Unternehmen dürfen in ihrer Werbung mit Rabatten den Verbrauchern keine Ersparnisse versprechen, die es tatsächlich gar nicht gibt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 31/15).
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Unternehmen dürfen in ihrer Werbung mit Rabatten den Verbrauchern keine Ersparnisse versprechen, die es tatsächlich gar nicht gibt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 31/15).