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Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung

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Das EU-Parlament hat für eine neue Regelung gestimmt: Hersteller dürfen unverkaufte Kleidung und Elektroartikel nicht mehr einfach vernichten. Die Abgeordneten in Straßburg haben beschlossen, dass diese Produkte stattdessen wiederverwendet oder repariert werden sollen. Dies steht im Zusammenhang mit der Ökodesign-Verordnung, die darauf abzielt, dass Produkte länger halten und leichter wiederverwendet oder repariert werden können. Zusätzlich sollen „Produktpässe“ eingeführt werden, über die Käufer Informationen zur Nachhaltigkeit erhalten. Diese Maßnahme muss noch von den EU-Staaten gebilligt werden.

Der Beitrag Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung erschien zuerst auf Graumarktinfos.de.


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