Der Börsenprospekt der Deutschen Telekom zu der als ‘Volksaktie’ vermarkteten T-Aktie aus dem Jahr 2000 hatte grundlegende Fehler. Damit entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt heute im Prozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) in wesentlichen Teilen zugunsten der über 17.000 Anleger (Az. 23 Kap 1/06). Damit dürften die Chancen auf Schadensersatz nun steigen, wobei die Telekon sicherlich alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen wird.
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