IPConcept (Luxemburg) S.A.
Luxemburg-Strassen
R.C.S. Luxembourg B 82 183
JAHRESBERICHT zum 30. September 2022
P & R
Teilfonds:
P & R – Real Value
Luxemburger Investmentfonds (Alternativer Investmentfonds) gemäß Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit gültigen Fassung in der Rechtsform eines fonds commun de placement (FCP), R.C.S. Luxembourg K553
INHALT
Bericht zum Geschäftsverlauf
Teilfonds P & R – Real Value
Geografische Länderaufteilung
Wirtschaftliche Aufteilung
Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens
Ertrags- und Aufwandsrechnung
Vermögensaufstellung zum 30. September 2022
Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 30. September 2022
Angaben gem. delegierter AIFM-Verordnung (ungeprüft)
Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé
Verwaltung, Vertrieb und Beratung
Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, bei den Zahlstellen und der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post, per Telefax oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Anteilzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe des Verkaufsprospektes (einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem letzten erhältlichen Jahresbericht und dem eventuell danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden.
BERICHT ZUM GESCHÄFTSVERLAUF
Der Anlageberater berichtet im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM:
Portfolioentwicklung
Über die letzten fünf Jahre bis zum 30. September 2022 erzielte unser Teilfonds P&R Real Value eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 6,8% (nach Gebühren). Zum Vergleich: Aktien-Welt-Index (in Euro, inkl. Dividenden) 9,5% und Dax Index 3,5%. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 betrug der die Wertentwicklung unseres Teilfonds, bezogen auf den Wert je Anteil im Vergleich zum Ultimo des vorangegangenen Geschäftsjahres, -34,6% (nach Gebühren). Zum Vergleich: Aktien-Welt-Index (in Euro, inkl. Dividenden) -4,5%, Dax Index -20,6%.
Die Größe des Teilfonds betrug 57,1 Mio. EUR (30. September 2021: 84,1 Mio. EUR). Der Teilfonds P&R – Real Value hielt Ende September 2022 14 langfristige Aktieninvestments.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde kleine Position in Sygnity S.A. neu aufgebaut. Die Position in World Acceptance Corporation wurde zunächst verkauft und dann später zu niedrigeren Kursen erneut aufgebaut. Die Position in Wix.com Ltd. wurde verkauft. Ferner wurden verschiedene Umschichtungen in bestehenden Positionen vorgenommen.
Unser Portfolio blieb konzentriert: Top-5-Positionen waren Mediqon Group AG, Kelly Partners Group Holdings Ltd., Credit Acceptance Corporation, World Acceptance Corporation und Prosus NV, die zum Geschäftsjahresende zusammen 67,0% am gesamten Netto-Teilfondsvermögen ausmachten.
Das vergangene Geschäftsjahr war von dem Krieg in der Ukraine und den Auswirkungen auf Energiepreise geprägt. Die Inflationsraten für Konsumentenpreise stiegen weiter an. Nachdem in den letzten Jahren Notenbanken die Zinsen auf einem künstlich niedrigen Niveau gehalten haben, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr die Zinsen aufgrund von steigender Inflation deutlich angehoben. Dadurch haben sich die Diskontierungszinsen ebenso erhöht, was zu einem Kursrückgang für viele Aktien geführt hat. Dies betrifft insbesondere Wachstumsfirmen, deren Cashflows weit in der Zukunft liegen und damit besonders anfällig für Zinsanstiege sind. Beispiele hierfür sind Carvana Co., Naked Wines Plc. und Wix.com Ltd.
Eine Vorhersage über künftige ökonomische Entwicklungen ist unsicher. Unser Anlagestil besteht nicht daraus, (makro-)ökonomische Entwicklungen und ihre Einflüsse auf Börsenkurse vorherzusagen, sondern Aktien von solchen Unternehmen auszuwählen, die ihre Cashflows langfristig in unterschiedlichen Umfeldern steigern können. Wir unternehmen keinen Versuch, durch Absicherungsgeschäfte oder Market-Timing kurzfristige Volatilität zu reduzieren.
Kurzfristig ist damit der Wert des Teilfonds dem Marktrisiko ausgesetzt. Das Risiko von Marktpreisschwankungen bezieht sich auf Aktienkurse, Währungskurse und auf Zinssätze. Im Teilfonds befinden sich Positionen in Werten mit geringer Marktkapitalisierung. Daraus kann sich ein Liquiditätsrisiko aufgrund einer geringen Markttiefe ergeben. Aufgrund der Konzentration auf wenige Werte kann die Kursentwicklung des Teilfonds erheblich von der der Vergleichsindizes abweichen.
Langfristig ist die Wertentwicklung des Teilfonds dem Risiko ausgesetzt, dass sich die künftigen freien Cashflows der einzelnen Portfoliounternehmen wesentlich schlechter entwickeln als ursprünglich von uns angenommen.
Zusätzlich zu den gesetzlich erforderlichen Halbjahres- und Jahresberichten informieren wir durch unsere halbjährlich erscheinenden Briefe an unsere Investoren. Diese können im Internet unter www.pr-realvalue.com abgerufen werden oder auf Anfrage bei uns angefordert werden.
Strassen, im Oktober 2022
Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM
Die in diesem Bericht enthaltenen Angaben und Zahlen sind vergangenheitsbezogen und geben keinen Hinweis auf die zukünftige Entwicklung.
P & R – Real Value
Jahresbericht 1. Oktober 2021 – 30. September 2022
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM ist berechtigt, Anteilklassen mit unterschiedlichen Rechten hinsichtlich der Anteile zu bilden. Derzeit bestehen bei dem Teilfonds P & R – Real Value die folgenden Ausgestaltungsmerkmale:
WP-Kenn-Nr.: | A1J8CF |
ISIN-Code: | LU0855492194 |
Ausgabeaufschlag: | bis zu 4,00 % |
Rücknahmeabschlag: | keiner |
Verwaltungsvergütung: | 1,11 % p.a. zzgl. |
1.000 EUR p.M. Fixum | |
Mindestfolgeanlage: | 10.000 EUR |
Ertragsverwendung: | ausschüttend |
Währung: | EUR |
Geografische Länderaufteilung 1)
Vereinigte Staaten von Amerika | 34,58 % |
Deutschland | 25,40 % |
Australien | 18,27 % |
Vereinigtes Königreich | 8,80 % |
Niederlande | 6,39 % |
Irland | 3,24 % |
Polen | 0,82 % |
Wertpapiervermögen | 97,50 % |
Bankguthaben2) | 2,59 % |
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten | -0,09 % |
100,00 % |
Wirtschaftliche Aufteilung 1)
Diversifizierte Finanzdienste | 28,36 % |
Software & Dienste | 26,22 % |
Gewerbliche Dienste & Betriebsstoffe | 22,12 % |
Groß- und Einzelhandel | 12,61 % |
Investitionsgüter | 5,90 % |
Lebensmittel- und Basisartikeleinzelhandel | 1,49 % |
Banken | 0,80 % |
Wertpapiervermögen | 97,50 % |
Bankguthaben2) | 2,59 % |
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten | -0,09 % |
100,00 % |
1) Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss. Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt.
Entwicklung der letzten 3 Geschäftsjahre
Datum | Netto- Teilfondsvermögen Mio. EUR |
Umlaufende Anteile |
Netto- Mittelaufkommen Tsd. EUR |
Anteilwert EUR |
30.09.2020 | 54,42 | 208.239 | -1.760,25 | 261,33 |
30.09.2021 | 84,10 | 223.482 | 4.988,03 | 376,34 |
30.09.2022 | 57,14 | 232.220 | 3.366,55 | 246,07 |
Entwicklungen der Vergangenheit sind keine Gewähr für zukünftige Ergebnisse.
Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens zum 30. September 2022
EUR | EUR | |
30. September 2021 | 30. September 2022 | |
Wertpapiervermögen | 85.783.847,64 | 55.707.023,90 |
(Wertpapiereinstandskosten zum 30. September 2021: EUR 55.694.288,38) | ||
(Wertpapiereinstandskosten zum 30. September 2022: EUR 60.994.807,12) | ||
Bankguthaben1) 2) | 1.069.810,68 | 1.482.757,49 |
Dividendenforderungen | 13.173,67 | 33.427,91 |
Forderungen aus Absatz von Anteilen | 116.967,04 | 0,00 |
Forderungen aus Wertpapiergeschäften | 0,00 | 15.197,00 |
86.983.799,03 | 57.238.406,30 | |
Zinsverbindlichkeiten | -2.942,80 | -3.469,78 |
Verwaltungsvergütung / Anlageberatervergütung3) | -77.857,69 | -53.552,77 |
Verwahrstellenvergütung3) | -4.035,55 | -2.914,76 |
Performancevergütung | -2.771.092,73 | 0,00 |
Zentralverwaltungsstellenvergütung3) | -2.794,98 | -2.351,26 |
Register- und Transferstellenvergütung | -2.244,06 | -2.244,06 |
Taxe d‘abonnement4) | -10.611,29 | -7.209,45 |
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten | -7.248,15 | -13.305,88 |
Lagerstellengebühren | 0,00 | -210,68 |
Sonstige Passiva | 0,00 | -11.774,85 |
-2.878.827,25 | -97.033,49 | |
Netto-Teilfondsvermögen | 84.104.971,78 | 57.141.372,81 |
Umlaufende Anteile | 223.482,329 | 232.219,968 |
Anteilwert | 376,34 EUR | 246,07 EUR |
1) Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt.
2) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss.
3) Rückstellungen für den Zeitraum 1. September 2022 – 30. September 2022.
4) Rückstellungen für das dritte Quartal 2022.
Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens
im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022
EUR | |
Netto-Teilfondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes | 84.104.971,78 |
Ordentlicher Nettoaufwand | -772.712,56 |
Ertrags- und Aufwandsausgleich | 15.693,69 |
Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen | 5.257.773,04 |
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen | -1.891.221,65 |
Realisierte Gewinne | 9.314.487,95 |
Realisierte Verluste | -3.498.792,19 |
Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne | -21.204.778,28 |
Nettoveränderung nicht realisierter Verluste | -14.172.564,20 |
Ausschüttung | -11.484,77 |
Netto-Teilfondsvermögen zum Ende des Berichtszeitraumes | 57.141.372,81 |
Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf
30. September 2021 | 30. September 2022 | |
Stück | Stück | |
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes | 208.239,398 | 223.482,329 |
Ausgegebene Anteile | 26.864,472 | 14.542,808 |
Zurückgenommene Anteile | -11.621,541 | -5.805,169 |
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes | 223.482,329 | 232.219,968 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung
im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022
EUR | |
Erträge | |
Dividenden | 282.385,62 |
Bankzinsen1) | -3.831,31 |
Erträge insgesamt | 279.847,65 |
Aufwendungen | |
Zinsaufwendungen1) | -9.405,19 |
Verwaltungsvergütung / Anlageberatervergütung | -840.224,72 |
Verwahrstellenvergütung | -44.713,91 |
Zentralverwaltungsstellenvergütung | -31.963,23 |
Taxe d‘abonnement | -35.715,59 |
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten | -16.488,28 |
Satz-, Druck- und Versandkosten der Jahres- und Halbjahresberichte | -2.721,77 |
Register- und Transferstellenvergütung | -8.079,91 |
Staatliche Gebühren | -8.991,07 |
Lagerstellengebühren | -12.573,75 |
Sonstige Aufwendungen2) | -24.695,76 |
Aufwendungen insgesamt | -1.052.560,21 |
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt1) | 37.858,18 |
Total Expense Ratio in Prozent1) | 1,35 |
Laufende Kosten in Prozent1) | 1,35 |
1) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss.
2) Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus allgemeinen Verwaltungskosten und wiederkehrenden Aufwendungen für Zwecke des Solvency II Reporting.
Vermögensaufstellung zum 30. September 2022
ISIN | Wertpapiere | Zugänge im Berichtszeitraum | Abgänge im Berichtszeitraum | Bestand | Kurs | Kurswert EUR |
%-Anteil vom NTFV1) |
|
Aktien, Anrechte und Genussscheine | ||||||||
Börsengehandelte Wertpapiere | ||||||||
Australien | ||||||||
AU000000KPG7 | Kelly Partners Group Holdings Ltd. | AUD | 581.967 | 0 | 3.231.958 | 4,8700 | 10.440.193,33 | 18,27 |
10.440.193,33 | 18,27 | |||||||
Irland | ||||||||
IE00BKYC3F77 | Cimpress Plc. | USD | 45.215 | 45.215 | 71.106 | 25,3900 | 1.848.828,82 | 3,24 |
1.848.828,82 | 3,24 | |||||||
Niederlande | ||||||||
NL0013654783 | Prosus NV | EUR | 0 | 39.300 | 69.250 | 52,7400 | 3.652.245,00 | 6,39 |
3.652.245,00 | 6,39 | |||||||
Polen | ||||||||
PLCMPLD00016 | Sygnity S.A. | PLN | 100.558 | 0 | 100.558 | 22,5000 | 465.737,96 | 0,82 |
465.737,96 | 0,82 | |||||||
Vereinigte Staaten von Amerika | ||||||||
US1468691027 | Carvana Co. | USD | 113.024 | 0 | 160.804 | 21,5700 | 3.552.014,62 | 6,22 |
US2253101016 | Credit Acceptance Corporation [Mich.] | USD | 0 | 6.715 | 20.699 | 441,1400 | 9.350.903,08 | 16,36 |
US6153691059 | Moody‘s Corporation | USD | 0 | 1.750 | 10.717 | 246,5600 | 2.705.973,91 | 4,74 |
US9814191048 | World Acceptance Corporation | USD | 42.233 | 10.808 | 42.233 | 95,8900 | 4.147.181,13 | 7,26 |
19.756.072,74 | 34,58 | |||||||
Vereinigtes Königreich | ||||||||
GB00BZ6STL67 | Metro Bank Plc. | GBP | 0 | 0 | 509.217 | 0,7900 | 454.658,04 | 0,80 |
454.658,04 | 0,80 | |||||||
Börsengehandelte Wertpapiere | 36.617.735,89 | 64,10 | ||||||
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere | ||||||||
Deutschland | ||||||||
DE0005494165 | EQS Group AG | EUR | 0 | 19.388 | 157.212 | 24,2000 | 3.804.530,40 | 6,66 |
DE0006618309 | MEDIQON Group AG | EUR | 447.515 | 373.941 | 1.029.564 | 10,4000 | 10.707.465,60 | 18,74 |
14.511.996,00 | 25,40 | |||||||
Vereinigtes Königreich | ||||||||
GB0009638130 | Grafenia Plc. | GBP | 0 | 0 | 5.634.919 | 0,0550 | 350.271,87 | 0,61 |
GB0032398678 | Judges Scientific Plc. | GBP | 0 | 44.737 | 40.336 | 74,0000 | 3.373.490,05 | 5,90 |
GB00B021F836 | Naked Wines Plc. | GBP | 141.100 | 0 | 919.858 | 0,8210 | 853.530,09 | 1,49 |
4.577.292,01 | 8,00 | |||||||
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere | 19.089.288,01 | 33,40 | ||||||
Aktien, Anrechte und Genussscheine | 55.707.023,90 | 97,50 | ||||||
Wertpapiervermögen | 55.707.023,90 | 97,50 |
1) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
Bankguthaben – Kontokorrent | Währung | Zinssatz in % |
Fälligkeit | Bestand in Fremdwährung | Kurswert EUR |
%-Anteil vom NTFV1) |
DZ PRIVATBANK S.A.2) | AUD | 4,1000 | täglich | -50.395,92 | -33.427,91 | -0,06 |
DZ PRIVATBANK S.A.2) | EUR | 0,5400 | täglich | 1.516.185,40 | 1.516.185,40 | 2,65 |
Summe Bankguthaben – Kontokorrent3) | 1.482.757,49 | 2,59 | ||||
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten | -48.408,58 | -0,09 | ||||
Netto-Teilfondsvermögen in EUR | 57.141.372,81 | 100,00 |
1) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Die angegebenen Zinssätze sind per 30. September 2022. Die aufgeführten Salden der Bankguthaben sind auf Sicht fällig.
3) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss.
Devisenkurse
Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 30. September 2022 in Euro umgerechnet.
Australischer Dollar | AUD | 1 | 1,5076 |
Britisches Pfund | GBP | 1 | 0,8848 |
Polnischer Zloty | PLN | 1 | 4,8580 |
US-Dollar | USD | 1 | 0,9765 |
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2022
1.) Allgemeines
Der alternative Investmentfonds P & R wurde auf Initiative der P&R Investment Management Limited aufgelegt und wird von der IPConcept (Luxemburg) S.A. verwaltet. Das Verwaltungsreglement trat erstmals am 19. Dezember 2012 in Kraft. Es wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt und ein Hinweis auf diese Hinterlegung am 15. Januar 2013 im Mémorial, „Recueil des Sociétés et Associations“, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“), veröffentlicht. Das Mémorial wurde zum 1. Juni 2016 durch die neue Informationsplattform „Recueil électronique des Sociétés et Associations“ („RESA“) des Handels- und Gesellschaftsregisters in Luxemburg ersetzt. Das für das am 30. September 2022 endende Geschäftsjahr geltende Verwaltungsreglement wurde letztmalig am 1. Januar 2022 geändert und im RESA veröffentlicht.
Der alternative Investmentfonds P & R ist ein Luxemburger Investmentfonds („fonds commun de placement“), der gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit gültigen Fassung („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) in der Form eines Umbrella-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds auf unbestimmte Dauer errichtet wurde.
Bei der IPConcept (Luxemburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) handelt es sich um eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxemburg. Sie wurde am 23. Mai 2001 auf unbestimmte Zeit gegründet. Ihre Satzung wurde am 19. Juni 2001 im Mémorial veröffentlicht. Die letzte Änderung der Satzung trat am 27. November 2019 in Kraft und wurde am 20. Dezember 2019 im RESA veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 82183 eingetragen.
Die Verwaltungsgesellschaft fungiert als externer Verwalter des Fonds (AIFM) im Sinne des modifizierten Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds.
Da der Fonds P & R zum 30. September 2022 aus nur einem Teilfonds besteht, dem P & R – Real Value, stellen die Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens, die Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens sowie die Ertrags- und Aufwandsrechnung des P & R – Real Value gleichzeitig die entsprechenden konsolidierten Aufstellungen des Fonds P & R dar.
2.) Wesentliche Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze; Anteilwertberechnung
Dieser Jahresabschluss wurde in der Verantwortung des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt.
1. |
Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro (EUR) („Referenzwährung“). |
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2. |
Der Wert eines Anteils („Anteilwert“) lautet auf die im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt angegebene Währung („Teilfondswährung“), sofern nicht für etwaige weitere Anteilklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt eine von der Teilfondswährung abweichende Währung angegeben ist („Anteilklassenwährung“). |
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3. |
Der Anteilwert wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft und unter Aufsicht der Verwahrstelle an jedem jeweils im Anhang des Verkaufsprospekts genannten Tag („Bewertungstag“) berechnet und bis auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds eine abweichende Regelung treffen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anteilwert mindestens einmal im Monat zu berechnen ist. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch beschließen, den Anteilwert am 24. und 31. Dezember eines Jahres zu ermitteln, ohne dass es sich bei diesen Wertermittlungen um Berechnungen des Anteilwertes an einem Bewertungstag im Sinne des vorstehenden Satzes 1 dieser Ziffer 3 handelt. Folglich können die Anleger keine Ausgabe, Rücknahme und/oder Umtausch von Anteilen auf Grundlage eines am 24. Dezember und/oder 31. Dezember eines Jahres ermittelten Anteilwertes verlangen. |
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4. |
Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem jeweiligen Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds („Netto-Teilfondsvermögen“) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag in Umlauf befindlichen Anteile des jeweiligen Teilfonds geteilt. |
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5. |
Soweit in Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen des Verwaltungsreglements Auskunft über die Situation des Fondsvermögens des Fonds insgesamt gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in die Referenzwährung umgerechnet. Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:
Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Anleger des betreffenden Teilfonds gezahlt wurden. |
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6. |
Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jeden Teilfonds separat. Soweit jedoch innerhalb eines Teilfonds Anteilklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung innerhalb des betreffenden Teilfonds nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Anteilklasse getrennt. |
Die in diesem Bericht veröffentlichten Tabellen können aus rechnerischen Gründen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (Währung, Prozent etc.) enthalten.
3.) Besteuerung
Besteuerung des Investmentfonds
Aus luxemburgischer Steuerperspektive hat der Fonds als Sondervermögen keine Rechtspersönlichkeit und ist steuertransparent.
Der Fonds unterliegt im Großherzogtum Luxemburg keiner Besteuerung auf seine Einkünfte und Gewinne. Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg lediglich der sog. „taxe d‘abonnement“ in Höhe von derzeit 0,05% p.a. Eine reduzierte „taxe d’abonnement“ von 0,01% p.a. ist anwendbar für (i) die Teilfonds oder Anteilklassen, deren Anteile ausschließlich an institutionelle Anleger im Sinne des Artikels 174 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 ausgegeben werden, (ii) Teilfonds, deren ausschließlicher Zweck die Anlage in Geldmarktinstrumente, in Termingelder bei Kreditinstituten oder beides ist. Die „taxe d´abonnement“ ist vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Fondsvermögen zahlbar. Die Höhe der taxe d’abonnement ist für den jeweiligen Teilfonds oder die Anteilklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt erwähnt. Eine Befreiung von der „taxe d’abonnement“ findet u.a. Anwendung, soweit das Fondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der taxe d‘abonnement unterliegen.
Vom Fonds erhaltene Einkünfte (insbesondere Zinsen und Dividenden) können in den Ländern, in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist, einer Quellenbesteuerung oder Veranlagungsbesteuerung unterworfen werden. Der Fonds kann auch auf realisierte oder unrealisierte Kapitalzuwächse seiner Anlagen im Quellenland einer Besteuerung unterliegen.
Ausschüttungen des Fonds sowie Liquidations- und Veräußerungsgewinne unterliegen im Großherzogtum Luxemburg keiner Quellensteuer. Weder die Verwahrstelle noch die Verwaltungsgesellschaft sind zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.
Besteuerung der Erträge aus Anteilen an dem Investmentfonds beim Anleger
Anleger, die nicht im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind bzw. waren und dort keine Betriebsstätte unterhalten oder einen permanenten Vertreter haben, unterliegen keiner Luxemburger Ertragsbesteuerung im Hinblick auf ihre Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus ihren Anteilen am Fonds.
Natürliche Personen, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen der progressiven luxemburgischen Einkommensteuer.
Gesellschaften, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen mit den Einkünften aus den Fondsanteilen der Körperschaftsteuer.
Interessenten und Anlegern wird empfohlen sich über Gesetze und Verordnungen, die auf die Besteuerung des Fondsvermögens, den Kauf, den Besitz, die Rücknahme oder die Übertragung von Anteilen Anwendung finden, zu informieren und sich durch externe Dritte, insbesondere durch einen Steuerberater, beraten zu lassen.
4.) Verwendung der Erträge
Die Verwaltungsgesellschaft kann die in einem Teilfonds erwirtschafteten Erträge an die Anleger dieses Teilfonds ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds thesaurieren. Dies findet für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt Erwähnung.
Der Anhang des aktuellen Verkaufsprospekts sieht vor, die Erträge des Teilfonds P & R – Real Value auszuschütten. Die Ausschüttung erfolgt in den von der Verwaltungsgesellschaft von Zeit zu Zeit bestimmten Abständen.
5.) Informationen zu den Gebühren bzw. Aufwendungen
Angaben insbesondere zu Verwaltungs- und Verwahrstellengebühren können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.
6.) Total Expense Ratio (TER)
Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde folgende Berechnungsmethode angewandt:
Gesamtkosten in Teilfondswährung | ||
TER = | ———————————————————————————— | x 100 |
Durchschnittliches Teilfondswährung (Basis: bewertungstägliches NTFV1) ) |
1) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen
Die TER gibt an, wie stark das Teilfondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Teilfonds angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Teilfondsvermögens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen.)
7.) Laufende Kosten
Bei den „laufenden Kosten“ handelt es sich um eine Kennzahl, die nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments ermittelt wurde.
Die laufenden Kosten geben an, wie stark das Teilfondsvermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Teilfonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten werden nur die direkten Kosten der Verwahrstelle berücksichtigt. Die Kennzahl weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Teilfondsvolumens innerhalb des Geschäftsjahres aus. Bei Investmentteilfonds, die zu mehr als 20% in andere Fondsprodukte/Zielfonds investieren, werden zusätzlich die Kosten der Zielfonds berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) für diese Produkte werden aufwandsmindernd gegengerechnet. Derzeit werden die Kosten der Zielfonds mittels eines Schätzverfahrens anhand von Investmentfonds-Kategorien (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds etc.) ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner Zielfonds können von dem Schätzwert abweichen.
8.) Transaktionskosten
Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr auf Rechnung des Teilfonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten oder anderen Vermögensgegenständen stehen. Zu diesen Kosten können im Wesentlichen Kommissionen, Abwicklungsgebühren und Steuern zählen.
9.) Ertrags- und Aufwandsausgleich
Im ordentlichen Nettoergebnis sind ein Ertragsausgleich und ein Aufwandsausgleich verrechnet. Diese beinhalten während der Berichtsperiode angefallene Nettoerträge, die der Anteilerwerber im Ausgabepreis mitbezahlt und der Anteilverkäufer im Rücknahmepreis vergütet erhält.
10.) Aufstellung über die Entwicklung des Wertpapierbestands und der Derivate
Auf Anfrage ist am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft eine kostenfreie Aufstellung mit detaillierten Angaben über sämtliche während des Berichtszeitraums getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind, erhältlich.
11.) Kontokorrentkonten (Bankguthaben bzw. Bankverbindlichkeiten) des Teilfonds
Sämtliche Kontokorrentkonten des Teilfonds (auch solche in unterschiedliche Währungen), die tatsächlich und rechtlich nur Teile eines einheitlichen Kontokorrentkontos bilden, werden in der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens als einheitliches Kontokorrent ausgewiesen. Kontokorrentkonten in Fremdwährung, sofern vorhanden, werden in die Teilfondswährung umgerechnet. Als Basis für die Zinsberechnung gelten die Bedingungen des jeweiligen Einzelkontos. In der Ertrags- und Aufwandsrechnung werden Erträge aus positiven und Aufwendungen aus negativen Einlagenverzinsungen – jeweils für positive Kontensalden – unter „Bankzinsen“ erfasst. Unter „Zinsaufwendungen“ werden Zinsen auf negative Kontensalden ausgewiesen.
12.) Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum
Änderungen des Verkaufsprospekts
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 wurde der Verkaufsprospekt überarbeitet und aktualisiert; folgende Änderungen wurden vorgenommen:
― |
Ergänzungen zwecks der Umsetzung der Anforderungen der „Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in OGAW und bestimmten Arten von AIF“ der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 5. November 2020 (ESMA34-39-992) unter Berücksichtigung des entsprechenden Rundschreibens 20/764 der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) |
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde der Verkaufsprospekt erneut überarbeitet und aktualisiert; folgende Änderungen wurden vorgenommen:
― |
Anpassung des Verkaufsprospekts hinsichtlich der Streichung der Entnahmepläne für Namensanteile |
― |
Anpassung des Verkaufsprospekts und des Verwaltungsreglements hinsichtlich des Empfängers des Ausgabeaufschlags |
― |
Umsetzung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 („Taxonomie-Verordnung“) |
― |
Musteranpassungen und redaktionelle Änderungen |
Änderungen des Länderprospekts
Mit Wirkung vom 1. April 2022 wurde der Länderprospekt für das Vertriebsland Deutschland überarbeitet.
Gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU (sog. „cross-border distribution of collective investment funds – directive“) müssen lokale Einrichtungen in Zielvertriebsländern nicht mehr, wie z.T. bisher verpflichtend, in physischer Vor-Ort-Präsenz unterhalten werden, um Anlegern vor Ort Informationen sowie Dokumente betreffend den jeweiligen Publikums-Fonds bereitzustellen (Verzicht auf etwaige verpflichtende Einrichtungen wie Zahl- und Informationsstellen im jeweiligen Zielvertriebsland).
Vor diesem Hintergrund werden die in Artikel 92 Absatz 1 a) bis f) der aktualisierten Richtlinie 2009/65/EG genannten Aufgaben für Deutschland nunmehr zentral von der DZ PRIVATBANK S.A. mit Sitz in Strassen, Luxemburg, 4, rue Thomas Edison erbracht und die DZ BANK AG als bisheriger Dienstleister in Form der Zahl- und Informationsstelle für Deutschland mit Wirkung zum 1. April 2022 ersetzt.
Eine Anpassung des Luxemburger Verkaufsprospekts ist hierfür nicht erforderlich, es wurden lediglich die folgenden Änderungen in den Hinweisen für Anleger außerhalb des Großherzogtums Luxemburg vorgenommen:
― |
Streichung der DZ BANK AG als Zahl- und Informationsstelle für Deutschland |
― |
Aufnahme der DZ PRIVATBANK S.A. als Kontakt- und Informationsstelle für Deutschland |
Russland/Ukraine-Konflikt
Infolge der weltweit beschlossenen Maßnahmen aufgrund des Ende Februar 2022 erfolgten Einmarschs russischer Truppen in die Ukraine verzeichneten vor allem europäische Börsen deutliche Kursverluste sowie eine steigende Volatilität. Die Finanzmärkte sowie die globale Wirtschaft sehen mittelfristig einer vor allem durch Unsicherheit geprägten Zukunft entgegen. Die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Implikationen des Russland/Ukraine Konflikts für die Weltwirtschaft, die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Strukturen angesichts der Unsicherheit sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Jahresberichts nicht abschließend beurteilbar. Vor diesem Hintergrund können die Auswirkungen auf die Vermögenswerte des Fonds und seines Teilfonds, resultierend aus dem andauernden Konflikt, nicht antizipiert werden.
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat entsprechende Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen eingerichtet, um die Auswirkungen auf den Fonds und seinen Teilfonds zeitnah zu beurteilen und die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM weder Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Fonds und seines Teilfonds sprechen, noch ergaben sich für diese bedeutsame Bewertungs- oder Liquiditätsprobleme.
Im Berichtszeitraum ergaben sich keine weiteren wesentlichen Änderungen oder sonstigen wesentlichen Ereignisse.
13.) Wesentliche Ereignisse nach dem Berichtszeitraum
Migration des Fonds
Der Fonds P & R wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 von der IPConcept (Luxemburg) S.A. (abgebende Verwaltungsgesellschaft) auf die Axxion S.A., 15 Rue de Flaxweiler, 6776 Grevenmacher, (aufnehmende Verwaltungsgesellschaft) übertragen; damit einhergehend ergaben sich u.a. Änderungen der Funktion der Verwahrstelle und der Zahlstelle (jeweils Wechsel von der DZ PRIVATBANK S.A. zur Banque de Luxembourg S.A., 14, Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg) sowie der Zentralverwaltung/Register- und Transferstelle (Wechsel von der DZ PRIVATBANK S.A. zur navAXX S.A., 17, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher). Die Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung, die dem Fonds gemäß den gesetzlichen Regelungen sowie den Regelungen des Verkaufsprospekts und/oder Verwaltungsreglements belastet werden können, werden von diesem getragen. Jegliche Kosten, die von den aufnehmenden Parteien verursacht werden, werden von diesen getragen, mit Ausnahme eventueller Kosten externer Korrespondenten der aufnehmenden Parteien.
Die letztmalige Berechnung des Nettoinventarwertes des Fonds durch die DZ PRIVATBANK S.A. in ihrer Funktion als abgebende Zentralverwaltungsstelle erfolgte am 30. September 2022; die erstmalige Kalkulation des Nettoinventarwertes des Fonds durch die navAXX S.A. in ihrer Funktion als aufnehmende Zentralverwaltungsstelle für den 3. Oktober 2022 fand am 4. Oktober 2022 statt. Die letztmalige Rücknahme von Anteilen des Fonds durch die DZ PRIVATBANK S.A. erfolgte bis zum Orderannahmeschluss am 23. September 2022.
Hinsichtlich weiterer übertragungsbedingter Veränderungen wird auf den Verkaufsprospekt des Fonds in seiner aktualisierten Fassung vom 1. Oktober 2022 verwiesen.
Nach dem Berichtszeitraum ergaben sich keine weiteren wesentlichen Änderungen oder sonstigen wesentlichen Ereignisse.
14.) Allgemeine Erläuterungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Seit dem Jahreswechsel 2019/2020 kam es zur Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf den meisten Kontinenten; im März 2020 wurde COVID-19 von der WHO als Pandemie eingestuft. Derzeit ist es noch nicht möglich, die konkreten bzw. potenziellen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Pandemie insbesondere auf das ökonomische und das gesellschaftliche Umfeld vor dem Hintergrund der globalen Verbreitung des Virus bzw. dem Auftreten neuer Mutationen, deren Dynamik und des damit einhergehenden hohen Grads an Unsicherheit abschließend vorauszusehen. Vor allem die finanziellen Auswirkungen der Pandemie wurden/werden von vielfältigen Faktoren determiniert, wozu mitunter die Maßnahmenpakete der Regierungen und Zentralbanken zur Bewältigung der Krise, der Erfolg der von der internationalen Staatengemeinschaft unternommenen Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, das zeitnahe und nachhaltige Wiederanlaufen der Konjunktur ebenso wie die Entwicklung der Inflationsraten gehören. Zwar sind an den Märkten zwischenzeitlich spürbare Erholungen und teils neue Höchststände zu beobachten, jedoch ist davon auszugehen, dass die weltweite Wirtschaftsaktivität wahrscheinlich signifikant beeinträchtigt werden wird.
Vor diesem Hintergrund ist das damit einhergehende Risiko auf die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten im Portfolio des Fonds und seines Teilfonds nicht verlässlich beurteilbar bzw. lediglich unzureichend prognostizierbar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM keine Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Fonds und seines Teilfonds sprechen, noch ergaben sich für diese Liquiditätsprobleme.
15.) Massnahmen der IPConcept (Luxemburg) S.A. und der DZ PRIVATBANK S.A. im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Zum Schutz vor dem Coronavirus hat die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM IPConcept (Luxemburg) S.A. verschiedene Maßnahmen getroffen, die ihre Mitarbeiter und externen Dienstleister an den Standorten in Luxemburg, der Schweiz und Deutschland betreffen und durch die ihre Geschäftsabläufe auch in einem Krisenszenario sichergestellt werden.
Neben umfangreichen Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten und Einschränkungen bei Dienstreisen und Veranstaltungen wurden weitere Vorkehrungen getroffen, wie die Verwaltungsgesellschaft bei einem Verdachtsfall auf Coronavirus-Infektion innerhalb der Belegschaft einen verlässlichen und reibungslosen Ablauf ihrer Geschäftsprozesse gewährleisten kann. Mit einer Ausweitung der technischen Möglichkeiten zum Mobilen Arbeiten sowie der Aktivierung der Business Recovery Center am Standort Luxemburg, hat die IPConcept (Luxemburg) S.A. die Voraussetzungen für eine Aufteilung der Mitarbeiter auf mehrere Arbeitsstätten geschaffen. Damit wird das mögliche Risiko einer Übertragung des Coronavirus innerhalb der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM deutlich reduziert.
Die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern haben oberste Priorität. Seit April 2020 wurde in der DZ PRIVATBANK S.A. („die Bank“) eine durchgängig hohe Quote beim mobilen Arbeiten von über 75% etabliert, welche sich zuletzt weiter erhöht hat. Die Bank hält standortübergreifend an ihren strengen Schutzmaßnahmen konsequent fest, bei allerdings zugleich weiterhin flexiblem Notfallmanagement, z.B. genaue Beobachtung der Inzidenzen und Anpassung der bankweit gültigen Corona-Maßnahmen (schrittweise Rücknahme der Maßnahmen versus Beibehaltung). Der verstärkte Remote-Vertrieb und die digitalen Austauschformate wurden bis auf Weiteres fortgesetzt. Der Bankbetrieb/-vertrieb funktioniert nach wie vor reibungslos. Der Geschäftsbetrieb war weiterhin sichergestellt. Vor dem Hintergrund weiter sinkender Infektionszahlen und der weitgehenden Öffnung des öffentlichen Lebens sind die oben beschriebenen Maßnahmen zum 10. Juni 2022 ausgelaufen. Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM, das Notfallmanagement- Team der Bank und deren Management beobachten die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen weiterhin dennoch genau.
16.) Performancevergütung (auf der Grundlage des Verkaufsprospekts in der Fassung vom 1. Januar 2022)
Die Verwaltungsgesellschaft erhält eine erfolgsbezogene Zusatzvergütung („Performance Fee“) in Höhe von bis zu 15 % der über eine definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) hinausgehenden Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Geschäftsjahresende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Geschäftsjahresenden bzw. am Ende des ersten Geschäftsjahres höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip).
Die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) beläuft sich auf 5 % p.a., die an jedem Berechnungstag auf die jeweiligen vergangenen Tage innerhalb der Berechnungsperiode linear proratisiert wird.
High Watermark Prinzip: Bei Auflage des Teilfonds P & R – Real Value war die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Geschäftsjahres oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Geschäftsjahres gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Teilfonds.
Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Geschäftsjahresenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Teilfonds P & R – Real Value unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt.
Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzugerechnet.
Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Geschäftsjahres, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Geschäftsjahres sowie des höchsten Anteilwerts der vorangegangenen Geschäftsjahresenden (High Watermark) errechnet.
An den Bewertungstagen, an denen die Wertentwicklung des Anteilwerts größer als die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) ist (Out-Performance) und gleichzeitig der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen die Wertentwicklung des Anteilwerts geringer als die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) ist oder der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen.
Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Teilfonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres entnommen werden.
Ist die Anteilwertentwicklung eines Geschäftsjahres geringer als die vereinbarte Mindestperformance (Hurdle Rate), so wird diese vereinbarte Mindestperformance nicht mit der Mindestperformance der Folgeperiode kumuliert.
Im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 ist auf Ebene des Teilfonds P & R – Real Value keine Performancevergütung angefallen.
17.) Klassifizierung nach SFDR-Verordnung (EU 2019/2088) (ungeprüft)
Der Fonds ist ein Produkt im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor).
Erklärung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 (Taxonomie):
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
18.) Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und deren Weiterverwendung (ungeprüft)
Die IPConcept (Luxemburg) S.A. als Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie als Manager alternativer Investmentfonds („AIFM“) fällt per Definition in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 („SFTR“).
Im Berichtszeitraum des Investmentfonds kamen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps im Sinne dieser Verordnung zum Einsatz. Somit sind im Jahresbericht keine Angaben im Sinne von Artikel 13 der genannten Verordnung an die Anleger aufzuführen.
Details zur Anlagestrategie und den eingesetzten Finanzinstrumenten des Investmentfonds können jeweils dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen sowie kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com unter der Rubrik „Anlegerinformationen“ abgerufen werden.
ANGABEN GEM. DELEGIERTER AIFM-VERORDNUNG (UNGEPRÜFT)
1.) Risikomanagement-Verfahren
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM verwendet ein Risikomanagement-Verfahren, das es ihr / ihm erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko angemessen zu überwachen und zu messen.
Je nach Ausgestaltung des Fonds verwendet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM grundsätzlich eines der folgenden Risikomanagement- Verfahren:
a) |
Im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und den anwendbaren aufsichtsbehördlichen Anforderungen der CSSF berichtet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM regelmäßig der CSSF über das eingesetzte Risikomanagement-Verfahren. Dazu bedient sich die Verwaltungsgesellschaft / der AIFM folgender Methoden: Commitment Approach: Bei der Methode „Commitment Approach“ werden die Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten in ihre entsprechenden (ggf. delta-gewichteten) Basiswertäquivalente oder Nominale umgerechnet. Dabei werden Netting- und Hedgingeffekte zwischen derivativen Finanzinstrumenten und ihren Basiswerten berücksichtigt. VaR-Ansatz: Die Kennzahl Value-at-Risk (VaR) ist ein mathematisch-statistisches Konzept und wird als ein Standard-Risikomaß im Finanzsektor verwendet. Der VaR gibt den möglichen Verlust eines Portfolios während eines bestimmten Zeitraums (sogenannte Halteperiode) an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (sogenanntes Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.
|
||||
b) |
Die Messung der mit den Anlagepositionen verbundenen Risiken erfolgt auf Basis des sogenannten Scoring-Modells. Im Einklang mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 („AIFMD-Verordnung“) stellt dieses Modell ein wirksames Verfahren für das Risikomanagement dar, das es ermöglicht, alle wesentlichen Risiken zu ermitteln, messen, steuern und zu überwachen. |
Zum Geschäftsjahresende unterliegt der Teilfonds folgendem Risikomanagement-Verfahren:
Teilfonds | Angewendetes Risikomanagement-Verfahren |
P & R – Real Value | Relativer VaR-Ansatz |
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 wurde zur Überwachung und Messung des Risikos der relative VaR- Ansatz verwendet. Als interne Obergrenze (Limit) wurde im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 ein Faktor von 400 % verwendet. Das dazugehörige Referenzportfolio setzte sich aus 50% NASDAQ COMPOSITE INDEX + 50% MSCI World Small Cap Index zusammen. Dabei wurde der VaR mit einem (parametrischen) Varianz-Kovarianz-Ansatz berechnet unter Verwendung der Berechnungsstandards eines einseitigen Konfidenzintervalls von 99 %, einer Haltedauer von 20 Tagen sowie einem (historischen) Betrachtungszeitraum von 252 Tagen.
Die VaR-Auslastung auf diese interne Obergrenze bezogen lag im entsprechenden Zeitraum innerhalb der internen Obergrenze (Limit) und wies keine Limitüberschreitungen auf.
Das im Berichtszeitraum verwendete Risikomanagementsystem basiert auf der IT Anwendung IP.Risk des Herstellers IPConcept (Schweiz) AG. Es gab im Berichtszeitraum keine Änderungen diesbezüglich.
2.) Liquiditätsrisikomanagement
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat für den Teilfonds P & R – Real Value schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr / ihm ermöglichen, die Liquiditätsrisiken des Teilfonds zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen des Teilfonds mit den zugrundeliegenden Verbindlichkeiten des Teilfonds deckt.
Unter Berücksichtigung der Anlagestrategie ergibt sich folgendes Liquiditätsprofil des Teilfonds P & R – Real Value: Das Liquiditätsprofil eines (Teil-) Fonds ist in der Gesamtheit bestimmt durch dessen Struktur hinsichtlich der im (Teil-) Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände und Verpflichtungen sowie hinsichtlich der Anlegerstruktur und der im Verkaufsprospekt definierten teilfondsspezifischen Rückgabebedingungen.
Die Grundsätze und Verfahren umfassen:
• |
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des Teilfonds oder der Vermögensgegenstände ergeben können. Sie / er nimmt dabei eine Einschätzung der Liquidität der im Teilfonds gehaltenen Vermögensgegenstände in Relation zum Teilfondsvermögen vor und legt hierfür Liquiditätsklassen fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet beispielsweise eine Analyse des Handelsvolumens, der Komplexität oder andere typische Merkmale sowie ggf. eine qualitative Einschätzung eines Vermögensgegenstands. |
• |
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch erhöhtes Verlangen der Anleger auf Anteilrücknahme oder durch Großabrufe ergeben können. Hierbei bildet sie/er sich Erwartungen über Nettomittelveränderungen unter Berücksichtigung von verfügbaren Informationen über Erfahrungswerten aus historischen Nettomittelveränderungen. |
• |
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht laufende Forderungen und Verbindlichkeiten des Teilfonds und schätzt deren Auswirkungen auf die Liquiditätssituation des Teilfonds ein. |
• |
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat für den Teilfonds adäquate Limits für die Liquiditätsrisiken festgelegt. Sie/er überwacht die Einhaltung dieser Limits und hat Verfahren bei einer Überschreitung oder möglichen Überschreitung der Limits festgelegt. |
• |
Die von der Verwaltungsgesellschaft bzw. dem AIFM eingerichteten Verfahren gewährleisten eine Konsistenz zwischen den Liquiditätsklassen, den Liquiditätsrisikolimits und den zu erwarteten Nettomittelveränderungen. |
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überprüft diese Grundsätze regelmäßig und aktualisiert sie entsprechend.
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt regelmäßig Stresstests durch, mit denen sie / er die Liquiditätsrisiken des Teilfonds bewerten kann. Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt die Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf historische Ereignisse oder hypothetische Annahmen einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im Teilfonds sowie im Umfang atypische Verlangen auf Anteilrücknahmen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich Nachschussforderungen, Anforderungen der Besicherung oder Kreditlinien. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Teilfonds in einer der Art des Teilfonds angemessenen Häufigkeit durchgeführt.
Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Änderungen der Grundsätze zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos (insbesondere hinsichtlich Veräußerungsmodellen zur Schätzung des Liquiditätsrisikos von Anlagepositionen, Liquiditätsstresstest-Frameworks). Ferner war im Teilfonds im Berichtszeitraum jederzeit ein ausreichender Anteil an liquiden Vermögenswerten vorhanden, um Anteilscheinrücknahmen bedienen zu können.
Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0,00% des Netto- Teilfondsvermögens.
3.) Leverage nach Brutto- und Commitment-Methode
Die Verwaltungsgesellschaft hat die Berechnung des Risikos des Teilfonds sowohl anhand der Brutto- als auch der Commitment-Methode umgesetzt.
Im Rahmen der Bruttomethode und der Commitment-Methode berechnet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM das Risiko gemäß der AIFMD-Verordnung als die Summe der absoluten Werte aller Positionen unter grundsätzlicher Einhaltung der in der AIFMD-Verordnung genannten Spezifikationen. Sowohl für die Commitment-Methode als auch für die Bruttomethode beträgt die Hebelfinanzierung maximal 300% des jeweiligen Teilfondsvolumens.
Die Hebelwirkung wies zum Stichtag 30. September 2022 die folgenden Werte auf:
Teilfonds | Commitment-Methode | Bruttomethode |
R & R – Real Value | 100,14% | 97,49% |
Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage vorgenommen.
4.) Risikoprofil
Der von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds mit seinem Teilfonds wurde in folgendes Risikoprofil eingeordnet:
Teilfonds | Risikoprofil |
R & R – Real Value | Spekulativ |
Der Teilfonds eignet sich für spekulative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen besteht ein sehr hohes Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
Die Beschreibung des Risikoprofils wurde unter der Voraussetzung von normal funktionierenden Märkten erstellt. In unvorhergesehenen Marktsituationen oder Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender Märkte können weitergehende Risiken als die in dem Risikoprofil genannten auftreten.
5.) Angaben zur Vergütungspolitik
Die Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. hat ein Vergütungssystem festgelegt, welches den gesetzlichen Vorschriften entspricht und wendet dieses an. Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass es mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist und weder zur Übernahme von Risiken ermutigt, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der verwalteten Organismen für gemeinsame Anlagen nicht vereinbar sind, noch die IPConcept (Luxemburg) S.A. daran hindert, pfllichtgemäß im besten Interesse des Fonds zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der IPConcept (Luxemburg) S.A. und der von ihr verwalteten Fonds und ihrer Anleger und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Außertarifliche Mitarbeiter unterliegen dem Vergütungssystem für außertarifliche Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. Die Vergütung der außertariflichen Mitarbeiter setzt sich aus einem angemessenen Jahresfestgehalt und einer variablen leistungs- und ergebnisorientierten Vergütung zusammen. Das Jahresfestgehalt leitet sich aus dem System der Verantwortungsstufen ab: Jede nicht einer tarifvertraglichen Regelung unterliegende Funktion ist einer Verantwortungsstufe mit korrespondierendem Gehaltsband zugeordnet, innerhalb derer sich die Jahresfixvergütung der Funktionsinhaber bewegt. Jeder Mitarbeiter erhält einen individuellen Referenzbonus, der an die zugehörige Verantwortungsstufe gekoppelt ist. Das Bonussystem verknüpft diese Referenzboni sowohl mit der individuellen Leistung als auch der Leistung der jeweiligen Segmente sowie dem Ergebnis der DZ PRIVATBANK Gruppe insgesamt.
Die identifizierten Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. unterliegen dem Vergütungssystem für identifizierte Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. Die Vergütung der identifizierten Mitarbeiter setzt sich aus einem angemessenen Jahresfestgehalt und einer variablen leistungs- und ergebnisorientierten Vergütung zusammen. Dabei darf der rechnerisch maximal erreichbare Bonusbetrag eines Mitarbeiters das vertraglich fixierte feste Grundgehalt (Fixum) nicht überschreiten. Die erfolgsabhängige Vergütung basiert auf einer Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters und seiner Abteilung bzw. des betreffenden Fonds sowie deren Risiken als auch auf dem Gesamtergebnis der IPConcept (Luxemburg) S.A. Es werden bei der Bewertung der individuellen Leistung finanzielle und nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt.
Die Gesamtvergütung der 72 Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. als AIFM beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 6.449.833,34 EUR.
Fixe Vergütung: | 5.820.251,08 EUR |
Variable Vergütung: | 629.582,26 EUR |
Für Führungskräfte des AIFM, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt: | 1.457.260,14 EUR |
Für Mitarbeiter des AIFM, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt: | 0,00 EUR |
Die oben genannte Vergütung bezieht sich auf die Gesamtheit der Fonds, die von der IPConcept (Luxemburg) S.A. verwaltet werden. Alle Mitarbeiter sind ganzheitlich mit der Verwaltung aller Fonds befasst, so dass eine Aufteilung pro Fonds nicht möglich ist.
Es findet einmal jährlich eine zentrale und unabhängige Prüfung statt, ob die Vergütungspolitik gemäß den vom Aufsichtsrat der IPConcept (Luxemburg) S.A. festgelegten Vergütungsvorschriften und -verfahren umgesetzt wird. Die Überprüfung hat ergeben, dass sowohl die Vergütungspolitik wie auch die Vergütungsvorschriften und -verfahren, die der Aufsichtsrat der IPConcept (Luxemburg) S.A. beschlossen hat, umgesetzt wurden. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Vergütungskontrollbericht 2021 zur Kenntnis genommen.
Es gab keine wesentlichen Änderungen der Vergütungspolitik; die Vergütungssysteme 2021 entsprechen den Vorschriften der Institutsvergütungsverordnung (Fassung vom 4. August 2017).
Weitere Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com unter der Rubrik „Anlegerinformationen“ abgerufen werden. Auf Anfrage wird Anlegern kostenlos eine Papierversion zur Verfügung gestellt.
6.) Anlagestrategien und Ziele
Angaben zur Anlagestrategie und Ziele des Teilfonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.
Die vom Teilfonds verwendeten Techniken und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwaltungsgesellschaft bzw. den AIFM erweitert werden, wenn am Markt neue, dem Anlageziel entsprechende Instrumente angeboten werden, die der Teilfonds gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen anwenden darf.
7.) Wesentliche Änderungen im Investmentvermögen gemäß Artikel 20 Absatz 2 d) des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds im Berichtszeitraum
Betreffend Teilfonds | Beschreibung der wesentlichen Änderung | Potenzielle oder erwartete Auswirkung der wesentlichen Änderung auf den Anleger | Datum des Eintritts der wesentlichen Änderung |
Anpassung des Verkaufsprospekts hinsichtlich der Streichung der Entnahmepläne für Namensanteile | Anleger sind von dieser Änderung nicht betroffen, da derzeit keine laufenden Entnahmepläne vorliegen. | ||
Ziel der Taxonomie ist es, Wirtschaftstätigkeiten zu identifizieren, die als ökologisch nachhaltig angesehen werden. Mithilfe der Taxonomie werden diese Tätigkeiten anhand ihres Beitrags zu sechs wesentlichen Umweltzielen identifiziert: (i) Klimaschutz, (ii) Anpassung an den Klimawandel, (iii) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (iv) Übergang zur Kreislaufwirtschaft (Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling), (v) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, (vi) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. | |||
Anpassung des Verkaufsprospekts zwecks Umsetzung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 („Taxonomie-Verordnung“) | Um den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition festzustellen, gilt eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet, eines oder mehrere der Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigt („do no significant harm“- oder „DNSH“- Prinzip), unter Einhaltung des in Artikel 18 der Taxonomie- Verordnung genannten Mindestschutzes umgesetzt wird und die Kriterien einer technischen Prüfung erfüllt, die von der Europäischen Kommission entsprechend der Taxonomie-Verordnung festgelegt wurden. | ||
P & R – Real Value | Die Verwaltungsgesellschaft/ der AIFM berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für diesen (Teil-)Fonds. Im Markt liegen aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor. | 1. Januar 2022 | |
Der Teilfonds fördert keine nachhaltigen Merkmale bzw. hat nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition im Sinne des Artikels 8 bzw. Artikels 9 der Taxonomie-Verordnung. Entsprechend den Bestimmungen des Artikels 7 der Taxonomie-Verordnung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die diesem Teilfonds bzw. Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. | |||
Ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social, Governance; nachfolgend „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition und damit auf die Wertentwicklung des Teilfonds haben könnte, wird als Nachhaltigkeitsrisiko betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken können erheblich auf andere Risikoarten wie z.B. Marktpreisrisiken oder Adressenausfallrisiken einwirken und das Risiko innerhalb dieser Risikoarten wesentlich beeinflussen. Eine Nichtberücksichtigung von ESG-Risiken könnte sich langfristig negativ auf die Rendite und somit Performance des Teilfonds auswirken. |
8.) Rechtsstellung der Anleger
Angaben zur Rechtsstellung der Anleger des Fonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.
BERICHT DES RÉVISEUR D’ENTREPRISES AGRÉÉ
An die Anteilinhaber des
P & R
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg
Bericht über die Jahresabschlussprüfung
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss des P & R („der Fonds“) und seines Teilfonds, bestehend aus der Zusammensetzung des Netto- Fondsvermögens und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie den Erläuterungen zum Jahresabschluss mit einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des P & R und seines Teilfonds zum 30. September 2022 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Prüfungstätigkeit („Gesetz vom 23. Juli 2016“) und nach den für Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ („CSSF“) angenommenen internationalen Prüfungsstandards („ISA“) durch. Unsere Verantwortung gemäß dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den ISA-Standards, wie sie in Luxemburg von der CSSF angenommen wurden, wird im Abschnitt „Verantwortung des „réviseur d’entreprises agréé“ für die Jahresabschlussprüfung“ weitergehend beschrieben. Wir sind auch unabhängig von dem Fonds in Übereinstimmung mit dem für Luxemburg von der CSSF angenommenen „International Code of Ethics for Professional Accountants, including International Independence Standards“, herausgegeben vom „International Ethics Standards Board for Accountants“ („IESBA Code“), zusammen mit den beruflichen Verhaltensanforderungen, welche wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung einzuhalten haben, und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, welche im Jahresbericht enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Jahresabschluss oder unseren Bericht des „réviseur d’entreprises agréé“ zu diesem Jahresabschluss.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen diesen und dem Jahresabschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Verantwortung des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft des Fonds und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Jahresabschluss
Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit des Fonds und seines Teilfonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und – sofern einschlägig -, Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds beabsichtigt, den Fonds zu liquidieren oder seinen Teilfonds zu schließen, die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.
Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwachung des Jahresabschlusserstellungsprozesses.
Verantwortung des „réviseur d’entreprises agréé“ für die Jahresabschlussprüfung
Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen ist und darüber einen Bericht des „réviseur d’entreprises agréé“, welcher unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Falsche Darstellungen können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
― |
Identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im Jahresabschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen durch als Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für das Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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Gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Fonds abzugeben. |
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Beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds angewandten Bilanzierungsmethoden, der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen und der entsprechenden erläuternden Angaben. |
― |
Schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Fonds oder seines Teilfonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnten. Sollten wir schlussfolgern, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bericht des „réviseur d’entreprises agréé“ auf die dazugehörigen erläuternden Angaben zum Jahresabschluss hinzuweisen oder, falls die Angaben unangemessen sind, das Prüfungsurteil zu modifizieren. Diese Schlussfolgerungen basieren auf der Grundlage der bis zum Datum des Berichts des „réviseur d’entreprises agréé“ erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Fonds oder sein Teilfonds seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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Beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der erläuternden Angaben und beurteilen, ob dieser die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse sachgerecht darstellt. |
Wir kommunizieren mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, welche wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.
Luxemburg, 27. Januar 2023
KPMG Audit S.à r.l.
Cabinet de révision agréé
Harald Thönes
VERWALTUNG, VERTRIEB UND BERATUNG
Verwaltungsgesellschaft und AIFM | IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Strassen, Luxemburg Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 (vor Gewinnverwendung): EUR 10.080.000 |
Vorstand der Verwaltungsgesellschaft (Leitungsorgan) | |
Vorstandsvorsitzender | Marco Onischschenko |
Vorstandsmitglieder | Marco Kops (bis zum 28. Februar 2022) Silvia Mayers Nikolaus Rummler |
Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft | |
Aufsichtsratsvorsitzender | Dr. Frank Müller Mitglied des Vorstands DZ PRIVATBANK S.A. |
Aufsichtsratsmitglieder | Bernhard Singer Klaus-Peter Bräuer |
Verwahrstelle | DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Strassen, Luxemburg Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 (vor Gewinnverwendung): EUR 850.312.151 |
Zentralverwaltungsstelle sowie Register- und Transferstelle |
DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Strassen, Luxemburg |
Zahlstelle Großherzogtum Luxemburg |
DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Strassen, Luxemburg |
Zahl- und Informationsstelle Deutschland |
bis zum 31. März 2022: DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Platz der Republik D-60265 Frankfurt am Main |
Kontakt- und Informationsstelle Deutschland |
ab dem 1. April 2022: DZ PRIVATBANK S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Strassen, Luxemburg |
Anlageberater | P&R Investment Management Limited Lynton House 7-12 Tavistock Square, London WC1H 9BQ, United Kingdom |
Abschlussprüfer des Fonds | KPMG Audit S.à r.l. 39, Avenue John F. Kennedy L-1855 Luxemburg * Änderung der Firmierung von vormals „KPMG Luxembourg, Société anonyme“ in „KPMG Audit S.à r.l.“ mit Wirkung zum 1. Januar 2023 |
Abschlussprüfer der Verwaltungsgesellschaft | PricewaterhouseCoopers, Société coopérative 2, rue Gerhard Mercator B.P. 1443 L-1014 Luxemburg |
Production: KNEIP (www.kneip.com)
Der Beitrag IPConcept (Luxemburg) S.A. – Jahresbericht zum 30. September 2022 P & R – Real Value – Standard LU0855492194 erschien zuerst auf Mehrwert Zeitung.