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Insolvenzeröffnungsverfahren: TYCOON GmbH & Co. Immobilien-Beteiligungsgesellschaft KG – Anordnung

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 117699 eingetragenen TYCOON GmbH & Co. Immobilien-Beteiligungsgesellschaft KG, Rennbahnstraße 12, 22111 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 132350 eingetragene TYCOON Immobilien GmbH, Rennbahnstraße 12, 22111 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Griesheimer, ist am 02.08.2016, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt, Albert-Einstein-Ring 11/15, 22761 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 272/16
Amtsgericht Hamburg, 02.08.2016


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