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Klimaschutzprogramm

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Der Bundesrat entscheidet heute über das neue Klimaschutzgesetz. Laut diesem Entwurf sollen einzelne Bereiche wie Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft nicht mehr jährlich nachweisen müssen, dass sie eine bestimmte Menge CO2 eingespart haben. Stattdessen zählt die Gesamtbilanz beim CO2-Ausstoß. Die Klimaziele insgesamt bleiben jedoch unverändert.

Gestern erst hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung dazu verurteilt, beim Klimaschutz nachzubessern. Die vorsitzende Richterin betonte, dass bereits jetzt absehbar sei, dass in vielen Bereichen die zulässigen Mengen an Emissionen überschritten werden. Das Gericht forderte die Regierung auf, wirksamere Maßnahmen zu ergreifen, um die festgelegten Klimaziele zu erreichen.

Das neue Klimaschutzgesetz soll die Verantwortlichkeiten neu verteilen und einen flexibleren Ansatz ermöglichen, indem die Gesamtbilanz im Vordergrund steht. Kritiker befürchten jedoch, dass dadurch einzelne Sektoren ihre Anstrengungen zur Emissionsreduktion verringern könnten.

Um die geforderten Nachbesserungen umzusetzen, plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen, darunter verstärkte Investitionen in erneuerbare Energien, strengere Emissionsvorgaben für die Industrie und Anreize für nachhaltige Mobilität. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Deutschland seine internationalen Klimaverpflichtungen einhält und einen effektiven Beitrag zum globalen Klimaschutz leistet.

Der Beitrag Klimaschutzprogramm erschien zuerst auf Graumarktinfos.de.


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