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Hat das Unternehmen PESEUS eigentlich die Auflagen der BaFin erfüllt?

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Diese Verfügung hatte die BaFin vor einem Jahr erlassen:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der PESEUS Invest und Vermögen AG, Böblingen, am 22. Dezember 2015 aufgegeben, das von ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft abzuwickeln.

Die PESEUS Invest und Vermögen AG unterbreitete Anlegern das Angebot, Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung zu zeichnen. Sie betrieb durch die kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die PESEUS Invest und Vermögen AG, das von ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft durch die vollständige Auszahlung des den Kapitalgebern zustehenden Buchwerts des angenommenen Genussrechtskapitals unverzüglich abzuwickeln.

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

Was aber ist bis zum heutigen Tage dann wirklich passiert? Wie wir aus informierten Kreisen gehört haben, ist diese auferlegte Rückabwicklung bis zum heutigen Tage nicht vollzogen worden.


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