | -1,2 % | -0,6 % |
Nettoertrag | 2,9 % | 3,9 % | 4,0 % | 3,5 % |
Wertänderungen | -2,1 % | 0,3 % | -0,3 % | -0,3 % |
Ertragsteuern | 0,0 % | -0,3 % | -0,2 % | -0,2 % |
Latente Steuern | 0,0 % | 0,4 % | 0,0 % | 0,0 % |
Ergebnis vor Darlehensaufwand | 0,9 % | 4,3 % | 3,5 % | 3,1 % |
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung | 0,9 % | 4,3 % | 4,0 % | 3,4 % |
Währungsänderung | 0,0 % | 0,0 % | -0,5 % | -0,3 % |
Gesamtergebnis in Fondswährung | 0,9 % | 4,3 % | 3,5 % | 3,2 % |
II. Liquidität | -0,5 % | |||
III. Ergebnis gesamter Fonds | ||||
Ergebnis vor Fondskosten | 2,4 % | |||
Ergebnis nach Fondskosten (BVI-Methode) | 1,9 % | |||
Kapitalinformationen 1) (Durchschnittszahlen in Mio. EUR) |
||||
Immobilien gesamt | 1.313,7 | |||
Liquidität | 306,6 | |||
Kreditvolumen | -335,3 | |||
Fondsvermögen (netto) | 1.285,0 | |||
Informationen zu Wertänderungen2) (stichtagsbezogen in Mio. EUR) |
||||
Gutachterliche Verkehrswerte 3) | 73,9 | 78,7 | 506,0 | 1.354,9 |
Gutachterliche Bewertungsmieten3),4) | 2,8 | 3,5 | 27,4 | 62,1 |
Positive Wertänderungen laut Gutachten | 0,3 | 0,6 | 2,9 | 10,2 |
Sonstige positive Wertänderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Negative Wertänderungen laut Gutachten | -1,6 | -0,2 | -3,1 | -7,2 |
Sonstige negative Wertänderungen | -0,4 | -0,1 | -1,0 | -6,9 |
Wertänderungen laut Gutachten insgesamt | -1,2 | 0,3 | -0,2 | 3,0 |
Sonstige Wertänderungen insgesamt | -0,4 | -0,1 | -1,0 | -6,9 |
1) Die Angaben sind auf Basis von Monatsendwerten des Geschäftsjahres berechnet und auf das gesamte Fondsvermögen bezogen. Die Wertangaben der Immobilien beinhalten von daher an dieser Stelle auch sonstige Vermögensgegenstände/Verbindlichkeiten und Rückstellungen aus der Vermögensaufstellung der jeweiligen Länder.
2) In diese Übersicht fließen nur Daten von Immobilien ein, die sich zum Berichtsstichtag im Sondervermögen befinden. Im Laufe des Geschäftsjahres veräußerte Objekte werden hier nicht berücksichtigt.
3) Ohne im Bau befindliche Immobilien. Bei Neuankäufen kann der gutachterliche Wertansatz vom ersten buchhalterischen Verkehrswert (Kaufpreis) abweichen.
4) Siehe Erläuterung Seite 2 und ab Seite 68 (Grundlagen der Immobilienbewertung).
Übersicht Renditen Gesamt im Jahresvergleich
Entwicklung der Renditen | |||
Rendite-Kennzahlen in % | Gesamt 2021/2022 | Gesamt 2020/2021 | Gesamt 2019/2020 (Rumpfgeschäftsjahr) |
I. Immobilien | |||
Bruttoertrag | 4,1 % | 3,2 % | 3,1 % |
Bewirtschaftungsaufwand | -0,6 % | -0,6 % | -0,5 % |
Nettoertrag | 3,5 % | 2,7 % | 2,6 % |
Wertänderungen | -0,3 % | 0,9 % | 1,2 % |
Ertragsteuern | -0,2 % | -0,2 % | -0,3 % |
Latente Steuern | 0,0 % | -0,1 % | 0,0 % |
Ergebnis vor Darlehensaufwand | 3,1 % | 3,3 % | 3,4 % |
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung | 3,4 % | 3,8 % | 3,8 % |
Währungsänderung | -0,3 % | 0,1 % | -0,5 % |
Gesamtergebnis in Fondswährung | 3,2 % | 3,8 % | 3,3 % |
II. Liquidität | -0,5 % | -0,5 % | 0,0 % |
III. Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) | 1,9 % | 1,8 % | 1,4 % |
Erläuterungen zu Übersichten Vermietung, Renditen, Kapitalinformationen und Bewertung
Vermietung
Die Daten in dieser Übersicht werden aufgeschlüsselt nach Ländern aufgeführt, sofern der Fonds in einem Land eine oder mehr Immobilien hält. Es werden grundsätzlich die direkt und indirekt gehaltenen Immobilien zusammengefasst und in einer Spalte je Land dargestellt. Im Bau befindliche Immobilien und unbebaute Grundstücke bleiben unberücksichtigt. Die Anzahl der Immobilien und die Angaben der Verkehrswerte orientieren sich am Immobilienverzeichnis.
Die Jahresmieterträge pro Nutzungsart werden in Prozent der Jahres-Nettosollmiete angegeben. Die Quoten pro Nutzungsart sind jeweils bezogen auf die gesamte Jahres-Nettosollmiete im einzelnen Land. Die Jahres-Nettosollmiete errechnet sich wie folgt: Die vertraglich vereinbarten Mieten aus allen zum Berichtsstichtag vermieteten Immobilien werden auf das gesamte Geschäftsjahr hochgerechnet. Bei leer stehenden Immobilien wird entweder die letzte Mietsollstellung an den letzten Mieter vor Beginn des Leerstandes auf das Geschäftsjahr hochgerechnet, oder es wird die gutachterliche Bewertungsmiete angesetzt.
Die Angabe von Leerstandsquoten wird auf der aufsichtsrechtlichen Grundlage der Jahres-Bruttosollmieten, das heißt inklusive aller Mietnebenkosten berechnet. Die Leerstände werden in Prozent der Jahres-Bruttosollmiete, aufgegliedert nach Ländern und Nutzungsarten, angegeben.
Ferner wird eine Vermietungsquote in Prozent angegeben.
Die Vermietungsquote und die Leerstandsquoten sind bezogen auf die Jahres-Bruttosollmieten der gesamten Immobilien im einzelnen Land. Die in der Spalte „Gesamt“ genannten Zahlen beziehen sich auf die Jahres-Bruttosollmieten des gesamten Immobilienportfolios.
Die Angaben zur Restlaufzeit der Mietverträge erfolgen in Prozent der gesamten Jahres-Nettovertragsmieten im einzelnen Land. Optionen zur Mietvertragsverlängerung gelten – bis zur konkreten Ausübung – als nicht wahrgenommen.
Renditekennzahlen
Der Bruttoertrag ist bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds (im jeweiligen Land). Das durchschnittliche Immobilienvermögen im Geschäftsjahr wird anhand von 13 Monatsendwerten berechnet. Bei Direktinvestments besteht der Bruttoertrag aus der Position „Erträge aus Immobilien“ der Ertrags- und Aufwandsrechnung.
Der Bewirtschaftungsaufwand beinhaltet die Positionen „Bewirtschaftungskosten“, „Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten“ sowie bestimmte „sonstige Erträge“, wie z.B. aus der Auflösung von Rückstellungen, und bezieht sich ebenfalls auf das durchschnittliche Immobilienvermögen.
Die Kennzahl „Nettoertrag“ ergibt sich aus dem Bruttoertrag abzüglich Bewirtschaftungsaufwand.
Die Wertänderungen beziehen sich auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds (im jeweiligen Land).
Die Ertragsteuern sind bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds (im jeweiligen Land). Berücksichtigt werden hierbei tatsächlich angefallene Steuern sowie Ertragsteuerrückstellungen und sonstige Erträge aus Steuererstattungen und der Auflösung von Rückstellungen.
Latente Steuern beschreiben den Einfluß von Rückstellungen (sog. Capital Gains Taxes) auf die Immobilienrendite. Die Kennzahl ist bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds (im jeweiligen Land).
Das Ergebnis vor Darlehensaufwand errechnet sich aus dem Nettoertrag plus/minus den Wertänderungen abzüglich den Ertragsteuern und den latenten Steuern. Das Ergebnis nach Darlehensaufwand leitet sich aus dem Ergebnis vor Darlehensaufwand ab, indem die Zinsaufwendungen der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt werden. Es ist bezogen auf das durchschnittliche eigenfinanzierte Immobilienvermögen.
Das Gesamtergebnis in Fondswährung errechnet sich aus dem Ergebnis nach Darlehensaufwand zzgl. Währungsänderungen.
Die Liquidität bezieht sich auf die durchschnittliche Liquidität des Fonds im Geschäftsjahr. Die durchschnittliche Liquidität wird anhand von 13 Monatsendwerten berechnet. Hierbei sind die Erträge aus Liquiditätsanlagen der Ertrags- und Aufwandsrechnung zu berücksichtigen sowie das Bewertungsergebnis der Wertpapieranlagen.
Kapitalinformationen
Bei den Kapitalinformationen werden Durchschnittszahlen angegeben. Sie sind anhand von 13 Monatsendwerten berechnet. Die Zahlen sind bezogen auf das gesamte Fondsvermögen.
Wertänderungsinformationen
Die Wertänderungsinformationen werden als geschäftsjahresbezogene Daten in absoluten Zahlen angegeben. Wertänderungen von Immobilien, die im Laufe des Geschäftsjahres veräußert wurden, sind nicht enthalten. Die Position Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio bezeichnet die Summe der in den Verkehrswertgutachten für die einzelnen Immobilien angegebenen nachhaltigen Roherträge. Immobilien im Bau sind hier nicht berücksichtigt.
In die Positionen positive/negative Wertänderungen lt. Gutachten und Wertänderungen lt. Gutachten insgesamt werden Wertänderungen der Vermögensaufstellung dargestellt, die aufgrund der Anpassung an ein neu anzusetzendes Verkehrswertgutachten entstehen.
Sonstige Wertänderungen beinhalten Änderungen des Fondsvermögens aufgrund von Buchwertänderungen der Immobilien (performancewirksame Änderungen von Anschaffungskosten/ Herstellungskosten, wie z.B. die Auflösung von Restverbindlichkeiten), die Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten und Verkaufsergebnisse. Letzteres bleibt in den „Informationen zu Wertänderungen“ allerdings unberücksichtigt, da an dieser Stelle nur Wertangaben für im Bestand befindliche Immobilien aufgeführt werden.
Wertänderungen lt. Gutachten insgesamt bezeichnet die positive oder negative Wertänderung, die für die zum Stichtag im Portfolio befindlichen Bestandobjekte bei Gesamtbetrachtung aller Auf- und Abwertungen im Berichtszeitraum entstanden ist. Sonstige Wertänderungen insgesamt bezeichnet die positive oder negative Wertänderung, die im Portfolio bei Gesamtbetrachtung aller sonstigen positiven und negativen Wertänderungen im Berichtszeitraum entstanden ist.
Entwicklung des Fondsvermögens
EUR | EUR | |
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 01.11.2021 | 1.007.867.304,55 | |
1. Ausschüttung für das Vorjahr | -14.018.277,00 | |
a) Ausschüttung lt. Jahresbericht des Vorjahres1) | -11.797.664,40 | |
b) Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgegebene Anteile2) | -2.220.612,60 | |
2. Mittelzufluss/-abfluss3) | 456.238.800,96 | |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen | 458.523.892,97 | |
b) Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen | -2.285.092,01 | |
3. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich4) | -4.672.767,73 | |
4. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten5) | -3.611.822,12 | |
a) bei Immobilien | -3.611.822,12 | |
5. Ergebnis des Geschäftsjahres6) | 31.394.045,92 | |
a) davon ordentlicher Nettoertrag | 19.539.241,57 | |
b) davon Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | 4.672.767,73 | |
c) davon realisierte Verluste | -47.198.338,14 | |
d) davon nicht realisierte Gewinne | 12.821.178,05 | |
e) davon nicht realisierte Verluste | -2.908.614,70 | |
f) davon Währungskursveränderungen | 44.467.811,41 | |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 31.10.2022 | 1.473.197.284,58 |
Erläuterungen zur Entwicklung des Fondsvermögens
Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen, in der Vermögensübersicht des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres.
1) |
Bei der Ausschüttung für das Vorjahr handelt es sich um den Ausschüttungsbetrag lt. Jahresbericht des Vorjahres (siehe dort unter der Verwendungsrechnung bei der Gesamtausschüttung). |
2) |
Der Ausgleichsposten dient der Berücksichtigung von Anteilaus- und -rückgaben zwischen Geschäftsjahresende und Ausschüttungstermin. Anleger, die zwischen diesen beiden Terminen Anteile erwerben, partizipieren an der Ausschüttung, obwohl ihre Anteilkäufe nicht als Mittelzufluss im Berichtszeitraum berücksichtigt wurden. Umgekehrt nehmen Anleger, die ihren Anteil zwischen diesen beiden Terminen verkaufen, nicht an der Ausschüttung teil, obwohl ihre Anteilrückgabe nicht als Abfluss im Berichtszeitraum berücksichtigt wurde. |
3) |
Die Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen und die Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Rücknahmepreis multipliziert mit der Anzahl der verkauften bzw. der zurückgenommenen Anteile. |
4) |
Die Position Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich stellt einen Korrekturposten dar, da sowohl die Position Mittelzufluss/-abfluss als auch die Position Ergebnis des Geschäftsjahres Ertrags- und Aufwandsausgleichsbeträge enthalten. |
5) |
Unter Abschreibung Anschaffungsnebenkosten werden die Beträge angegeben, um die die Anschaffungsnebenkosten für Immobilien bzw. Beteiligungen im Berichtsjahr abgeschrieben wurden. Es werden sowohl lineare Abschreibungen berücksichtigt als auch Abschreibungen, die aufgrund der Veräußerung von Vermögensgegenständen im Berichtsjahr erfolgten. |
6) |
Das Ergebnis des Geschäftsjahres ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ersichtlich. |
Entwicklung des Deka-ImmobilienMetropolen
Geschäftsjahresende 31.10.2022 EUR |
Geschäftsjahresende 31.10.2021 EUR |
Geschäftsjahresende 31.10.2020 EUR |
|
Immobilien | 512.676.826,39 | 512.998.827,54 | 284.530.587,55 |
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 524.493.959,98 | 433.186.345,70 | 0,00 |
Liquiditätsanlagen | 392.901.846,37 | 131.896.294,85 | 216.078.983,98 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 245.317.787,78 | 186.477.227,13 | 31.841.724,79 |
./. Verbindlichkeiten u. Rückstellungen | 202.193.135,94 | 256.691.390,67 | 71.390.448,76 |
Fondsvermögen | 1.473.197.284,58 | 1.007.867.304,55 | 461.060.847,56 |
Nettoabsatz | 456.238.800,96 | 538.091.972,14 | 456.406.151,88 |
Anteilumlauf in Stück | 28.548.623 | 19.662.774 | 9.092.410 |
Anteilwert | 51,60 | 51,25 | 50,70 |
Ausschüttung je Anteil | 0,70 | 0,60 | 0,35 |
Tag der Ausschüttung | 10.02.2023 | 11.02.2022 | 12.02.2021 |
Vermögensübersicht zum 31. Oktober 2022
EUR | EUR | EUR | Anteil am Fondsvermögen in % |
|
A. Vermögensgegenstände | ||||
I. Immobilien (ab Seite 36) | ||||
1. Geschäftsgrundstücke | 512.676.826,39 | 34,80 | ||
(davon in Fremdwährung: | 211.131.826,39) | |||
Zwischensumme | 512.676.826,39 | 34,80 | ||
(insgesamt in Fremdwährung: | 211.131.826,39) | |||
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften (ab Seite 36) | ||||
1. Mehrheitsbeteiligungen | 455.975.621,64 | 30,95 | ||
(davon in Fremdwährung: | 171.952.239,64) | |||
2. Minderheitsbeteiligungen | 68.518.338,34 | 4,65 | ||
(davon in Fremdwährung: | 68.518.338,34) | |||
Zwischensumme | 524.493.959,98 | 35,60 | ||
(insgesamt in Fremdwährung: | 240.470.577,98) | |||
III. Liquiditätsanlagen (Seite 48) | ||||
1. Bankguthaben | 355.987.126,37 | 24,16 | ||
(davon in Fremdwährung: | 9.385.355,03) | |||
2. Wertpapiere | 36.914.720,00 | 2,51 | ||
(davon in Fremdwährung: | 0,00) | |||
Zwischensumme | 392.901.846,37 | 26,67 | ||
(insgesamt in Fremdwährung: | 9.385.355,03) | |||
IV. Sonstige Vermögensgegenstände (Seite 49) | ||||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 2.518.943,47 | 0,17 | ||
(davon in Fremdwährung: | 113.679,29) | |||
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften | 202.189.111,74 | 13,72 | ||
(davon in Fremdwährung: | 166.189.111,74) | |||
3. Zinsansprüche | 324.742,44 | 0,02 | ||
(davon in Fremdwährung: | 0,00) | |||
4. Anschaffungsnebenkosten | ||||
– bei Immobilien | 30.343.818,44 | 2,06 | ||
(davon in Fremdwährung: | 13.099.112,60) | |||
5. Andere | 9.941.171,69 | 0,67 | ||
(davon in Fremdwährung: | 874.485,99) | |||
Zwischensumme | 245.317.787,78 | 16,65 | ||
(insgesamt in Fremdwährung: | 180.276.389,62) | |||
Summe der Vermögensgegenstände | 1.675.390.420,52 | 113,72 | ||
B. Schulden | ||||
I. Verbindlichkeiten aus (Seite 49) | ||||
1. Krediten | 180.377.738,66 | 12,24 | ||
(davon in Fremdwährung: | 105.377.738,66) | |||
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben | 650.087,56 | 0,04 | ||
(davon in Fremdwährung: | 333.991,06) | |||
3. Grundstücksbewirtschaftung | 3.909.961,97 | 0,27 | ||
(davon in Fremdwährung: | 1.416.874,11) | |||
4. anderen Gründen | 11.106.273,51 | 0,75 | ||
(davon in Fremdwährung: | 957.917,87) | |||
Zwischensumme | 196.044.061,70 | 13,31 | ||
(insgesamt in Fremdwährung: | 108.086.521,70) | |||
II. Rückstellungen (Seite 49) | 6.149.074,24 | 0,42 | ||
(davon in Fremdwährung: | 3.901.257,04) | |||
Summe der Schulden | 202.193.135,94 | 13,72 | ||
C. Fondsvermögen | 1.473.197.284,58 | 100,00 | ||
Umlaufende Anteile (Stück) | 28.548.623 | |||
Anteilwert (EUR) | 51,60 |
Devisenkurse:
Britisches Pfund (GBP) | 1 EUR = 0,86356 GBP |
Tschechische Krone (CZK) | 1 EUR = 24,49450 CZK |
US-Dollar (USD) | 1 EUR = 0,99465 USD |
Erläuterungen zur Vermögensübersicht
Immobilien
Der Wert der Immobilien beträgt zum Stichtag 512,7 Mio. EUR.
Die Veränderungen ergeben sich aus Wertfortschreibungen, resultierend aus den turnusmäßigen Bewertungen der Immobilien durch die externen Bewerten Die Zusammensetzung des Immobilienvermögens sowie Angaben zu den Grundstücken können der Vermögensaufstellung Teil I: Immobilienverzeichnis (ab Seite 36) entnommen werden.
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Zum Stichtag beträgt der Wert der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 524,5 Mio. EUR.
Angaben zu den Transaktionen können aus dem Verzeichnis der An- und Verkäufe (ab Seite 46) entnommen werden.
Die weiteren Veränderungen ergeben sich aus Wertfortschreibungen, resultierend aus den turnusmäßigen Bewertungen. Angaben zu den Immobilien-Gesellschaften können der Vermögensaufstellung Teil I: Immobilienverzeichnis (ab Seite 36) entnommen werden.
Liquiditätsanlagen
Die Bankguthaben betragen zum Stichtag 356,0 Mio. EUR.
Sie sind u.a. als Termingelder angelegt.
Zum Stichtag liegt der Bestand an Wertpapieren bei 36,9 Mio. EUR (Kurswert).
Die liquiden Mittel enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität in Höhe von 73,7 Mio. EUR und zweckgebundene Mittel für die Ausschüttung in Höhe von 20,0 Mio. EUR, für laufende Bewirtschaftungskosten in Höhe von 22,4 Mio. EUR, für Zinsaufwendungen aus Krediten in Höhe von 6,0 Mio. EUR und für Restverbindlichkeiten aus An- und Verkäufen in Höhe von 0,7 Mio. EUR.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung betreffen Mietforderungen in Höhe von 0,7 Mio. EUR, davon entfallen auf Fremdwährungen 0,1 Mio. EUR, und umlagefähige, noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von 1,9 Mio. EUR, die nach Abrechnung von den Mietern erstattet werden. Vorauszahlungen der Mieter sind in der Position Verbindlichkeiten aus Grundstücksbewirtschaftung erfasst.
Die Position Forderungen an Immobilien-Gesellschaften beinhaltet Euro-Darlehen an die Immobilien-Gesellschaften in Höhe von 36,0 Mio. EUR und Fremdwährungsdarlehen in Höhe von 166,2 Mio. EUR.
Bei den Zinsansprüchen handelt es sich um abgegrenzte Zinsen für Wertpapiere und Termingelder.
Von den Anschaffungsnebenkosten bei Immobilien in Höhe von 30,3 Mio. EUR entfallen 13,1 Mio. EUR auf Fremdwährungsländer.
Die Position Andere Vermögensgegenstände beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus Cash Collateral in Höhe von 7,0 Mio. EUR, Zinsforderungen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von 0,8 Mio. EUR, davon entfallen auf Fremdwährungen 0,7 Mio. EUR, und Forderungen aus Anteilumsätzen in Höhe von 1,3 Mio. EUR.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Krediten stehen im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung von in Deutschland und Großbritannien gelegenen Objekten. Außerdem stellt das Sondervermögen den Kreditgebern Sicherheiten für Fremdkapitalaufnahmen der Immobilien-Gesellschaften im Gesamtvolumen von 170,9 Mio. EUR zur Verfügung.
Bei den Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben handelt es sich um noch nicht fällige Zahlungsverpflichtungen für Ankäufe von Immobilien. Davon entfallen auf die Euroländer 0,3 Mio. EUR und auf Fremdwährungsländer 0,3 Mio. EUR.
Die Verbindlichkeiten aus Grundstücksbewirtschaftung enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen auf Mieten in Höhe von 1,8 Mio. EUR, Mietsicherheiten in Höhe von 0,3 Mio. EUR und Vorauszahlungen auf Mietnebenkosten in Höhe von 1,8 Mio. EUR.
Die Verbindlichkeiten aus anderen Gründen resultieren im Wesentlichen aus Umsatzsteuer-Zahllasten gegenüber Finanzämtern in Höhe von 1,1 Mio. EUR, noch nicht realisierten Ergebnissen aus Devisentermingeschäften in Höhe von 9,0 Mio. EUR, abgegrenzten Darlehenszinsen in Höhe von 0,4 Mio. EUR, davon entfallen auf Fremdwährung 0,3 Mio. EUR, sowie Verbindlichkeiten für Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung in Höhe von 0,7 Mio. EUR.
Rückstellungen
Rückstellungen bestehen unter anderem in Höhe von 1,9 Mio. EUR für Instandhaltungen, 1,3 Mio. EUR für Ertragsteuer und 2,9 Mio. EUR für Capital Gains Tax (CGT).
In den CGT-Rückstellungen sind Rückstellungen für potenzielle Veräußerungsgewinne für die im Bestand befindlichen Immobilien, welche über Immobilien-Gesellschaften gehalten werden, in Höhe von 2,9 Mio. EUR enthalten.
Gemäß Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung sind bei Anteilpreisermittlungen für Immobilien Rückstellungen für künftige Veräußerungsgewinnsteuern (Capital Gains Tax) aus Immobilien in der Höhe zu bilden, in welcher sie voraussichtlich von dem Belegenheitsstaat bei einem realisierten Veräußerungsgewinn erhoben werden. Auch Immobilien, welche von Immobilien-Gesellschaften gehalten und von den Immobilien-Gesellschaften veräußert werden (Asset Deal), fallen unter diese Vorschrift. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Landesrecht. Veräußerungsnebenkosten, welche üblicherweise anfallen, können berücksichtigt werden.
Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie liegt, sind auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen.
Sofern der potenzielle Verkauf von Anteilen an Immobilien-Gesellschaften (Share Deal) wesentlich wahrscheinlicher erscheint als der Verkauf der Immobilie durch die Immobilien-Gesellschaft (Asset Deal), ist für eine zu erwartende Verkaufspreisminderung in Folge einer drohenden latenten Steuerlast eine entsprechende Rückstellung zu bilden.
Fondsvermögen
Das Fondsvermögen erhöhte sich im Berichtszeitraum von 1.007,9 Mio. EUR per 31. Oktober 2021 auf 1.473,2 Mio. EUR per 31. Oktober 2022. Im gleichen Zeitraum wurden 8.930.304 Anteile ausgegeben und 44.455 Anteile zurückgenommen. Das entspricht einem Netto-Mittelzufluss in Höhe von 456,2 Mio. EUR inkl. Ertrags-/Aufwandsausgleich.
Bei einem Anteilumlauf von 28.548.623 Stücken ergibt sich zum Stichtag ein Anteilwert in Höhe von 51,60 EUR.
Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2022
Teil I: Immobilienverzeichnis
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien- Gesellschaft/ Lage des Grundstücks |
Beteiligungsquote in % | Art des Grundstücks1) | Entwicklungsstand2) | Art der Nutzung3) | Erwerbs. datum |
I. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||||
Deutschland | ||||||
1 | 10117 Berlin Hausvogteiplatz 10/ Jerusalemer Straße 14-16 „HVPX“ |
– | G | F | B/P: 67%; Ha: 5%; W: 23%; Kfz: 4% | Mrz. 20 |
2 | 14979 Großbeeren An der Anhalter Bahn 6 „Logistikzentrum Großbeeren“ |
– | G | F | B/P: 12%; L: 85%; Kfz: 3% | Aug.21 |
Frankreich | ||||||
3 | 75009 Paris 1-3, Rue Blanche „Théodore“ |
– | G | F | B/P: 94%; S: 6% | Nov. 20 |
II. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||||
Großbritannien | ||||||
4 | London EC4 90 Fetter Lane |
– | G | F | B/P: 96%; S: 4% | Jun. 21 |
5 | London EC2R 6LL 51 Moorgate |
– | G(E) | F | B/P: 91%; Ha: 6%; L: 2%; S:1% | Dez. 19 |
III. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||||
Irland | ||||||
DIM Ireland ICAV North Wall Quay 25/28 1 Dublin Irland |
100,0% | – | – | Mrz. 21 | ||
6 | D02 HH24 Dublin Grafton Street 26-27 |
– | G | F | B/P: 42%; Ha: 58% | Aug.21 |
7 | D02 DP23 Dublin Hanover Quay 8 „The Reflector“12) |
– | G(E) | F | B/P: 94%; Ha: 1%; S: 2%; Kfz: 2% | Jan. 20 |
Italien | ||||||
DIM Italy S.r.l. Galleria del Corso 1 20122 Mailand Italien |
100,0% | – | – | Mrz. 21 | ||
8 | 20154 Mailand Via Ceresio 7/9 |
– | G | F | B/P: 72%; Ha: 13%; S: 15% | Mrz. 21 |
Nutzfläche | |||||
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien- Gesellschaft/ Lage des Grundstücks |
Bau-/ Umbaujahr |
Grundstücksgröße m2 |
Gewerbe m2 |
Wohnen m2 |
I. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | ||||
Deutschland | |||||
1 | 10117 Berlin Hausvogteiplatz 10/ Jerusalemer Straße 14-16 „HVPX“ |
2004 | 1.871 | 3.889 | 2.357 |
2 | 14979 Großbeeren An der Anhalter Bahn 6 „Logistikzentrum Großbeeren“ |
2017 | 167.568 | 91.610 | 0 |
Frankreich | |||||
3 | 75009 Paris 1-3, Rue Blanche „Théodore“ |
19 Jhd./ 2016 | 709 | 3.372 | – |
II. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | ||||
Großbritannien | |||||
4 | London EC4 90 Fetter Lane |
2018 | 1.100 | 7.222 | – |
5 | London EC2R 6LL 51 Moorgate |
1987/2019 | 902 | 4.320 | – |
III. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | ||||
Irland | |||||
DIM Ireland ICAV North Wall Quay 25/28 1 Dublin Irland |
– | – | – | – | |
6 | D02 HH24 Dublin Grafton Street 26-27 |
2016 | 397 | 1.742 | – |
7 | D02 DP23 Dublin Hanover Quay 8 „The Reflector“12) |
2019 | 2.784 | 11.538 | – |
Italien | |||||
DIM Italy S.r.l. Galleria del Corso 1 20122 Mailand Italien |
– | – | – | – | |
8 | 20154 Mailand Via Ceresio 7/9 |
2009 | 1.929 | 5.958 | – |
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien- Gesellschaft/ Lage des Grundstücks |
Ausstattungs- merkmale4) |
Leerstandsquote in % (durchschnittlich)5) |
Auslaufende Mietverträge der nächsten 12 Monate in %6) |
Durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren6) |
Mieteinnahmen der letzten 12 Monate6) |
I. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||||
Deutschland | ||||||
1 | 10117 Berlin Hausvogteiplatz 10/ Jerusalemer Straße 14-16 „HVPX“ |
K/La/Pa | 0,8 | 35,9 | 3,1 | 1.459.857 |
2 | 14979 Großbeeren An der Anhalter Bahn 6 „Logistikzentrum Großbeeren“ |
La | 0,0 | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Frankreich | ||||||
3 | 75009 Paris 1-3, Rue Blanche „Théodore“ |
F/K/La/Pa | 0,0 | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
II. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||||
Großbritannien | ||||||
4 | London EC4 90 Fetter Lane |
K/La/Pa | 4,1 | 0,0 | 7,4 | 3.963.540 |
(= 4.663.060) | ||||||
5 | London EC2R 6LL 51 Moorgate |
K/La/Pa | 0,0 | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
III. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||||
Irland | ||||||
DIM Ireland ICAV North Wall Quay 25/28 1 Dublin Irland |
– | – | – | – | – | |
6 | D02 HH24 Dublin Grafton Street 26-27 |
K/Pa | 0,0 | 0,0 | 3,9 | 1.213.328 |
7 | D02 DP23 Dublin Hanover Quay 8 „The Reflector“12) |
K/La/Pa | 0,0 | 0,0 | 8,6 | 6.982.826 |
Italien | ||||||
DIM Italy S.r.l. Galleria del Corso 1 20122 Mailand Italien |
– | – | – | – | – | |
8 | 20154 Mailand Via Ceresio 7/9 |
K/La/Pa | 0,0 | 0,0 | 7,4 | 2.857.057 |
Restnutzungs- dauer in Jahren |
Marktübliche Miete |
Verkehrswert/Kaufpreis (Anteil am Fondsvermögen in %)8) |
||
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien- Gesellschaft/ Lage des Grundstücks |
(Gutachten 1/2) | (Gutachten 1/2) in Währung7) |
(Gutachten 1/2) in Währung |
I. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||
Deutschland | ||||
1 | 10117 Berlin Hausvogteiplatz 10/ Jerusalemer Straße 14-16 „HVPX“ |
62.265.000,00 | ||
(4,23) | ||||
52,3 | 1.864.656,00 | 61.950.000,00 | ||
52,3 | 1.816.728,00 | 62.580.000,00 | ||
2 | 14979 Großbeeren An der Anhalter Bahn 6 „Logistikzentrum Großbeeren“ |
160.060.000,00 | ||
(10,86) | ||||
44,4 | 6.550.944,00 | 160.320.000,00 | ||
44,6 | 5.759.196,00 | 159.800.000,00 | ||
Frankreich | ||||
3 | 75009 Paris 1-3, Rue Blanche „Théodore“ |
79.220.000,00 | ||
(5,38) | ||||
57,2 | 2.274.637,00 | 78.950.000,00 | ||
57,9 | 2.354.210,00 | 79.490.000,00 | ||
II. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||
Großbritannien | ||||
4 | London EC4 90 Fetter Lane |
116.820.000,00 | ||
(= 135.277.224,51) | ||||
(9,18) | ||||
59,9 | 4.972.984,00 | 117.640.000,00 | ||
65,9 | 4.954.144,00 | 116.000.000,00 | ||
5 | London EC2R 6LL 51 Moorgate |
65.505.000,00 | ||
(= 75.854.601,88) | ||||
(5,15) | ||||
57,0 | 3.109.661,00 | 65.010.000,00 | ||
57,0 | 3.109.661,00 | 66.000.000,00 | ||
III. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||
Irland | ||||
DIM Ireland ICAV North Wall Quay 25/28 1 Dublin Irland |
– | – | – | |
6 | D02 HH24 Dublin Grafton Street 26-27 |
25.220.000,00 | ||
46,8 | 1.245.375,00 | 25.340.000,00 | ||
57,2 | 1.175.000,00 | 25.100.000,00 | ||
7 | D02 DP23 Dublin Hanover Quay 8 „The Reflector“12) |
158.310.000,00 | ||
66,2 | 7.013.547,00 | 157.620.000,00 | ||
66,2 | 7.013.547,00 | 159.000.000,00 | ||
Italien | ||||
DIM Italy S.r.l. Galleria del Corso 1 20122 Mailand Italien |
– | – | – | |
8 | 20154 Mailand Via Ceresio 7/9 |
73.880.000,00 | ||
(= 73.880.000,00) | ||||
47,7 | 2.777.040,00 | 73.760.000,00 | ||
57,3 | 2.625.252,00 | 74.000.000,00 |
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | Kaufpreis der Beteiligung 9) | Gesellschaftskapital | Fremdfinanzierungs- quote in % des Verkehrswertes/ Kaufpreises |
Kreditvolumen |
I. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | ||||
Deutschland | |||||
1 | 10117 Berlin Hausvogteiplatz 10/ Jerusalemer Straße 14-16 „HVPX“ |
– | – | 48,2 | 30.000.000,00 |
2 | 14979 Großbeeren An der Anhalter Bahn 6 „Logistikzentrum Großbeeren“ |
– | – | 28,1 | 45.000.000,00 |
Frankreich | |||||
3 | 75009 Paris 1-3, Rue Blanche „Théodore“ |
– | – | 0,0 | 0,00 |
II. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | ||||
Großbritannien | |||||
4 | London EC4 90 Fetter Lane |
– | – | 51,4 | 60.000.000,00 |
(= 69.479.827,69) | |||||
5 | London EC2R 6LL 51 Moorgate |
– | – | 47,3 | 31.000.000,00 |
(= 35.897.910,97) | |||||
III. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | ||||
Irland | |||||
DIM Ireland ICAV North Wall Quay 25/28 1 Dublin Irland |
0,00 | 187.565.000,00 | – | – | |
6 | D02 HH24 Dublin Grafton Street 26-27 |
– | – | 0,0 | 0,00 |
7 | D02 DP23 Dublin Hanover Quay 8 „The Reflector“12) |
– | – | 0,0 | 0,00 |
Italien | |||||
DIM Italy S.r.l. Galleria del Corso 1 20122 Mailand Italien |
0,00 | 1.000.000,00 | – | – | |
8 | 20154 Mailand Via Ceresio 7/9 |
– | – | 0,0 | 0,00 |
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | Gesellschafterdarlehen | Beteiligungswert (Anteil am Fondsvermögen in %) | Anschaffungsnebenkosten Gesamt für den Beteiligungserwerb (in % des Kaufpreises der Beteiligung)/für den Immobilienerwerb (in % des Kaufpreises der Immobilie)10) |
I. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||
Deutschland | ||||
1 | 10117 Berlin Hausvogteiplatz 10/ Jerusalemer Straße 14-16 „HVPX“ |
– | – | 4.458.159,04 |
(= 7,4) | ||||
2 | 14979 Großbeeren An der Anhalter Bahn 6 „Logistikzentrum Großbeeren“ |
– | – | 13.543.200,00 |
(= 8,5) | ||||
Frankreich | ||||
3 | 75009 Paris 1-3, Rue Blanche „Théodore“ |
– | – | 2.298.430,00 |
(= 2,9) | ||||
II. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||
Großbritannien | ||||
4 | London EC4 90 Fetter Lane |
– | – | – |
(= 10.461.712,80) | ||||
(= 7,8) | ||||
5 | London EC2R 6LL 51 Moorgate |
– | – | – |
(= 5.748.972,29) | ||||
(= 7,9) | ||||
III. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||
Irland | ||||
DIM Ireland ICAV North Wall Quay 25/28 1 Dublin Irland |
0,00 | 201.861.957,32) | 0,00 | |
(13,70) | (= 0,0) | |||
6 | D02 HH24 Dublin Grafton Street 26-27 |
– | – | 2.736.736,74 |
(= 10,8) | ||||
7 | D02 DP23 Dublin Hanover Quay 8 „The Reflector“12) |
– | – | 15.030.723,14 |
(= 9,9) | ||||
Italien | ||||
DIM Italy S.r.l. Galleria del Corso 1 20122 Mailand Italien |
0,00 | 82.161.424,68) | 0,00 | |
(5,58) | (= 0,0) | |||
8 | 20154 Mailand Via Ceresio 7/9 |
– | – | 4.135.420,48 |
(= 5,6) |
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | davon Gebühren und Steuern | davon Sonstige | Im Geschäfts(halb)jahr abgeschriebene Anschaffungs- nebenkosten für den Beteiligungserwerb/ für den Immobilienerwerb11) |
I. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||
Deutschland | ||||
1 | 10117 Berlin Hausvogteiplatz 10/ Jerusalemer Straße 14-16 „HVPX“ |
3.739.700,46 | 718.458,58 | 445.815,91 |
2 | 14979 Großbeeren An der Anhalter Bahn 6 „Logistikzentrum Großbeeren“ |
10.481.500,00 | 3.061.700,00 | 1.367.430,02 |
Frankreich | ||||
3 | 75009 Paris 1-3, Rue Blanche „Théodore“ |
1.209.427,00 | 1.089.003,00 | 211.785,01 |
II. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||
Großbritannien | ||||
4 | London EC4 90 Fetter Lane |
– | – | – |
(= 6.689.211,60) | (= 3.772.501,20) | (= 1.011.507,18) | ||
5 | London EC2R 6LL 51 Moorgate |
– | – | – |
(= 3.623.050,12) | (= 2.125.922,17) | (= 575.284,00) | ||
III. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||
Irland | ||||
DIM Ireland ICAV North Wall Quay 25/28 1 Dublin Irland |
0,00 | 0,00 | 0,00 | |
6 | D02 HH24 Dublin Grafton Street 26-27 |
1.901.262,50 | 835.474,24 | 270.568,82 |
7 | D02 DP23 Dublin Hanover Quay 8 „The Reflector“12) |
11.339.773,00 | 3.690.950,14 | 1.503.126,84 |
Italien | ||||
DIM Italy S.r.l. Galleria del Corso 1 20122 Mailand Italien |
0,00 | 0,00 | 0,00 | |
8 | 20154 Mailand Via Ceresio 7/9 |
2.977.003,56 | 1.158.416,92 | 413.938,80 |
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | Zur Abschreibung verbleibende Anschaffungs- nebenkosten für den Beteiligungserwerb/ für den Immobilienerwerb11) (Anteil am Fondsvermögen in %) |
Voraussichtlich verbleibender Abschreibungszeitraum in Jahren | Währung |
I. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||
Deutschland | ||||
1 | 10117 Berlin Hausvogteiplatz 10/ Jerusalemer Straße 14-16 „HVPX“ |
3.269.316,61 | 7,3 | EUR |
(0,22) | ||||
2 | 14979 Großbeeren An der Anhalter Bahn 6 „Logistikzentrum Großbeeren“ |
12.100.516,78 | 8,8 | EUR |
(0,82) | ||||
Frankreich | ||||
3 | 75009 Paris 1-3, Rue Blanche „Théodore“ |
1.874.872,45 | 8,0 | EUR |
(0,13) | ||||
II. | Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||
Großbritannien | ||||
4 | London EC4 90 Fetter Lane |
– | 8,6 | GBP |
(= 9.024.185,60) | (EUR) | |||
(0,61) | ||||
5 | London EC2R 6LL 51 Moorgate |
– | 7,1 | GBP |
(= 4.074.927,00) | (EUR) | |||
(0,28) | ||||
III. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung | |||
Irland | ||||
DIM Ireland ICAV North Wall Quay 25/28 1 Dublin Irland |
0,00 | – | EUR | |
(0,00) | ||||
6 | D02 HH24 Dublin Grafton Street 26-27 |
2.414.826,22 | 8,8 | EUR |
7 | D02 DP23 Dublin Hanover Quay 8 „The Reflector“12) |
10.772.409,19 | 7,2 | EUR |
Italien | ||||
DIM Italy S.r.l. Galleria del Corso 1 20122 Mailand Italien |
0,00 | – | EUR | |
(0,00) | ||||
8 | 20154 Mailand Via Ceresio 7/9 |
3.449.489,89 | 8,4 | EUR |
Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2022
Teil I: Immobilienverzeichnis
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | Beteiligungsquote in % | Art des Grundstücks1) | Entwicklungsstand2) | Art der Nutzung3) | Erwerbs. datum |
IV. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||||
Tschechische Republik 13) | ||||||
DIM Parkview s.r.o. 14) V Celnici 1031/4 Prag 1 Tschechische Republik |
100,0% | – | – | – | Feb. 21 | |
9 | 14000 Prag Pujmanové 1753/10a „Parkview“ |
– | G | F | B/P: 86%; Ha:2%; L: 2%; Kfz: 10% | Mrz. 21 |
USA | ||||||
Deka USA DIM Property One LP, Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
100,0% | – | – | – | Sep. 21 | |
10 | 60607 Chicago 210 North Carpenter Street |
– | G | F | B/P: 89%; Ha: 8%; Kfz: 3% | Sep. 21 |
11 | 20024 Washington D.C. 500 L’Enfant Plaza „500 L’Enfant“ |
– | G | F | B/P: 97%; Kfz: 3% | Sep. 21 |
Beteiligte Gesellschaft15) : Deka USA DIM GP Inc., Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
||||||
Deka USA Seattle JV LP16) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
40% | – | – | – | Feb. 22 | |
12 | 98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“17) |
– | G | F | B/P: 88%; Ha: 1%; Kfz: 11 % | Feb. 22 |
Beteiligte Gesellschaft18) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
||||||
Summe Beteiligungen (Anteil am Fondsvermögen) |
||||||
Summe Direktinvestments (Anteil am Fondsvermögen) |
||||||
Nutzfläche | |||||
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | Bau-/ Umbaujahr | Grundstücksgröße m2 |
Gewerbe m2 |
Wohnen m2 |
IV. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | ||||
Tschechische Republik 13) | |||||
DIM Parkview s.r.o. 14) V Celnici 1031/4 Prag 1 Tschechische Republik |
– | – | – | – | |
9 | 14000 Prag Pujmanové 1753/10a „Parkview“ |
2020 | 5.902 | 16.691 | – |
USA | |||||
Deka USA DIM Property One LP, Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
– | – | – | – | |
10 | 60607 Chicago 210 North Carpenter Street |
2019 | 2.340 | 20.652 | – |
11 | 20024 Washington D.C. 500 L’Enfant Plaza „500 L’Enfant“ |
2019 | 20.451 | 20.476 | – |
Beteiligte Gesellschaft15) : Deka USA DIM GP Inc., Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
|||||
Deka USA Seattle JV LP16) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
– | – | – | – | |
12 | 98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“17) |
2019 | 6.608 | 30.319 | – |
Beteiligte Gesellschaft18) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
|||||
Summe Beteiligungen (Anteil am Fondsvermögen) |
|||||
Summe Direktinvestments (Anteil am Fondsvermögen) |
|||||
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | Ausstattungs- merkmale4) |
Leerstandsquote in % (durchschnittlich)5) |
Auslaufende Mietverträge der nächsten 12 Monate in %6) |
Durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge in Jahren6) |
Mieteinnahmen der letzten 12 Monate6) |
IV. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||||
Tschechische Republik 13) | ||||||
DIM Parkview s.r.o. 14) V Celnici 1031/4 Prag 1 Tschechische Republik |
– | – | – | – | – | |
9 | 14000 Prag Pujmanové 1753/10a „Parkview“ |
F/K/La/Pa | 0,0 | 0,3 | 5,1 | 84.533.002 |
(= 3.421.431) | ||||||
USA | ||||||
Deka USA DIM Property One LP, Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
– | – | – | – | – | |
10 | 60607 Chicago 210 North Carpenter Street |
K/La/Pa | 0,0 | 1,2 | 5,4 | 7.613.147 |
(= 7.178.005) | ||||||
11 | 20024 Washington D.C. 500 L’Enfant Plaza „500 L’Enfant“ |
K/La/Pa | 4,4 | 0,0 | 6,8 | 12.051.770 |
(= 11.345.812) | ||||||
Beteiligte Gesellschaft15) : Deka USA DIM GP Inc., Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
||||||
Deka USA Seattle JV LP16) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
– | – | – | – | – | |
12 | 98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“17) |
K/La/Pa | 0,6 | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Beteiligte Gesellschaft18) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
||||||
Summe Beteiligungen (Anteil am Fondsvermögen) |
||||||
Summe Direktinvestments (Anteil am Fondsvermögen) |
||||||
Restnutzungsdauer in Jahren | Marktübliche Miete | Verkehrswert/Kaufpreis (Anteil am Fondsvermögen in %)8) |
||
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | (Gutachten 1/2) | (Gutachten 1/2) in Währung7) |
(Gutachten 1/2) in Währung |
IV. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||
Tschechische Republik 13) | ||||
DIM Parkview s.r.o. 14) V Celnici 1031/4 Prag 1 Tschechische Republik |
– | – | – | |
9 | 14000 Prag Pujmanové 1753/10a „Parkview“ |
1.928.819.402,50 | ||
(= 78.745.000,00) | ||||
67,7 | 85.165.612,90 | 1.924.777.810,00 | ||
57,7 | 85.165.612,90 | 1.932.860.995,00 | ||
USA | ||||
Deka USA DIM Property One LP, Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
– | – | – | |
10 | 60607 Chicago 210 North Carpenter Street |
170.995.000,00 | ||
(= 171.914.743,88) | ||||
66,5 | 7.760.344,00 | 171.990.000,00 | ||
66,4 | 7.760.344,00 | 170.000.000,00 | ||
11 | 20024 Washington D.C. 500 L’Enfant Plaza „500 L’Enfant“ |
164.270.000,00 | ||
(= 165.153.571,61) | ||||
66,4 | 13.746.608,00 | 163.540.000,00 | ||
66,4 | 13.865.137,00 | 165.000.000,00 | ||
Beteiligte Gesellschaft15) : Deka USA DIM GP Inc., Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
||||
Deka USA Seattle JV LP16) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
– | – | – | |
12 | 98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“17) |
420.180.000,00 | ||
(= 422.440.054,30) | ||||
56,4 | 14.460.805,00 | 420.510.000,00 | ||
66,4 | 15.727.195,00 | 419.850.000,00 | ||
Beteiligte Gesellschaft18) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
||||
Summe Beteiligungen (Anteil am Fondsvermögen) |
– | |||
Summe Direktinvestments (Anteil am Fondsvermögen) |
512.676.826,39 | |||
(= 34,80) |
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks |
Kaufpreis der Beteiligung9) | Gesellschaftskapital | Fremdfinanzierungs- quote in % des Verkehrswertes/ Kaufpreises |
Kreditvolumen |
IV. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | ||||
Tschechische Republik 13) | |||||
DIM Parkview s.r.o.14) V Celnici 1031/4 Prag 1 Tschechische Republik |
0,00 | 11.000,00 | – | – | |
(= 0,00) | (= 449,08) | ||||
9 | 14000 Prag Pujmanové 1753/10a „Parkview“ |
– | – | 0,0 | 0,00 |
(= 0,00) | |||||
USA | |||||
Deka USA DIM Property One LP, Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
0,00 | 119.954.850,00 | – | – | |
(= 0,00) | (= 120.600.060,32) | ||||
10 | 60607 Chicago 210 North Carpenter Street |
– | – | 40,4 | 69.000.000,00 |
(= 69.371.135,58) | |||||
11 | 20024 Washington D.C. 500 L’Enfant Plaza „500 L’Enfant“ |
– | – | 25,0 | 41.000.000,00 |
(= 41.220.529,83) | |||||
Beteiligte Gesellschaft15) : Deka USA DIM GP Inc., Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
|||||
Deka USA Seattle JV LP16) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
0,00 | 169.600.000,00 | – | – | |
(= 0,00) | (= 170.512.240,49) | ||||
12 | 98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“17) |
– | – | 35,7 | 150.000.000,00 |
(= 150.806.816,47) | |||||
Beteiligte Gesellschaft 18) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
|||||
Summe Beteiligungen (Anteil am Fondsvermögen) |
– | ||||
Summe Direktinvestments (Anteil am Fondsvermögen) |
180.377.738,66 | ||||
(= 12,24) |
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks |
Gesellschafterdarlehen | Beteiligungswert (Anteil am Fondsvermögen in %) | Anschaffungsnebenkosten Gesamt für den Beteiligungserwerb (in % des Kaufpreises der Beteiligung)/für den Immobilienerwerb (in % des Kaufpreises der Immobilie)10) |
IV. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||
Tschechische Republik 13) | ||||
DIM Parkview s.r.o.14) V Celnici 1031/4 Prag 1 Tschechische Republik |
881.802.000,00 | 1.146.782.735,28 | – | |
(= 36.000.000,00) | (= 46.817.968,74) | (= 0,00) | ||
(3,18) | (= 0,0) | |||
9 | 14000 Prag Pujmanové 1753/10a „Parkview“ |
– | – | – |
(= 1.075.967,13) | ||||
(= 1,4) | ||||
USA | ||||
Deka USA DIM Property One LP, Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
121.300.000,00 | 124.444.802,55 | – | |
(= 121.952.445,58) | (= 125.114.163,32) | (= 0,00) | ||
(8,49) | (= 0,0) | |||
10 | 60607 Chicago 210 North Carpenter Street |
– | – | – |
(= 1.690.850,52) | ||||
(= 1,2) | ||||
11 | 20024 Washington D.C. 500 L’Enfant Plaza „500 L’Enfant“ |
– | – | – |
(= 6.979.399,12) | ||||
(= 4,9) | ||||
Beteiligte Gesellschaft15) : Deka USA DIM GP Inc., Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
20.000,00 | |||
(= 20.107,58) | ||||
(0,00) | ||||
Deka USA Seattle JV LP16) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
44.000.000,00 | 68.118.549,23 | – | |
(= 44.236.666,16) | (= 68.484.943,68) | (= 0,00) | ||
(4,65) | (= 0,0) | |||
12 | 98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“17) |
– | – | – |
(= 4.478.694,24) | ||||
(= 1,2) | ||||
Beteiligte Gesellschaft 18) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
33.216,00 | |||
(= 33.394,66) | ||||
(0,00) | ||||
Summe Beteiligungen (Anteil am Fondsvermögen) |
202.189.111,74 | 524.493.959,98 | ||
(= 13,72) | (= 35,60) | |||
Summe Direktinvestments (Anteil am Fondsvermögen) |
– | – | ||
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks |
davon Gebühren und Steuern |
davon Sonstige |
Im Geschäfts(halb)jahr abgeschriebene Anschaffungs- nebenkosten für den Beteiligungserwerb/ für den Immobilienerwerb11) |
IV. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||
Tschechische Republik 13) | ||||
DIM Parkview s.r.o.14) V Celnici 1031/4 Prag 1 Tschechische Republik |
– | – | – | |
(= 0,00) | (= 0,00) | (= 0,00) | ||
9 | 14000 Prag Pujmanové 1753/10a „Parkview“ |
– | – | – |
(= 0,00) | (= 1.075.967,13) | (= 106.499,52) | ||
USA | ||||
Deka USA DIM Property One LP, Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
– | – | – | |
(= 0,00) | (= 0,00) | (= 0,00) | ||
10 | 60607 Chicago 210 North Carpenter Street |
– | – | – |
(= 0,00) | (= 1.690.850,52) | (= 192.379,95) | ||
11 | 20024 Washington D.C. 500 L’Enfant Plaza „500 L’Enfant“ |
– | – | – |
(= 3.600.591,66) | (= 3.378.807,45) | (= 689.627,52) | ||
Beteiligte Gesellschaft15) : Deka USA DIM GP Inc., Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
||||
Deka USA Seattle JV LP16) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
– | – | – | |
(= 0,00) | (= 0,00) | (= 0,00) | ||
12 | 98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“17) |
– | – | – |
(= 0,00) | (= 4.478.694,24) | (= 300.104,98) | ||
Beteiligte Gesellschaft 18) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
||||
Summe Beteiligungen (Anteil am Fondsvermögen) |
||||
Summe Direktinvestments (Anteil am Fondsvermögen) |
||||
Nr. | Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks |
Zur Abschreibung verbleibende Anschaffungs- nebenkosten für den Beteiligungserwerb/ für den Immobilienerwerb11) (Anteil am Fondsvermögen in %) |
Voraussichtlich verbleibender Abschreibungszeitraum in Jahren | Währung |
IV. | Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||
Tschechische Republik 13) | ||||
DIM Parkview s.r.o.14) V Celnici 1031/4 Prag 1 Tschechische Republik |
– | – | CZK | |
(= 0,00) | (EUR) | |||
(0,00) | ||||
9 | 14000 Prag Pujmanové 1753/10a „Parkview“ |
– | 8,4 | CZK |
(= 903.285,47) | (EUR) | |||
USA | ||||
Deka USA DIM Property One LP, Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
– | – | USD | |
(= 0,00) | (EUR) | |||
10 | 60607 Chicago 210 North Carpenter Street |
– | 8,8 | USD |
(= 1.493.584,65) | (EUR) | |||
11 | 20024 Washington D.C. 500 L’Enfant Plaza „500 L’Enfant“ |
– | 8,9 | USD |
(= 6.198.601,76) | (EUR) | |||
Beteiligte Gesellschaft15) : Deka USA DIM GP Inc., Penn Plaza, Suite 2017, 10001 New York, USA |
USD | |||
(EUR) | ||||
Deka USA Seattle JV LP16) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
– | – | USD | |
(= 0,00) | (EUR) | |||
(0,00) | ||||
12 | 98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“17) |
– | 9,3 | USD |
(= 4.178.589,27) | (EUR) | |||
Beteiligte Gesellschaft 18) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
USD | |||
(EUR) | ||||
Summe Beteiligungen (Anteil am Fondsvermögen) |
0,00 | EUR | ||
(= 0,00) | ||||
Summe Direktinvestments (Anteil am Fondsvermögen) |
30.343.818,44 | EUR | ||
(= 2,06) |
Anmerkungen zum Immobilienverzeichnis:
1) Grundstücksart: G = Gewerbeobjekt, W = Wohnobjekt, W/G = gemischt genutztes Objekt, (E) = Erbbaugrundstück
2) Entwicklungsstand: U = unbebautes Grundstück, B = im Bau, F = fertiges Objekt, R = Bestandsentwicklung
3) Nutzungsart: B/P = Büro und Praxen, H = Hotel, L = Lager, Hallen und Logistik, Ha = Einzelhandel und Gastronomie, S = Sonstiges, W = Wohnen, Kfz = offene Stellplätze, Tiefgaragenstellplätze und Parkhäuser, (Angaben in % sind auf die Erträge bezogen)
4) Ausstattung: F = Fernwärme, K = Klimaanlage (Voll- bzw. Teilklimatisierung), La = Lastenaufzug, Pa = Personenaufzug, R = Rolltreppe
5) Leerstand nach BVI-Methode (Projekte werden bis zwölf Monate nach Fertigstellung nicht berücksichtigt). Durchschnittlicher Leerstand im Geschäftsjahr/ Geschäftshalbjahr, sofern eine ertragsbezogene Quote von 33 % erreicht oder überschritten wurde.
6) Zum Schutz der Mieter erfolgt keine Angabe, sofern weniger als zwei Mieter/ Objekt, oder wenn die Mieteinnahmen aus der Immobilie zu 75 % oder mehr von einem einzigen Mieter stammen. Die Mietverträge, die in den auf den Berichtszeitraum folgenden zwölf Monaten auslaufen, werden insgesamt in % der gesamten Vertragsmieten angegeben. Basis für die Gewichtung bei der durchschnittlichen Restlaufzeit der Mietverträge ist der Anteil der einzelnen Mietverträge an der gesamten Vertragsmiete aus dem Objekt. Unbefristete Verträge werden hier nicht berücksichtigt. Es handelt sich um die tatsächlichen Mieterträge im Geschäftsjahr/-halbjahr, bei neu angekauften Objekten um die vereinnahmten Mieten vom Kaufzeitpunkt an bis zum Ende des Geschäftsjahres/-halbjahres. Keine Angaben zu unbebauten Grundstücken und im Bau befindlichen Immobilien.
7) Marktübliche Miete laut aktuellem Bewertungsgutachten, diese Mieten können von den gegenwärtigen tatsächlichen Mieten abweichen.
8) Die Verkehrswertermittlung erfolgt zu verschiedenen Bewertungsstichtagen in der Regel viermal innerhalb des Geschäftsjahres für jede einzelne Immobilie; Immobilien im Zustand der Bebauung sind mit ihren aktivierten Baukosten (entspricht dem Verkehrswert des Projektes zum Stichtag) angegeben. Im Berichtszeitraum erworbene Objekte werden bis zu maximal drei Monate mit dem Kaufpreis exklusive Anschaffungsnebenkosten angegeben. Anteil am Fondsvermögen nur für direkt gehaltene Immobilien.
9) Kaufpreis exklusive Nebenkosten. EUR-Angaben basieren auf Umrechnungskursen zum Stichtag „Übergang Nutzen/Lasten in das Fondsvermögen“ bzw. auf Umrechnungskursen zum Buchungstag.
10) Angaben erfolgen in Fondswährung EUR. EUR-Angaben basieren auf Umrechnungskursen zum Stichtag „Übergang Nutzen/Lasten in das Fondsvermögen“ bzw. auf Umrechnungskursen zum Buchungstag.
11) Angaben erfolgen in Fondswährung EUR.
12) Die ehemals direkt gehaltene Immobilie wird nach einem Halteformwechsel seit 01.06.2021 indirekt über die Immobilien-Gesellschaft „DIM Ireland ICAV“ gehalten.
13) Mietverträge und Verkehrswertermittlung sind in EUR valutiert.
14) Die ehemalige Immobilien-Gesellschaft „DIM Epsilon Project Company“ wurde zum 01.10.2021 auf die Holding-Gesellschaft „DIM Parkview s.r.o.“ verschmolzen.
15) An der Immobilien-Gesellschaft beteiligte Gesellschaft, die zu 100 % im Eigentum des Fonds ist.
16) Joint Venture zwischen Deka-ImmobilienGlobal (60 % Beteiligung) und Deka-ImmobilienMetropolen (40 % Beteiligung)
17) Die Angaben beziehen sich auf das gesamte Objekt (100 %) und nicht auf die angegebene Beteiligungsquote.
18) Mit 0,01 % an der Immobilien-Gesellschaft „Deka USA Seattle JV LP“ beteiligte Gesellschaft, die zu 40 % im Eigentum des „Fonds“ ist.
Hinweis
Die Rubriken Restnutzungsdauer, Marktübliche Miete und Verkehrswerte weisen im Immobilienverzeichnis beide Gutachtenwerte der externen Bewerter aus. Die Rubrik Verkehrs werte weist darüber hinaus auch den arithmetischen Mittelwert der beiden Gutachtenwerte aus. Weitere Informationen in diesem Jahresbericht finden Sie auf Seite 2 „Hinweise“ sowie im Anhang ab Seite 68.
Verzeichnis der An- und Verkäufe zum 31. Oktober 2022
Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | Verkäufer/ Käufer | Beteiligungsquote in % |
Entwicklungsstand2) | Erwerbs-/ Verkaufsdatum |
I. Ankäufe1) | ||||
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | ||||
USA | ||||
Deka USA Seattle JV LP 5) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
– | 40,0% | – | Feb. 22 |
98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“6) |
k.A.7) | – | F | Feb. 22 |
Beteiligte Gesellschaft8) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
||||
II. Verkäufe 1) | ||||
keine |
Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | Kauf-/Verkaufspreis der Immobilie3) | Kauf-/Verkaufspreis der Beteiligung3) | Nebenkosten der Beteiligungstransaktion (in % des Kauf-/ Verkaufspreises der Beteiligung)/der Immobilientransaktion (in % des Kauf-/ Verkaufspreises der Immobilie)4) |
I. Ankäufe1) | |||
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | |||
USA | |||
Deka USA Seattle JV LP 5) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
– | 0,00 | – |
(= 0,00) | (= 0,00) | ||
(= 0,0) | |||
98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“6) |
420.492.568,62 | – | – |
(= 370.624.977,85)6) | (= 4.478.694,24) | ||
(= 1,2) | |||
Beteiligte Gesellschaft8) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
0,00 | – | |
(= 0,00) | (= 0,00) | ||
(= 0,0) | |||
II. Verkäufe 1) | |||
keine |
Firma, Rechtsform, Sitz der Immobilien-Gesellschaft/ Lage des Grundstücks | Voraussichtliche Abschreibungsdauer der Anschaffungsnebenkosten in Jahren | Währung |
I. Ankäufe1) | ||
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit anderer Währung | ||
USA | ||
Deka USA Seattle JV LP 5) c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7 10001 New York, USA |
– | USD |
(EUR) | ||
98109 Seattle 609 Fairview Avenue N. / 620 Boren Avenue N. „Lakefront Block 25“6) |
10 | USD |
(EUR) | ||
Beteiligte Gesellschaft8) : Deka USA DIG DIM JV GP LLC., c/o Aprio LLP, Penn Plaza 7, 10001 New York, USA |
– | USD |
(EUR) | ||
II. Verkäufe 1) | ||
keine |
Hinweis
Der Umfang der Immobilientransaktionen, die im Berichtszeitraum ausgeführt wurden, belief sich auf insgesamt rund 420,5 Mio. EUR. Die Angaben zum Ankauf in Seattle beziehen sich auf das gesamte Objekt (100 %) und nicht auf die angegebene Beteiligungsquote.
Anmerkungen:
1) Übersicht der im Fondsgeschäftsjahr 2021/2022 in das Fondsvermögen übergegangenen bzw. aus dem Fondsvermögen abgegangenen Objekte.
2) Entwicklungsstand: B-im Bau, F-fertiges Objekt, R-Bestandsentwicklung
3) Kauf-/Verkaufspreis exklusive Nebenkosten. EUR-Angaben basieren auf Umrechnungskursen zum Stichtag des Übergangs/Abgangs „Nutzen/Lasten“ im Fondsvermögen bzw. auf Umrechnungskursen zum Buchungstag. Immobilien im Zustand der Bebauung sind mit ihrer Projektschätzung angegeben.
4) EUR-Angaben basieren auf Umrechnungskursen zum Stichtag des Übergangs/Abgangs „Nutzen/Lasten“ im Fondsvermögen bzw. auf Umrechnungskursen zum Buchungstag.
5) Joint Venture zwischen Deka-ImmobilienGlobal (60 % Beteiligung) und Deka-ImmobilienMetropolen (40 % Beteiligung)
6) Die Angaben beziehen sich auf das gesamte Objekt (100 %) und nicht auf die angegebene Beteiligungsquote.
7) Mit dem Verkäufer wurde Vertraulichkeit im Außenverhältnis vereinbart.
8) Mit 0,01 % an der Immobilien-Gesellschaft „Deka USA Seattle JV LP“ beteiligte Gesellschaft, die zu 40 % im Eigentum des „Fonds“ ist.
Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2022
Teil II: Bestand der Liquiditätsanlagen
Käufe nominal EUR |
Verkäufe nominal EUR |
Bestand nominal EUR |
Kurswert EUR |
Anteil am Fonds- vermögen in % |
|
I. Bankguthaben | 355.987.126,37 | 24,16 | |||
II. Wertpapiere | |||||
1. Börsengehandelte Wertpapiere | |||||
Verzinsliche Wertpapiere | |||||
1,0000 % Berlin Hyp AG IHS 22/24 (DE000BHY0JP9) | 38.000.000,00 | 0,00 | 38.000.000,00 | 36.914.720,00 | 2,51 |
Wertpapiere gesamt | 38.000.000,00 | 0,00 | 38.000.000,00 | 36.914.720,00 | 2,51 |
davon Wertpapiere, die nicht als Sicherheit für geldpolitische Operationen im Eurosystem von der EZB oder der Deutschen Bundesbank zugelassen sind | 0,00 | 0,00 |
Hinweis
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 100 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 38 Mio. EUR.
Der Anteil der Derivatetransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 14,5 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 142 Mio. EUR.
Die absoluten Zahlen beziehen sich jeweils auf das Transaktionsvolumen mit der DekaBank.
Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2022
Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
EUR | EUR | EUR | Anteil am Fonds- vermögen in % |
|||
I. Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 2.518.943,47 | 0,17 | ||||
(davon in Fremdwährung: | 113.679,29) | |||||
davon Betriebskostenvorlagen | 1.865.608,59 | |||||
davon Mietforderungen | 653.334,88 | |||||
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften | 202.189.111,74 | 13,72 | ||||
3. Zinsansprüche | 324.742,44 | 0,02 | ||||
(davon in Fremdwährung: | 0,00) | |||||
4. Andere | 9.941.171,69 | 0,67 | ||||
(davon in Fremdwährung: | 874.485,99) | |||||
davon Forderungen aus Anteilumsatz | 1.336.182,90 | |||||
davon Forderungen aus Cash Collateral | 6.950.000,00 | |||||
davon Forderungen aus Sicherungsgeschäfte | 0,00 | |||||
II. Verbindlichkeiten aus | ||||||
1. Krediten | 180.377.738,66 | 12,24 | ||||
(davon in Fremdwährung: | 105.377.738,66) | |||||
davon kurzfristige Kredite (§ 199 KAGB) | 0,00 | |||||
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben | 650.087,56 | 0,04 | ||||
(davon in Fremdwährung: | 333.991,06) | |||||
3. Grundstücksbewirtschaftung | 3.909.961,97 | 0,27 | ||||
(davon in Fremdwährung: | 1.416.874,11) | |||||
4. anderen Gründen | 11.106.273,51 | 0,75 | ||||
(davon in Fremdwährung: | 957.917,87) | |||||
davon aus Anteilumsatz | 464,49 | |||||
davon aus Cash Collateral | 0,00 | |||||
davon aus Sicherungsgeschäften | ||||||
Offene Positionen | Kurswert Verkauf EUR |
Kurswert EUR |
Vorläufiges Ergebnis EUR |
|||
GBP | 90,5 Mio. | 103.686.122,71 | 103.837.693,61 | -151.570,90 | ||
USD | 347,9 Mio. | 334.376.670,66 | 343.191.974,73 | 8.815.304,07 | ||
III. Rückstellungen | 6.149.074,24 | 0,42 | ||||
(davon in Fremdwährung: | 3.901.257,04) | |||||
Fondsvermögen | 1.473.197.284,58 | 100,00 |
Erläuterungen zu den angewendeten Bewertungsverfahren finden Sie im Anhang ab der Seite 68.
Erläuterungen zu Teil III der Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2022
Erläuterungen zu Finanzinstrumenten
Käufe und Verkäufe, die während des Berichtszeitraums abgeschlossen wurden und nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Kurswert Verkauf EUR |
Kurswert Kauf EUR |
||
GBP | 95,5 Mio. | 108.525.578,89 | 111.142.498,26 |
USD | 351,1 Mio. | 299.485.647,21 | 344.067.065,99 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01. November 2021 bis 31. Oktober 2022
EUR | EUR | EUR | EUR | |
I. Erträge | ||||
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren | 178.775,14 | |||
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | 251.152,58 | |||
3. Sonstige Erträge | 9.716.460,26 | |||
4. Erträge aus Immobilien | 17.623.422,96 | |||
(davon in Fremdwährung: | 8.378.702,43) | |||
5. Erträge aus Immobilien-Gesellschaften | 7.339.116,95 | |||
(davon in Fremdwährung: | 1.028.972,95) | |||
Summe der Erträge | 35.108.927,89 | |||
II. Aufwendungen | ||||
1. Bewirtschaftungskosten | 2.371.461,42 | |||
a) davon Betriebskosten | 428.507,88 | |||
(davon in Fremdwährung: | 31.284,70) | |||
b) davon Instandhaltungskosten | 562.872,72 | |||
(davon in Fremdwährung: | 0,00) | |||
c) davon Kosten der Immobilienverwaltung | 643.213,67 | |||
(davon in Fremdwährung: | 0,00) | |||
d) davon sonstige Kosten | 736.867,15 | |||
(davon in Fremdwährung: | 96.492,17) | |||
2. Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten | 353.881,93 | |||
(davon in Fremdwährung: | 353.881,93) | |||
3. Inländische Steuern | 323.367,13 | |||
4. Ausländische Steuern | 824.227,10 | |||
(davon in Fremdwährung: | 377.923,57) | |||
5. Zinsen aus Kreditaufnahmen | 3.139.656,74 | |||
(davon in Fremdwährung: | 2.472.323,16) | |||
6. Verwaltungsvergütung | 6.536.856,56 | |||
7. Verwahrstellenvergütung | 653.683,16 | |||
8. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | 122.050,67 | |||
9. Sonstige Aufwendungen | 1.244.501,61 | |||
davon Kosten der externen Bewerter | 183.819,68 | |||
Summe der Aufwendungen | 15.569.686,32 | |||
III. Ordentlicher Nettoertrag | 19.539.241,57 | |||
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Verluste | ||||
a) aus Devisentermingeschäften | -47.198.338,14 | |||
(davon in Fremdwährung: | 0,00) | |||
Zwischensumme | -47.198.338,14 | |||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | -47.198.338,14 | |||
Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | 4.672.767,73 | |||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -22.986.328,84 | |||
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | ||||
1.1 aus Immobilien | 5.551.216,28 | |||
a) aus Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte | 5.551.216,28 | |||
(davon in Fremdwährung: | 3.391.216,28) | |||
1.2 aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 7.269.961,77 | |||
a) aus Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte | 6.965.584,74 | |||
(davon in Fremdwährung: | 6.262.989,74) | |||
b) aus Zuführung von Rückstellungen für Capital Gains Tax | 304.377,03 | |||
(davon in Fremdwährung: | 304.377,03) | |||
Zwischensumme | 12.821.178,05 | |||
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | ||||
2.1 aus Immobilien | -935.000,00 | |||
a) aus Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte | -935.000,00 | |||
(davon in Fremdwährung: | 0,00) | |||
2.2 aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | -868.800,38 | |||
a) aus Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte | -868.800,38 | |||
(davon in Fremdwährung: | -5.705,98) | |||
2.3 aus Liquiditätsanlagen | -1.104.814,32 | |||
a) aus Kurswertveränderungen | -1.104.814,32 | |||
(davon in Fremdwährung: | 0,00) | |||
Zwischensumme | -2.908.614,70 | |||
3. Währungskursveränderung | 44.467.811,41 | |||
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 54.380.374,76 | |||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | 31.394.045,92 |
Verwendungsrechnung zum 31. Oktober 2022
Insgesamt (EUR) |
Je Anteil (EUR) |
|
I. Für die Ausschüttung verfügbar | 20.584.036,10 | 0,72 |
1. Vortrag aus dem Vorjahr | 11.854.447,37 | 0,42 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -22.986.328,84 | -0,81 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | 31.715.917,57 | 1,11 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | 600.000,00 | 0,02 |
1. Einbehalt gemäß §252 KAGB | 600.000,00 | 0,02 |
2. Der Wiederanlage zugeführt | 0,00 | 0,00 |
3. Vortrag auf neue Rechnung | 0,00 | 0,00 |
III. Gesamtausschüttung1) | 19.984.036,10 | 0,70 |
1) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung
Erträge
Die Zinsen aus Wertpapieren und Liquiditätsanlagen betragen 0,4 Mio. EUR.
Die Position Sonstige Erträge enthält unter anderem Zinsen aus Gesellschafterdarlehen in Höhe von 8,3 Mio. EUR, Zuschüsse für Baumaßnahmen in Höhe von 1,1 Mio. EUR und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR.
Die Erträge aus Immobilien erhöhten sich gegenüber dem vergangenen Geschäftsjahr von 12,5 Mio. EUR auf 17,6 Mio. EUR.
Bei der Position Erträge aus Immobilien-Gesellschaften in Höhe von 7,3 Mio. EUR handelt es sich um Ausschüttungen von Immobilien-Gesellschaften.
Aufwendungen
Die Bewirtschaftungskosten sind im Vergleich zum vergangenen Geschäftsjahr von 3,3 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR gesunken. Sie enthalten nicht umlagefähige Betriebskosten in Höhe von 0,4 Mio. EUR, Instandhaltungskosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR sowie von der Kapitalverwaltungsgesellschaft weiterberechnete Aufwendungen für die Immobilienverwaltung in Höhe von 0,6 Mio. EUR. In den sonstigen Kosten sind unter anderem Verwalterhonorare und Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 0,3 Mio. EUR, Aufwendungen aus nicht abzugsfähiger Vorsteuer in Höhe von 0,2 Mio. EUR sowie Abschreibungen auf Mietforderungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR enthalten.
In der Position Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten in Höhe von 0,4 Mio. EUR sind Erbbauzinsen für im Bestand gehaltene Objekte enthalten.
Die Positionen Inländische und Ausländische Steuern enthalten Steuern auf im In- und Ausland erzielte Einkünfte und realisierte Veräußerungsgewinne aus Verkäufen von Vermögensgegenständen.
Die Zinsen aus Kreditaufnahmen enthalten im Wesentlichen Darlehenszinsen für fremdfinanzierte Immobilien in Deutschland und Großbritannien.
Die Kosten für die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung erhöhten sich gegenüber dem vergangenen Geschäftsjahr von 4,2 Mio. EUR auf 7,2 Mio. EUR.
Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten beinhalten hauptsächlich die Kosten der Prüfungsgesellschaft in Höhe von 0,1 Mio. EUR.
Die Sonstigen Aufwendungen enthalten hauptsächlich Aufwendungen für negative Zinsen auf Liquiditätsanlagen in Höhe von 1,0 Mio. EUR und die Kosten für die externen Bewerter in Höhe von 0,2 Mio. EUR.
Veräußerungsgeschäfte
Die realisierten Gewinne und Verluste aus Liquiditätsanlagen und Devisentermingeschäften bilden den Unterschied zwischen Ankaufskursen und den Kursen bei Verkauf bzw. Fälligkeit.
Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich
Der Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich ergibt sich aus den vom Anteilerwerber im Ausgabepreis zu entrichtenden, aufgelaufenen Fondserträgen, saldiert mit den bei der Rücknahme von Anteilen im Rücknahmepreis zu erstattenden Ertragsanteilen.
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
Die Netto-Wertveränderung der nicht realisierten Gewinne ergibt sich bei den Immobilien und den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr. Erfasst werden Verkehrswertänderungen aufgrund von erstmaligen Bewertungen durch die externen Bewerter oder Neubewertungen sowie alle sonstigen Änderungen im Buchwert der Immobilien/Beteiligungen. Diese können z.B. aus der Bildung oder Auflösung von bestimmten Rückstellungen stammen, aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen, dem Erwerb von Zusatzkleinflächen oder Kostenerstattungen. Ebenfalls in dieser Position ist die Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne aus Veräußerungsgeschäften der Vorjahre sowie der Rückstellungen für Steuern auf voraussichtliche künftige Veräußerungsgewinne (Capital Gains Tax) enthalten.
Die Netto-Wertveränderung der nicht realisierten Verluste ergibt sich bei den Immobilien und den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr. Das oben zu den Wertveränderungen der nicht realisierten Gewinne Gesagte gilt entsprechend.
Die Netto-Wertveränderung der nicht realisierten Verluste ergibt sich bei den Liquiditätsanlagen aus den Kurswertveränderungen der im Bestand befindlichen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile im Geschäftsjahr. Ebenfalls in dieser Position ist die Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste aus Veräußerungsgeschäften der Vorjahre enthalten.
Bei Währungskursveränderungen ist die Differenz der Bewertung der Vermögensgegenstände in Fremdwährung zum Kurs zu Beginn und zum Kurs am Ende der Berichtsperiode anzugeben. Des Weiteren werden hier Gewinne und Verluste aus der Abwicklung laufender Transaktionen über Fremdwährungsverrechnungskonten berücksichtigt sowie Wertschwankungen bei Derivatgeschäften auf Währungen, die zum Berichtsstichtag noch nicht realisiert wurden. Das realisierte Ergebnis aus Devisentermingeschäften beträgt -47,2 Mio. EUR und ist in der Position realisierte Verluste enthalten.
Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-Euro-Positionen zu verstehen. Sie setzen sich zusammen aus Britischen Pfund, Tschechischen Kronen und US-Dollar.
Verwendungsrechnung
Die internationale Ausrichtung des Fondsportfolios mit Investitionen in unterschiedlichen Währungsräumen ist mit Fremdwährungsrisiken verbunden, die durch den Einsatz unterschiedlicher Instrumente weitgehend ausgeschlossen werden. Regelmäßig werden zur Währungssicherung Devisentermingeschäfte eingesetzt. Das Ergebnis der Währungssicherungsgeschäfte ist in der Ertrags- und Aufwandsrechnung des Geschäftsjahres zu berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2021 / 2022 sind Devisentermingeschäfte ausgelaufen, welche zur Sicherung der Fremdwährungsinvestitionen abgeschlossen wurden. Aufgrund der Abwertung des Euros gegenüber vielen Fremdwährungen führte dieser Vorgang zu einem realisierten Veräußerungsergebnis in Höhe von EUR -47,3 Mio. EUR. Demgegenüber stehen entsprechende unrealisierte Gewinne aus Währungskursveränderungen in Höhe von EUR 46,6 Mio. EUR. Insgesamt ist die Auswirkung auf den Anteilpreis somit unwesentlich, so dass der konservativen Ausrichtung des Fonds Rechnung getragen wurde.
Es findet eine Endausschüttung in Höhe von 20,0 Mio. EUR statt. Diese beinhaltet als Basis das negative realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von -23,0 Mio. EUR aufgrund von Verlusten aus Devisentermingeschäften. Nach der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (§ 12 Abs. 4 KARBV) werden diese bei der Gesamtausschüttung berücksichtigt, wobei eine Zuführung aus dem Sondervermögen erfolgen darf, um eine Finanzierung der Ausschüttung realisieren zu können. Hinzu kommt der Vortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 11,9 Mio. EUR und die Zuführung aus dem Sondervermögen in Höhe von EUR 31,7 Mio. EUR, die realisierte Verluste aus Devisentermingeschäften beinhaltet. Davon abgezogen wird der Einbehalt gemäß § 252 KAGB in Höhe von 0,6 Mio. EUR. Das entspricht einer Gesamtausschüttung von 0,70 EUR pro Anteil bei einem Anteilumlauf von 28.548.623 Anteilen.
Anhang 1 – Regelmäßige Informationen gemäß Offenlegungs-Verordnung
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088
und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Name des Produkts: Deka-ImmobilienMetropolen |
Unternehmenskennung (LEI-Code): 5299000G35Q22I3A8J08 |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt?
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) werden durch Beachtung verbindlicher Mindestausschlüsse bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt. Eine über diese Mindestausschlüsse hinausgehende Begrenzung und Reduzierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen wird angestrebt, jedoch ohne, dass hierzu verbindliche Vorgaben in der Anlagestrategie enthalten sind.
Die folgenden PAI wurden ausschließlich als Bewertungsfaktor im Rahmen des Investmentprozesses berücksichtigt, ohne dass diese in die Anlagestrategie (wie z.B. durch Mindestausschlüsse) einbezogen sind.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Darstellung der Hauptinvestitionen erfolgt aus Vergleichbarkeitsgründen zum Berichtsstichtag 31.10.2022.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen? 61,9 % des Sondervermögens waren in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften angelegt. Dieser Anteil des Sondervermögens wurde zur Erfüllung des geförderten ökologischen Merkmals verwendet. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen? Da das Bestandsportfolio des Fonds aus neuwertigen Immobilien besteht, welche die ökologischen Kriterien erfüllen sowie die Grenzen der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen einhalten (PAI), waren während des Bezugszeitraums keine spezifischen Maßnahmen notwendig. Im Berichtszeitraum wurde im Rahmen eines Joint Ventures mit dem Deka-ImmobilienGlobal ein 40 %-Anteil an Lakefront 25 (Google Campus) in Seattle erworben. Seattle verfügt über ein Ecology-Rating von 56 und rangiert damit unter den Top-30-Metropolen weltweit. Da noch keine Nutzerverbräuche für die LEED-Gold zertifizierte Immobilie vorliegen, ist eine Aussage bezüglich des Gesamtverbrauchs von CO2 -Emissionen noch nicht möglich. Allerdings ist aufgrund des Baujahres (2019) und der energetisch hochwertig ausgeführten Bauweise des Gebäudes von einem sehr niedrigen CO2-Ausstoß auszugehen. Hinsichtlich der PAI der Offenlegungs-Verordnung ließ sich feststellen, dass mit dem Ankauf die Beteiligung des Fonds an der Ausbeutung fossiler Brennstoffe durch Immobilien nicht erhöht wird (PAI 1). Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass durch die Investition sowohl der Anteil an energieeffizienten und Niedrigstenergie-Immobilien im Portfolio als auch der Durchschnitt der Energieverbrauchsintensität des Portfolios mindestens auf gleichem Niveau gehalten bzw. verbessert werden kann (PAI 2 und 3). Auch wenn bisher keine Modernisierungsmaßnahmen notwendig waren, wurde bereits während des Ankaufsprozesses in Analysen investiert, die im Rahmen eines ESG-Screening spezifisch auf Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Energieeffizienz hinweisen, um so eine zukünftige Reduzierung von Energieverbräuchen zu ermöglichen. |
Anhang 2 gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Anhang gem. § 7 Nr.9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
* Siehe Seite 75.
Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure | per 31.10.2022 in EUR: |
454.570.016 |
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte: | ||
BNP Paribas, 16 Boulevard des Italiens, F-75009 Paris | ||
Commerzbank AG, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main | ||
DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstr. 16, 60325 Frankfurt am Main | ||
JP Morgan AG, Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main | ||
Gesamtbetrag der i.Z.m. Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten: | EUR | 0 |
Gesamtbetrag der i.Z.m. Derivaten an Dritte gewährte Sicherheiten: | EUR | 6.950.000 |
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.
Es sind demnach keine weiteren Angaben nach dem qualifizierten Ansatz zu berichten.
Die Gesellschaft kann im Rahmen der Verwaltung des Sondervermögens Derivate einsetzen.
Sie darf – der Art und dem Umfang der eingesetzten Derivate entsprechend – zur Ermittlung der Auslastung der nach § 197 Absatz 2 KAGB festgesetzten Marktrisikoobergrenze für den Einsatz von Derivaten entweder den einfachen oder den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung (DerivateV) nutzen.
Bei der Ermittlung der Marktrisikogrenze für den Einsatz der Derivate wendet die Kapitalverwaltungsgesellschaft derzeit den einfachen Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.
Sofern und solange die Gesellschaft den einfachen Ansatz nutzt, darf sie regelmäßig nur in Grundformen von Derivaten investieren, die abgeleitet sind von
― |
Vermögensgegenständen, die gemäß §6 Abs. 2 Buchstaben b) bis f) der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ erworben werden dürfen, |
― |
Immobilien, die gemäß § 1 Absatz 1 der „Besonderen Anlagebedingungen“ erworben werden dürfen, |
― |
Zinssätzen, |
― |
Wechselkursen oder |
― |
Währungen. |
Komplexe Derivate, die von den vorgenannten Basiswerten abgeleitet sind, werden nicht eingesetzt.
Da die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial für dieses Sondervermögen gemäß Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt wurde, sind kein Risikomodell und keine Parameter gemäß der §§ 10 und 11 der Derivateverordnung zu verwenden. Ebenso entfällt in diesem Zusammenhang eine Angabe zur Zusammensetzung von Vergleichsvermögen.
Das durch Wertpapierdarlehen und Pensionsgeschäfte erzielte Exposure
Geschäfte in Wertpapier-Darlehen oder Pensionsgeschäfte wurden nicht getätigt. | EUR | 0,00 |
Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten: | ||
Geschäfte in Wertpapier-Darlehen oder Pensionsgeschäfte wurden nicht getätigt. | EUR | 0,00 |
Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren | EUR | 0,00 |
Sonstige Angaben | ||
Anteilwert | EUR | 51,60 |
Umlaufende Anteile | Stück | 28.548.623 |
Angaben zu den angewendeten Bewertungsverfahren gemäß §16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Sondervermögens erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Kurs- und Preisfeststellung, die im Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung („KARBV“) genannt sind, sowie den folgenden Grundsätzen:
I. Immobilien
1. Grundlagen der Immobilienbewertung
Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten („Immobilien“) oder Immobilien, die für Rechnung des Sondervermögens erworben wurden, bestellt die Kapitalverwaltungsgesellschaft („Gesellschaft“) externe Bewerter („Bewerter“) in ausreichender Zahl. Ein Bewerter hat die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen für das Sondervermögen vorgesehenen Bewertungen durchzuführen.
Vermögensgegenstände gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB („Immobilien“) werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet.
Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Mieterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten einschließlich der Instandhaltungs- sowie der Verwaltungskosten und das kalkulatorische Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor (Barwertfaktor) multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besonderen, den Wert einer Immobilie beeinflussenden Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.
Wenn die Bewertung durch zwei voneinander unabhängige Bewerter durchgeführt wird, ist im Sondervermögen für die Ermittlung des Nettoinventarwerts je Anteil das arithmetische Mittel der Bewertungsergebnisse zu berücksichtigen.
2. Ankaufsbewertungen
Die Ankaufsbewertung von Immobilien wird bis zu einer Größe von 50 Mio. EUR von einem Bewerter und ab einer Größe von mehr als 50 Mio. EUR von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen nach §§ 249 und 251 Satz 1 KAGB für die Gesellschaft durchführen, vorgenommen. Dies gilt auch für Vermögensgegenstände nach § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 KAGB, die von einer Immobilien-Gesellschaft erworben werden.
Entsprechendes gilt für Vereinbarungen über die Bemessung des Erbbauzinses und über dessen etwaige spätere Änderung. Immobilien werden im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt.
3. Regelbewertungen und außerplanmäßige Bewertungen
Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Immobilien werden stets von zwei voneinander unabhängigen Bewertern durchgeführt.
Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB wird innerhalb eines Zeitraums, der in den Anlagebedingungen des Sondervermögens festgelegt ist, ermittelt. Dies gilt auch für Vermögensgegenstände nach § 231 Abs. 1 bis 5 KAGB, die von einer Immobilien-Gesellschaft gehalten werden.
4. Grundstücke im Zustand der Bebauung
Bei im Bau befindlichen Liegenschaften ist während der Bauphase grundsätzlich auch ein Verkehrs-/Marktwert zu ermitteln.
Bauleistungen werden, soweit sie bei der Bewertung der Immobilien nicht erfasst wurden, zu Buchwerten angesetzt.
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften werden bei Erwerb und danach nicht länger als drei Monate mit dem Kaufpreis angesetzt. Anschließend werden der Bewertung in der Regel monatliche Vermögensaufstellungen der Immobilien-Gesellschaft zugrunde gelegt.
Spätestens nach jeweils drei Monaten wird der Wert der Beteiligung von einem Abschlussprüfer im Sinne des §319 Handelsgesetzbuch ermittelt.
Der durch den Abschlussprüfer ermittelte Wert wird anschließend von der Gesellschaft bis zum nächsten Wertermittlungstermin fortgeschrieben. Die Bewertung von Vermögen und Schulden des Sondervermögens und der Immobilien-Gesellschaft erfolgt grundsätzlich nach denselben Bewertungsverfahren.
Die Ausführungen im vorangehenden Abschnitt gelten entsprechend für die Bewertung von Immobilien, die im Rahmen einer Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft gehalten werden.
Der Wert der Immobilien-Gesellschaft ergibt sich durch Summierung der bewerteten Einzelpositionen der Vermögensaufstellung. Er wird entsprechend der Höhe der Beteiligung unter Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Faktoren in das Sondervermögen eingestellt.
III. Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
1. Bankguthaben
Bankguthaben werden zu ihrem Nennwert bewertet.
2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere
An einer Börse zugelassene oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände
Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen werden zum letzten verfügbaren, handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.
Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs
Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.
Investmentanteile
Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.
Geldmarktinstrumente
Für die Bewertung von Geldmarktinstrumenten, die nicht an der Börse oder in einem organisierten Markt gehandelt werden (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), werden die für vergleichbare Geldmarktinstrumente vereinbarten Preise und gegebenenfalls die Kurswerte von Geldmarktinstrumenten vergleichbarer Aussteller mit entsprechender Laufzeit und Verzinsung, erforderlichenfalls mit einem Abschlag zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit, herangezogen.
3. Derivate
Die zu einem Sondervermögen gehörenden Optionsrechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.
Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Sondervermögens erworbenen und verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Sondervermögens geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste im Wert des Sondervermögens berücksichtigt.
Werden für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere im Rahmen der Erfüllung der bilateralen Besicherungspflicht nach EMIR (European Market Infrastructure Regulation) an den Kontrahenten eines Derivatgeschäfts als Sicherheit überstellt, so sind diese weiterhin bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Werden für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere im Rahmen der Erfüllung der bilateralen Besicherungspflicht nach EMIR (European Market Infrastructure Regulation) vom Kontrahenten eines Derivatgeschäfts an das Sondervermögen als Sicherheit überstellt, so sind diese bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen.
4. Wertpapier-Darlehen
Für die Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehensgeschäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertragenen Wertpapiere maßgebend. Die verliehenen Wertpapiere werden in der Vermögensaufstellung des Sondervermögens erfasst.
5. Wertpapier-Pensionsgeschäfte
Werden Wertpapiere für Rechnung des Sondervermögens in Pension gegeben, so werden diese weiterhin bei der Bewertung berücksichtigt. Daneben wird der im Rahmen des Pensionsgeschäftes für Rechnung des Sondervermögens empfangene Betrag im Rahmen der liquiden Mittel (Bankguthaben) ausgewiesen. Darüber hinaus wird bei der Bewertung eine Verbindlichkeit aus Pensionsgeschäften in Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen ausgewiesen.
Werden für Rechnung des Sondervermögens Wertpapiere in Pension genommen, so werden diese bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Aufgrund der vom Sondervermögen geleisteten Zahlung wird bei der Bewertung eine Forderung an den Pensionsgeber in Höhe der Rückzahlungsansprüche berücksichtigt.
6. Forderungen
Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung, Forderungen an Immobilien-Gesellschaften, Zinsansprüche und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.
7. Anschaffungsnebenkosten
Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie oder Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft für das Sondervermögen anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Sie mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzuschreiben.
Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertig stellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherrenrisiken trägt.
8. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
9. Rückstellungen
Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern
Bei einer direkt gehaltenen Immobilie werden Rückstellungen für die Steuern berücksichtigt, die der Staat, in dem die Immobilie liegt, bei einem Veräußerungsgewinn voraussichtlich erhebt. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich grundsätzlich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Restbuchwert nach dem jeweiligen Steuerrecht des Staates. Veräußerungsnebenkosten, die üblicherweise anfallen, werden berücksichtigt.
Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie gelegen ist, werden auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn berücksichtigt. Sofern die Verluste die passiven latenten Steuern übersteigen, erfolgt kein darüber hinausgehender Wertansatz. Dies gilt grundsätzlich auch bei durch Immobilien-Gesellschaften gehaltenen, im In- und Ausland gelegenen Immobilien. Falls jedoch eine Veräußerung der Immobilien-Gesellschaft einschließlich der Immobilie als wesentlich wahrscheinlicher erachtet wird, erfolgt bei der Bewertung der Beteiligung ggf. ein Abschlag für latente Steuerlasten.
Positive und negative Wertveränderungen, die vor dem 1. Januar 2018 eingetreten sind, sind steuerfrei, sofern die Immobilien im Inland gelegen sind, sich länger als zehn Jahre im Bestand des Fonds befinden und direkt oder durch eine inländische Personengesellschaft gehalten werden. Diese Wertänderungen sind folglich nicht bei Ermittlung der Rückstellungen für passive latente Steuern zu berücksichtigen.
10. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
Aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind jeweils anteilig nach den vorgenannten Regelungen zu bewerten.
11. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Bei Ansatz und Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen beachtet die Gesellschaft den Grundsatz der intertemporalen Anlegergerechtigkeit. Die Anwendung dieses Grundsatzes soll die Gleichbehandlung der Anleger unabhängig von deren Ein- bzw. Austrittszeitpunkt sicherstellen. Die Gesellschaft wird in diesem Zusammenhang z.B. die Bildung von Rückstellungen für latente Steuern und die lineare Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten vorsehen.
Die Gesellschaft wendet die formellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 nichts anderes ergibt.
Insbesondere wendet sie den Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung an. Danach werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich über die Zuführung zu den Verbindlichkeiten bzw. Forderungen periodengerecht abgegrenzt und im Rechnungswesen des Sondervermögens im Geschäftsjahr der wirtschaftlichen Verursachung und unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Aufwands- und Ertragszahlung erfasst. Erfolgsabgrenzungen erfolgen dabei für wesentliche Aufwendungen und Erträge.
Die Gesellschaft beachtet den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Danach werden die auf den vorhergehenden Jahresbericht angewandten Bewertungsmethoden beibehalten.
Überdies wendet die Gesellschaft grundsätzlich den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind; es erfolgt keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden und keine Bildung von Bewertungseinheiten. Gleichartige Vermögensgegenstände der Liquiditätsanlage, wie z. B. Wertpapiere, dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.
IV. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden grundsätzlich zu dem unter Zugrundelegung des von Bloomberg L.P. veröffentlichten Devisenkurses der Währung in Euro umgerechnet.
V. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil
Der Wert des Sondervermögens und der Nettoinventarwert je Anteil werden von der Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle grundsätzlich bei jeder Möglichkeit zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ermittelt. Soweit in den Anlagebedingungen nichts Weiteres bestimmt ist, können die Gesellschaft und die Verwahrstelle an gesetzlichen Feiertagen, die Börsentage sind, sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres von einer Ermittlung des Anteilwerts absehen.
Der Wert des Sondervermögens wird auf Grund der jeweiligen Verkehrswerte der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen ermittelt. Die Gesellschaft ermittelt den Nettoinventarwert je Anteil durch Teilung des Werts des Sondervermögens durch die Zahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der Anteilwert wird auf zwei Nachkommastellen abgerundet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KARBV
Gesamtkostenquote in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes: | 0,59 |
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Diese setzt sich zusammen aus der Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens, der Vergütung der Verwahrstelle sowie den Aufwendungen, die dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden können. Nicht enthalten sind die Kosten und Aufwände, die direkt oder indirekt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Immobilien bzw. Immobilien-Gesellschaften entstehen.
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts: | 0,00 |
An die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) oder Dritte wurden keine Pauschalvergütungen gezahlt.
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.
Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovisionen an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Zusätzliche Verwaltungsvergütung für den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Vermögensgegenständen (insbesondere transaktionsabhängige Vergütung) in % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts: | 0,12 |
Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Sondervermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden: | EUR | 0,00 |
Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile | EUR | 0,00 |
Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen1) :
Die weitere Zusammensetzung kann den Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung entnommen werden.
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)2) : | EUR | 1.791.477,70 |
Angaben zur Mitarbeitervergütung (Alle Angaben beziehen sich auf das Kalenderjahr 2021)
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der Deka Immobilien Investment GmbH4) gezahlten Mitarbeitervergütung3) | EUR | 52.884.846,12 |
davon feste Vergütung | EUR | 46.022.152,16 |
davon variable Vergütung | EUR | 6.862.693,96 |
Zahl der Mitarbeiter der KVG | 569 | |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der Deka Immobilien Investment GmbH4) gezahlten Vergütung an Risktaker | EUR | 3.097.817,20 |
davon Geschäftsführer | EUR | 738.887,11 |
davon andere Risktaker | EUR | 2.358.930,09 |
Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Deka Immobilien Investment GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.
Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Immobilien Investment GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeiter und Geschäftsführung der Deka Immobilien Investment GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 % der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Immobilien Investment GmbH nicht gewährt.
Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Immobilien Investment GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von §45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Deka Immobilien Investment GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeiters werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt. Für Mitarbeiter im Unternehmenserfolgsmodell wird zur Bemessung der variablen Vergütung ausschließlich der Unternehmenserfolg der Deka-Gruppe (ohne individuelle Zielvorgaben) herangezogen.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeiter erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.
Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitern
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaften und von Mitarbeitern, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitern (zusammen als „risikorelevante Mitarbeiter“) unterliegt folgenden Regelungen:
― |
Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeiter ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt. |
― |
Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaften wird zwingend ein Anteil von 60 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitern unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 % der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. |
― |
Jeweils 50 % der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr. |
― |
Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. |
― |
Risikorelevante Mitarbeiter, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt. |
Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems
Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß der geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2021 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Immobilien Investment GmbH war im Geschäftsjahr 2021 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. §101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Für das Publikums-Sondervermögen Deka-ImmobilienMetropolen wird im Abschnitt „Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben“ auf besondere Risiken und Ereignisse im Berichtszeitraum hingewiesen.
Zusätzliche Informationen:
a) prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten: | 0 % |
Gemäß Art. 1 Abs. 5 AIFM-VO müssen sich derartige besondere Regelungen auf bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des Fonds beziehen und sich auf die Anleger des AIF auswirken. Gesetzliche Rücknahmeaussetzungen (unter normalen und außergewöhnlichen Umständen), die mit dem Anleger in den Anlagebedingungen vereinbart sind, sind hiervon nicht erfasst. Auch allein die Qualifizierung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand (z. B. Immobilie) genügt für einen Ausweis nicht.
b) Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB
siehe ab dieser Seite und folgend
c) Angaben zum Risikoprofil nach §300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB
siehe ab Folgeseite 74
d) Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB
Der maximale Umfang des Leverage, den die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für Rechnung des AIF einsetzen kann, hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.
e) Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | 5,0 |
(derzeit: 2,5) | |
f) tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode | 1,3 |
g) Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | 2,0 |
h) tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode | 1,0 |
Zu b) der zusätzlichen Informationen:
Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. §300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB
Die Gesellschaft verfügt über ein Liquiditäts-Managementsystem.
Die Gesellschaft hat für das Sondervermögen schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken des Sondervermögens zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen des Sondervermögens mit den zugrundeliegenden Verbindlichkeiten des Sondervermögens deckt. Unter Berücksichtigung der Anlagestrategie ergibt sich folgendes Liquiditätsprofil des Sondervermögens: Risikoarme Liquiditätsanlagen mit kurz- und mittelfristigen Laufzeiten in vorwiegend liquiden Produkten.
Die Grundsätze und Verfahren umfassen:
― |
Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des Sondervermögens oder der Vermögensgegenstände ergeben können. Sie nimmt dabei eine Einschätzung der Liquidität der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände in Relation zum Fondsvermögen vor und legt hierfür eine Liquiditätsquote fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet beispielsweise eine Analyse des Handelsvolumens, der Komplexität des Vermögensgegenstandes, die Anzahl der Handelstage, die zur Veräußerung des jeweiligen Vermögensgegenstandes benötigt werden, ohne Einfluss auf den Marktpreis zu nehmen. Die Gesellschaft überwacht hierbei auch die Anlagen in Zielfonds und deren Rücknahmegrundsätze und daraus resultierende etwaige Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds. |
― |
Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch erhöhte Rückgabeverlangen der Anleger ergeben können. Hierbei bilden sich Erwartungen über Nettomittelveränderungen unter Berücksichtigung von verfügbaren Informationen über die Anlegerstruktur und Erfahrungswerte aus historischen Nettomittelveränderungen heraus. Sie berücksichtigt die Auswirkungen von Großabrufrisiken und anderen Risiken (z. B. Reputationsrisiken). |
― |
Die Gesellschaft hat für das Sondervermögen adäquate Limits für die Liquiditätsrisiken festgelegt. Sie überwacht die Einhaltung dieser Limits und hat Verfahren für eine Überschreitung oder drohende Überschreitung der Limits festgelegt. |
― |
Die von der Gesellschaft eingerichteten Verfahren gewährleisten eine Konsistenz zwischen Liquiditätsquote, den Liquiditäts-Risikolimits und den zu erwarteten Nettomittelveränderungen. |
Die Gesellschaft überprüft diese Grundsätze mindestens jährlich und bei Bedarf und aktualisiert diese entsprechend.
Die Gesellschaft führt quartärliche Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken des Fonds bewerten kann. Die Gesellschaft führt die Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf allgemeines Anlegerverhalten, Marktentwicklungen, weitere Angaben einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögensgegenstände des Sondervermögens sowie in Anzahl und Umfang atypische Verlangen von Rücknahmen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich auf Nachschussforderungen, Anforderungen der Besicherungen oder Kreditlinien. Sie tragen Bewertungssensitivitäten unter Stressbedingungen Rechnung. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Sondervermögens in einer der Art des Sondervermögens angemessenen Häufigkeit durchgeführt.
Zu c) der zusätzlichen Informationen:
Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB
Die Rückgaberechte unter normalen und außergewöhnlichen Umständen sowie die Aussetzung der Rücknahme sind im Verkaufsprospekt im Abschnitt 8.5 „Ausgabe und Rücknahme der Anteile“ sowie Abschnitt 8.12. „Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse der Anleger“ dargestellt. Die hiermit verbundenen Risiken sind unter Abschnitt 4.1 „Risiken einer Fondsanlage“ sowie 4.3 „Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko)“ erläutert.
Risikoprofil
In diesem Jahresbericht finden Sie im „Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung“ eine Darstellung zum „Risikoprofil“ mit den wesentlichen Risiken und entsprechenden risikomindernden Maßnahmen. Ergänzend einige zusätzliche Informationen zur weiteren Erläuterung der Risikothematik:
Sondervermögen
Das Sondervermögen wurde am 02. Dezember 2019 für unbegrenzte Dauer aufgelegt.
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände stehen im Eigentum der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die sie treuhänderisch für die Anleger verwaltet. Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen“ und „Besondere Anlagebedingungen“). Anlagebedingungen für ein Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft legt die Mittel des Sondervermögens mit dem Ziel der Erzielung regelmäßiger Erträge aufgrund zufließender Mieten und Zinsen sowie eines kontinuierlichen Wertzuwachses in Immobilien an. Die erzielten Erträge werden grundsätzlich ausgeschüttet, wobei angestrebt wird, einen steuerfreien Anteil für den Privatanleger zu erzielen. Dazu investiert der Fonds weltweit in Immobilien. Die Wertschwankungen der Anteile sind im Vergleich zu Aktien- oder Rentenfonds zumeist deutlich geringer. Bei der Anlage in Anteile dieses Sondervermögens sind vor allem immobilientypische Risiken (z. B. Mietausfall, Leerstand und Wertminderung der Gebäude), Auslandsrisiken (z. B. Währungskursschwankungen, Änderungen des Rechts- und/oder Steuerrechtsrahmens), eingeschränkte Liquidität der Anteile (Mindesthaltedauer, Rücknahmeankündigungsfristen und Risiko der Rücknahmeaussetzung) sowie sonstige Marktrisiken (z. B. Zinsänderungsrisiko, Fremdfinanzierungsrisiko) zu bedenken.
Profil des typischen Anlegers
Die Anteile des Sondervermögens sind in erster Linie für den Vermögensaufbau sowie die Vermögensoptimierung bestimmt. Sie eignen sich besonders für Anleger mit geringer bis mittlerer Risikobereitschaft und einem mittleren oder langfristigen Anlagehorizont von 3 bzw. 5 Jahren, die das Sondervermögen als leicht zugängliches Anlageprodukt in Grundstückswerte nutzen wollen.
Anleger sollten in der Lage sein, auch erhebliche Wertschwankungen der Anteile oder einen finanziellen Verlust – bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals – tragen zu können. Eine Anlage in Anteilen dieses Sondervermögens sollte dementsprechend – auch im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen Kosten – als mittel- bis langfristige Investition angesehen werden. Im Hinblick auf die Risiken, denen die Vermögensgegenstände des Sondervermögens ausgesetzt sein können, empfiehlt es sich nicht, Anteile auf Kredit zu erwerben.
Der Anleger muss in der Lage sein, die eingeschränkte Verfügbarkeit der Anteile hinzunehmen. Bitte beachten Sie hierzu die Risikohinweise der Ziff. 4 unter dem Abschnitt „Aussetzung der Anteilrücknahme“ im Verkaufsprospekt.
Interessierten Anlegern wird geraten, sich über die entsprechenden rechtlichen Erfordernisse, Devisenbestimmungen und Steuern nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder Wohnsitzes zu informieren, die sich auf den Besitz oder die Veräußerung von Anteilen auswirken können.
Risikohinweise für das Sondervermögen
Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Sondervermögen sollten Anleger die Risikohinweise zusammen mit den anderen im Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des Sondervermögens bzw. der im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.
Veräußert der Anleger Anteile an dem Sondervermögen zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Sondervermögen befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in das Sondervermögen investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in das Sondervermögen investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht.
Neben den hier und im Verkaufsprospekt beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Sondervermögens durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die Risiken im Verkaufsprospekt aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.
Risiken einer Fondsanlage
Die Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken und sind ausführlich im Verkaufsprospekt des Deka-ImmobilienMetropolen im Kapital 4 „Risikohinweise für das Sondervermögen“ im Einzelnen erläutert.
Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben
Es ist davon auszugehen, dass sich die Coronavirus-Pandemie auf die Wertentwicklung bzw. auf verschiedene Risiken (u. a. Marktpreis-, Adressenausfall- oder Liquiditätsrisiken) der Offenen Immobilienfonds weiterhin auswirken kann.
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde wurden die Allgemeinen Anlagebedingungen (AAB) und die Besonderen Anlagebedingungen (BAB) für das von der Deka Immobilien Investment GmbH verwaltete Sondervermögen Deka-ImmobilienMetropolen (ISIN DE000DK0TWX8) im Zuge von Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) aufgrund des Inkrafttretens wesentlicher Bestandteile des Fondsstandortgesetzes (FoStoG) am 2. August 2021 und anderer Vorschriften wie folgt geändert:
― |
Es wurde die Möglichkeit zur Ausgabe elektronischer Anteilscheine aufgenommen. |
― |
Die Kapitalausstattung von Immobilien-Gesellschaften, die zu 100 % von der Gesellschaft für ein Sondervermögen gehalten werden, wurde erleichtert. |
― |
Es erfolgte eine Anpassung an den geänderten Wortlaut des §206 Absatz 1 Satz 2 KAGB in Verbindung mit §230 Absatz 1 KAGB, um die Berücksichtigung bestimmter Zertifikatsformen in den Emittentengrenzen sicherzustellen. |
― |
Es erfolgte eine Anpassung an den Wortlaut des §202 Satz 1 KAGB, der im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Vorschriften hinsichtlich bestimmter Unternehmen für grenzüberschreitende Effektengeschäfte geändert wurde. |
― |
Bei Verschmelzungen gelten für Immobilien-Sondervermögen nunmehr die gleichen Anforderungen wie bei anderen Publikums-Sondervermögen, so dass ein Umtauschangebot nicht mehr zwingend erforderlich ist. |
― |
Es wurde klargestellt, dass die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, ein Sondervermögen weiterzuführen, wenn es einen Nettoinventarwert von 150 Millionen Euro nicht erreicht. |
― |
Bei Änderungen der Anlagebedingungen gelten für Immobilien-Sondervermögen nunmehr die gleichen Anforderungen wie bei anderen Publikums-Sondervermögen (z.B. Wegfall eines zwingenden Umtauschangebots bei bestimmten Änderungen). Das Erfordernis eines dauerhaften Datenträgers, der hohe Kosten verursacht, wurde auf Änderungen beschränkt, die anlegerbenachteiligend sind. Anlagerbenachteiligend können Änderungen der Kostenregelungen oder wesentlicher Anlegerrechte sein. Bei Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze muss weiterhin jede Änderung per dauerhaftem Datenträger mitgeteilt werden; nur in diesem Fall bestehen die Rechte nach § 163 Absatz 3 KAGB. Die Frist für das Inkrafttreten von Änderungen der Anlagegrundsätze wurde auf vier Wochen verkürzt. |
― |
Die dem Anleger zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung wurden im Vertragswerk verankert. |
― |
Daneben wurden redaktionelle und klarstellende Änderungen vorgenommen (u.a. Vollzug Brexit, Aufnahme Verweis auf InvStG). |
― |
Alle Änderungen traten mit Wirkung zum 15. Januar 2022 in Kraft. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gemäß § 163 Absatz 3 KAGB besteht gemäß § 346 Absatz 7 KAGB nicht. |
Des Weiteren traten folgende Änderungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft und mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde in den Besonderen Anlagebedingungen (BAB) für den Deka-ImmobilienMetropolen mit Wirkung zum 24. Juni 2022 in Kraft:
― |
Es wurde ein Hinweis auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt hinsichtlich der Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Merkmalen aufgenommen. |
― |
Der im Rahmen der Ausschüttung mögliche Vortrag von Erträgen zur Ausschüttung in späteren Geschäftsjahren wurde von 10 % auf 15 % erhöht, um die Flexibilität des Fondsmanagements hinsichtlich der langfristigen Gewährleistung gleichmäßiger und planbarer Ausschüttungen zu erhöhen. |
Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gemäß § 163 Absatz 3 KAGB besteht gemäß § 346 Absatz 7 KAGB auch zu diesen Änderungen nicht.
1) Wesentliche sonstige Erträge (und sonstige Aufwendungen) i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 3 Buchst, e) KARBV sind solche Erträge (Aufwendungen), die mindestens 50 % der Position „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) ausmachen. Diese sind nachvollziehbar aufzuschlüsseln und zu erläutern.
2) Aufgrund § 16 Abs. 1 Nr.3 f) KARBV erfolgt die Angabe der Transaktionskosten
3) § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB Angabe für Publikums- und Spezialfonds
4) Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt
* KARBV = Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung; Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände.
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die
Deka Immobilien Investment GmbH,
Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Deka-ImmobilienMetropolen – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. November 2021 bis 31. Oktober 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. November 2021 bis 31. Oktober 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Immobilien Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Darstellungen und Ausführungen zum Sondervermögen im Jahresbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts sowie unseres Vermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der Deka Immobilien Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Immobilien Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Immobilien Investment GmbH abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Immobilien Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Immobilien Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Immobilien Investment GmbH nicht fortgeführt wird. |
― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 31. Januar 2023
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schobel, Wirtschaftsprüfer
Kühn, Wirtschaftsprüfer
Steuerliche Hinweise für Anteilinhaber 1)
Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2021/2022 in Höhe von 0,70 EUR je Anteil erfolgt am 10.02.2023.2) Für das Geschäftsjahr 2020/2021 betrug die Ausschüttung insgesamt 0,60 EUR je Anteil.
ALLGEMEINE BESTEUERUNGSSYSTEMATIK
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Unbeschränkt steuerpflichtige Anleger werden nachfolgend auch als Steuerinländer bezeichnet. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Jahresbericht beschriebenen Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilerwerb in seinem Heimatland individuell zu klären. Ausländische Anleger sind Anleger, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese werden nachfolgend auch als Steuerausländer bezeichnet.
Die hier enthaltenen Aussagen beziehen sich auf die Rechtslage seit 01.01.2018.
Darstellung der Rechtslage seit dem 01.01.2018
Der Fonds ist als Zweckvermögen grundsätzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Er ist jedoch partiell körperschaftsteuerpflichtig mit seinen inländischen Immobilienerträgen, d. h. inländischen Mieterträgen und Gewinnen aus der Veräußerung inländischer Immobilien (der Gewinn aus dem Verkauf inländischer Immobilien ist hinsichtlich der bis zum 31.12.2017 entstandenen stillen Reserven steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und der Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt), inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Der Steuersatz beträgt 15 %. Soweit die steuerpflichtigen Einkünfte im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs erhoben werden, umfasst der Steuersatz von 15 % bereits den Solidaritätszuschlag.
Die Investmenterträge werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801,- EUR (ab 2023: 1.000,- EUR; für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602,- EUR (ab 2023: 2.000,- EUR; für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge), d.h. die Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschalen und die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Anleger einen pauschalen Teil dieser Investmenterträge steuerfrei erhalten (sog. Teilfreistellung).
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und aus der Direktanlage stammende ausländische Quellensteuern angerechnet.
Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 %. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 % oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst.
ANTEILE IM PRIVATVERMÖGEN
(STEUERINLÄNDER)
Ausschüttungen
Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Ausschüttungen steuerfrei.
Die steuerpflichtigen Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- EUR (ab 2023: 1.000,- EUR) bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,- EUR (ab 2023: 2.000,- EUR) bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.
Vorabpauschalen
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahres mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Vorabpauschalen steuerfrei.
Die steuerpflichtigen Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- EUR (ab 2023: 1.000,- EUR) bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,- EUR (ab 2023: 2.000,- EUR) bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung.
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem Zuflusszeitpunkt ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall wird keine Steuer abgeführt. Andernfalls hat der Anleger der inländischen depotführenden Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck darf die depotführende Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer von einem bei ihr unterhaltenen und auf den Namen des Anlegers lautenden Kontos ohne Einwilligung des Anlegers einziehen. Soweit der Anleger nicht vor Zufluss der Vorabpauschale widerspricht, darf die depotführende Stelle auch insoweit den Betrag der abzuführenden Steuer von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Anleger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde. Soweit der Anleger seiner Verpflichtung, den Betrag der abzuführenden Steuer der inländischen depotführenden Stelle zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommt, hat die depotführende Stelle dies dem für sie zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Anleger muss in diesem Fall die Vorabpauschale insoweit in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Aufgrund der ausreichenden Ausschüttungshöhe wird für das Kalenderjahr 2022 keine Vorabpauschale anfallen.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Werden Anteile an dem Fonds veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 %.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug unter Berücksichtigung etwaiger Teilfreistellungen vor. Der Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust – ggf. reduziert aufgrund einer Teilfreistellung – mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor.
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.
ANTEILE IM BETRIEBSVERMÖGEN
(STEUERINLÄNDER)
Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds
Die auf Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer kann erstattet werden, soweit ein Anleger eine inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts ist, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dient; dies gilt nicht, wenn die Anteile in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehalten werden. Dasselbe gilt für vergleichbare ausländische Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein solcher Anleger einen entsprechenden Antrag stellt und die angefallene Körperschaftsteuer anteilig auf seine Besitzzeit entfällt. Zudem muss der Anleger seit mindestens drei Monaten vor dem Zufluss der körperschaftsteuerpflichtigen Erträge des Fonds zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile sein, ohne dass eine Verpflichtung zur Übertragung der Anteile auf eine andere Person besteht. Ferner setzt die Erstattung im Hinblick auf die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden und Erträge aus deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten im Wesentlichen voraus, dass deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds als wirtschaftlichem Eigentümer ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge gehalten wurden und in diesen 45 Tagen ununterbrochen Mindestwertänderungsrisiken i.H.v. 70 % bestanden (sog. 45-Tage-Regelung).
Entsprechendes gilt beschränkt auf die Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge des Fonds entfällt, wenn der Anleger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit die Investmentanteile nicht einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, oder der Anleger eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, der nicht die Körperschaftsteuer des Fonds auf sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte zu erstatten ist.
Dem Antrag sind Nachweise über die Steuerbefreiung und ein von der depotführenden Stelle ausgestellter Investmentanteil-Bestandsnachweis beizufügen. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Anteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen während des Kalenderjahres.
Die auf Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer kann ebenfalls erstattet werden, soweit die Anteile an dem Fonds im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten werden, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert wurden. Dies setzt voraus, dass der Anbieter eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags dem Fonds innerhalb eines Monats nach dessen Geschäftsjahresende mitteilt, zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang Anteile erworben oder veräußert wurden. Zudem ist die o.g. 45-Tage-Regelung zu berücksichtigen.
Eine Verpflichtung des Fonds bzw. der Gesellschaft, das Erstattungsverfahren durchzuführen, besteht nicht. Der Fonds führt das Erstattungsverfahren für dieses Geschäftsjahr nicht durch.
Aufgrund der hohen Komplexität der Regelung erscheint die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sinnvoll.
Ausschüttungen
Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 40 % für Zwecke der Gewerbesteuer.
Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.
Vorabpauschalen
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahres den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahres mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahres ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 40 % für Zwecke der Gewerbesteuer.
Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.
Aufgrund der ausreichenden Ausschüttungshöhe wird für das Kalenderjahr 2022 keine Vorabpauschale anfallen.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen grundsätzlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt, daher sind 80 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 40 % für Zwecke der Gewerbesteuer.
Im Falle eines Veräußerungsverlustes ist der Verlust in Höhe der jeweils anzuwendenden Teilfreistellung auf Anlegerebene nicht abzugsfähig.
Die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen i.d.R. keinem Kapitalertragsteuerabzug.
NEGATIVE STEUERLICHE ERTRÄGE
Eine Zurechnung negativer steuerlicher Erträge des Fonds auf den Anleger ist nicht möglich.
ABWICKLUNGSBESTEUERUNG
Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttungen insoweit als steuerfreie Kapitalrückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet.
STEUERAUSLÄNDER
Verwahrt ein Steuerausländer die Fondsanteile im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung der Anteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung3) zu beantragen. Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt.
SOLIDARITÄTSZUSCHLAG
Auf den auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % zu erheben.
KIRCHENSTEUER
Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
AUSLÄNDISCHE QUELLENSTEUER
Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer kann bei den Anlegern nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
FOLGEN DER VERSCHMELZUNG VON SONDERVERMÖGEN
In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens auf ein anderes inländisches Sondervermögen, bei denen derselbe Teilfreistellungssatz zur Anwendung kommt, kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung,4) ist diese wie eine Ausschüttung zu behandeln.
Weicht der anzuwendende Teilfreistellungssatz des übertragenden von demjenigen des übernehmenden Sondervermögens ab, dann gilt der Investmentanteil des übertragenden Sondervermögens als veräußert und der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens als angeschafft. Der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung gilt erst als zugeflossen, sobald der Investmentanteil des übernehmenden Sondervermögens tatsächlich veräußert wird.
AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH VON STEUERSACHEN
Die Bedeutung des automatischen Austauschs von Informationen zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung hat auf internationaler Ebene in den letzten Jahren stark zugenommen. Die OECD hat hierfür unter anderem einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht (Common Reporting Standard, im Folgenden „CRS“). Der CRS wurde Ende 2014 mit der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 in die Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung integriert. Die teilnehmenden Staaten (alle Mitgliedstaaten der EU sowie etliche Drittstaaten) wenden den CRS mittlerweile an. Deutschland hat den CRS mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21.12.2015 in deutsches Recht umgesetzt.
Mit dem CRS werden meldende Finanzinstitute (im Wesentlichen Kreditinstitute) dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden einzuholen. Handelt es sich bei den Kunden (natürliche Personen oder Rechtsträger) um in anderen teilnehmenden Staaten ansässige meldepflichtige Personen (dazu zählen nicht z.B. börsennotierte Kapitalgesellschaften oder Finanzinstitute), werden deren Konten und Depots als meldepflichtige Konten eingestuft. Die meldenden Finanzinstitute werden dann für jedes meldepflichtige Konto bestimmte Informationen an ihre Heimatsteuerbehörde übermitteln. Diese übermittelt die Informationen dann an die Heimatsteuerbehörde des Kunden.
Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich im Wesentlichen um die persönlichen Daten des meldepflichtigen Kunden (Name; Anschrift; Steueridentifikationsnummer; Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen); Ansässigkeitsstaat) sowie um Informationen zu den Konten und Depots (z.B. Kontonummer; Kontosaldo oder Kontowert; Gesamtbruttobetrag der Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen von Investmentfonds); Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen (einschließlich Fondsanteilen).
Konkret betroffen sind folglich meldepflichtige Anleger, die ein Konto und/oder Depot bei einem Kreditinstitut unterhalten, das in einem teilnehmenden Staat ansässig ist. Daher werden deutsche Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten. Entsprechend werden Kreditinstitute in anderen teilnehmenden Staaten Informationen über Anleger, die in Deutschland ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten. Zuletzt ist es denkbar, dass in anderen teilnehmenden Staaten ansässige Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in wiederum anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten.
GRUNDERWERBSTEUER
Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus.
3%-STEUER IN FRANKREICH
Seit dem 01.01.2008 unterfallen Immobilien-Sondervermögen grundsätzlich dem Anwendungsbereich einer französischen Sondersteuer (sog. französischen 3%-Steuer), die jährlich auf den Verkehrswert der in Frankreich gelegenen Immobilien erhoben wird. Das französische Gesetz sieht für französische Immobilien-Sondervermögen sowie vergleichbare ausländische Sondervermögen die Befreiung von der 3%-Steuer vor. Nach Auffassung der französischen Finanzverwaltung sind deutsche Immobilien- Sondervermögen nicht grundsätzlich mit französischen Immobilien-Sondervermögen vergleichbar, so dass sie nicht grundsätzlich von der 3%-Steuer befreit sind.
Um von dieser Steuer befreit zu werden, muss das Sondervermögen Deka-ImmobilienMetropolen nach Auffassung der französischen Finanzverwaltung jährlich eine Erklärung abgeben, in welcher der französische Grundbesitz zum 1. Januar eines jeden Jahres angegeben wird und diejenigen Anteilinhaber benannt werden, die zum 1. Januar eines Jahres an dem Sondervermögen zu 1 % oder mehr beteiligt waren.
Somit sind die Anleger zu benennen, die zum 01.01.2023 mindestens 291.216 Anteile am Deka-ImmobilienMetropolen hielten.
Damit das Sondervermögen seiner Erklärungspflicht nachkommen und damit eine Erhebung der französischen 3%-Steuer vermieden werden kann, bitten wir Sie, wenn Ihre Beteiligung am Sondervermögen Deka-ImmobilienMetropolen zum 1. Januar eine Quote von 1 % erreicht bzw. überschritten hat, uns eine schriftliche Erklärung zuzusenden, in der Sie der Bekanntgabe Ihres Namens, ihrer Anschrift und ihrer Beteiligungshöhe gegenüber der französischen Finanzverwaltung zustimmen.
Diese Benennung hat für Sie weder finanzielle Auswirkungen noch löst sie eigene Erklärungs- oder Meldepflichten für Sie gegenüber den französischen Steuerbehörden aus, wenn Ihre Beteiligung am Sondervermögen am 1. Januar weniger als 5 % betrug und es sich hierbei um die einzige Investition in französischen Grundbesitz handelt.
Falls Ihre Beteiligungsquote am 1. Januar 5 % oder mehr betrug, oder Sie weiteren Grundbesitz mittelbar oder unmittelbar in Frankreich hielten, sind Sie aufgrund der Beteiligung an französischen Immobilien gegebenenfalls selbst steuerpflichtig und müssen für die Steuerbefreiung durch die Abgabe einer eigenen Erklärung gegenüber den französischen Steuerbehörden Sorge tragen.
Für verschiedene Anlegerkreise können jedoch allgemeine Befreiungstatbestände greifen, so sind z.B. natürliche Personen und börsennotierte Gesellschaften von der 3 % Steuer befreit. In diesen Fällen bedarf es also keiner Abgabe einer eigenen Erklärung.
Für weitere Informationen über eine mögliche Erklärungspflicht Ihrerseits empfehlen wir, sich mit einem französischen Steuerberater in Verbindung zu setzen.
ALLGEMEINER HINWEIS
Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.
1) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Richtigkeit und Vollständigkeit der steuerlichen Angaben nicht überprüft.
2) Endausschüttung am 10.02.2023 mit Beschlussfassung vom 30.01.2023.
3) §37 Abs.2 AO.
4) § 190 Abs. 2 Nr. 2 KAGB.
Weitere Fondsdaten zum Deka-ImmobilienMetropolen auf einen Blick
ISIN/WKN | DE000DK0TWX8/DK0TWX |
Auflegungsdatum | 02. Dezember 2019 |
Laufzeit des Sondervermögens | unbefristet |
Ausgabeaufschlag | |
– maximal | 6,00 % des Anteilwertes |
– derzeit | 5,26 % des Anteilwertes |
Erstausgabepreis | 50 EUR/Anteil zzgl. Ausgabeaufschlag |
Verwaltungsvergütung | bis zu 1,1 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens im Geschäftsjahr* |
Verwahrstellenvergütung | |
– maximal | 0,10 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens im Geschäftsjahr* |
– derzeit | 0,05 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Sondervermögens im Geschäftsjahr* |
Ankaufs-/Verkaufs-/Baugebühr | |
maximal/derzeit | 1 % des Kauf-/Verkaufspreises bzw. der Baukosten** |
Projektentwicklungsgebühr | |
maximal/derzeit | 3 % der Baukosten |
Verbriefung der Anteile | Globalurkunde, keine effektiven Stücke |
Auftrags- und Abrechnungspraxis | Die an einem Bewertungstag bis 12.00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangenen Aufträge werden zum Preis des nächsten Bewertungstages abgerechnet. An Börsentagen, die auf die in Hessen gesetzlichen Feiertage Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Maifeiertag, Pfingstmontag, Fronleichnam und Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag fallen, sowie 24. und 31. Dezember, wird von einer Ermittlung des Inventarwertes und des Anteilwertes abgesehen. |
Ertragsausschüttung | Anfang Februar eines jeden Jahres nach Bekanntmachung des Jahresberichts; die Gesellschaft kann unterjährig zum 31. August eine Zwischenausschüttung vornehmen. |
Geschäftsjahr | 01. November bis 31. Oktober |
Berichterstattung | |
– Jahresbericht | zum 31. Oktober, erscheint spätestens sechs Monate nach dem Stichtag |
– Halbjahresbericht | zum 30. April, erscheint spätestens zwei Monate nach dem Stichtag |
* aus den Monatsendwerten
** Im Falle des Erwerbs, der Veräußerung, des Umbaus, des Neubaus oder der Projektentwicklung einer Immobilie durch eine Immobilien-Gesellschaft ist der Kaufpreis bzw. sind die Baukosten der Immobilie anzusetzen. Im Falle des Erwerbs oder der Veräußerung einer Immobilien-Gesellschaft ist der Verkehrswert der in der Gesellschaft enthaltenen Immobilien anzusetzen.
Informationen zur Kapitalverwaltungsgesellschaft
(u.a. Gremien)
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Deka Immobilien Investment GmbH
Lyoner Straße 13
60528 Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
29. November 1966
Eigenkapital
(Stand: 31. Dezember 2021)
gezeichnet und eingezahlt | 10,2 Mio. EUR |
Eigenmittel nach §25 Abs. 1 Nr. 2 KAGB | 70,0 Mio. EUR |
Geschäftsführung
Ulrich Bäcker*
Mömbris
Burkhard Dallosch*
Bad Nauheim
Esteban de Lope Fend*
Frankfurt am Main
Victor Stoltenburg
Oberursel (Taunus)
Gesellschafter
DekaBank Deutsche Girozentrale
Berlin und Frankfurt am Main
Aufsichtsrat
Vorsitzender
Dr. Matthias Danne,
Mitglied des Vorstandes der DekaBank Deutsche Girozentrale,
Berlin und Frankfurt am Main
Stellvertretende Vorsitzende
Birgit Dietl-Benzin
Mitglied des Vorstandes der DekaBank Deutsche Girozentrale,
Berlin und Frankfurt am Main
Mitglieder
Prof. Dr. Wolfgang Schäfers
Professor der Universität Regensburg,
Lehrstuhl für Immobilienmanagement, Bad Abbach
Thomas Schmengler
Nackenheim
Dirk Schleif
Referent Fondsmanagement Deka Immobilien Domus Fonds
der Deka Immobilien Investment GmbH
Frankfurt am Main
Magnus Schmidt
Referent Meldewesen Immobilienfonds der Deka Immobilien
Investment GmbH, Düsseldorf
(Hauptsitz ist unterstrichen)
* Gleichzeitig Geschäftsführer der WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH
Niederlassungen
Frankreich
Deka Immobilien Investment GmbH
34, rue Tronchet, 75009 Paris
Italien
Deka Immobilien Investment GmbH
Via Broletto 46, 20121 Milano (Mailand)
Neuseeland
Deka Immobilien Investment GmbH
New Zealand Branch LC, Shortland Street 88, 1140 Auckland
Polen
Deka Immobilien Investment GmbH
ul. AL. Jerozolimskie, nr 56C, 00-803 Warszawa (Warschau)
Spanien
Deka Immobilien Investment GmbH
Palacio de Miraflores, Carrera de San Jerónimo 15-2o
28014 Madrid
Externe Ankaufsbewerter Immobilien
Bernd Astl
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, München
Marcus Braun
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Frankfurt am Main
Florian Dietrich
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Riedstadt
Christoph Leonhard Engel
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Düsseldorf
Carsten Fritsch
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Frankfurt am Main
Reinhard Möller
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, München
Michael Schlarb
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Essen
Mark Kipp-Thomas
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Hamburg
CBRE GmbH
Hausvogteiplatz 10, 10117 Berlin
Australien:
Troy Craig, Certified Practising Valuer (FAPI)
Ryan Korda, Certified Practising Valuer (AAPI)
Andrew Lett, Certified Practising Valuer (AAPI)
Michael Pisano,
Certified Practising Valuer (FAPI), Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS)
Stephen Thomas, Certified Practising Valuer (AAPI)
Chile:
Francisco Traverso,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS)
Deutschland:
Meike Opfermann,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS), RICS Registered Valuer, CIS HypZert (F) für finanzwirtschaftliche Zwecke auf Grundlage der ISO/IEC 17024
Irland:
Aidan Reynolds,
Member of the Royal Institution of Charternd Surveyors (MRICS, Registered Valuer)
Japan:
Hiroko Minowa,
Member of Appraisal Institute (MAI), Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS, Registered Valuer)
Eiji Nishio,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS, Registered Valuer)
Taku Ozora,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS, Registered Valuer)
Kanada:
Clive Bradley, Certified Practising Valuer (AACI)
Eric Kushner, Certified Practising Valuer (AACI)
Chris Marlyn, Certified Practising Valuer (AACI)
Paul Morassutti, Certified Practising Valuer (AACI)
Jean Rioux, Certified Practising Valuer (AACI)
Andy Zhuang, Certified Practising Valuer (AACI)
Mexiko:
Chris Maugeri,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS), Certified Practising Valuer (AACI)
Neuseeland:
Campbell Stewart,
Member of the Royal Institution of Charternd Surveyors (MRICS)
Singapur:
Rachel Lim,
Licensed Appraiser for „Lands and Buildings“ by Inland Revenue Authority of Singapore, Member of Singapore Institute of Surveyors and Valuers
Südkorea:
Alex Chan,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS)
USA (Chicago):
Scott Patrick,
Member of Appraisal Institute (MAI)
USA (Los Angeles):
Andrew Power,
Member of Appraisal Institute (MAI)
USA (NY):
Mark Godfrey,
Member of Appraisal Institute (MAI)
USA (Phoenix):
Jolene Dance,
Member of Appraisal Institute (MAI)
USA (Seattle Portland):
Whitney Haucke,
Member of Appraisal Institute (MAI), Member of the Royal Institution of Charternd Surveyors (MRICS)
USA (Virginia):
Casey Burns,
Member of Appraisal Institute (MAI)
Jones Lang LaSalle SE,
Bockenheimer Landstraße 55, 60325 Frankfurt am Main
Australien:
Martin Reynolds,
Certified Practising Valuer (AAPI), Member of the Royal
Institution of Chartered Surveyors (MRICS, Registered Valuer)
Deutschland:
Andreas Röhr,
CIS HypZert (F) und CIS HypZert (M) für finanzwirtschaftliche Zwecke auf Grundlage der ISO/IEC 17024, Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS, Registered Valuer)
Doreen Süssemilch,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS)
Japan:
Shigekazu Kamiyama,
Member of the royal institution of chartered surveyors (MRICS)
USA (Chicago):
Joseph M. Miller,
Member of the royal institution of chartered surveyors (MRICS)
KROLL REAG GmbH (vormals Duff & Phelps REAG GmbH),
Mainzer Landstrasse 36, 60325 Frankfurt am Main
Deutschland:
Dirk Holzem,
Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS)
Henning Thelosen,
CIS HypZert (F) für finanzwirtschaftliche Zwecke auf Grundlage der ISO/IEC 17024, Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS, Registered Valuer)
Thorsten Wölfl,
CIS HypZert (F) für finanzwirtschaftliche Zwecke auf Grundlage der ISO/IEC 17024
Großbritannien:
Mark Whittingham,
Member of the royal institution of chartered surveyors (MRICS)
Irland:
Mark Synnott,
Member of the royal institution of chartered surveyors (MRICS)
Japan:
Junya Igarashi,
Member of Appraisal Institute (MAI)
Kanada:
Michael Parsons,
Certified Practising Valuer (AACI)
Mexiko:
Jorge Yanez,
Member of the Royal Institution of Charternd Surveyors (MRICS, Registered Valuer)
USA (Atlanta):
Michael Gibbs,
Member of Appraisal Institute (MAI), Accredited Senior Appraiser (ASA)
USA (Illinois):
Ross Prindle,
Member of Appraisal Institute (MAI), Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors (FRICS), Member of the Conselors of Real Estate (CRE)
USA (San Francisco):
James Gavin,
Member of Appraisal Institute (MAI), Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors (FRICS), Member of the Conselors of Real Estate (CRE)
Externe Bestandsbewerter Immobilien
Carsten Ackermann
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Hagen
Jörg Ackermann
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Hagen
Detlev Brauweiler
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Offenbach
Michael Buschmann
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Düsseldorf
Dr. Detlef Giebelen
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Tönisvorst
Matthias Heide
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Essen
Peter Hihn
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Tübingen
Thomas Kraft
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Stuttgart
Prof. Dr. Andreas Link
Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors, Köln
Markus Obermeier
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, München
Anke Stoll
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Hamburg
Carsten Scheer
CIS HypZert (F) für finanzwirtschaftliche Zwecke auf Grundlage der ISO/IEC 17024, DIAZert unter Einhaltung der Anforderung der DIN EN ISO/IEC 17024, München
Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz
Berlin und Frankfurt am Main
(Hauptsitz ist unterstrichen)
Eigenkapital
(Stand: 31. Dezember 2021)
gezeichnet und eingezahlt DekaBank* | 191,7 Mio. EUR |
Eigenmittel der Deka-Gruppe** nach CRR/CRD IV (mit Übergangsregelung) | 6.075,0 Mio. EUR*** |
* HGB Einzelabschluss
** Siehe Erläuterung Geschäftsbericht 2021 (Notes 75 Seite 231): Seit dem 01. Januar 2014 wird die Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel sowie die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung auf Basis der Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation – CRR) und der Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Directive IV- CRD IV) durchgeführt.
*** Siehe Geschäftsbericht Deka-Gruppe 2021 Seite 231.
Haupttätigkeit
Geld- und Devisenhandel, Wertpapier- und Kreditgeschäft (auch Realkredit), Investmentfondsgeschäft
Zahl- und Verwahrstelle in Luxembourg
DekaBank Deutsche Girozentrale
Succursale de Luxembourg
6, rue Lou Hemmer
1748 Luxembourg-Findel, Luxembourg
Abschlussprüfer der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Sondervermögen
KPMG Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
THE SQUAIRE
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet 14 Sondervermögen, davon vier Publikumsfonds, (Deka-ImmobilienEuropa, Deka-ImmobilienGlobal, Deka-ImmobilienNordamerika und Deka-ImmobilienMetropolen) und 10 Spezialfonds sowie darüber hinaus zwei individuelle Immobilienfonds. Des Weiteren wird die Fremdverwaltung für eine Investment AG durchgeführt.
Stand: Januar 2023
Frankfurt am Main, im Januar 2023
Deka Immobilien Investment GmbH
Geschäftsführung:
Ulrich Bäcker
Burkhard Dallosch
Esteban de Lope Fend
Victor Stoltenburg
Der Beitrag Deka Immobilien Investment GmbH – Jahresbericht zum 31. Oktober 2022 Deka-ImmobilienMetropolen DE000DK0TWX8 erschien zuerst auf Mehrwert Zeitung.