Die AFD Allgemeiner Finanzdienst GmbH hat sich umbenannt. Jetzt heißt der Vertrieb A-FIN Allgemeine Finanzdienst GmbH. Die Praktiken der A-FIN werden gleich bleiben. Unzählige Anleger werfen dem AFD Allgemeiner Finanzdienst vor, sie im Hinblick auf die Beteiligungen an den SHB Fonds und den IFK Sachwert Fonds falsch beraten zu haben.

A-FIN Allgemeiner Finanzdienst: Scheitern der SHB Fonds
Keiner der SHB Fonds hat die prognostizierten Werte auch nur annähernd erreicht. Der frühere SHB Fonds Erlenhofpark, der sich später in Sonnenhöfe umbenannt hat, soll nach dem Verkauf der Objektimmobilie jetzt nach dem Vorschlag der Geschäftsführung aufgelöst werden. Die Anleger erleiden hohe Verluste.

A-FIN Allgemeiner Finanzdienst: Nach SHB Fonds folgen IFK Sachwert Fonds
Nach Beendigung der SHB Fondsreihe wurde das Konzept praktisch mit den IFK Sachwertfonds fortgesetzt. Auch hier erfolgt der Vertrieb im Wesentlichen über den AFD Allgemeiner Finanzdienst. Der AFD Allgemeiner Finanzdienst hat sich durch rüde Vertriebsmethoden einen fragwürdigen Ruf erarbeitet. Oft wurden Arbeitsuchende angeworben, die gleichsam als eine Art Treubekenntnis Produkte die von dem AFD Allgemeiner Finanzdienst angebotenen Produkte zeichnen sollten.

A-FIN Allgemeiner Finanzdienst: Anleger müssen umfassend beraten werden
Für sicherheitsorientierte Anleger waren die SHB Fonds genauso wenig geeignet wie die derzeitigen Angebote für die IFK Sachwertfonds. Es sind unternehmerische Beteiligungen, die immer auch dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt sind. Die Aufgabe des A-FIN Allgemeiner Finanzdienst ist es, den Anleger umfassend und wahrheitsgemäß zu beraten.

A-FIN Allgemeiner Finanzdienst: SHB und IFK nicht zur Altersvorsorge geeignet

Den Anlegern wurde die Beteiligung vielfach als eine sichere Kapitalanlage angeboten, die sogar zur Altersvorsorge geeignet sein sollte. Viele Anleger haben daraufhin ihre bestehenden Versicherungen aufgelöst und in eine Beteiligung bei dem IFK Sachwertfonds oder einem der SHB Fonds eingezahlt.

A-FIN Allgemeiner Finanzdienst: Anleger haben Anspruch auf Schadensersatz

Wird ein Anleger überredet, eine solche sichere Beteiligung aufzulösen, um diese in eine Fondsbeteiligung zu investieren, sieht der Bundesgerichtshof darin grundsätzlich eine Falschberatung. Der Anleger hat einen Anspruch auf Schadensersatz. Er wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht erworben.