S.A.
Grevenmacher
R.C.S. Luxembourg B 82 112
Verwaltungsgesellschaft
Jahresbericht
zum 30. November 2022
Vantik
Keine Zeichnung darf auf der Grundlage dieses Berichtes entgegengenommen werden. Zeichnungen können nur auf Grundlage des aktuellen Verkaufsprospektes zusammen mit dem Zeichnungsantragsformular, den wesentlichen Anlegerinformationen („Key Investor Information Document“), dem letzten Jahresbericht und gegebenenfalls dem letzten Halbjahresbericht, falls Letzterer ein späteres Datum als der Jahresbericht trägt, erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
Tätigkeitsbericht
Vermögensübersicht
Vermögensaufstellung
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte
Ertrags- und Aufwandsrechnung
Entwicklung des Sondervermögens
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Anhang zum Jahresbericht
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Tätigkeitsbericht
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Das Fondsmanagement entscheidet nach eigenem Ermessen über die Auswahl der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung von Analysen. Es zielt darauf ab, eine positive Wertentwicklung zu erwirtschaften.
Zielsetzung des Vantik ist die langfristige Anlage zur privaten Altersvorsorge durch die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses bei möglichst geringer Schwankungsbreite. Das Fondsvermögen wird in unterschiedliche Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Immobilien, Rohstoffe und Liquidität investiert. Innerhalb der Anlageklasse wird das Vermögen weltweit gestreut. Durch die breite Streuung wird das Verlustrisiko reduziert, da die verschiedenen Anlageklassen und Regionen unterschiedlich stark von Kursschwankungen betroffen sind.
Das Ziel Risikominimierung soll bei den Anlageentscheidungen im Vordergrund stehen. Die Anlageklassen werden so kombiniert, dass die Wahrscheinlichkeit eines Wertverlustes über einen Zeitraum von fünf Jahren reduziert wird. Die Zielallokation der Anlageklassen beruht sowohl auf der wissenschaftlichen Analyse historischer Daten als auch auf prognostizierten Wert- und Risikoentwicklungen der Anlageklassen. Demnach soll das angestrebte Anlageziel mit einem reduzierten Risiko bei einer Allokation von weltweiten Aktien, europäischen Anleihen, Immobilien und Rohstoffen erreicht werden. Auf kurzfristige taktische Maßnahmen wird verzichtet. Wenn es durch Marktentwicklungen zu Abweichungen der Zielallokation kommt, wird diese mindestens einmal jährlich wiederhergestellt (sog. Rebalancing).
Die Anlage erfolgt in kostengünstige Indexfonds (sog. Exchange Traded Funds, kurz ETF). Es werden möglichst physisch replizierende Indexfonds verwendet.
Die Anlagestrategie berücksichtigt neben üblichen Finanzdaten auch Nachhaltigkeitskriterien, deren umfassende Erläuterung dem ANHANG IV dieses Jahresberichts zu entnehmen ist.
Die Entwicklungen hinsichtlich des Konfliktes im Osten Europas führten auf den globalen Finanzmärkten teilweise zu signifikanten Abschlägen und starken Schwankungen. Mittelfristig werden die Rahmenbedingungen der globalen Wirtschaft und damit verbunden die Entwicklung an den Finanzmärkten von erhöhter Unsicherheit geprägt sein. Damit einher geht eine steigende Volatilität an den Finanzplätzen. Insofern unterliegt auch die Wertentwicklung des Fonds erhöhten Schwankungsrisiken.
Struktur des Portfolios und wesentliche Veränderungen im Berichtszeitraum
Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 30. November 2022 in EUR
Kurswert 30.11.2022 |
%-Anteil zum 30.11.2022 |
Kurswert 30.11.2021 |
%-Anteil zum 30.11.2021 |
|
Investmentanteile | 244.759,15 | 96,02 | 4.948.858,63 | 99,65 |
Bankguthaben | 10.830,31 | 4,25 | 22.307,75 | 0,45 |
Verbindlichkeiten | -689,16 | -0,27 | -4.766,38 | -0,10 |
Fondsvermögen | 254.900,30 | 100,00 | 4.966.400,00 | 100,00 |
Im Laufe des Geschäftsjahres wurden sukzessive Anteilscheine des Fonds zurückgegeben, was zu einem immer niedrigeren Fondsvolumen führte. Daher wurde im Sinne der Anleger im August 2022 entschieden, den Fonds zu liquidieren. Das Liquidationsdatum wurde für den 24. Februar 2023 festgelegt.
Wesentliche Risiken
• |
Kontrahentenrisiken: Das Sondervermögen kann in wesentlichem Umfang außerbörsliche Geschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern abschließen. Wenn ein Vertragspartner insolvent wird, kann er offene Forderungen des Sondervermögens nicht mehr oder nur noch teilweise begleichen. |
• |
Kreditrisiken: Bei Anlage in Staats- und Unternehmensanleihen sowie strukturierten Wertpapieren besteht die Gefahr, dass die jeweiligen Aussteller in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Dadurch können die Anlagen teilweise oder gänzlich an Wert verlieren. |
• |
Marktrisiken: Marktrisiken sind mögliche Verluste des Marktwertes offener Positionen, die aus Änderungen der zugrundeliegenden Bewertungsparameter resultieren. Diese Bewertungsparameter umfassen Kurse für Wertpapiere, Devisen, Edelmetalle, Rohstoffe oder Derivate sowie Zinskurven. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten kann ein Sondervermögen einem größeren Marktrisiko ausgesetzt sein, als durch den direkten Einsatz der zugrundeliegenden Wertpapiere. Dies ist unter anderem dadurch bedingt, dass in derivativen Finanzinstrumenten Hebelwirkungen zur Anwendung kommen oder dass beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zunächst lediglich Prämien für den Kauf oder Verkauf von derivativen Finanzinstrumenten anfallen (z.B. bei Optionen). Weitergehende wesentliche Verpflichtungen (Lieferung von Wertpapieren oder Zahlungsverpflichtungen) hieraus können erst im weiteren Zeitablauf relevant werden und so zu Veränderungen des Marktwertes der jeweiligen Position führen. |
• |
Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Das Sondervermögen kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Es kann auch Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalanlagegesellschaft oder einer (Unter-) Verwahrstelle oder externer Dritter erleiden. Schließlich kann seine Verwaltung oder die Verwahrung seiner Vermögensgegenstände durch äußere Ereignisse wie Brände, Naturkatastrophen u.ä. negativ beeinflusst werden. |
• |
Liquiditätsrisiken: Das Sondervermögen kann Verluste erleiden, wenn gehaltene Wertpapiere verkauft werden müssen, während keine ausreichend große Käuferschicht existiert. Ebenso kann das Risiko einer Aussetzung der Anteilrücknahme steigen. |
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Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile: Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den Fonds erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt. Offene Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräußern, indem sie diese gegen Auszahlung des Rücknahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt. |
• |
Nachhaltigkeitsrisiko (ESG Risiko, Umwelt, Soziales, Unternehmensführung): Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) werden als die potenziellen negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition verstanden. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Nachhaltigkeitsfaktoren lassen sich neben ihrer makroökonomischen Natur auch im Zusammenhang mit der direkten Tätigkeit des Unternehmens beschreiben. In den Bereichen Klima und Umwelt lassen sich makroökonomische Nachhaltigkeitsfaktoren in physische Risiken und Transitionsrisiken unterteilen. Physische Risiken beschreiben beispielsweise Extremwetterereignisse oder die Klimaerwärmung. Transitionsrisiken äußern sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Energiegewinnung. Im Zusammenhang mit der direkten Tätigkeit eines Unternehmens sind beispielsweise Nachhaltigkeitsfaktoren wie Einhaltung von zentralen Arbeitsrechten oder Maßnahmen bezogen auf die Verhinderung von Korruption sowie eine umweltverträgliche Produktion präsent. Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage, hervorgerufen durch die negativen Auswirkungen der genannten Faktoren, können zu einer wesentlichen Verschlechterung der Finanzlage oder der Reputation, sowie der Rentabilität des zugrundeliegenden Unternehmens führen und sich erheblich auf den Marktpreis der Anlage auswirken. |
Fondsergebnis
Die wesentliche Quelle des positiven Veräußerungsergebnisses der Anteilklassen V und X während des Berichtszeitraums waren realisierte Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Investmentanteilen.
Im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. November 2022 lag die Wertentwicklung der Anteilklassen V bei -15,51% und die der Anteilklasse X bei -15,37% Im Berichtszeitraum vom 2. Februar 2022 bis zum 7. Juni 2022 lag die Wertentwicklung der Anteilklasse Y (liquidiert) bei -9,00%.1.
Mögliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Die Entwicklungen in Bezug auf COVID-19 und die damit einhergehenden volatilen Märkte können sich entsprechend auf die Investitionen des Sondervermögens auswirken. Auswirkungen der Ereignisse sind nicht prognostizierbar.
Eine fortlaufende Überwachung der Wertentwicklung sowie der Risiken – insbesondere in Bezug auf die Markt- sowie Liquiditätsrisiken – erfolgt durch das Risikomanagement der Verwaltungsgesellschaft.
Grevenmacher, den 27. März 2023
Der Vorstand der Axxion S.A.
1 Die Berechnung erfolgte jeweils nach der BVI-Methode.
Die in diesem Bericht enthaltenen Zahlen und Angaben sind vergangenheitsbezogen und geben keine Hinweise auf zukünftige Entwicklungen.
Vermögensübersicht zum 30. November 2022
Tageswert in EUR |
% Anteil am Fondsvermögen |
|
I. Vermögensgegenstände | 255.589,46 | 100,27 |
1. Investmentanteile | 244.759,15 | 96,02 |
Euro | 244.759,15 | 96,02 |
2. Bankguthaben | 10.830,31 | 4,25 |
II. Verbindlichkeiten | -689,16 | -0,27 |
III. Fondsvermögen | 254.900,30 | 100,00 |
Vermögensaufstellung zum 30. November 2022
Gattungsbezeichnung ISIN Markt |
Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand 30.11.2022 |
Käufe / Zugänge |
Verkäufe / Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
% des Fonds- vermögens |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||
Bestandspositionen | EUR | 244.759,15 | 96,02 | |||||
Investmentanteile | EUR | 244.759,15 | 96,02 | |||||
Gruppenfremde Investmentanteile Vanguard EUR Euroz.Gov.B.U.ETF Reg. Shs EUR Acc. oN IE00BH04GL39 |
ANT | 2.267 | 4.450 | 29.090 | EUR | 22,9000 | 51.914,30 | 20,37 |
Xtr.(IE)-MSCI Em.Mkts ESG U.E. Registered Shares 1C o.N. IE00BG370F43 |
ANT | 366 | 1.600 | 12.970 | EUR | 40,6900 | 14.892,54 | 5,84 |
Xtr.(IE)-MSCI Europe ESG U.ETF Registered Shares 1C o.N. IE00BFMNHK08 |
ANT | 1.284 | 3.940 | 35.449 | EUR | 24,6850 | 31.695,54 | 12,43 |
Xtr.(IE)-MSCI Japan ESG UC.ETF Registered Shares 1C o.N. IE00BG36TC12 |
ANT | 2.772 | 3.750 | 17.640 | EUR | 17,2960 | 47.944,51 | 18,81 |
Xtr.(IE)-MSCI USA ESG UCI.ETF Registered Shares 1C o.N. IE00BFMNPS42 |
ANT | 1.243 | 1.400 | 16.976 | EUR | 39,3200 | 48.874,76 | 19,17 |
Xtr.(IE)-MSCI World ESG Registered Shares 1C o.N. IE00BZ02LR44 |
ANT | 1.750 | 1.000 | 11.700 | EUR | 28,2500 | 49.437,50 | 19,40 |
Summe Wertpapiervermögen | EUR | 244.759,15 | 96,02 | |||||
Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten | EUR | 10.830,31 | 4,25 | |||||
Kassenbestände | 10.830,31 | 4,25 | ||||||
Verwahrstelle | EUR | 10.830,14 | EUR | 10.830,14 | 4,25 | |||
USD | 0,17 | 0,17 | 0,00 | |||||
Sonstige Verbindlichkeiten | EUR | -689,16 | -0,27 | |||||
Verwaltungsvergütung | EUR | -195,55 | -195,55 | -0,08 | ||||
Verwahrstellenvergütung | EUR | -493,61 | -493,61 | -0,19 | ||||
Fondsvermögen | EUR | 254.900,30 | 100,001) | |||||
Vantik V | ||||||||
Anzahl Anteile | STK | 6.783 | ||||||
Anteilwert | EUR | 4,74 | ||||||
Vantik X | ||||||||
Anzahl Anteile | STK | 40.073 | ||||||
Anteilwert | EUR | 5,56 |
1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Sofern das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile (Zielfonds) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene der Zielfonds angefallen sein.
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.11.2022 | |||
US-Dollar | (USD) | 1,0299500 | = 1 Euro (EUR) |
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung | ISIN | Stück bzw. Anteile Whg. in 1.000 |
Käufe bzw. Zugänge |
Verkäufe bzw. Abgänge |
Investmentanteile | ||||
Gruppenfremde Investmentanteile AIS-Amundi Index Euro Corp.SRI Act.Nom.UCITS ETF DR o.N. |
LU1437018168 | ANT | 1.150 | 10.078 |
BNP PE-FTSE E/N Dv.Eur.xUK Grn Namens-Anteile UCIT ETF o.N. | LU2008763935 | ANT | 10.100 | 55.551 |
L&G-L&G Clean Water UCITS ETF Registered Shares o.N. | IE00BK5BC891 | ANT | 29.055 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 30. November 2022
I. Erträge | ||
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 4,98 |
2. Sonstige Erträge | EUR | 0,15 |
Summe der Erträge | EUR | 5,13 |
II. Aufwendungen | ||
1. Verwaltungsvergütung | EUR | -264,04 |
2. Verwahrstellenvergütung | EUR | -39,58 |
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -479,35 |
Summe der Aufwendungen | EUR | -782,97 |
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | -777,84 |
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 9.790,80 |
2. Realisierte Verluste | EUR | -5.252,80 |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 4.538,00 |
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 3.760,16 |
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | EUR | 1.998,45 |
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | EUR | -17.204,88 |
VI. Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres | EUR | -15.206,43 |
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -11.446,27 |
Vantik X
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 30. November 2022
I. Erträge | ||
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 34,43 |
2. Sonstige Erträge | EUR | 1,07 |
Summe der Erträge | EUR | 35,50 |
II. Aufwendungen | ||
1. Verwaltungsvergütung | EUR | -1.827,37 |
2. Verwahrstellenvergütung | EUR | -273,94 |
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -3.317,42 |
Summe der Aufwendungen | EUR | -5.418,73 |
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | -5.383,23 |
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 67.765,14 |
2. Realisierte Verluste | EUR | -36.358,13 |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 31.407,01 |
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 26.023,78 |
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | EUR | -906.092,30 |
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | EUR | -12.483,90 |
VI. Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres | EUR | -918.576,20 |
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -892.552,42 |
Vantik Y (liquidiert)
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 2. Februar 2022 bis 7. Juni 2022 (Datum der Liquidation)
I. Erträge | EUR | 0,00 |
II. Aufwendungen | EUR | 0,00 |
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 0,00 |
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 0,00 |
2. Realisierte Verluste | EUR | 0,00 |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 0,00 |
V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 0,00 |
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | EUR | 0,00 |
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | EUR | -100,46 |
VI. Nettoveränderung des nicht realisierten Ergebnisses des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | -100,46 |
VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | -100,46 |
Vantik V
Entwicklung des Sondervermögens 2021/2022
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 3.364,28 | ||
1. Mittelzufluss (netto) | EUR | 36.356,90 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen | EUR | 91.946,68 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen | EUR | -55.589,78 | ||
2. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | EUR | 3.907,28 | ||
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -11.446,27 | ||
davon nicht realisierte Gewinne | EUR | 1.998,45 | ||
davon nicht realisierte Verluste | EUR | -17.204,88 | ||
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 32.182,19 |
Vantik X
Entwicklung des Sondervermögens 2021/2022
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 4.963.035,72 | ||
1. Mittelzufluss (netto) | EUR | -4.123.004,66 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen | EUR | 1.377.805,38 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen | EUR | -5.500.810,04 | ||
2. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | EUR | 275.239,47 | ||
3. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -892.552,42 | ||
davon nicht realisierte Gewinne | EUR | -906.092,30 | ||
davon nicht realisierte Verluste | EUR | -12.483,90 | ||
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 222.718,11 |
Vantik Y (liquidiert)
Entwicklung des Sondervermögens 2021/2022
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 0,00 | ||
1. Mittelzufluss (netto) | EUR | 90,00 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen | EUR | 1.000,00 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen | EUR | -910,00 | ||
2. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | EUR | 10,46 | ||
3. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | -100,46 | ||
davon nicht realisierte Verluste | EUR | -100,46 | ||
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 0,00 |
Vantik V
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Wiederanlage1) | insgesamt | je Anteil | |
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 3.760,16 | 0,55 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugbetrag | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Wiederanlage | EUR | 3.760,16 | 0,55 |
1) Bei der Verwendungsrechnung handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung zum Geschäftsjahresende. Die ausmachenden Beträge wurden auf Grundlage der Anzahl umlaufender Anteile zum 30.11.2022 berechnet.
Vantik X
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Wiederanlage1) | insgesamt | je Anteil | |
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 26.023,78 | 0,65 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugbetrag | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Wiederanlage | EUR | 26.023,78 | 0,65 |
1) Bei der Verwendungsrechnung handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung zum Geschäftsjahresende. Die ausmachenden Beträge wurden auf Grundlage der Anzahl umlaufender Anteile zum 30.11.2022 berechnet.
Vantik Y (liquidiert)
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Wiederanlage | insgesamt | je Anteil | |
I. Für die Wiederanlage verfügbar | |||
1. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres | EUR | 0,00 | 0,00 |
2. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugbetrag | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Wiederanlage | EUR | 0,00 | 0,00 |
Vantik V
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Geschäftsjahr | Umlaufende Anteile am Ende des Geschäftsjahres |
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
Anteilwert am Ende des Geschäftsjahres |
|||
30.11.2020*) | Stück | 650 | EUR | 3.189,52 | EUR | 4,91 |
30.11.2021 | Stück | 600 | EUR | 3.364,28 | EUR | 5,61 |
30.11.2022 | Stück | 6.783 | EUR | 32.182,19 | EUR | 4,74 |
*) Auflagedatum 17.02.2020
Vantik X
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Geschäftsjahr | Umlaufende Anteile am Ende des Geschäftsjahres |
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
Anteilwert am Ende des Geschäftsjahres |
|||
30.11.2019 | Stück | 244.282 | EUR | 1.374.652,19 | EUR | 5,63 |
30.11.2020 | Stück | 495.615 | EUR | 2.849.573,15 | EUR | 5,75 |
30.11.2021 | Stück | 755.436 | EUR | 4.963.035,72 | EUR | 6,57 |
30.11.2022 | Stück | 40.073 | EUR | 222.718,11 | EUR | 5,56 |
Vantik Y (liquidiert)
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Rumpfgeschäftsjahr | Umlaufende Anteile am Ende des Rumpfgeschäftsjahres |
Fondsvermögen am Ende des Rumpfgeschäftsjahres |
Anteilwert am Ende des Rumpfgeschäftsjahres |
|||
30.11.2022*) | Stück | 0 | EUR | 0,00 | EUR | 0,00 |
*) Auflagedatum 02.02.2022 zum Emissionspreis 5,00 EUR, Komplettrückgabe 07.06.2022
Vantik
Anteilklassen im Überblick
Anteilklasse V | Anteilklasse X | Anteilklasse Y (liquidiert) | |
WKN | A2PYUY | A2H9AA | A3C850 |
ISIN | DE000A2PYUY0 | DE000A2H9AA6 | DE000A3C8509 |
Anteilklassenwährung | EUR | EUR | EUR |
Erstausgabepreis | 5,- EUR | 5,- EUR | 5,- EUR |
Erstausgabedatum | 17. Februar 2020 | 12. März 2018 | 2. Februar 2022 |
Ertragsverwendung | thesaurierend | thesaurierend | thesaurierend |
Ausgabeaufschlag | bis zu 3,00% | bis zu 1,00% | keiner |
Rücknahmeabschlag | keiner | keiner | keiner |
Mindestanlagesumme | keine | keine | keine |
Verwaltungsvergütung | bis zu 0,90% p.a. (aktuell 0,90% p.a.) | bis zu 0,90% p.a. (aktuell 0,90% p.a.) | bis zu 0,90% p.a. (zuletzt 0,90% p.a.) |
Anhang zum Jahresbericht zum 30. November 2022
Erläuterung 1 – Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
a) |
Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse zugelassen sind oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sowie Bezugsrechte für den Fonds werden zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet, sofern im Abschnitt „Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände“ des Verkaufsprospekts nicht anders angegeben. Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, sofern im Abschnitt „Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände“ des Verkaufsprospekts nicht anders angegeben. Für die Bewertung von Schuldverschreibungen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), und für die Bewertung von Schuldscheindarlehen werden die für vergleichbare Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen vereinbarten Preise und gegebenenfalls die Kurswerte von Anleihen vergleichbarer Emittenten mit entsprechender Laufzeit und Verzinsung herangezogen, erforderlichenfalls mit einem Abschlag zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit. Die zu dem Fonds gehörenden Optionsrechte und Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Das gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Fonds verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Fonds geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste zum Wert des Fonds hinzugerechnet. Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet. Festgelder werden zum Verkehrswert bewertet, sofern das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt. Anteile an Investmentvermögen werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Anteile an Investmentvermögen zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist. Für Rückerstattungsansprüche aus Darlehensgeschäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertragenen Vermögensgegenstände maßgebend. |
b) |
Realisierte Nettogewinne/-verluste aus Wertpapierverkäufen Die aus dem Verkauf und der Veräußerung von Wertpapieren realisierten Gewinne und Verluste werden auf der Grundlage der Methode der Durchschnittskosten der verkauften Wertpapiere berechnet. |
c) |
Umrechnung von Fremdwährungen Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung des Bloomberg Fixing Kurses der Währung von 17.00 Uhr des Vortages in Euro umgerechnet. |
d) |
Einstandswerte der Wertpapiere im Bestand Für Wertpapiere, die auf andere Währungen als die Währung des Fonds lauten, wird der Einstandswert auf der Grundlage der am Kauftag gültigen Wechselkurse errechnet. |
e) |
Bewertung der Devisentermingeschäfte Nicht realisierte Gewinne oder Verluste, welche sich zum Berichtsdatum aus der Bewertung von offenen Devisentermingeschäften ergeben, werden zum Berichtsdatum aufgrund der Terminkurse für die restliche Laufzeit bestimmt und sind in der Vermögensaufstellung ausgewiesen. |
f) |
Bewertung von Terminkontrakten Die Terminkontrakte werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Realisierte und nicht realisierte Werterhöhungen oder -minderungen werden in der Vermögensaufstellung eingetragen. |
g) |
Bewertung der Verbindlichkeiten Die zum Berichtsstichtag bestehenden Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. |
h) |
Dividendenerträge Dividenden werden am Ex-Datum gebucht. Dividendenerträge werden vor Abzug von Quellensteuer ausgewiesen. |
i) |
Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summer der nicht realisierten Gewinne einfließt, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließt und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderung ermittelt werden kann. |
j) |
Zusätzliche Informationen zum Bericht Transaktionskosten Dieser Bericht wurde auf Basis des Nettoinventarwertes zum 30. November 2022 mit den letzten verfügbaren Kursen zum 30. November 2022 und unter Berücksichtigung aller Ereignisse, die sich auf die Rechnungslegung zum Berichtsstichtag am 30. November 2022 beziehen, erstellt. |
Erläuterung 2 – Gebühren und Aufwendungen
Angaben zu Gebühren und Aufwendungen können dem aktuellen Verkaufsprospekt sowie den wesentlichen Anlegerinformationen („Key Investor Information Document“) entnommen werden.
Eine Übersicht der wesentlichen sonstigen Erträge und Aufwendungen kann der Erläuterung 7 entnommen werden.
Erläuterung 3 – Verwaltungsvergütung
Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,90% des Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens. Der Durchschnittswert des OGAW-Sondervermögens wird börsentäglich errechnet. Die Vergütung wird monatlich anteilig erhoben.
Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
Erläuterung 4 – Verwahrstellenvergütung
Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung von bis zu 0,10% des Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens, der börsentäglich berechnet wird. Die Vergütung wird monatlich anteilig erhoben.
Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.
Erläuterung 5 – Ertragsverwendung
Bei ausschüttenden Anteilklassen schüttet die Gesellschaft grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des Fonds angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen, Optionsprämien sowie Entgelte aus Darlehens- und Pensionsgeschäften innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – an die Anleger aus. Realisierte Veräußerungsgewinne und sonstige Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – können ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen werden. Zwischenausschüttungen sind daneben jederzeit möglich. Bei der Gutschrift von Ausschüttungen können zusätzliche Kosten entstehen.
Bei thesaurierenden Anteilklassen werden die auf diese Anteilklassen entfallenden Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt (Thesaurierung).
Beim Sondervermögen „Vantik“ werden die Erträge der Anteilklassen V und X thesauriert. Die Erträge der zum 2. Februar 2022 eröffneten und zum 7. Juni 2022wieder geschlossenen Anteilklasse Y wurden ebenfalls thesauriert.
Erläuterung 6 – Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte Exposure: | 0,00 EUR |
Vertragspartner für derivative Geschäfte: | Donner & Reuschel AG |
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %): | 96,02% |
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %): | 0,00% |
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz ermittelt:
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | 86,74% |
größter potenzieller Risikobetrag | 108,96% |
kleinster potenzieller Risikobetrag | 60,40% |
Maximale Hebelwirkung (Leverage) aus der Nutzung von Derivaten: | 3,00 |
Hebel nach Committment-Methode: | – |
Hebel nach Brutto-Methode: | 1,00 |
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens:
75% | Solactive GBS Developed Markets Large & Mid Cap USD Index PR |
25% | Solactive Global Corporate Index |
Parameter, die zur „Value at Risk”-Berechnung herangezogen wurden
Kalkulationsmodell | Historische Simulation |
Konfidenzniveau | 99% |
Unterstellte Haltedauer | 20 Tage |
Länge der historischen Zeitreihe | 1 Jahr |
Für das Sondervermögen wurden im Berichtszeitraum keine Geschäfte mit Derivaten getätigt.
Erläuterung 7 – Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote gemäß §16 KARBV
Umlaufende Anteile und Anteilwert
Anzahl Anteile | Anteilwert | |
Vantik V | 6.783 | 4,74 EUR |
Vantik X | 40.073 | 5,56 EUR |
Vantik Y (liquidiert)* | 200 | 4,55 EUR |
* per 7. Juni 2022 (Datum der Liquidation)
Gesamtkostenquote (in %) gemäß §101 (2) Nr. 1 KAGB
Gesamtkostenquote (TER) | Performance Fee | |
Vantik V | 0,94% | 0,00% |
Vantik X | 0,85% | 0,00% |
Vantik Y (liquidiert)* | 0,75% | 0,00% |
* annualisiert-
Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. Sie beinhaltet keine Nebenkosten und Kosten, die beim Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transaktionskosten). Die Gesamtkostenquote wird in den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ („Key Investor Information Document“) als sogenannte „laufende Kosten“ veröffentlicht.
Pauschalgebühren gemäß §101 (2) Nr. 2 KAGB
An die Gesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalgebühren: | 0,00 EUR |
Rückvergütungen
Der Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.
Vermittlerprovisionen
Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsfolgeprovisionen“.
Kosten aus Investmentanteilen
Sofern der Fonds in Anteile eines anderen Investmentfonds (Zielfonds) investiert, können für die erworbenen Zielfondsanteile zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen. Im Berichtszeitraum war das Sondervermögen in folgende Investmentfonds (Zielfonds) investiert, deren maximale jährliche Verwaltungsvergütungssätze aus der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich sind.
Gehaltene Investmentanteile | Verwaltungs- vergütungs- satz |
Angefallener Ausgabe- aufschlag (EUR) |
Angefallener Rücknahme- abschlag (EUR) |
Gruppenfremde Investmentanteile | |||
Vanguard EUR Euroz.Gov.B.U.ETF Registered Shares EUR Dis.oN | 0,12% | 0,00 | 0,00 |
Xtr.(IE)-MSCI Em.Mkts ESG U.E. Registered Shares 1C o.N. | 0,15% | 0,00 | 0,00 |
Xtr.(IE)-MSCI Europe ESG U.ETF Registered Shares 1C o.N. | 0,10% | 0,00 | 0,00 |
Xtr.(IE)-MSCI Japan ESG UC.ETF Registered Shares 1C o.N. | 0,10% | 0,00 | 0,00 |
Xtr.(IE)-MSCI USA ESG UCI.ETF Registered Shares 1C o.N. | 0,05% | 0,00 | 0,00 |
Xtr.(IE)-MSCI World ESG Registered Shares 1C o.N. | 0,10% | 0,00 | 0,00 |
AIS-Amundi Index Euro Corp.SRI Act.Nom.UCITS ETF DR o.N. | 0,04% | 0,00 | 0,00 |
BNP PE-FTSE E/N Dv.Eur.xUK Grn Namens-Anteile UCIT ETF o.N. | 0,40% | 0,00 | 0,00 |
L&G-L&G Clean Water UCITS ETF Registered Shares o.N. | 0,49% | 0,00 | 0,00 |
Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen
Vantik V
Wesentliche sonstige Erträge | 0,00 EUR |
Wesentliche sonstige Aufwendungen Transaktionskosten | -470,63 EUR |
Vantik X
Wesentliche sonstige Erträge | 0,00 EUR |
Wesentliche sonstige Aufwendungen Transaktionskosten | -3.257,03 EUR |
Vantik Y (liquidiert)
Wesentliche sonstige Erträge | 0,00 EUR |
Wesentliche sonstige Aufwendungen | 0,00 EUR |
Transaktionskosten
Für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. November 2022 belaufen sich diese Kosten auf:
Transaktionskosten | |
Vantik V | 590,67 EUR |
Vantik X | 7.982,05 EUR |
Für die zum 2. Februar 2022 aufgelegte und zum 7. Juni 2022 wieder geschlossene Anteilklasse Y (liquidiert) belaufen sich diese Kosten auf 0,17 EUR.
Bei Transaktionen, welche nicht direkt mit der Verwahrstelle abgeschlossen werden, werden die Abwicklungskosten dem Fonds monatlich gebündelt belastet. Diese Kosten sind in dem Konto „Sonstige Aufwendungen“ enthalten.
Jedoch enthalten die Transaktionspreise der Wertpapiere separat in Rechnung gestellte Kosten, die in den realisierten und nicht realisierten Werterhöhungen oder -minderungen inbegriffen sind.
Erläuterung 8 – Angaben zur Mitarbeitervergütung der EU-Verwaltungsgesellschaft
Die Verwaltungsgesellschaft verfügt über ein Vergütungssystem, das sowohl die regulatorischen Anforderungen erfüllt, als auch das verantwortungsvolle und risikobewusste Verhalten der Mitarbeiter fördert. Das System ist so gestaltet, dass es mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist und nicht zur Übernahme von Risiken ermutigt. Das Vergütungssystem wird mindestens einmal jährlich durch einen Vergütungsausschuss auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen und regulatorischen Vorgaben überprüft. Ziel der Gesellschaft ist es, mit einer markt- und leistungsgerechten Vergütung die Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter und der Mitarbeiter gleichermaßen zu berücksichtigen und die nachhaltige und positive Entwicklung der Gesellschaft zu unterstützen. Die Vergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einem angemessenen Jahresfestgehalt sowie einer möglichen variablen leistungs- und ergebnisorientierten Vergütung zusammen. Der Pool der variablen Vergütung wird durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Gesellschaft festgelegt, er kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden. Bei der Bemessung der variablen Vergütung werden u. a. die individuelle Leistung und das Risikobewusstsein berücksichtigt. Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeiter erfolgt durch den Vorstand. Die Vergütung der Vorstände und Risk Taker mit Kontrollfunktionen in leitender Funktion werden durch den Aufsichtsrat festgelegt. Für die Vorstände und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, gelten darüber hinaus besondere Regelungen.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 (Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021) der Axxion S.A. gezahlten Mitarbeitervergütung:
davon feste Vergütung: | TEUR | 3.796 |
davon variable Vergütung: | TEUR | 450 |
Gesamtsumme: | TEUR | 4.246 |
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft: | 50 (inkl. Vorstände) |
Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 der Axxion S.A. gezahlten Vergütungen an bestimmte Mitarbeitergruppen anteilig für das Sondervermögen Vantik:
Vorstand: | EUR | 403 |
weitere Risk Taker: | EUR | 342 |
Mitarbeiter mit Kontrollfunktion: | EUR | 163 |
Mitarbeiter in gleicher Einkommensstufe wie Vorstand und Risk Taker: | EUR | n.a. |
Gesamtsumme: | EUR | 908 |
Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems
Die Überprüfung des Vergütungssystems für das Geschäftsjahr 2021 fand im Rahmen der jährlichen Sitzung des Vergütungsausschusses statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme eingehalten wurden. Zudem konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Die Vergütungsrichtlinie der Gesellschaft wurde im Jahr 2021 aktualisiert, weitere Einzelheiten der aktuellen Vergütungsrichtlinie können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.axxion.lu unter der Rubrik Anlegerinformationen abgerufen werden.
Erläuterung 9 – Angaben zu den Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365
Zum Berichtszeitpunkt und während der Berichtsperiode hat das Sondervermögen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte entsprechend der Verordnung (EU) 2015/2365 des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 abgeschlossen.
Erläuterung 10 – Weitere Informationen
Insolvenz des Initiators und Namensgeber des Sondervermögens
Der Initiator und Namensgeber des Sondervermögens, die Vantik GmbH, unterliegt aufgrund einer gescheiterten Finanzierungsrunde einem laufenden Insolvenzverfahren. Das OGAW-Sondervermögen „Vantik“ ist nicht von diesem Insolvenzverfahren betroffen. Der Investmentfonds wird weiterhin ordnungsgemäß von der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A. verwaltet. Als unabhängige Verwahrstelle ist die DONNER & REUSCHEL AG beauftragt. Die Vantik GmbH bzw. der bestellte Insolvenzverwalter haben keinen Zugriff auf die Vermögenswerte des Sondervermögens.
Kündigung des Verwaltungsrechts und Auflösung des Sondervermögens
Die Axxion S.A. hat gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen ihr Verwaltungsrecht an dem OGAW- Sondervermögen Vantik mit Ablauf des 24. Februar 2023 gekündigt. Die Ausgabe von Anteilen wurde im Zuge der Kündigung eingestellt.
Mit Wirksamwerden der Kündigung ging das Verwaltungsrecht an dem Sondervermögen gemäß § 100 Abs. 1 KAGB in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle DONNER & REUSCHEL AG über. Die Verwahrstelle hat das Sondervermögen zum Kündigungszeitpunkt gemäß § 100 Abs. 2 KAGB sowie § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen abgewickelt und den Gegenwert an die Anleger verteilt.
Auflegung und Schließung der Anteilklasse Y
Die Anteilklasse Y des Sondervermögens wurde per 2. Februar 2022 neu aufgelegt. Mit Wirkung zum 7. Juni 2022 wurde diese Anteilklasse wieder geschlossen.
Änderung in den Gesellschaftsgremien der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist der bisherige Vorstandsvorsitzende Herr Thomas Amend aus dem Vorstand der Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A. ausgeschieden und in den Aufsichtsrat der Axxion S.A. gewechselt. Der Vorstand der Axxion S.A. setzt sich seither zusammen aus Herrn Stefan Schneider (Vorsitzender des Vorstands), Herrn Pierre Girardet und Herrn Armin Clemens, der zum 1. Januar 2022 in den Vorstand aufgerückt ist. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören neben Herrn Thomas Amend auch weiterhin die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Burkhard Wittek, Herr Martin Stürner und Frau Constanze Hintze an.
Mögliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Angesichts der Entwicklungen in Bezug auf COVID-19 waren die Mitglieder des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft davon überzeugt, dass die Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs die laufenden operationellen Risiken berücksichtigen. Der Vorstand hatte dafür gesorgt, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten der Gesellschaft nicht gestört werden. Auf Basis der Entwicklungen in Bezug auf COVID-19 ging die Gesellschaft davon aus, dass die Unternehmensfortführung sowohl finanziell als auch personell sichergestellt war.
Eine fortlaufende Überwachung der Wertentwicklung, sowie der Risiken – insbesondere in Bezug auf die Markt- sowie Liquiditätsrisiken – erfolgte durch das Risikomanagement der Verwaltungsgesellschaft.
Die Entwicklungen und damit einhergehenden volatilen Märkte konnten sich entsprechend der Investitionen auf das Sondervermögen Vantik auswirken. Die COVID-19-Pandemie hatte keine Auswirkungen auf die bei dem Sondervermögen zur Anwendung kommenden Bewertungsgrundsätze, diese bestanden unverändert fort.
ANHANG IV
ANHANG
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
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Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt? Mit diesem Finanzprodukt, wurden ökologische oder soziale Merkmale beworben, jedoch keine nachhaltigen Investitionen getätigt. Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei. Unter ökologischen oder sozialen Merkmalen werden Investitionen verstanden, die bestimmte Mindeststandards aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung einhalten. Dazu zählen unter anderem der Ausschluss von Geschäftsaktivitäten, die nach eigener Definition1 nicht nachhaltig sind sowie Investitionen mit einem positiven Einfluss auf ein Nachhaltigkeitsziel oder einer hohen Nachhaltigkeitsleistung innerhalb einer Branche. Die Einhaltung der ökologischen und sozialen Merkmale bei diesem Finanzprodukt wird durch die Bewertung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf Basis der Daten externer Datenanbieter oder offizieller Publikationen geprüft. Es wird zusätzlich regelmäßig geprüft, ob die gesetzten Ausschlusskriterien und Indikatoren weiterhin Anwendung finden und eingehalten werden können. 1 Zielfonds werden als ESG-konform klassifiziert, wenn nach einem Best-in-Class Ansatz ein ESG-Rating eines namenhaften Ratinganbieters von mindestens „A“ vorliegt oder ESG-Kriterien in der Investitionspolitik berücksichtigt werden. Darunter fallen auch Fonds, die als Art. 8 oder Art. 9 Fonds im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 klassifiziert sind. |
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Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? |
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Der Fonds berücksichtigt nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. |
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Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts? Portfolio Exposure zum 30.11.2022. Es handelt sich nicht um einen Durchschnittswert für den Berichtszeitraum und ist nicht repräsentativ für das Portfoliorisiko an einem anderen Tag des Geschäftsjahrs. |
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* Zielfonds gelten als dem NACE-Sektor K zugehörig. |
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Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen? |
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Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen? |
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Die Einhaltung der nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzen werden zusammen mit allen weiteren Anlagegrenzen auf täglicher Basis in unserem Compliance-Tool überwacht. |
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Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten? |
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Der Fonds hat keine ESG-relevante Benchmark bestimmt. |
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Grevenmacher, den 27. März 2023
Der Vorstand der Axxion S.A.
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Axxion S.A., Grevenmacher
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens Vantik – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. November 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. November 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. November 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Axxion S.A. (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.
Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts – Auflösung des Sondervermögens
Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt „Erläuterung 10 – Weitere Informationen, Kündigung des Verwaltungsrechts und Auflösung des Sondervermögens“ des Anhangs, welche die Auflösung des Sondervermögens am 24. Februar 2023 nach Kündigung des Verwaltungsrechts durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Wege der Liquidation unter gleichzeitiger Rückgabe sämtlicher Anteilscheine durch die Verwahrstelle beschreiben. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV ist diesbezüglich nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV
Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen.
Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Anhang in Übereinstimmung mit dem KAGB, der Verordnung (EU) 2019/2088, der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, und mit den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten konkretisierenden Kriterien. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen sind.
Die oben genannten europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Anhang ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
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beurteilen wir die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern zu den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben erfolgten konkretisierenden Auslegungen insgesamt. Wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargelegt, haben die gesetzlichen Vertreter die in den einschlägigen Vorschriften enthaltenen Formulierungen und Begriffe ausgelegt; die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen ist wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargestellt mit inhärenten Unsicherheiten behaftet. Diese inhärenten Unsicherheiten bei der Auslegung gelten entsprechend auch für unsere Prüfung. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 27. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fatih Agirman, Wirtschaftsprüfer
ppa. Birgit Rimmelspacher, Wirtschaftsprüferin
Der Beitrag Axxion S.A. – Jahresbericht zum 30. November 2022 Vantik – Y;Vantik – X;Vantik – V DE000A3C8509; DE000A2H9AA6; DE000A2PYUY0 erschien zuerst auf Mehrwert Zeitung.