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Achtung, wenn Sie eine Immobilie zur Kapitalanlage kaufen wollen

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Das sagen wir auch seit Jahren, und heute gilt das um so mehr, denn die Immobilienprese kennen nur eine Richtung „nach Oben“, udn geanu da sehen wir das Problem. Sobald die Zinsen steigen, wird der eine oder andere Immobilienbesitzer durchaus in Schwierigkeiten kommen. Deshal sollte ein solcher Kauf immer überlegt sein. Hinweisen wollen wir auch noch auf ein aktuelles Urteil des BGH Hierin heißt es: „Werden sie als Kapitalanlage vermittelt, muss der Anlagevermittler oder Anlageberater auch über hohe Innenprovisionen von mehr als 15 Prozent aufklären. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Juni 2016 entschieden (Az.: III ZR 308/15).“ Erhalten Anlageberater hohe Provisionen von mehr als 15 Prozent für die Vermittlung, müssen sie die Anleger grundsätzlich darüber aufklären. Diese Aufklärungspflicht besteht auch, wenn eine Immobilie als Kapitalanlage vermittelt wird, stellte der BGH mit aktuellem Urteil klar. Dabei sei es unwesentlich, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wurde oder nicht. Wir raten immer dazu auch bei solchen Beratungsgesprächen ein Beratungsprotokoll anzufertigen. Auch die Frage der Provision sollte hier dokumentiert werden.


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