Obwohl Bund, Länder und Kommunen den Aufbau von Balkonkraftwerken fördern, sollten Mieter dennoch vorher die Zustimmung ihrer Vermieter und Hausverwaltungen einholen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt Mieter in Kiel dabei, gegen die Entscheidung der Hausverwaltung vorzugehen, die Balkonkraftwerke untersagt hat. Die DUH setzt sich dafür ein, dass Vermieter lediglich ein Einspruchsrecht haben sollten, ähnlich wie es bei Untervermietungen der Fall ist. Ein Präzedenzfall wurde bereits 2021 vom Amtsgericht Stuttgart geschaffen, als es zugunsten der Mieter und ihrer Absicht, solche Anlagen zu installieren, entschied. Diese Anlagen müssen jedoch baurechtlich genehmigt, rückbaubar und sicher sein. Ohne die Zustimmung der Vermieter riskieren Mieter die Gefahr einer Kündigung.
Es ist von wesentlicher Bedeutung, die Effizienz der Solaranlagen zu berücksichtigen. Diese zeigen ihre beste Leistung bei einer Südausrichtung und in einem unverschatteten Bereich. Die ideale Neigung beträgt etwa 15 Grad, wobei sich große Terrassen und Flachdächer besonders eignen.
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