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BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen der Teagolden

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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der Teagolden. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website teagolden.com Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Der Beitrag BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen der Teagolden erschien zuerst auf Graumarktinfos.de.


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