Das Girokonto ermöglicht Ihnen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr und die Abwicklung vieler verschiedener Bankgeschäfte. Sie können es als Lohn- und Gehaltskonto oder für sonstige Geldeingänge wie Rente und Unterhalt nutzen, damit aber auch Ihre Rechnungen per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift bezahlen oder mit Umbuchungen Geldbeträge auf andere Konten übertragen. Brauchen Sie Bargeld, können Sie es von Ihrem Girokonto abheben. Es ist außerdem als so genanntes Korrespondenzkonto nutzbar, beispielsweise für Kreditkarten, Wertpapiergeschäfte und Darlehen.
Beschreibung
Je nach Anbieter haben Sie die Wahl zwischen entgeltpflichtigen oder kostenlosen Girokonten, entweder bei einer Filialbank oder einer Direktbank, bei Letzterer nur als Online-Konto. Achtung: Zinsen auf ein Guthaben gibt es meist nicht. Sie können mit Ihrem Kreditinstitut einen Dispositionskredit vereinbaren, der es möglich macht, das Girokonto in einem bestimmten Rahmen zu überziehen. Guthaben- und Überziehungszinsen sind variabel und können jederzeit vom Kreditinstitut angepasst werden.
Thema | Frage | Erläuterung |
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Mögliche Ziele | Wann benötige ich ein Girokonto? | Sie müssen ein Girokonto haben, um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. |
Risiken | Welche Risiken bestehen? |
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Nutzen | Wie sind Leistung, Gewinn und Nutzen des Girokontos ausgestaltet? | Wenn Sie am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, so können Sie damit verbundene Vorteile wie Überweisung, Dauerauftrag, EC-Karte oder Lastschrift nutzen. Sie können es auch als Referenzkonto einsetzen, zum Beispiel für die Auszahlung von Sparguthaben.
Hinweis: Als Anlage- oder Sparkonto ist das Girokonto weniger geeignet, denn Guthaben werden üblicherweise gar nicht oder nur gering verzinst. Denken Sie daran, dass Guthabenzinsen Kapitalerträge und damit steuerpflichtig sind. |
Eigene Pflichten | Welche Pflichten habe ich gegenüber der Bank? | Sie müssen sich regelmäßig über den aktuellen Kontostand informieren und für ausreichende Deckung des Girokontos sorgen, damit die fälligen Abbuchungen wie Miete oder Strom ausgeführt werden können. Es ist ratsam, die Buchungen auf den Kontoauszügen regelmäßig und in nicht zu großen Abständen zu überprüfen.
Kontrollieren Sie Ihre Quartalsabrechnungen vor Ablauf der Widerspruchsfrist! Danach können Sie diese nicht mehr anfechten. Wenn Sie Ihr Konto überziehen, verlangen die Kreditinstitute so genannte Dispo- bzw. Überziehungszinsen. Diese sind durchaus nicht gering und von Bank zu Bank unterschiedlich. Informieren Sie sich bei Ihrem Institut über die Höhe der Zinsen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Sorgen Sie gegebenenfalls für ausreichend Deckung auf Ihrem Konto, damit Sie es nicht längerfristig überziehen müssen. Guthabenkonten betrifft dies nicht. Hinweis: Das Dispolimit wird eingeräumt, um kurzfristige Zahlungsengpässe überbrücken zu können. Wollen Sie größere Anschaffungen finanzieren, ist ein Kredit die bessere – und kostengünstigere -Lösung (siehe dazu die Informationen zum Ratenkredit und zum Rahmenkredit). |
Verfügbarkeit | Wie kann ich auf mein Girokonto zugreifen? | Sie können je nach der Höhe Ihres persönlichen Verfügungsrahmens Geld von Ihrem Girokonto abheben, überweisen oder per Lastschrift einziehen lassen. |
Hinweis- und Veröffent-lichungspflichten des Anbieters | Welche Informationen muss mir die Bank zur Verfügung stellen? | Das Kreditinstitut ist verpflichtet, Sie auf die Einlagensicherung hinzuweisen. Außerdem muss es die Konditionen für die verschiedenen Bankgeschäfte gemäß der Preisangabenverordnung offenlegen. |
Vertriebswege und Anbieter | Wo kann ich ein Girokonto eröffnen? | Die Filial- oder Direktbanken bieten unterschiedlich gestaltete Modelle von Girokonten mit verschiedenen Zusatzleistungen wie etwa Kreditkarten an. Nehmen Sie sich daher die Zeit, sich vor der Kontoeröffnung gründlich informieren und beraten zu lassen. Informationen und Beratung erhalten Sie in den Filialen (nur Filialbanken), online oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter. |
Wissenswertes für Anleger
Thema | Frage | Erläuterung |
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Rechtliche Hinweise | Welche rechtlichen Entwicklungen gibt es? | Das Recht auf ein Girokonto in Form eines so genannten Basiskontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen soll in der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Dies bedeutet, dass jede Person, die legal in der EU ansässig ist, künftig ein Konto eröffnen darf, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz hat. Dies legt die so genannte Zahlungskontenrichtlinie fest. Sie wird derzeit in den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland soll das neue Zahlungskontengesetz Anfang 2016 in Kraft treten. |
Steuern | Wird das Girokonto besteuert? | Die Zinsen, die ein Kreditinstitut seinen Kunden im Falle einer Guthabenverzinsung zahlt, sind steuerpflichtig. Denken Sie daran, gegebenenfalls Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um steuerliche Freibeträge zu nutzen. |
Aufsicht und Regulierung | Wie werden die Banken beaufsichtigt? | Die BaFin muss Kreditinstituten mit Sitz im Inland eine Erlaubnis erteilen, wenn sie Girokonten anbieten wollen. Die Deutsche Bundesbank und die BaFin, ab einer bestimmten Größenordnung auch die Europäische Zentralbank (EZB), beaufsichtigen in Deutschland die Institute im Rahmen der Solvenzaufsicht. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). |
Nicht regulierte Bereiche | Welche Bereiche der Banken werden nicht von der BaFin beaufsichtigt? | Die BaFin beaufsichtigt die Höhe der Gebühren und die damit verbundenen Leistungen des jeweiligen Girokontos nicht. Für die Überprüfung der vertraglichen Bedingungen ist die BaFin ebenfalls nicht zuständig.
Hinweis: Bei ausländischen Kreditinstituten bzw. nicht deutscher Aufsicht kann es zu Einschränkungen für den Verbraucher kommen (z.B. Beschwerdeabteilung nur in Landessprache, andere gesetzliche Grundlagen und Haftungsgrenzen). |