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Deka Vermögensmanagement GmbH – Jahresbericht zum 31. Dezember 2022. Stiftungsportfolio Ulm ESG DE000DK0EF80

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Deka Vermögensmanagement GmbH

Frankfurt am Main

Stiftungsportfolio Ulm ESG

Jahresbericht zum 31. Dezember 2022.

Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

Tätigkeitsbericht.

Das Anlageziel des Fonds Stiftungsportfolio Ulm ESG ist die Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums. Für das Fondsvermögen können Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente im Sinne des KAGB erworben werden. Daneben ist die Anlage in Bankguthaben möglich. Die Investition in Wertpapiere erfolgt nur in solche, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Weiterhin können Geschäfte in von einem Basiswert abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) getätigt werden.

Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) fließen in die Chance/​Risiko-Analyse ein. Auch sind die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach werden die erfolgversprechenden Wertpapiere ausgewählt. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist. Für den Fonds fungiert die Sparkasse Ulm als Berater.

Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Verantwortung, Kosten und Kontrolle die Deka Investment GmbH, Frankfurt am Main, mit der Ausführung der täglichen Anlagepolitik des Fonds beauftragt.

Details zu den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088 finden Sie im Anhang dieses Jahresberichts.

Hohe Kassenposition

An den internationalen Finanzmärkten bestimmte bis zum Beginn des Jahres 2022 die Corona-Pandemie das Marktgeschehen. Mit dem völkerrechtswidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine Ende Februar kam ein weiterer Krisenherd hinzu. Explodierende Energie- und Rohstoffpreise als Folge der wechselseitigen Sanktionsmaßnahmen sorgten für massive Verunsicherung und rückläufige Kurse. Daneben führte die Null-Covid-Politik in China mit damit einhergehenden Lockdown-Maßnahmen zu wiederholten Beeinträchtigungen im internationalen Handel, die sich auch an den Finanzmärkten niederschlugen. Die internationalen Währungshüter sahen sich angesichts der weltweit massiv anziehenden Inflationsraten gezwungen, die Zinswende mit einem ambitionierten geldpolitischen Straffungsmodus einzuleiten. Die US-Notenbank Federal Reserve erhöhte die US-Leitzinsen im Berichtszeitraum signifikant auf die Spanne von zuletzt 4,25 bis 4,50 Prozent. Die Europäische Zentralbank ging bislang etwas gemäßigter vor und hob die Zinsen auf 2,50 Prozent an. Weitere Zinserhöhungen wurden für die kommenden Monate in Aussicht gestellt, wobei die Zinsschritte zuletzt zurückhaltender ausfielen.

Wichtige Kennzahlen
Stiftungsportfolio Ulm ESG

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 1 Jahr 3 Jahre p.a. seit Auflegungp.a.
-10,9% -1,8% 0,1%
ISIN DE000DK0EF80

 

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
Stiftungsportfolio Ulm ESG

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 13.513,75
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen 577.234,17
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften 158.168,56
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 748.916,48
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate -461.275,44
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen -1.353.097,83
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften -28.997,52
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe -1.843.370,79

Insgesamt sind die Renditen an den Rentenmärkten in der Berichtsperiode kräftig gestiegen.

Die Anlagestrategie des Fonds war bereits zu Beginn des Jahres 2022 von zunehmender Vorsicht geprägt. Eine Normalisierung der starken Wachstumsraten von Wirtschaft und Unternehmensgewinnen zeichnete sich bereits ab. Auch war relativ eindeutig, dass die Notenbanken zumindest teilweise von ihrem sehr offensiven geldpolitischen Kurs umschwenken würden. Zurückhaltung bei Neuengagements prägte daher sowohl im Aktien- als auch im Anleihebereich bereits Ende 2021 die Handlungen und setzte sich 2022 fort. Darüber hinaus wurde die Aktienquote sukzessive reduziert und verringerte sich von über 23 Prozent zu Jahresbeginn auf unter 17 Prozent im Jahrestief. Das Anleihen-Exposure umfasste vor allem Unternehmensanleihen, aber auch Staatsanleihen und Titel halbstaatlicher Emittenten sowie Rentenfonds. Die Kassenposition wurde weiterhin erhöht gewählt und lag Ende des Jahres bei 30,6 Prozent. Dies versetzt das Fondsmanagement in die Lage, sich bietende Kaufgelegenheiten mit hohen zu erwartenden strategischen Renditen zu nutzen. Darüber hinaus diente eine signifikante Liquiditätsquote als Puffer gegen Marktschwankungen, die 2022 in nahezu allen Marktsegmenten zu beobachten waren. Gegen Ende des Jahres wurden die stark gestiegenen Renditen bei Unternehmensanleihen für erste strategische Käufe genutzt.

Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können (Marktpreisrisiken).

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere.

Der Fonds ermöglicht Investitionen in Unternehmensanleihen. Durch den Ausfall eines Emittenten können für den Fonds Verluste entstehen.

Aufgrund der Investitionen in fremde Währungen unterlag der Fonds Fremdwährungsrisiken.

Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltene Vermögensgegenständen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen. Dieses Sondervermögen enthält Anteile an anderen Fonds, die in Aktien und Renten investieren. Insofern unterliegt der Fonds mittelbar spezifischen Risiken wie dem Zinsänderungs- und Adressenausfallrisiko sowie Aktienkursrisiken.

Die Einschätzung der im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein kann. Der Fonds verzeichnete im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.

Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum keinen besonderen operationellen Risiken.

Im Berichtszeitraum wies der Fonds Stiftungsportfolio Ulm ESG eine Wertentwicklung von minus 10,9 Prozent auf, das Fondsvolumen betrug zum Stichtag 118,6 Mio. Euro.

Fondsstruktur
Stiftungsportfolio Ulm ESG

Geringfügige Abweichungen zur Vermögensaufstellung des Berichts resultieren aus der Zuordnung von Zins- und Dividendenansprüchen zu den jeweiligen Wertpapieren sowie aus rundungsbedingten Differenzen.

Wertpapiere mit besonderer Ausstattung 36,3%
Aktienfonds 17,9%
Festverzinsliche Wertpapiere 9,9%
Rentenfonds 5,3%
Barreserve, Sonstiges 30,6%

 

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2022.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Anleihen 54.027.608,52 45,54
Belgien 1.417.728,00 1,20
Dänemark 637.109,38 0,54
Deutschland 9.803.737,84 8,27
Frankreich 9.919.119,00 8,35
Großbritannien 4.754.338,61 3,99
Italien 1.986.494,51 1,68
Kanada 2.431.538,72 2,05
Luxemburg 1.005.312,00 0,85
Niederlande 13.451.801,47 11,33
Norwegen 1.604.146,27 1,35
Österreich 164.223,00 0,14
Rumänien 499.365,00 0,42
Schweden 422.750,00 0,36
Sonstige 1.052.990,55 0,89
USA 4.876.954,17 4,12
2. Investmentanteile 27.524.748,00 23,22
Deutschland 9.888.212,00 8,34
Irland 15.869.188,00 13,39
Luxemburg 886.848,00 0,75
Österreich 880.500,00 0,74
3. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 36.416.515,52 30,74
4. Sonstige Vermögensgegenstände 728.387,07 0,61
II. Verbindlichkeiten -125.024,87 -0,11
III. Fondsvermögen 118.572.234,24 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Anleihen 54.027.608,52 45,54
CAD 2.431.538,72 2,05
EUR 41.786.413,65 35,22
GBP 2.626.329,69 2,21
MXN 1.893.995,84 1,60
NOK 1.604.146,27 1,35
USD 3.685.184,35 3,11
2. Investmentanteile 27.524.748,00 23,22
EUR 27.524.748,00 23,22
3. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 36.416.515,52 30,74
4. Sonstige Vermögensgegenstände 728.387,07 0,61
II. Verbindlichkeiten -125.024,87 -0,11
III. Fondsvermögen 118.572.234,24 100,00

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 31.12.2022 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
1) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen übertragen.
Börsengehandelte Wertpapiere 43.979.848,45 37,06
Verzinsliche Wertpapiere 43.979.848,45 37,06
EUR 37.855.376,65 31,90
XS2388141892 1,0000 % Adecco Intl Fin. Serv. B.V. FLR Notes 21/​82 EUR 1.050.000 0 0 % 76,750 805.875,00 0,68
XS1962513674 1,6250 % Anglo American Capital PLC MTN 19/​261) EUR 500.000 0 0 % 93,023 465.112,50 0,39
XS2201857534 2,4290 % Assicurazioni Generali S.p.A. MTN 20/​31 EUR 750.000 0 0 % 82,000 615.000,00 0,52
XS2149280948 2,0000 % Bertelsmann SE & Co. KGaA MTN 20/​28 EUR 800.000 0 0 % 92,079 736.628,00 0,62
XS2119468572 1,8740 % British Telecommunications PLC FLR Notes 20/​80 EUR 750.000 0 0 % 87,645 657.337,50 0,55
XS2264980363 0,0000 % CNH Industrial Finance Euro.SA MTN 20/​24 EUR 1.050.000 0 0 % 95,744 1.005.312,00 0,85
FR0013336534 4,7500 % CNP Assurances S.A. FLR Notes 18/​Und. EUR 500.000 0 0 % 92,110 460.547,50 0,39
XS2082345955 0,6250 % Coca Cola HBC Finance B.V. MTN 19/​29 EUR 700.000 0 0 % 81,112 567.780,50 0,48
FR001400EFQ6 7,5000 % Electricité de France (E.D.F.) FLR MTN 22/​Und. EUR 1.000.000 1.000.000 0 % 100,125 1.001.250,00 0,84
FR0013534336 3,3750 % Electricité de France (E.D.F.) FLR Notes 20/​Und. EUR 600.000 0 0 % 73,000 438.000,00 0,37
FR0014005ZP8 0,3750 % Engie S.A. MTN 21/​29 EUR 1.500.000 0 0 % 79,188 1.187.820,00 1,00
FR00140005C6 1,5000 % Eutelsat S.A. Bonds 20/​28 EUR 1.000.000 0 0 % 71,603 716.025,00 0,60
XS2152329053 1,6250 % Fresenius SE & Co. KGaA MTN 20/​27 EUR 1.275.000 0 0 % 87,568 1.116.492,00 0,94
XS2559580548 4,2500 % Fresenius SE & Co. KGaA MTN 22/​26 EUR 2.500.000 2.500.000 0 % 98,498 2.462.450,00 2,08
XS2444424639 1,0000 % General Motors Financial Co. MTN 22/​251) EUR 1.800.000 1.800.000 0 % 93,268 1.678.815,00 1,42
BE0002767482 0,1250 % Grpe Bruxelles Lambert SA(GBL) Bonds 21/​31 EUR 1.200.000 0 0 % 74,144 889.728,00 0,75
XS2056730679 3,6250 % Infineon Technologies AG Sub. FLR Nts 19/​Und. EUR 1.600.000 0 0 % 89,608 1.433.720,00 1,21
XS2244936659 1,6250 % Infrastrutt. Wireless Italiane MTN 20/​28 EUR 825.000 0 0 % 84,939 700.742,63 0,59
XS2063268754 1,2500 % Intl. Distributions Svcs. PLC Notes 19/​261) EUR 400.000 0 0 % 89,147 356.586,00 0,30
DE000A2YNZW8 0,3750 % Mercedes-Benz Int.Fin. B.V. MTN 19/​261) EUR 1.550.000 0 0 % 89,539 1.387.854,50 1,17
XS2224439971 2,8750 % OMV AG FLR Notes 20/​Und. EUR 200.000 0 0 % 82,112 164.223,00 0,14
FR0014003B55 1,3750 % Orange S.A. FLR MTN 21/​Und. EUR 700.000 0 0 % 78,300 548.100,00 0,46
XS2563353361 5,2500 % Orsted A/​S FLR Notes 22/​Und. EUR 625.000 625.000 0 % 101,938 637.109,38 0,54
XS2126161764 0,5000 % RELX Finance B.V. Notes 20/​28 EUR 575.000 0 0 % 84,524 486.010,13 0,41
FR0014006W65 2,5000 % Renault S.A. MTN 21/​27 EUR 1.700.000 0 0 % 87,501 1.487.517,00 1,25
XS2262211076 1,3750 % Republik Rumaenien MTN 20/​29 Reg.S EUR 675.000 0 0 % 73,980 499.365,00 0,42
BE6324000858 2,5000 % Solvay S.A. FLR Notes 20/​Und. EUR 600.000 0 0 % 88,000 528.000,00 0,45
XS2178832379 3,3750 % Stellantis N.V. MTN 20/​23 EUR 900.000 0 0 % 100,181 901.629,00 0,76
XS2199351375 4,5000 % Stellantis N.V. MTN 20/​28 EUR 575.000 0 0 % 99,631 572.878,25 0,48
XS2325733413 0,6250 % Stellantis N.V. MTN 21/​27 EUR 1.450.000 0 0 % 86,259 1.250.755,50 1,05
XS1795406658 3,8750 % Telefónica Europe B.V. FLR Bonds 18/​Und. EUR 600.000 0 0 % 90,875 545.250,00 0,46
XS2056371334 2,8750 % Telefónica Europe B.V. FLR Bonds 19/​Und. EUR 700.000 0 0 % 83,625 585.375,00 0,49
XS2410367747 2,8800 % Telefónica Europe B.V. FLR Notes 21/​Und. EUR 3.200.000 0 0 % 81,260 2.600.320,00 2,19
XS2086868010 0,8750 % Tesco Corp. Treas. Serv. PLC MTN 19/​26 EUR 500.000 0 0 % 90,680 453.400,00 0,38
XS2289877941 0,3750 % Tesco Corp. Treas. Serv. PLC MTN 21/​29 EUR 625.000 0 0 % 77,489 484.303,13 0,41
XS2176605306 0,9520 % TotalEnergies Capital Intl SA MTN 20/​31 EUR 1.000.000 0 0 % 81,243 812.430,00 0,69
XS2432131188 3,2500 % TotalEnergies SE FLR MTN 22/​Und. EUR 2.850.000 2.850.000 0 % 74,125 2.112.562,50 1,78
XS2400997131 0,0000 % Toyota Motor Finance (Neth.)BV MTN 21/​25 EUR 1.525.000 0 0 % 91,095 1.389.198,75 1,17
XS2063547041 0,5000 % UniCredit S.p.A. Preferred MTN 19/​25 EUR 725.000 0 0 % 92,518 670.751,88 0,57
FR0013252061 2,8750 % Veolia Environnement S.A. FLR Notes 17/​Und. EUR 200.000 0 0 % 97,434 194.867,00 0,16
FR00140007L3 2,5000 % Veolia Environnement S.A. FLR Notes 20/​Und. EUR 1.200.000 0 0 % 80,000 960.000,00 0,81
XS1888179550 4,2000 % Vodafone Group PLC FLR Cap. Sec. 18/​78 EUR 500.000 0 0 % 91,000 455.000,00 0,38
XS1888179477 3,1000 % Vodafone Group PLC FLR Cap. Sec. 18/​79 EUR 850.000 0 0 % 98,030 833.255,00 0,70
GBP 2.626.329,69 2,21
XS1550975079 3,1250 % Barclays PLC MTN 17/​24 GBP 950.000 0 0 % 97,774 1.049.344,48 0,88
XS2118273866 1,0000 % Siemens Finan.maatschappij NV MTN 20/​25 GBP 1.500.000 0 0 % 93,060 1.576.985,21 1,33
MXN 1.893.995,84 1,60
XS1524609531 5,5000 % European Investment Bank MTN 16/​23 MXN 22.000.000 0 0 % 99,622 1.052.990,55 0,89
XS2291329030 4,4000 % Kreditanst.f.Wiederaufbau MTN 21/​25 MXN 20.000.000 0 0 % 87,523 841.005,29 0,71
NOK 1.604.146,27 1,35
NO0010646813 2,0000 % Königreich Norwegen Anl. 12/​23 NOK 5.500.000 0 0 % 99,594 520.557,46 0,44
NO0010786288 1,7500 % Königreich Norwegen Anl. 17/​27 NOK 12.000.000 12.000.000 0 % 95,019 1.083.588,81 0,91
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 10.047.760,07 8,48
Verzinsliche Wertpapiere 10.047.760,07 8,48
EUR 3.931.037,00 3,32
DE000A289FK7 2,6250 % Allianz SE FLR Sub.Ter.Nts 20/​Und. EUR 600.000 0 0 % 74,125 444.750,00 0,38
DE000A3E5TR0 2,6000 % Allianz SE FLR Sub.Ter.Nts 21/​Und. EUR 1.000.000 0 0 % 71,250 712.500,00 0,60
XS2280780771 0,5000 % Berkshire Hathaway Inc. Notes 21/​41 EUR 1.300.000 0 0 % 54,620 710.060,00 0,60
XS2082429890 1,3750 % Telia Company AB FLR Securities 20/​81 EUR 475.000 0 0 % 89,000 422.750,00 0,36
DE000A3H3J22 0,3750 % Vantage Towers AG MTN 21/​27 EUR 1.600.000 0 0 % 93,375 1.494.000,00 1,26
XS2286041947 3,0000 % Wintershall Dea Finance 2 B.V. FLR Bonds 21/​Und. EUR 200.000 0 0 % 73,489 146.977,00 0,12
CAD 2.431.538,72 2,05
CA013051DW44 2,5500 % Provinz Alberta Bonds 16/​27 CAD 3.700.000 2.000.000 0 % 94,923 2.431.538,72 2,05
USD 3.685.184,35 3,11
USX10001AB51 3,2000 % Allianz SE FLR-Sub.Nts 21/​Und. Reg.S USD 800.000 0 0 % 75,000 562.192,55 0,47
USU09513GM51 2,8000 % BMW US Capital LLC Notes 16/​26 Reg.S USD 400.000 0 0 % 94,010 352.344,81 0,30
USN82008AE85 3,2500 % Siemens Finan.maatschappij NV Notes 15/​25 Reg.S USD 700.000 0 0 % 96,802 634.912,63 0,54
US87264ABR59 2,2500 % T-Mobile USA Inc. Notes 21/​26 USD 2.500.000 2.500.000 0 % 91,174 2.135.734,36 1,80
Wertpapier-Investmentanteile 27.524.748,00 23,22
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile 27.524.748,00 23,22
EUR 27.524.748,00 23,22
LU0907927841 DPAM L-Bonds Em.Mkts. Sust. Actions au Port.E Dis. ANT 9.300 0 0 EUR 95,360 886.848,00 0,75
AT0000A1PY56 ERSTE RESPONSIBLE BD EMERG.CO. Inh.-Ant. I A ANT ANT 10.000 0 0 EUR 88,050 880.500,00 0,74
DE000A0H0744 iShares Dow Jones Asia Pacific Select Dividend 50 UCITS ETF (DE) ANT 90.000 90.000 0 EUR 22,790 2.051.100,00 1,73
DE0005933964 iShares SLI UCITS ETF (DE) ANT 29.000 0 0 EUR 115,280 3.343.120,00 2,82
IE00B1XNHC34 iShsII-Gl.Clean Energy U.ETF Reg.Shares ANT 300.000 138.000 133.000 EUR 10,676 3.202.800,00 2,70
IE00BYYHSM20 iShsII-MSCI Eu.Q.Div.ESG U.ETF Reg.Shs (Dist) ANT 600.000 600.000 0 EUR 5,087 3.052.200,00 2,57
IE00BYVJRR92 iShsIV-MSCI USA SRI UCITS ETF Reg.Shares ANT 593.000 262.000 0 EUR 10,732 6.364.076,00 5,37
DE000A2DTNQ7 Lupus alpha Sust.Convertib.Bds C ANT 48.800 0 0 EUR 92,090 4.493.992,00 3,79
IE00BYWFFB63 Montanaro Sm.Co.M.Better Wld Reg.Shs Dis. ANT 1.400.000 800.000 0 EUR 1,402 1.962.800,00 1,66
IE00BG36TC12 Xtr.(IE)-MSCI Japan ESG UC.ETF Reg.Shares 1C ANT 78.000 0 0 EUR 16,504 1.287.312,00 1,09
Summe Wertpapiervermögen EUR 81.552.356,52 68,76
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 13.757.020,67 % 100,000 13.757.020,67 11,61
EUR-Guthaben bei
Bayerische Landesbank EUR 7.987.581,70 % 100,000 7.987.581,70 6,75
Kreissparkasse Köln EUR 9.937.892,40 % 100,000 9.937.892,40 8,39
Landesbank Baden-Württemberg EUR 2.025.771,33 % 100,000 2.025.771,33 1,71
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale CZK 1.219.538,12 % 100,000 50.507,88 0,04
DekaBank Deutsche Girozentrale DKK 648.359,58 % 100,000 87.184,36 0,07
DekaBank Deutsche Girozentrale NOK 1.756.894,28 % 100,000 166.962,31 0,14
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale AUD 2.084.729,51 % 100,000 1.327.688,29 1,12
DekaBank Deutsche Girozentrale CAD 135.449,46 % 100,000 93.774,61 0,08
DekaBank Deutsche Girozentrale CHF 119.200,88 % 100,000 120.853,55 0,10
DekaBank Deutsche Girozentrale GBP 76.705,64 % 100,000 86.656,39 0,07
DekaBank Deutsche Girozentrale MXN 7.839.445,42 % 100,000 376.644,71 0,32
DekaBank Deutsche Girozentrale USD 424.741,29 % 100,000 397.977,32 0,34
Summe Bankguthaben EUR 36.416.515,52 30,74
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 36.416.515,52 30,74
Sonstige Vermögensgegenstände
Zinsansprüche EUR 727.611,60 727.611,60 0,61
Forderungen aus Wertpapier-Darlehen EUR 124,13 124,13 0,00
Forderungen aus Quellensteuerrückerstattung EUR 651,34 651,34 0,00
Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 728.387,07 0,61
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Wertpapier-Darlehen EUR -40,97 -40,97 0,00
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten EUR -124.983,90 -124.983,90 -0,11
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -125.024,87 -0,11
Fondsvermögen EUR 118.572.234,24 100,00
Umlaufende Anteile STK 125.489,000
Anteilwert EUR 944,88

 

Gattungsbezeichnung Stück bzw. Wertpapier-Darlehen
Nominal in EUR
in Währung befristet unbefristet gesamt
Erläuterungen zu den Wertpapier-Darlehen (besichert)
Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen:
1,6250 % Anglo American Capital PLC MTN 19/​26 EUR 252.000 234.416,70
1,0000 % General Motors Financial Co. MTN 22/​25 EUR 263.000 245.293,53
1,2500 % Intl. Distributions Svcs. PLC Notes 19/​26 EUR 400.000 356.586,00
0,3750 % Mercedes-Benz Int.Fin. B.V. MTN 19/​26 EUR 109.000 97.597,51
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen: EUR 933.893,74 933.893,74

 

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.12.2022
Vereinigtes Königreich, Pfund (GBP) 0,88517 = 1 Euro (EUR)
Dänemark, Kronen (DKK) 7,43665 = 1 Euro (EUR)
Norwegen, Kronen (NOK) 10,52270 = 1 Euro (EUR)
Schweiz, Franken (CHF) 0,98633 = 1 Euro (EUR)
Tschechische Republik, Kronen (CZK) 24,14550 = 1 Euro (EUR)
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,06725 = 1 Euro (EUR)
Kanada, Dollar (CAD) 1,44442 = 1 Euro (EUR)
Mexiko, Peso (MXN) 20,81390 = 1 Euro (EUR)
Australien, Dollar (AUD) 1,57020 = 1 Euro (EUR)

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
EUR
XS2242931603 3,3750 % ENI S.p.A. FLR Notes 20/​Und. EUR 0 325.000
XS2261215011 0,5000 % Holcim Finance (Luxembg) S.A. Notes 20/​31 Reg.S EUR 0 1.025.000
XS1788515788 1,1250 % METRO AG MTN 18/​23 EUR 0 700.000
DE000A3KYMA6 0,1250 % TRATON Finance Luxembourg S.A. MTN 21/​24 EUR 0 1.600.000
XS2342732562 3,7480 % Volkswagen Intl Finance N.V. FLR Notes 22/​Und. EUR 900.000 900.000
XS2554487905 4,1250 % Volkswagen Intl Finance N.V. MTN 22/​25 EUR 1.000.000 1.000.000
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile
EUR
DE000ETFL474 Deka Oekom Euro Nachhaltigkeit UCITS ETF ANT 0 99.000
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile
EUR
FR0013412269 AM.ETF PEA NASDAQ 100 UC.ETF Act. au Port. Acc. ANT 36.000 36.000
IE00BW0DJK52 Bail.Giff.WF-Em.Mkts Lead.Com. Reg.Acc.Shs B ANT 0 60.000
IE00B52VJ196 iShsII-MSCI Europe SRI U.ETF Reg.Shs (Acc) ANT 0 33.800
IE00BYXG2H39 iShsIV-NASDAQ US Biotech.U.ETF Reg.Shares Acc. ANT 100.000 840.000
DE000ETF9090 Lyxor 1-L.1 DAX50 ESG(DR)U.ETF I ANT 0 33.000
IE00B9MRJJ36 Xtr.(IE)-MDAX ESG Screened UE Reg.Shares 1D ANT 0 105.500
IE00BFMNHK08 Xtr.(IE)-MSCI Europe ESG U.ETF Reg.Shares 1C ANT 0 87.000

 

Gattungsbezeichnung Stück bzw. Volumen
Anteile bzw. Whg. in 1.000
Wertpapierdarlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes):
befristet EUR 418
(Basiswert(e): 3,2000 % Allianz SE FLR-Sub.Nts 21/​Und. Reg.S)
unbefristet EUR 122.666
(Basiswert(e): 0,0000 % CNH Industrial Finance Euro.SA MTN 20/​24, 0,0000 % Toyota Motor Finance (Neth.)BV MTN 21/​25, 0,1250 % Grpe Bruxelles Lambert SA(GBL) Bonds 21/​31, 0,1250 % TRATON Finance Luxembourg S.A. MTN 21/​24, 0,3750 % Mercedes-Benz Int.Fin. B.V. MTN 19/​26, 0,3750 % Tesco Corp. Treas. Serv. PLC MTN 21/​29, 0,3750 % Vantage Towers AG MTN 21/​27, 0,5000 % Berkshire Hathaway Inc. Notes 21/​41, 0,5000 % Holcim Finance (Luxembg) S.A. Notes 20/​31 Reg.S, 0,5000 % RELX Finance B.V. Notes 20/​28, 0,5000 % UniCredit S.p.A. Preferred MTN 19/​25, 0,6250 % Coca Cola HBC Finance B.V. MTN 19/​29, 0,6250 % Stellantis N.V. MTN 21/​27, 0,9520 % TotalEnergies Capital Intl SA MTN 20/​31, 1,0000 % Adecco Intl Fin. Serv. B.V. FLR Notes 21/​82, 1,0000 % General Motors Financial Co. MTN 22/​25, 1,1250 % METRO AG MTN 18/​23, 1,2500 % Intl. Distributions Svcs. PLC Notes 19/​26, 1,3750 % Orange S.A. FLR MTN 21/​Und., 1,3750 % Republik Rumaenien MTN 20/​29 Reg.S, 1,3750 % Telia Company AB FLR Securities 20/​81, 1,5000 % Eutelsat S.A. Bonds 20/​28, 1,6250 % Anglo American Capital PLC MTN 19/​26, 1,6250 % Fresenius SE & Co. KGaA MTN 20/​27, 1,6250 % Infrastrutt. Wireless Italiane MTN 20/​28, 1,8740 % British Telecommunications PLC FLR Notes 20/​80, 2,0000 % Bertelsmann SE & Co. KGaA MTN 20/​28, 2,5000 % Solvay S.A. FLR Notes 20/​Und., 2,6000 % Allianz SE FLR Sub.Ter.Nts 21/​Und., 2,8750 % Telefónica Europe B.V. FLR Bonds 19/​Und., 2,8800 % Telefónica Europe B.V. FLR Notes 21/​Und., 3,0000 % Wintershall Dea Finance 2 B.V. FLR Bonds 21/​Und., 3,2000 % Allianz SE FLR-Sub.Nts 21/​Und. Reg.S, 3,2500 % TotalEnergies SE FLR MTN 22/​Und., 3,3750 % ENI S.p.A. FLR Notes 20/​Und., 3,3750 % Stellantis N.V. MTN 20/​23, 3,7480 % Volkswagen Intl Finance N.V. FLR Notes 22/​Und., 3,8750 % Telefónica Europe B.V. FLR Bonds 18/​Und., 4,1250 % Volkswagen Intl Finance N.V. MTN 22/​25, 4,2000 % Vodafone Group PLC FLR Cap. Sec. 18/​78, 4,5000 % Stellantis N.V. MTN 20/​28, 4,7500 % CNP Assurances S.A. FLR Notes 18/​Und.)

Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 4,45 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 2.257.126 Euro.

 

 

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 128.790.063,96
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -.–
2 Zwischenausschüttung(en) -936.382,50
3 Mittelzufluss (netto) 5.144.610,81
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 9.703.768,38
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 9.703.768,38
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -4.559.157,57
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 18.387,32
5 Ergebnis des Geschäftsjahres -14.444.445,35
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -3.604.626,15
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -9.585.580,36
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 118.572.234,24

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
31.12.2019 59.981.595,29 1.037,46
31.12.2020 79.044.847,68 1.048,09
31.12.2021 128.790.063,96 1.069,21
31.12.2022 118.572.234,24 944,88

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.01.2022 – 31.12.2022
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 212.250,54 1,69
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 691.466,19 5,51
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -75.247,12 -0,60
davon Negative Einlagezinsen -171.782,66 -1,37
davon Positive Einlagezinsen 96.535,54 0,77
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 422.339,83 3,37
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 10.504,83 0,08
davon Erträge aus Wertpapier-Darlehen 10.504,83 0,08
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,00
10. Sonstige Erträge 169.121,18 1,35
davon Kompensationszahlungen 169.121,18 1,35
Summe der Erträge 1.430.435,45 11,40
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00
2. Verwaltungsvergütung -1.485.645,36 -11,84
3. Verwahrstellenvergütung -84.368,54 -0,67
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -13.160,41 -0,10
5. Sonstige Aufwendungen -7.045,67 -0,06
davon Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften -3.466,25 -0,03
davon BaFin-Bescheinigungen -518,37 -0,00
davon fremde Depotgebühren -3.013,43 -0,02
davon Kosten für Stimmrechtsausübung -47,62 -0,00
Summe der Aufwendungen -1.590.219,98 -12,67
III. Ordentlicher Nettoertrag -159.784,53 -1,27
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 748.916,48 5,97
2. Realisierte Verluste -1.843.370,79 -14,69
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -1.094.454,31 -8,72
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.254.238,84 -9,99
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -3.604.626,15 -28,72
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -9.585.580,36 -76,39
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -13.190.206,51 -105,11
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -14.444.445,35 -115,11

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1) Betrag, um den die Ausschüttung das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und den Vortrag aus den Vorjahren übersteigt.
2) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
3) Zwischenausschüttung am 16. September 2022 mit Beschlussfassung vom 9. September 2022.
4) Ausschüttung am 24. Februar 2023 mit Beschlussfassung vom 21. Februar 2023.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr 2.336.245,26 18,62
2 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.254.238,84 -9,99
3 Zuführung aus dem Sondervermögen1) 1.842.121,84 14,68
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung2) 2.924.128,26 23,30
1 Zwischenausschüttung3) 936.382,50 7,46
2 Endausschüttung4) 1.987.745,76 15,84
Umlaufende Anteile: Stück 125.489

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
10% DAX, 10% Euro STOXX 50® NR in EUR, 20% ICE BofA 1-10 Year Global Government Index hedged in EUR, 10% S&P 500 NR in EUR, 20% Zinsbenchmark mit tgl. EUROSTR mit täglichem Zinseszins (30/​360), 30% iBoxx € Liquid Corporates Diversified TR in EUR

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
01.01.2022 – 18.09.2022
kleinster potenzieller Risikobetrag 1,59%
größter potenzieller Risikobetrag 3,07%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 2,05%

19.09.2022 – 31.12.2022
kleinster potenzieller Risikobetrag 2,57%
größter potenzieller Risikobetrag 3,24%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 2,94%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
01.01.2022 – 18.09.2022: Varianz-Kovarianz Ansatz
19.09.2022 – 31.12.2022: historische Simulation

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV)
104,19%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Zusätzliche Angaben zu den Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften (besichert)

Instrumentenart Kontrahent Exposure in EUR
(Angabe nach Marktwerten)
Wertpapier-Darlehen DekaBank Deutsche Girozentrale 933.893,74
Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 1.014.945,70

 

davon:
Schuldverschreibungen EUR 796.175,41
Aktien EUR 218.770,29
Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 10.504,83
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 3.466,25
Umlaufende Anteile STK 125.489
Anteilwert EUR 944,88

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) 1,39%

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die anteiligen laufenden Kosten für die Zielfondsbestände sind auf Basis der zum Geschäftsjahresende des Dachfonds verfügbaren Daten ermittelt.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:

AM.ETF PEA NASDAQ 100 UC.ETF Act. au Port. Acc. 0,23
Bail.Giff.WF-Em.Mkts Lead.Com. Reg.Acc.Shs B 0,27
Deka Oekom Euro Nachhaltigkeit UCITS ETF 0,40
DPAM L-Bonds Em.Mkts. Sust. Actions au Port.E Dis. 0,50
ERSTE RESPONSIBLE BD EMERG.CO. Inh.-Ant. I A ANT 0,50
iShares SLI UCITS ETF (DE) 0,50
iSh.DJ Asia Pa.S.D.50 U.ETF DE 0,30
iShsII-Gl.Clean Energy U.ETF Reg.Shares 0,63
iShsII-MSCI Eu.Q.Div.ESG U.ETF Reg.Shs (Dist) n.v.
iShsII-MSCI Europe SRI U.ETF Reg.Shs (Acc) 0,30
iShsIV-MSCI USA SRI UCITS ETF Reg.Shares 0,30
iShsIV-NASDAQ US Biotech.U.ETF Reg.Shares Acc. 0,35
Lupus alpha Sust.Convertib.Bds C 0,75
Lyxor 1-L.1 DAX50 ESG(DR)U.ETF I 0,15
Montanaro Sm.Co.M.Better Wld Reg.Shs Dis. 0,85
Xtr.(IE)-MDAX ESG Screened UE Reg.Shares 1D 0,40
Xtr.(IE)-MSCI Europe ESG U.ETF Reg.Shares 1C 0,10
Xtr.(IE)-MSCI Japan ESG UC.ETF Reg.Shares 1C 0,10

 

Wesentliche sonstige Erträge
Kompensationszahlungen EUR 169.121,18

 

Wesentliche sonstige Aufwendungen
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 3.466,25
BaFin-Bescheinigungen EUR 518,37
Fremde Depotgebühren EUR 3.013,43
Kosten für Stimmrechtsausübung EUR 47,62
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 3.373,08

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeiter und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeiters, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeiters werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeiter erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitern
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitern, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitern (zusammen als „risikorelevante Mitarbeiter“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeiter ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitern unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeiter, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2021 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2021 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 11.022.961,23
davon feste Vergütung EUR 9.410.384,47
davon variable Vergütung EUR 1.612.576,76
Zahl der Mitarbeiter der KVG 112

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen** EUR 1.389.872,78
Geschäftsführer EUR 797.028,42
weitere Risk Taker EUR 280.108,00
Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 0,00
Mitarbeiter in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker EUR 312.736,36

* Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

** weitere Risk Taker: alle sonstigen Risk Taker, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker mit Kontrollfunktionen sind. Mitarbeiter in Kontrollfunktionen: Mitarbeiter in Kontrollfunktionen, die als Risk Taker identifiziert wurden oder sich auf derselben Einkommensstufe wie Risk Taker oder Geschäftsführer befinden.

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall (Portfolioverwaltung)

Das Auslagerungsunternehmen (Deka Investment GmbH) hat folgende Informationen veröffentlicht:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des

Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 52.919.423,38
davon feste Vergütung EUR 43.285.414,31
davon variable Vergütung EUR 9.634.009,07
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 455

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Verwendete Vermögensgegenstände

Wertpapier-Darlehen (besichert) Marktwert in EUR in % des Fondsvermögens
Verzinsliche Wertpapiere 933.893,74 0,79

 

10 größte Gegenparteien
Wertpapier-Darlehen (besichert) Bruttovolumen offene Geschäfte in EUR Sitzstaat
DekaBank Deutsche Girozentrale 933.893,74 Deutschland

Art(en) von Abwicklung/​Clearing (z.B. zweiseitig, dreiseitig, CCP)
Die Abwicklung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften erfolgt über einen zentralen Kontrahenten (Organisiertes Wertpapier-Darlehenssystem), per bilateralem Geschäft (Principal-Geschäfte) oder trilateral (Agency-Geschäfte). Total Return Swaps werden als bilaterales OTC-Geschäft abgeschlossen.

Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)

Wertpapier-Darlehen (besichert) absolute Beträge in EUR
unbefristet 933.893,74

Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten für bilaterale Geschäfte
Die Sicherheit, die der Fonds erhält, kann in liquiden Mitteln (u.a. Bargeld und Bankguthaben) oder durch die Übertragung oder Verpfändung von Schuldverschreibungen, insbesondere Staatsanleihen, geleistet werden. Schuldverschreibungen, die als Sicherheit begeben werden, müssen ein Mindestrating von BBB- aufweisen. Gibt es kein Anleiherating, so ist das Emittentenrating zu nutzen. Die Sicherheit kann auch in Aktien bestehen. Die Aktien, die als Sicherheit begeben werden, müssen in einem wichtigen Index enthalten sein.

Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
Wertpapier-Darlehen
EUR

Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)

Wertpapier-Darlehen absolute Beträge in EUR
unbefristet 1.014.945,70

 

Ertrags- und Kostenanteile
Wertpapier-Darlehen absolute Beträge in EUR in % der Bruttoerträge des Fonds
Ertragsanteil des Fonds 10.442,06 100,00
Kostenanteil des Fonds 3.445,89 33,00
Ertragsanteil der KVG 3.445,89 33,00

Der oben ausgewiesene Kostenanteil des Fonds bzw. Ertragsanteil der KVG beinhaltet sowohl den Aufwandsersatz der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) als auch zusätzliche Kosten Dritter. Damit werden der Infrastrukturaufwand der Kapitalverwaltungsgesellschaft und die Kosten des externen Wertpapierdarlehen-Serviceproviders für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung inklusive der Sicherheitenstellung abgegolten.

Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps (absoluter Betrag)
Eine Wiederanlage von Barsicherheiten liegt nicht vor.

Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
1,15% (EUR der gesamten Wertpapierleihe im Verhältnis zur „Summe Wertpapiervermögen – exklusive Geldmarktfonds“)

Zehn größte Sicherheitenaussteller, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps

Wertpapier-Darlehen absolutes Volumen der empfangenen Sicherheiten in EUR
Landesbank Berlin AG 498.918,15
E.ON SE 218.770,29
Berlin Hyp AG 196.794,79
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – rechtlich unselbständige Anstalt 100.462,46

Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
Eine Wiederanlage von Sicherheiten liegt nicht vor.

Verwahrer/​Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps

Gesamtzahl Verwahrer/​Kontoführer 1
Clearstream Banking Frankfurt 1.014.945,70 EUR (absolut/​verwahrter Betrag)

Eine Zuordnung der Kontrahenten zu den erhaltenen Sicherheiten ist auf Geschäftsartenebenen durch die Globalbesicherung im Einzelnen bei Total Return Swaps nicht möglich. Der ausgewiesene Wert enthält daher ausdrücklich keine Total Return Swaps, diese sind innerhalb der Globalbesicherung jedoch ausreichend besichert.

Verwahrart begebener Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
In % aller begebenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps

gesonderte Konten/​Depots 0,00%
Sammelkonten/​Depots 0,00%
andere Konten/​Depots 0,00%
Verwahrart bestimmt Empfänger 0,00%

Da eine Zuordnung begebener Sicherheiten bei Total Return Swaps auf Geschäftsartenebene durch die Globalbesicherung im Einzelnen nicht möglich ist, erfolgt der %-Ausweis für die Verwahrarten ohne deren Berücksichtigung.

Die Summenangabe der Sicherheiten nach Instrumentenart, Restlaufzeit, Sicherheitenaussteller und Verwahrer kann rundungsbedingt von der Summe der angegebenen Einzelwerte abweichen.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Jahresberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
Stiftungsportfolio Ulm ESG 529900NOESGNHBLG3J84

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 9,91% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Das Finanzprodukt investierte im Berichtszeitraum überwiegend in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile (im Folgenden „Zielfonds“), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt wurden. Bei der Auswahl der Investitionen wurden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Dies erfolgte durch die Anwendung von Ausschlusskriterien sowie einer Analyse und Bewertung der Unternehmen und/​oder Staaten anhand von ESG-Kriterien und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -risiken im Rahmen der ESG-Strategie. Die ESG-Strategie zielte darauf ab mindestens 51% des Fondsvermögens
• sofern Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen getätigt werden, nur in Unternehmen zu investieren, die verantwortungsvolle Geschäftspraktiken anwenden und keine Umsätze bzw. nur einen geringen Anteil ihrer Umsätze in kontroversen Geschäftsfeldern erwirtschaften. Als kontrovers werden Geschäftsfelder erachtet, die mit hohen negativen Auswirkungen auf Umwelt und/​ oder soziale Belange verbunden sind, da zum Beispiel die Produktion zum Klimawandel, zur sozialen Ungleichheit oder zu Konflikten beiträgt
• sofern Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten getätigt werden, in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten zu investieren, die Verfahrensweisen verantwortungsvoller Staatsführung anwenden, indem sie beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten achten
• sofern Investitionen in Zielfonds getätigt werden, in Zielfonds zu investieren, die eine gute Nachhaltigkeitsbewertung aufweisen.
Hierzu wurden im Rahmen der ESG-Strategie Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, die
• Umsätze aus der Herstellung oder dem Vertrieb gemäß internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonventionen) verbotener geächteter Waffen und/​oder Atom- und/​oder Handfeuerwaffen generierten
• Umsätze aus der Förderung von Kohle generierten
• genveränderte Agrarprodukte herstellten
• ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 5% aus der Herstellung im Geschäftsfeld Tabak oder im Geschäftsfeld Alkohol generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Glücksspiel generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 5% im Geschäftsfeld Pornografie generierten
• ihre Umsätze zu mehr als 10% aus der Verstromung von Kohle generierten
• gegen den UN Global Compact verstießen
• eine ESG-Bewertung von schlechter als „B“ von MSCI ESG Research LLC aufwiesen.
Zudem wurden im Rahmen der ESG-Strategie Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten ausgeschlossen, die
• als „unfrei“ („not free“) nach dem Freedom-House-Index klassifiziert waren
• einen Corruption Perceptions-Index von weniger als 40 aufwiesen
• eine ESG-Bewertung von schlechter als „B“ von MSCI ESG Research LLC aufwiesen.
Im Rahmen der ESG-Strategie wurden Zielfonds ausgeschlossen,
• die eine ESG-Bewertung von schlechter als „BBB“ von MSCI ESG Research LLC erhielten
• die bezüglich ihrer ESG-Bewertung zu den schlechtesten 50% ihrer Vergleichsgruppe gehörten
• deren Fondsmanager oder die Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, nicht die Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen zugrunde legten.
Die Bewertung des MSCI ESG Ratings umfasst eine siebenstufige Skala mit den Kategorien AAA, AA, A, BBB, BB, B und CCC, wobei CCC die niedrigste Bewertung und AAA die höchste Bewertung darstellt.
Darüber hinaus tätigte das Finanzprodukt im Berichtszeitraum nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung ((EU) 2019/​2088). Mit den nachhaltigen Investitionen wurde angestrebt einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs) zu leisten. Die SDGs umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind durch eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel und Umweltschutz berücksichtigt. Dies erfolgte durch direkte Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente oder indirekte Investitionen über Zielfonds in Unternehmen und Staaten, die mit ihren (Geschäfts-) Tätigkeiten zur Erreichung eines oder mehrer der SDGs beitragen. Weitere Details zu den Zielen der nachhaltigen Investitionen sind im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ zu finden.
Mit den nachhaltigen Investitionen, die das Finanzprodukt tätigte, wurden keine Umweltziele gemäß Artikel 9 der EU Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/​852) verfolgt.
Inwieweit die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfüllt wurden, wird anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Details zur Ausprägung der Nachhaltigkeitsindikatoren im Berichtszeitraum finden sich im folgenden Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien
Während des Berichtszeitraums investierte das Finanzprodukt bis auf eine Ausnahme nicht in gemäß der ESG-Strategie ausgeschlossene Unternehmen, Staaten und Zielfonds. Damit hielt das Finanzprodukt bis auf eine Ausnahme die im Rahmen der ESG-Strategie festgelegten Ausschlusskriterien während des Berichtszeitraums vollumfänglich und dauerhaft ein. Durch die Einhaltung der Ausschlusskriterien wurde erreicht, dass das Sondervermögen im Berichtszeitraum bis auf eine Ausnahme nicht in Unternehmen angelegt wurde, die keine verantwortungsvollen Geschäftspraktiken anwendeten und damit gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstießen und/​ oder Umsätze bzw. einen gewissen Anteil ihrer Umsätze in kontroversen Geschäftsfeldern erwirtschafteten. Diese Ausnahme war eine Investition in ein Unternehmen seit dem 25.02.2021, welches einen Umsatzanteil von mehr als 5% aus dem Vertrieb von Alkohol erzielte. Diese Nichtberücksichtigung eines Ausschlusses wurde unverzüglich nach Feststellung dieses Sachverhalts am 20.05.2022 durch Verkauf der entsprechenden Positionen behoben. Der wirtschaftliche Schaden durch den Verkauf der Position wurde dem Sondervermögen erstattet.
Zudem wurde das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Staaten angelegt, die keine Verfahrensweisen verantwortungsvoller Staatsführung anwenden, indem sie beispielsweise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten nicht achteten. Abschließend wurde das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Zielfonds angelegt, deren ESG-Bewertung nicht den Mindeststandards des Finanzprodukts entsprachen. Eine ausführliche Auflistung der Kriterien, die zum Ausschluss der Unternehmen, Staaten und/​ oder Zielfonds geführt haben, findet sich im vorherigen Abschnitt „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“wieder.
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Die nachhaltigen Investitionen verfolgten das Ziel, einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der 17 SDGs zu leisten.
Dazu wurde im Berichtsjahr teilweise direkt und indirekt in Unternehmen investiert, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die zur Erreichung eines oder mehrerer SDGs beitragen. Dazu wurden bestimmte Geschäftsfelder mit Beitrag zu den SDGs identifiziert. Dies umfasst die Geschäftsfelder alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltige Wasserwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung, nahrhafte Nahrung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten, Sanitärprodukte, Konnektivität, Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen und hochwertige Bildung. Der positive Beitrag der Unternehmen zu den nachhaltigen Investitionszielen wurde an den Umsätzen gemessen, die die Unternehmen in diesen Geschäftsfeldern erwirtschafteten. Dabei wurde jeweils nur der Umsatzanteil der Unternehmen als nachhaltige Investition gewertet, der in den zuvor genannten Geschäftsfeldern mit Beitrag zu den SDGs erfolgte. Die Daten zur Messung des Beitrags zu den nachhaltigen Investitionszielen basieren auf internem Research sowie dem externen Researchanbieter MSCI ESG Research LLC.
Sofern darüber hinaus in Staaten investiert wurde, wurden die Staaten ausgewählt, die im Vergleich zum Rest der Welt fortschrittlicher bei der Erreichung der SDGs sind. Der positive Beitrag von Staaten wird anhand deren Nachhaltigkeitsbewertung im Vergleich zum Rest der Welt gemessen. Dazu wurde eine Kennzahl herangezogen, die den Fortschritt von Staaten bei der Erreichung der SDGs misst. Zur Berechnung der Kennzahl werden jedem SDG quantitative Indikatoren mit einem Optimalwert zugrunde gelegt, an dem die Leistung der Staaten gemessen wird. Die Kennzahl wird vom UN Sustainable Development Solutions Network (SDSN) in Zusammenarbeit mit der Cambridge University Press und der Bertelsmann Stiftung bereitgestellt und basiert unter anderem auf Daten öffentlicher Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation oder der Weltbank. Die Messung des Beitrags der nachhaltigen Investitionen in Staaten erfolgte auf Basis der Nachhaltigkeitsbewertung unter Anwendung eines Best-In-Class-Ansatz. Hierbei wurde nur der Anteil der Nachhaltigkeitsbewertung, der in der oberen Hälfte liegt zum Anteil nachhaltiger Investitionen angerechnet. Staaten, deren Nachhaltigkeitsbewertung in der unteren Hälfte liegt, wurden nicht als nachhaltig bewertet.
Zudem konnten nachhaltige Investitionen in der Form von Staats- oder Unternehmensanleihen getätigt werden, deren Mittelverwendung an die Finanzierung von ökologischen und/​oder sozialen Projekten z.B. aus den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Gesundheitswesen, Bildung oder Sanitäreinrichtungen gebunden ist (sogenannte Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds) und die damit zur Erreichung eines oder mehrerer der SDGs beitragen.
Mit den nachhaltigen Investitionen, die dieses Finanzprodukt tätigte, wurden keine Umweltziele gemäß Artikel 9 der EU Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/​852) verfolgt.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Damit die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Anlagezielen trotz eines positiven Beitrags nicht gleichzeitig erheblich schaden, wurden die nachteiligen Auswirkungen der Unternehmen und Staaten, in die der Fonds investierte, auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus den Bereichen Umwelt und Soziales berücksichtigt. Hierzu wurden die von der EU entwickelten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1) herangezogen. Diese PAI-Indikatoren sollen dazu dienen, die negativen Effekte zu messen, die Unternehmen und Staaten auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben.
Die Auswahl der Emittenten erfolgte unter Berücksichtigung von definierten Schwellenwerten für die einbezogenen PAI-Indikatoren. Dadurch wurden negative Effekte in Bezug auf die nachhaltigen Anlageziele begrenzt. Eine Auflistung der PAI-Indikatoren findet sich im darauffolgenden Abschnitt „Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Darüber hinaus berücksichtigte das Finanzprodukt im Berichtszeitraum grundsätzlich bei allen Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Bei den nachhaltigen Investitionen wurden für ausgewählte Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) Schwellenwerte festgelegt. Investitionen des Finanzprodukts wurden nur als nachhaltig bewertet, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Unternehmen, Staaten und/​ oder Zielfonds bei diesen Indikatoren definierte Schwellenwerte nicht überschritten.
Folgende PAI-Indikatoren werden bei den nachhaltigen Investitionen in Unternehmen berücksichtigt:
• Treibhausgasemissionsintensität (PAI 3 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren (PAI 5 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen (PAI 14, aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 3)
Folgende PAI-Indikatoren werden bei den nachhaltigen Investitionen in Staaten berücksichtigt:
• Treibhausgasemissionsintensität (PAI 15 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen (PAI 16 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
Folgende PAI-Indikatoren werden bei den nachhaltigen Investitionen in Zielfonds berücksichtigt:
• CO2-Fußabdruck der Unternehmen (PAI 2 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Treibhausgasemissionsintensität der Staaten (PAI 15 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
Bei allen nachhaltigen Investitionen des Finanzprodukts in Unternehmen, hielten die Unternehmen einen definierten Schwellenwert bei der CO2-Intensität (Scope 1 und Scope 2) und Energieverbrauchsintensität ein und waren nicht an der Herstellung oder dem Vertrieb von umstrittenen Waffen beteiligt. Zudem wurden keinem der Unternehmen bei den nachhaltigen Investitionen Menschenrechtsverletzungen in den letzten drei Jahren und/​ oder UN Global Compact Verstöße vorgeworfen.
Bei allen nachhaltigen Investitionen des Finanzprodukts in Staaten, hielten die Staaten einen definierten Schwellenwert bei der CO2-Intensität ein. Zudem verstießen die Staaten bei den nachhaltigen Investitionen nicht gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen und waren deshalb von der EU sanktioniert.
Bei allen nachhaltigen Investitionen in Zielfonds, überstieg der durchschnittliche CO2-Fußabdruck der Unternehmen bzw. die CO2-Intensität der Staaten im Zielfonds einen festgelegten Schwellenwert nicht. Zudem überstieg der Anteil des Sondervermögens im Zielfonds, das in Unternehmen investiert wurde, die gegen den UN Global Compact verstießen, einen definierten Schwellenwert nicht. Die nachhaltigen Investitionen in Zielfonds, enthielten zudem keine Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt waren.
Die Bewertung erfolgte hauptsächlich auf Basis von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Lagen bei einem Unternehmen, Staat oder Zielfonds keine Daten für mindestens einen der oben genannten PAI-Indikatoren vor, wurde die Investition nicht als nachhaltig eingestuft.
Verschlechterte sich die Bewertung für einen Emittenten oder Zielfonds im Laufe des Berichtszeitraums, sodass die definierten Schwellenwerte bzw. Ausprägungen bei mindestens einem der oben genannten Indikatoren nicht mehr eingehalten wurden, wurde die Investition nicht mehr als nachhaltig eingestuft und nicht mehr dem Anteil nachhaltiger Investitionen angerechnet.
Weitere PAI-Indikatoren wurden bei der allgemeinen PAI-Berücksichtigung bei allen Anlageentscheidungen des Finanzprodukts in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds berücksichtigt. Informationen hierzu finden sich im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte definieren Leitlinien für die Anwendung guter Unternehmensführung in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption, den Umgang mit Beschäftigten, Umweltschutz sowie die Achtung der Menschenrechte.
Die nachhaltigen Investitionen in Unternehmen standen insofern im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, als dass mit den nachhaltigen Investitionen nicht in Wertpapiere von Unternehmen investiert wurde, denen Menschenrechtsverletzungen in den letzten drei Jahren oder schwere UN Global Compact Verstöße vorgeworfen wurden. Investitionen in Zielfonds wurden nur als nachhaltige Investitionen bewertet, wenn höchstens 3% des Zielfonds in Unternehmen mit Verstößen gegen den UN Global Compact investiert wurden.
Der UN Global Compact umfasst 10 Prinzipien, die den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Korruption zuzuordnen sind. Ist ein Unternehmen in eine oder mehrere ESG-Kontroversen verwickelt, bei denen glaubhafte Anschuldigungen bestehen, dass das Unternehmen oder dessen Geschäftsführung gegen diese Prinzipien verstoßen hat, so wird dies als „schwerer Verstoß“ gegen globale Normen wie die ILO („International Labour Organization“) Kernarbeitsnormen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gewertet. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die Kinder- bzw. Zwangsarbeit anwenden.
Die Bewertung erfolgte hauptsächlich auf Basis von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Lagen bei einem Unternehmen, Staat oder Zielfonds keine Daten zur Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact vor, wurde die Investition nicht als nachhaltig eingestuft.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Das Finanzprodukt berücksichtigte im Berichtszeitraum bei Anlageentscheidungen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Zielfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts oder PAI). PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten von Unternehmen und Staaten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Im Rahmen der PAI-Berücksichtigung wurden im Berichtsjahr systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI im Investitionsprozess angewendet.
Die Messung und Bewertung der PAI der Unternehmen, Staaten und Zielfonds im Anlageuniversum erfolgte unter Verwendung von ESG-Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC. Die PAI-Informationen für Unternehmen und Staaten wurden dem Portfoliomanagement des Finanzprodukts zur Berücksichtigung im Investitionsprozess zur Verfügung gestellt.
Durch die Anwendung verbindlicher, nachhaltigkeitsbezogener Ausschlusskriterien im Rahmen der ESG-Strategie wurde das Anlageuniversum des Fonds im Berichtsjahr eingeschränkt und die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die mit den Investitionen des Finanzprodukts im Berichtszeitraum verbunden waren, grundsätzlich begrenzt. Es wurde bis auf eine Ausnahme nicht in Unternehmen investiert, die Verfahrensweisen guter Unternehmensführung nicht achteten indem sie gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstießen und/​oder Umsätze in kontroversen Geschäftsfeldern wie der Herstellung von geächteten Waffen erwirtschafteten bzw. bei ihren Umsätzen bestimmte Schwellenwerte in kontroversen Geschäftsfeldern wie der Rüstungsgüterindustrie überschritten. Zudem wurde nicht in Zielfonds investiert, die eine Mindest-ESG-Bewertung nicht einhielten. Eine ausführliche Beschreibung der Kriterien, die zum Ausschluss der Unternehmen, Staaten und Zielfonds geführt haben, findet sich im Abschnitt „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien wurde durch interne Kontrollsysteme dauerhaft geprüft. Für die Kriterien Produktion und Vertrieb von Alkohol, Pornografie und Herstellung genveränderter Agrarprodukte fand die Überwachung erst ab dem 22.04.2022 statt.
Zudem wurden Unternehmen, die in umweltbezogene und/​oder soziale Kontroversen verwickelt waren, anlassbezogen identifiziert und auch aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen.
Um darüber hinaus spezifische, als besonders relevant erachtete PAI gezielt zu begrenzen, wurden je nach Höhe bzw. Ausprägung der PAI weitere Emittenten und Zielfonds aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Hierfür hat die Gesellschaft für eine Auswahl an PAI-Indikatoren Schwellenwerte definiert.
Für Unternehmen waren seit dem 01.10.2022 für folgende PAI-Indikatoren Schwellenwerte festgelegt:
• Treibhausgasemissionsintensität (PAI 3 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren (PAI 5 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehment (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen (PAI 14, aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 3)
Für Staaten waren seit dem 01.10.2022 für folgende PAI-Indikatoren Schwellenwerte festgelegt:
• Treibhausgasemissionsintensität der Länder (PAI 15, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen (PAI 16, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen und Staaten, die die festgelegten Schwellenwerte überschritten bzw. Ausprägungen nicht einhielten, wurden unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger bis 31.12.2022 veräußert.
Zum 31.12.2022 wurde dann nicht mehr in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert, deren CO2-Intensität (Scope 1 und Scope 2) und/​ oder Energieverbrauchsintensität einen festgelegten Schwellenwert überschritt. Zudem wurde zum 31.12.2022 nicht in Unternehmen investiert, die gegen den UN Global Compact verstießen, denen in den letzten drei Jahren Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden und/​oder die an der Herstellung oder am Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt waren. Darüber hinaus wurde zum 31.12.2022 nicht in Staaten investiert, deren CO2-Intensität einen festgelegten Schwellenwert überschritt und/​ oder die gegen soziale Bestimmungen und internationale Normen verstießen und deshalb von der EU sanktioniert waren.
Verschlechterte sich die Bewertung für ein Unternehmen oder Staat seit Einführung der jeweiligen Schwellenwerte, sodass der Schwellenwert bzw. die Ausprägung für einen oder mehrerer der zuvor genannten PAI-Indikatoren nicht mehr eingehalten wurde, wurden die Portfoliomanager auf die Änderung aufmerksam gemacht und es galten interne Verkaufsfristen für die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente der betroffenen Unternehmen und Staaten.
Für weitere PAI-Indikatoren erfolgte die Bewertung der Unternehmen und Staaten im Anlageuniversum seit dem 01.10.2022 auf kontinuierlicher Basis durch Nachhaltigkeitsanalysten. Auf Basis dieser Bewertung wurden gegebenenfalls weitere Unternehmen und Staaten aus dem Anlageuniversum des Finanzprodukts ausgeschlossen. Folgende PAI-Indikatoren für Unternehmen wurden im Rahmen dieser Maßnahme betrachtet:
• Treibhausgasemissionen (PAI 1, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• CO2-Fußabdruck (PAI 2, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• ​​​​​​Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind (PAI 4, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen (PAI 5, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken (PAI 7, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Emissionen in Wasser (PAI 8, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle (PAI 9, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (PAI 11, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle (PAI 12, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen (PAI 13, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
• Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress (PAI 8, Tabelle 2, (EU) 2022/​1288)
Für Zielfonds waren seit dem 01.12.2022 für folgende PAI-Indikatoren Schwellenwerte festgelegt:
• CO2-Fußabdruck (PAI 2 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehment (PAI 10 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Engagement in umstrittenen Waffen (PAI 14 aus Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1)
• Treibhausgasemissionsintensität der Länder (PAI 15, Tabelle 1, (EU) 2022/​1288)
Zielfonds, bei denen die festgelegten Schwellenwerte überstritten wurden, vorausgesetzt einer ausreichenden Datenverfügbarkeit bei den PAI-Indikatoren, konnten seit dem 01.12.2022 nicht mehr für das Sondervermögen erworben werden. Bereits vor dem 01.12.2022 gehaltene Zielfonds, bei denen die festgelegten Schwellenwerte überschritten wurden, wurden unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger bis zum Berichtsstichtag 31.12.2022 veräußert.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Mitwirkungspolitik der Verwaltungsgesellschaft Maßnahmen ergriffen, um auf eine Reduzierung der PAI der Unternehmen im Anlageuniversum hinzuwirken. Dazu nutzte die Verwaltungsgesellschaft zum einen ihr Stimmrecht auf Hauptversammlungen. Zum anderen trat die Verwaltungsgesellschaft mit Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bei PAI-Indikatoren oder anderen ESG-Kennzahlen überschritten und/​ oder in ESG-Kontroversen verwickelt waren, in Dialog. In den Gesprächen wurden die Unternehmen auf Missstände aufmerksam gemacht und auf Lösungswege hingewiesen. Die Schwerpunkte sowie die Ergebnisse der Engagementaktivitäten sind im Engagement-Bericht der Verwaltungsgesellschaft des Fonds zu finden. Der aktuelle Engagement-Bericht sowie die Abstimmungsergebnisse auf Hauptversammlungen sind unter folgendem Link abrufbar: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.01.2022 – 31.12.2022

 

In der Tabelle werden die fünfzehn Investitionen aufgeführt, auf die im Berichtszeitraum der größte Anteil aller getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel, mit Angabe der Sektoren und Länder, in die investiert wurde.
Die Angaben zu den Hauptinvestitionen beziehen sich auf den Durchschnitt der Anteile am Sondervermögen zu den Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums und beziehen sich auf das Brutto- Fondsvermögen. Abweichungen zu der Vermögensaufstellung im Hauptteil des Jahresberichts, die stichtagsbezogen zum Ende des Berichtszeitraums erfolgt, sind daher möglich.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
iShsIV-MSCI USA SRI UCITS ETF Reg.Shares (IE00BYVJRR92) Zielfonds 4,23% Irland
Lupus alpha Sust.Convertib.Bds Inhaber-Anteile C (DE000A2DTNQ7) Zielfonds 3,90% Deutschland
iShares SLI UCITS ETF (DE) Inhaber-Anteile (DE0005933964) Zielfonds 2,81% Deutschland
iShsII-Gl.Clean Energy U.ETF Reg.Shares (IE00B1XNHC34) Zielfonds 2,70% Irland
Telefónica Europe B.V. FLR Notes 21/​Und. (XS2410367747) Telekommunikationsdienste 2,23% Niederlande
Provinz Alberta Bonds 16/​27 (CA013051DW44) Quasi- & Fremdwährungs-Staatsanleihen 2,15% Kanada
TotalEnergies SE FLR MTN 22/​Und. (XS2432131188) Energie 1,84% Frankreich
iShsIV-NASDAQ US Biotech.U.ETF Reg.Shares Acc. (IE00BYXG2H39) Zielfonds 1,80% Irland
Montanaro Sm.Co.M.Better Wld Reg.Shs Dis. (IE00BYWFFB63) Zielfonds 1,73% Irland
General Motors Financial Co. MTN 22/​25 (XS2444424639) Automobile & Komponenten 1,42% Vereinigte Staaten
Siemens Finan.maatschappij NV MTN 20/​25 (XS2118273866) Investitionsgüter 1,35% Niederlande
iSh.DJ Asia Pa.S.D.50 U.ETF DE Inhaber-Anteile (DE000A0H0744) Zielfonds 1,34% Deutschland
iShsII-MSCI Eu.Q.Div.ESG U.ETF Reg.Shs (Dist) (IE00BYYHSM20) Zielfonds 1,25% Irland
Infineon Technologies AG Sub. FLR Nts 19/​Und. (XS2056730679) Halbleiter & Geräte zur Halbleiterproduktion 1,24% Deutschland
Renault S.A. MTN 21/​27 (FR0014006W65) Automobile & Komponenten 1,21% Frankreich

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Anteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale beitrugen (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale) betrug im Berichtszeitraum 68%. Darunter fallen alle Investitionen, die die im Rahmen der verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien des Fonds einhielten.
Nachhaltige Investitionen (#2 nachhaltige Investitionen) im Sinne des Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/​2088) sind alle Investitionen des Finanzprodukts in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Der Anteil nachhaltiger Investitionen betrug im Berichtszeitraum 10%. Dabei wurden sowohl nachhaltige Investitionen mit Umweltziel als auch nachhaltige Investitionen mit sozialem Ziel getätigt.
Der Anteil der nachhaltigen Investitionen wurde bei Unternehmen auf Basis deren Umsatzes, der zu den SDGs beiträgt, angerechnet. Bei Staaten fand eine Anrechnung zum Anteil der nachhaltigen Investitionen auf Basis deren Nachhaltigkeitsbewertung, die den Fortschritt bei der Erreichung der SDGs misst, (zwischen 0 und 100%) statt. Bei Wertpapieren, deren Mittelverwendung an die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gebunden war (z.B. Green Bonds, Social Bonds oder Sustainability Bonds), wurde die komplette Investition in das Wertpapier als nachhaltig angerechnet.
Eine Beschreibung der Investitionen, die nicht auf die ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds ausgerichtet waren, findet sich im Abschnitt „Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?“.
Die Angaben in der Grafik stellen den Durchschnitt der Vermögensallokation aus den letzten drei Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums dar und beziehen sich auf das Brutto-Fondsvermögen. Geringfügige Abweichungen in der prozentualen Gewichtung der Investitionen resultieren aus rundungsbedingten Differenzen. Aufgrund unzureichender Datenverfügbarkeit, konnte der erste Quartalsstichtag des Berichtszeitraums bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

 

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
In welchen Wirtschaftssektoren und Teilsektoren das Finanzprodukt während des Berichtszeitraums investierte, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Die Zuteilung der Investitionen zu den Sektoren und Teilsektoren erfolgte auf Basis von Daten von externen Researchanbietern sowie internem Research. Staaten und staatsnahe Emittenten wurden unter „Staatsanleihen“ sowie „Quasi- & Fremdwährungs-Staatsanleihen“ zusammengefasst. Für Investitionen in Zielfonds erfolgte keine Durchschau auf die im Zielfonds enthaltenen Emittenten, sondern ein separater Ausweis aller im Sondervermögen enthalteten Zielfonds unter „Zielfonds“. Unter „Sonstige“ fielen Bankguthaben, Derivate, Forderungen und Emittenten, für die keine Branchenzuteilung vorlag.
Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum 6,57% der Investitionen im Bereich fossile Brennstoffe getätigt. Zur Berechnung des Anteils der Investitionen in Sektoren und Teilsektoren der fossilen Brennstoffe wurde auf Daten des externen Researchanbieters MSCI ESG Research LLC zurückgegriffen. Der Anteil beinhaltet Unternehmen, die Umsätze im Bereich der fossilen Brennstoffe, einschließlich der Förderung, Verarbeitung, Lagerung und dem Transport von Erdölprodukten, Erdgas sowie thermischer und metallurgischer Kohle erwirtschaften.
Die Berechnung der Anteile basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen.
Sektor Anteil
Basiskonsumgüter 1,41%
Lebensmittel, Getränke & Tabak 0,48%
Lebensmittel- und Basisartikeleinzelhandel 0,93%
Energie 2,99%
Energie 2,99%
Finanzwesen 5,29%
Banken 1,47%
Diversifizierte Finanzdienste 1,43%
Versicherungen 2,39%
Gesundheitswesen 1,51%
Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste 1,51%
Industrie 5,19%
Investitionsgüter 4,88%
Transportwesen 0,31%
Informationstechnologie 2,37%
Halbleiter & Geräte zur Halbleiterproduktion 1,24%
Software & Dienste 1,13%
Kommunikationsdienste 8,07%
Medien & Unterhaltung 0,64%
Telekommunikationsdienste 7,43%
Nicht-Basiskonsumgüter 8,14%
Automobile & Komponenten 8,14%
Quasi- & Fremdwährungs-Staatsanleihen 3,75%
Quasi- & Fremdwährungs-Staatsanleihen 3,75%
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 1,33%
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 1,33%
Sonstige 30,87%
Sonstige 30,87%
Staatsanleihen 1,81%
Staatsanleihen 1,81%
Versorgungsbetriebe 2,75%
Versorgungsbetriebe 2,75%
Zielfonds 24,52%
Zielfonds 24,52%

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln.

 

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Das Finanzprodukt investierte im Berichtszeitraum nicht nachweisbar in taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten und trug damit zu keinem der in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Umweltziele bei. Der Anteil der taxonomiekonformen Investitionen betrug demnach 0% (gemessen an den drei Leistungsindikatoren OpEx, CapEx und Umsatz).
Ein gewisser Anteil des Fondsvermögens war in Staatsanleihen investiert. Für Staatsanleihen existiert bislang allerdings keine anerkannte geeignete Methode, um den Anteil der Taxonomiekonformen Aktivitäten zu ermitteln. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen beträgt demnach mit und ohne Staatsanleihen 0%.
Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?
Nein, es erfolgten keine nachweisbaren taxonomiekonformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie.

In den nachstehenden Diagrammen ist in abgesetzter Farbe der Prozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

 

 

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es war nicht Teil der Anlagestrategie des Finanzprodukts in Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die taxonomiekonform sind. Vielmehr wurde mit den nachhaltigen Investitionen ein allgemeiner Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der SDGs angestrebt. Demnach investierte das Finanzprodukt in Wirtschaftstätigkeiten mit Umweltzielen, die nicht taxonomiekonform sind.
Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel betrug 5,74%.
Die Berechnung des Anteils basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den letzten drei Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen. Aufgrund unzureichender Datenverfügbarkeit, konnte der erste Quartalsstichtag des Berichtszeitraums bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen
Der Anteil sozial nachhaltiger Investitionen betrug 4,17%.
Die Berechnung des Anteils basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu den letzten drei Quartalsstichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen. Aufgrund unzureichender Datenverfügbarkeit, konnte der erste Quartalsstichtag des Berichtszeitraums bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter „Andere Investitionen“ fielen alle Investitionen, die nicht nach den verbindlichen Elementen der ESG-Anlagestrategie ausgewählt wurden und damit nicht ausgerichtet auf die ökologischen und sozialen Merkmale des Finanzprodukts waren. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in
• Bankguthaben sowie flüssige Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder). Diese wurden aus Liquiditätszwecken gehalten.
Bei diesen Investitionen wurde ein ökologischer und sozialer Mindestschutz angewendet, in der Form, dass auch mit diesen Investitionen nicht in Hersteller geächteter und kontroverser Waffen investiert wurde. Zudem wurde im Rahmen dieser Investitionen nicht in Produkte investiert, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Überwachung der Konformität der Investitionsentscheidungen mit den ökologischen und sozialen Merkmalen erfolgte im Rahmen von standardisierten Prozessen. Es wurden bis auf eine Ausnahme nur Investitionsentscheidungen getroffen und entsprechende Kauf- oder Verkaufstransaktionen durchgeführt, welche im Rahmen der Vorabprüfung den verbindlichen Elementen der Anlagestrategie entsprachen. Eine Transaktion konnte nicht ausgeführt werden, wenn sie gegen die im Rahmen der Anlagestrategie festgelegten Ausschlusskriterien verstieß. Lagen für einen Emittenten keine Daten oder ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen vor und waren betriebseigene Recherchen nicht möglich, wurde in die Wertpapiere dieser Unternehmen oder Staaten nicht investiert.
Bei der Identifikation von schweren Kontroversen (z.B. schwere Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact) galten interne Fristen für den Verkauf der betroffenen Titel. Das Portfoliomanagement erhielt zudem regelmäßig für die Investitionsentscheidung relevante Informationen bezüglich Veränderungen im investierbaren Anlageuniversum.
Um den Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die hauseigene Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten erweitert. Zudem wurden den Entscheidungsträgern über die Handelssysteme relevante Datenpunkte für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Die Plattform kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmensvertretern ergänzt. Das Portfoliomanagement wurde im Rahmen regelmäßiger Schulungen über Neuerungen und Wissenswertes durch das ESG-Team der Verwaltungsgesellschaft informiert.
Im Rahmen der Mitwirkungspolitik, nahm die Verwaltungsgesellschaft zudem ihre Rolle als aktiver Investor wahr. Bei Unternehmen mit kritischen Geschäftsaktivitäten versuchte sie ihren Einfluss als aktiver Aktionär zu nutzen, um diese Unternehmen zu einem nachhaltigeren und verantwortlicheren Wirtschaften zu bewegen. Hierzu trat die Gesellschaft in den aktiven und zielgerichteten Dialog mit ausgewählten Unternehmen zu Themen wie Umweltschutz und Klimawandel. Wurden ESG-Kontroversen bei Unternehmen identifiziert, wurden diese darauf angesprochen und zur Aufklärung bzw. Beseitigung des Missstandes aufgefordert. Die angesprochenen Themen wurden dokumentiert und die Entwicklung nachverfolgt. Zudem übte die Gesellschaft ihre Aktionärsrechte auf Hauptversammlungen aus und stimmte regelmäßig auf Hauptversammlungen ab. Details zu den Abstimmungsergebnissen und zu den Schwerpunkten sowie den Ergebnissen der Mitwirkungspolitik sind unter folgendem Link abrufbar: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

 

 

Frankfurt am Main, den 11. April 2023

Deka Vermögensmanagement GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Stiftungsportfolio Ulm ESG – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Vermögensmanagement GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 13. April 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kühn
Wirtschaftsprüfer
Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer

Der Beitrag Deka Vermögensmanagement GmbH – Jahresbericht zum 31. Dezember 2022. Stiftungsportfolio Ulm ESG DE000DK0EF80 erschien zuerst auf Mehrwert Zeitung.


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