Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betrachtet das aktuelle Namensrecht in Deutschland als veraltet und widersprüchlich. Ein neuer Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts zielt darauf ab, das Namensrecht flexibler und zeitgemäßer zu gestalten.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
Bei Eheschließung haben Paare die Wahl, für sich und ihren Nachwuchs einen Doppelnamen zu verwenden.
Ein Name darf aus maximal zwei Bestandteilen bestehen.
Auch ohne Trauschein können Eltern ihrem Sprössling einen Doppelnamen verleihen.
Paare, die bereits den Bund der Ehe eingegangen sind, haben die Möglichkeit, ihren Familiennamen zu einem Doppelnamen umzuwandeln.
Erwachsene haben das Recht, ihren Nachnamen einmalig zu ändern.
Im Falle einer Trennung kann ein Kind den Namen desjenigen Elternteils annehmen, bei dem es hauptsächlich wohnt.
Besondere Rücksicht soll auf Namenskonventionen aus sorbischen, friesischen und dänischen Traditionen genommen werden.
Adoptierte Volljährige sind nicht verpflichtet, den Nachnamen ihrer Adoptiveltern anzunehmen.
Der geplante Inkrafttretens des überarbeiteten Gesetzes ist der 1. Mai 2025. Dies gibt den Standesämtern ausreichend Spielraum, um erforderliche technische Anpassungen vorzunehmen. Während das Justizministerium Bayerns die Reformvorhaben begrüßt, äußert Bayerns Familienministerin Vorbehalte bezüglich potenzieller bürokratischer Herausforderungen und wachsender Komplexität durch die vorgeschlagenen Änderungen.
Der Beitrag Namensrecht erschien zuerst auf Mehrwert Zeitung.