Quantcast
Channel: Graumarktinfos.de
Viewing all articles
Browse latest Browse all 4247

YourGOM eG steht bereits auf dem Index

$
0
0

Der Verbraucherschutz ist Anfang März von einem Verband benachrichtigt worden

Alle Dokumentationen im Internet sind höchst bedenklich, ähneln unerlaubten Bankgeschäften. Der die Eigenschaft als Genossenschaft genehmigende Prüfungsverband in Hamburg ist befragt worden.

Die BaFin ist offiziell noch nicht eingeschaltet worden. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.

Internes:

Die Spalte „Dokumente“ des Internetauftritts der YourGOM eG ist wieder zugänglich.

Im Jahresabschluss 2014 sind nach acht Gründungsmitgliedern insgesamt 14 Mitglieder ausgewiesen, was so doll nicht ist und die Planungen in Frage stellt.

Das im Internet dargestellte und für Genossenschaften nach der Wirksamkeit des Kleinanlegerschutzgesetzes ausgeschlossene Thema „Provisionen und Ausschüttungen“ ist an offizieller Stelle mit Entsetzen zur Kenntnis genommen worden. Frühere Betrachtungen im Genossenschaftswesen sind zu korrigieren:

Genossenschaften sollen – nur ihren Mitgliedern –  immateriellen Nutzen gewähren.

Das bedeutet auch, dass kein Vermittler von Anteilen an einer Genossenschaft Provisionen erhalten darf. Nur durch Erfüllung dieser Vorgaben bleiben sie von der Prospektpflicht und Überwachung durch die BaFin befreit.

Perspektivische Investoren sollten sich in aktuellen Gesetzen zu Genossenschaften sachkundig machen und die Veröffentlichung dieses Informationsdienstes zur YourGOM eG aus dem Februar 2016 lesen.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 4247