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Wer nicht wirbt der stirbt

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Das dürfte sich auch ein Rechtsanwalt gedacht haben, der seine Robe zu einer Werbefläche umgestatltet hatte, dafür vom Gericht gerügt wurde.Nun gibt es dazu sogar ein höchstricherliches Urteil des BGH. Eine Anwaltsrobe hat aber schlicht schwarz zu sein und darf keine Aufschrift tragen – urteilten die Richter am Bundesgerichtshofs in ihrem Urteil vom 07.11.2016.

In demhier entscheidungsgegenständlichen Fall ging es um den Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer, der dem Grundsatz einer schlichten schwarzen Anwaltsrobe nicht mehr folgen wollte. Stattdessen ließ er sich seinen Namen und die Adresse seiner Webseite auf seine Robe sticken und erschien so im Gerichtssaal. Gegen eine daraufhin ergangene Belehrung der Rechtsanwaltskammer Köln klagte der Rechtsanwalt schließlich.Nun muss er auch noch die Verfahrenskosten tragen, und wieder eine nur schwarze Robe. Dumm gelaufen


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