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BGH stärkt Vermieterrechte bei Einbehaltung der Mietkaution

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil gefällt, das die Rechte der Vermieter bei der Einbehaltung von Mietkautionen stärkt. Normalerweise müssen Vermieter ihre Kautionsansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Auszug des Mieters geltend machen.

Der BGH entschied jedoch, dass Vermieter auch nach Ablauf dieser Frist auf die Kaution zurückgreifen dürfen, wenn nachweislich Schäden an der Wohnung vorliegen. Dies gilt selbst dann, wenn der Auszug des Mieters bereits länger als sechs Monate zurückliegt.

Diese Entscheidung stellt klar, dass der Schutz der Vermieter vor Wohnungsschäden Vorrang hat, selbst wenn die üblichen Fristen überschritten werden.

Der Beitrag BGH stärkt Vermieterrechte bei Einbehaltung der Mietkaution erschien zuerst auf Graumarktinfos.de.


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