Was früher durch Frau Paus blockiert wurde, könnte nun mit den in Schloss Meseberg verabschiedeten Vorschlägen in die Realität umgesetzt werden. Ein zentrales Element ist die steuerliche Begünstigung für den Wohnungsbau, bei der vorgesehen ist, 6 Jahre lang jährlich 6 % abzuschreiben.
Auf den ersten Blick mag dies positiv klingen, doch es bleibt fraglich, ob solch ein Schritt der Wohnungswirtschaft tatsächlich effektiv unter die Arme greift. Die ständig steigenden Zinsen verringern kontinuierlich die Gruppe der potenziellen Immobilienkäufer. Jede Zinserhöhung durch die EZB verkleinert die Anzahl der Menschen, die sich eine Finanzierung durch die Banken leisten können. Ein Bauunternehmer wird nur dann in den Wohnungsbau investieren, wenn er sicherstellen kann, dass er die Immobilien auch verkaufen kann. Falls jedoch die Nachfrage fehlt, welcher Anreiz besteht dann für den Unternehmer, Neubauten zu errichten?
Dies könnte lediglich für den eigenen Immobilienbestand sinnvoll sein, aber dann stellt sich das Problem der Erhaltung von bezahlbaren Mieten. Eine effektivere Maßnahme könnte sein, Förderungen an die Mietpreisentwicklung zu koppeln: Je länger eine Immobilie zu einer Miete angeboten wird, die im oder unter dem ortsüblichen Bereich liegt, desto höher könnte die Förderung für den Bauherrn ausfallen. Eine weitere Möglichkeit, die wir bereits mehrfach angeregt haben, wäre eine stärkere Unterstützung von Wohnbaugenossenschaften. Aktuell scheint dies jedoch nicht in Erwägung gezogen zu werden.
Der Beitrag Wachstums-Chancen-Gesetz reicht das wirklich aus? erschien zuerst auf Mehrwert Zeitung.