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Keine Jubelbilanz für Anleger-Hanseatische Immobilienfonds Holland IX GmbH & Co. KG

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Fast 1 Million Euro weniger in der Bilanz auf der Seite des Kommanditkapitals innerhalb eines Jahres. Das Geld dürfte dann für die Kommanditisten verloren sein.

Hanseatische Immobilienfonds Holland IX GmbH & Co. KG

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 5.330.991,07 6.544.923,71
I. Sachanlagen 5.330.991,07 6.544.923,71
B. Umlaufvermögen 2.709.999,69 2.467.021,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.558.820,57 1.561.786,17
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.151.179,12 905.235,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 74.707,30 110.085,28
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen persönlich haftende Gesellschafterin 1.299,73 206,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.116.997,79 9.122.237,51

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 470.989,15 1.321.517,67
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 470.989,15 1.321.517,67
B. Rückstellungen 34.933,00 29.583,00
C. Verbindlichkeiten 7.580.788,05 7.622.715,67
D. Rechnungsabgrenzungsposten 30.287,59 148.421,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.116.997,79 9.122.237,51

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vor­schriften gemäß §§ 264 ff., 284 ff. HGB aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesell­schaften gemäß § 288 i. V. m. § 267 Abs. 1 und § 264a HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Bilanz wurde nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema des § 266 HGB i. V. m. § 264c HGB aufgestellt.

Aufgrund elektronischer Rechenhilfen können sich bei den Angaben in TEuro Rundungsdifferenzen ergeben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Hanseatische Immobilienfonds Holland IX GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Das Hypothekendarlehen der FMS Wertmanagement AöR (kurz: FMS) wurde nach dem 30. Juni 2015 mehrmals kurzfristig verlängert und war zum 31. Dezember 2015 zur Rückzahlung fällig. Ab dem 1. Januar 2016 hat die FMS das Darlehen um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2017, zu neuen Konditionen, verlängert. Zur Darlehensverlängerung musste die Fondsgesellschaft eine Sondertilgung in Höhe von TEuro 1.233 leisten. Zum 18. Januar 2016 hat die FMS die Rechte und Pflichten aus dem Darlehensvertrag an die Wijk Holdings L. P. übertragen.

Aufgrund der schwierigen Marktlage der Fondsimmobilien und der aktuellen Unternehmensplanungen und Prognosen ist die Gesellschaft zur mittelfristigen Unternehmensfortführung weiterhin auf die finanzielle Unterstützung der Gesellschafter sowie der Fremdkapitalgeber angewiesen.

Durch die Darlehensverlängerung bis 31. Dezember 2017 ist eine Stabilisierung der Finanzlage gegeben.

Nachfolgend werden die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen beschrieben.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um plan-  und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Für die Gebäude und die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung wird die lineare Abschreibung in Anspruch genommen. Im Berichtsjahr war bei dem Objekt Tramsingel 15-20 in Breda eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von Euro 629.573,00 (Vorjahr: Euro 0) vorzunehmen. Grundlage hierfür ist der über die Veräußerung der Objekte Tramsingel 1-14 und 15-20 am 9. August 2016 geschlossene Kaufvertrag.

Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde ein Sammelposten gebildet, welcher in 5 Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind – unter Beachtung des Niederstwertprinzips – zum Nennwert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben sind zum Nominalwert angesetzt. Sie sind in Höhe von TEuro 105 (Vorjahr: TEuro 314) zur Sicherheit an Kreditinstitute verpfändet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Berichtsjahr entstandene Ausgaben bzw. Einnahmen für das Folgejahr sind als Rechnungs­abgrenzungsposten ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Eigenkapital

Das im Handelsregister zum Zeitpunkt der Berichterstellung eingetragene Haftkapital der Gesellschaft beträgt Euro 7.955.701,63 (Vorjahr: Euro 8.052.847,08).

Durch Entnahmen sind die Kommanditeinlagen unter die im Handelsregister eingetragenen Haft­einlagen gesunken, sodass zum 31. Dezember 2015 Euro 3.255.974,29 (Vorjahr: Euro 3.334.815,50) als nicht geleistet gelten (§ 172 Abs. 4 HGB).

Verbindlichkeiten

davon mit einer
Verbindlichkeit Gesamtbetrag Restlaufzeit gesichert
zum 
31. Dezember 2015
< 1 J. 1 – 5 J. > 5 J.
(Vorjahr) TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro
Summe 7.581 1 . 332 6 . 249 0 7 . 517
(7.623) (7.623)  (0) (0) (7.555)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Hypotheken gesichert.

4. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hanseatische Immobilienfonds Holland IX Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen, berechtigt und verpflichtet, deren gezeichnetes Kapital Euro 25.000,00 beträgt.

Geschäftsführer war bzw. ist Herr Klaus Götsch, Oldenburg. Herr Götsch vertritt die Gesellschaft nach der allgemeinen Vertretungsregelung und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Sein ausgeübter Beruf ist die Besorgung der Geschäfte dieser und von weiteren Gesellschaften.

Bremen, den 23. August 2016

Hanseatische Immobilienfonds
Holland IX Verwaltungsgesellschaft mbH

__________________
gez. Klaus Götsch

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.


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