II. Sachverhaltsdarstellung
1. Die Verdächtigen
Der Erstverdächtige Robert Günter S. war Geschäftsführer der Wealthshare Holding GmbH und Aufsichtsrat der Halebridge Asset Management AG, nunmehr Halebridge Asset Management GmbH (in Folge kurz „Halebridge“). Zudem war der Erstverdächtige Mastermind für die Ausgestaltung und des Vertriebes der Produkte der Wealthshare Holding GmbH, insbesondere des hier gegenständlichen Produktes Halebridge. Über das Vermögen der Halebridge wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Nürnberg vom 10.03.2015, zur GZ 831 IN 1682/14, das Konkursverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian SCHROTT bestellt.
Der Zweitverdächtige René B. war von 04.09.2009 bis 05.03.2010 Vorstand der Halebridge.
Der Drittverdächtige Ludwig M. war von 30.12.2008 bis 24.09.2010 Geschäftsführer der wealthshare Holding GmbH und wird im Folder der Halebridge als deren Vorstand genannt.
Der Viertverdächtige Manfred Z. und der Fünftverdächtige Leopold K. waren Geschäftsführer des Generalvertriebspartners der Halebridge, Ertrag & Sicherheit Vermögensberatung Ges.m.b.H. (in Folge kurz Ertrag & Sicherheit), eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes für ZRS Graz unter der FN 178336i mit Sitz in Graz und der Geschäftsanschrift 8044 Graz, Mariatroster Straße 231.
Über das Vermögen der Ertrag und Sicherheit wurde mit Beschluss des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 31.08.2016, zur GZ 26 S 110/16w, das Insolvenzverfahren eröffnet und wurde Rechtsanwalt Dr. Georg MUHRI zum Insolvenzverwalter bestellt.
Insgesamt wurden im Insolvenzverfahren zum Stichtag 12.12.2016 betreffend des Produktes Halebridge Schadenersatzansprüche in Höhe von rund EUR 2,5 Mio angemeldet.
2. Kurzdarstellung der Vorwürfe
Mit der gegenständlichen Sachverhaltsdarstellung werden Robert Günter S., Ludwig M., René B., Leopold K. und Manfred Z. wegen des Verdachtes des schweren gewerbsmäßigen Betruges gemäß §§ 146, 147 Abs 3, 148 StGB angezeigt.
Es wird ihnen vorgeworfen, den Anzeiger durch die wahrheitswidrige Vorgabe, die bei Halebridge investierten Ersparnisse des Anzeigers wären durch Bankbürgschaften abgesichert, also durch Täuschung über Tatsachen, zum Verkauf seiner Lebensversicherung bei der Wüstenrot Versicherungs AG in Höhe von EUR 59.744,94 an die Halebridge verleitet zu haben, um sich und/oder Halebridge zu bereichern, und den Anzeiger in Höhe von zumindest EUR 59.744,94 geschädigt zu haben.
3. Sachverhalt im Detail
3.1 Zur Wealthshare Gruppe und Ertrag & Sicherheit
Im November 2008 wurde vom Erstverdächtigen Robert Günter S. die SHEDLIN Capital Holding GmbH (seit 01.01.2009 nach Umfirmierung wealthshare Holding GmbH) gegründet.
Im September 2007 wurde vom Erstverdächtigen Robert Günter S. die SHEDLIN Capital AG mit Sitz in Nürnberg, Bundesrepublik Deutschland, und der Geschäftsanschrift 90471 Nürnberg, Breslauer Straße 396, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Nürnberg unter der Handelsregister-Nummer HRB 23832, gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Konzeption und der Vertrieb von geschlossenen Fonds. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Nürnberg vom 01.03.2015 wurde zur Az. 831 IN 1964/14 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHEDLIN Capital AG eröffnet. Vorstand der SHEDLIN Capital AG war zuletzt Rechtsanwalt Ralf LANDWEHR.
Am 27.03.2009 wurde vom Erstverdächtigen Robert Günter S. als 100%ige Tochter der wealthshare Holding GmbH die Halebridge Asset Management AG mit Sitz in Nürnberg und der Geschäftsanschrift 90471 Nürnberg, Breslauer Straße 396 unter der HRB 27860 gegründet. Geschäftsführer der wealthshare Holding GmbH waren der Erstverdächtige Robert Günter S. und der Zweitverdächtige Ludwig M..
Der Vertrieb des Produktes Halebridge erfolgte seit Anfang 2010 in Österreich durch den Generalvertriebspartner Ertrag und Sicherheit, vertreten durch den Viertverdächtigen Manfred Z. und den Fünftverdächtigen Leopold K..
3.2 Zum Produkt Halebridge
Ab Anfang des Jahres 2010 wurde von der wealthshare Holding GmbH durch deren Generalvertriebspartner Ertrag & Sicherheit das Produkt Halebridge in Österreich vertrieben. Dabei wurden durch die Mitarbeiter der Ertrag und Sicherheit Kunden, wie dem Anzeiger, nahegelegt bestehende Lebensversicherungen an die Halebridge zu verkaufen und würden diese dafür einen garantierten Betrag am Ende der Laufzeit der Veranlagung von Halebridge ausbezahlt erhalten. Die Sicherheit der Veranlagung würde insbesondere darin bestehen, dass die Zahlungen von Halebridge durch Bankbürgschaften abgesichert wären und daher eine „maximale“ Sicherheit bestehen würde.
Der Anzeiger verkaufte nach Beratung und über Vermittlung der Ertrag und Sicherheit durch deren Mitarbeiter Ing. Andreas M. am 13.10.2010 seine Lebensversicherung bei der Wüstenrot Versicherung AG mit der Polizzennummer 102/140323-3 an Halebridge und wurde ihm im Zuge der Beratung zugesichert, dass er nach 8 Jahren das 1,75fache des Rückkaufswertes der Lebensversicherung erhalten werde. Wüstenrot zahlte EUR 59.744,94 an Halebridge aus und wurde dem Anzeiger mit Schreiben vom 08.11.2010 mitgeteilt, dass er am 05.11.2018 einen Betrag in Höhe von EUR 104.533,65 erhalten werde.
Im Zuge der Beratung und Präsentation des Produktes durch Ing. Andreas M. wurde dem Anzeiger in Anwesenheit seiner Lebensgefährtin Lara G. zudem mitgeteilt, dass Ertrag & Sicherheit eine Provision von 3 % des investierten Betrages erhalten würde und wurde der Anzeiger auch über die tatsächlich an Ertrag und Sicherheit geflossenen Provisionen getäuscht. Vom Fünftverdächtigen Leopold K. wurde im Verfahren vor dem BG Graz – Ost, zur GZ 208 C 279/15p, eingestanden, dass Ertrag und Sicherheit Provisionen zwischen 6 und 8 % erhielt. Zudem wurde von einem Vertriebspartner der Ertrag und Sicherheit, Herrn David K., behauptet, dass weitere Provisionszahlungen an eine Privatstiftung in Liechtenstein, welche dem Viertverdächtigten Manfred Z. und dem Fünftverdächtigen Leopold K.zuordenbar wären, geflossen sind.
Das Produkt Halebridge wurde im dem von Ertrag und Sicherheit verwendeten Verkaufsfolder wie folgt dargestellt (Vorhebungen durch den Verfasser):
„Halebridge verwaltet eigenes und fremdes Vermögen nach den Anlagegrundsätzen amerikanischer und britischer Eliteuniversitäten. Durch den wissenschaftlichen Ansatz war es dem Management der Halebridge möglich über die letzten 10 Jahre trotz zweier Kapitalmarktkrisen eine nachweisliche Rendite von >13 % zu erwirtschaften (…).
Ihre Vorteile beim Verkauf einer Police
Höhere Auszahlung!
Mit dem Verkauf ihrer Lebensversicherung erhalten Sie von uns deutlich mehr Geld, als Ihnen Ihr Versicherer als Rückkaufswert auszahlen würde.
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Die komplette Abwicklung vom Ankauf Ihrer Police bis zur Auszahlung des Kaufpreises erfolgt über einen Treuhänder. Ihre Kaufpreiszahlung ist durch die Vermögenswerte der Gesellschaft abgesichert. Darüber hinaus werden die Kaufpreiszusagen durch die Wealthshare-Gruppe und Bankbürgschaften abgesichert. Dies wird in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern überprüft und testiert.
Die Policenankauf – Modelle
Modell HARVARD Auszahlung nach 6 Jahren 150 %
Modell YALE Auszahlung nach 8 Jahren 175 %
Modell CAMBRIDGE Auszahlung nach 12 Jahren 225 %
Modell STANFORD Auszahlung nach 16 Jahren 300 %
Modell INCOME Auszahlung als monatliche 135%
Rente.
(…)
Anbieter:
Halebridge Asset Management AG, Breslauer Straße 396, D-90471 Nürnberg
Generalvertrieb:
Ertrag & Sicherheit Vermögensberatung Ges.m.b.H. Mariatrosterstraße 231, A-8044 Graz“
Wie vom Fünftverdächtigen Leopold K. in einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem BG Graz Ost eingestanden wurde, waren jedoch zu keinem Zeitpunkt Bankbürgschaften zur Absicherung des Kapitals der Anleger vorhanden.
Im Verfahren 208 C 279/15p, BG Graz-Ost, wurde vom Fünftverdächtigen Leopold K. am 01.07.2016 wie folgt ausgeführt (Vorhebungen durch den Verfasser):
„Zu Halebridge kamen wir auch über Robert S. Wir vertrieben dieses Produkt ab Anfang 2010. Bei Halebridge handelt es sich tatsächlich um einen Kaufvertrag. Der Kunde verkauft eine Ware, im vorliegenden Fall seine Lebensversicherung an Halebridge und diese verpflichtet sich zu einem verspäteten Zeitpunkt den Kaufpreis zu bezahlen. Nach dem Verkauf der Lebensversicherung kann Halebridge mit dieser machen, was sie will. (…). Was Halebridge mit diesem Geld macht, weiß ich nicht. (…) Shedlin war Teil der Shedlin-Gruppe. Es waren wieder die gleichen Beteiligten wie bei den HC Fonds. Wir haben uns die gesamte Shedlin-Gruppe angeschaut, dabei auch die Wealthshare AG, die Halebridge AG und die Shedlin AG. Halebridge war ein Start-up Unternehmen. Da hat man auch nicht viel gesehen. Die Muttergesellschaft ist die Welf Share Holding GmbH. Die gesamte Shedlin Gruppe war zu diesem Zeitpunkt noch ein sehr junges Unternehmen. Das war uns schon bewusst. (…) Die in diesem Folder erwähnte Bankbürgschaft hat es meines Wissens nach nie gegeben. (…)
Die Provision bei Halebridge hat irgendetwas 6 und 8 % betragen. (…)
Diesen Folder kenne ich. Wir haben diesen in unserem Betrieb verwendet. Ich kenne die Anlagegrundsätze amerikanische und britische Elite-Universität nicht und ich weiß den Unterschied zwischen diesen beiden nicht. Von uns wurde das auch nicht geprüft. Das Management Halebridge war Robert S. und Ludwig M. (…)
Über Vorschrift der Überschrift „maximale Sicherheit für Ihr Geld“ und ich diesbezüglich gefragt werde, wie das unternehmerische Risiko mit dieser maximalen Sicherheit vereinbar ist: Wie diese maximale Sicherheit gemeint ist, weiß ich nicht. (…)
Damals als ich nachgefragt habe, in welche Produkte investiert wird und als mir die Antwort verweigert wurde, habe ich mit Robert Schmidt gesprochen. Rene Blaschke kenne ich, das ist ein langjähriger „Chauffeur“ von Robert S., der in diesem Unternehmen für Werbung, IT, etc. zuständig war. Rene B. kenne ich von Anfang an. (…)
Mit Rene B. habe ich damals nicht über das Halebridge Modell gesprochen. B. ist mir im Zusammenhang mit Halebridge nicht bekannt. Meiner Meinung nach haben wir unsere Vertriebsvereinbarung mit der Halebridge Vertriebs Service GmbH geschlossen und haben wir von dieser auch unsere Provisionen bekommen.“
Der Anzeiger wurde über die behauptete Sicherheit der Veranlagung („Maximale Sicherheit für ihr Geld“) seiner Ersparnisse in Halebridge getäuscht, indem Bankbürgschaften zur Absicherung des investierten Kapitals behauptet wurden, welche in Wahrheit zu keinem Zeitpunkt vorgelegen waren. Dies war den Verdächtigten von Beginn des Vertriebes des Produktes Halebridge an bewusst.
Den objektiven Tatbestand des Betruges gemäß § 146 StGB erfüllt, wer einen anderen durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung verleitet, die diesen am Vermögen schädigt, um sich oder einen anderen dadurch unrechtmäßig zu bereichern. Exakt dies ist Robert Günter S., Ludwig M., René B., Manfred Z. und Leopold K. vorzuwerfen. Es wurde der Anzeiger darüber in die Irre geführt, dass er seine Ersparnisse in ein sicheres Produkt („Maximale Sicherheit für ihr Geld“) veranlagen würde und diese Sicherheit insbesondere darin bestehen würde, dass Bankbürgschaften zur Absicherung des Kapitals vorhanden wären. Dass es sich dabei um eine Täuschung gehandelt hat, ist dadurch bewiesen, dass vom Fünftverdächtigen Leopold K. bereits eingestanden wurde, dass insbesondere die behaupteten Bankbürgschaften zur Absicherung der veranlagten Ersparnisse in Wahrheit nicht vorlagen.
Der Anzeiger ist zumindest in Höhe von EUR 59.744,94 geschädigt, weshalb die Qualifikation des § 147 Abs 3 StGB erfüllt ist. Ebenso ist aufgrund der Höhe der Forderungsanmeldungen hunderter Geschädigter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ertrag und Sicherheit in Höhe von EUR 2,5 Mio davon auszugehen, dass Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 148 StGB vorliegt. Für die subjektive Tatseite ist beim Betrug einfacher Vorsatz sowohl im Bezug auf die Täuschungshandlung, als auch den Schaden sowie die Bereicherung ausreichend. Es ist aufgrund des dargestellten Sachverhaltes wohl davon auszugehen, dass Robert Günter S., Ludwig M, René B., Manfred Z. und Leopold K., Schaden als auch Bereicherung ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden haben.
Beweise: Broschüre Halebridge im Original (Beilage ./1)
Folder Halebridge (Beilage ./2)
KSV Auskünfte wealthshare Holding GmbH, Halebridge Asset Management GmbH (Beilage ./3)
Organigramm (Beilage ./4)
Kauf- und Abtretungsvertrag vom 13.10.2010 (Beilage ./5)
Schreiben der Halebridge vom 08.11.2010 (Beilage ./6)
Protokoll BG Graz-Ost 208 C 279/15p (Beilage ./7)
Rechtsanwalt Florian Schrott, als Insolvenzverwalter der Halebridge As-set Management GmbH, Postgasse 1, 92637 Weiden, als Zeuge; Alexander H., Rosaliagasse,Wien, als Zeuge;
Lara G.i, Rosaliagasse, Wien, als Zeugin
Ing. Andreas M., Güssing, 7542 Gerersdorf-Sulz, als Zeuge;
David K., CZ-0 70020 Ostrava, Krmelinska , als Zeuge;
Rechtsanwalt Ralf Landwehr, Bahnhofstraße 5, 91166 Georgensgmünd.
4. Anregung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und zur Aufnahme von Beweisen
Aus den oben dargelegten Gründen wird angeregt, ein Ermittlungsverfahren gegen Robert Günter S., Ludwig M., René B., Manfred Z. und Leopold K. wegen des Vorwurfs des schweren gewerbsmäßigen Betruges gemäß §§ 146, 147 Abs 3, 148 StGB einzuleiten und diese als Beschuldigte sowie Alexander H., Lara G-, Ing. Andreas M., David K., Rechtsanwalt Florian SCHROTT, Rechtsanwalt Ralf LANDWEHR als Zeugen zum Sachverhalt zu vernehmen.
III. Anschluss als Privatbeteiligter
Der Anzeiger schließt sich dem Ermittlungsverfahren mit einem Betrag in Höhe von EUR 59.744,94 zuzüglich 2 % Zinsen p.a. aus alternativer Veranlagung, sohin per 24.01.2017 EUR 7.513,13, gesamt EUR 67.258,07 zuzüglich 4 % Zinsen p.a. gemäß § 67 Abs 2 StPO als Privatbeteiligter an.
Alexander H.y
BEILAGENVERZEICHNIS
Beilage ./1 Broschüre Halebridge
Beilage ./2 Folder Halebridge
Beilage ./3 KSV Auskünfte wealthshare Holding GmbH, Halebridge Asset Ma-nagement GmbH
Beilage ./4 Organigramm
Beilage ./5 Kauf- und Abtretungsvertrag vom 13.10.2010
Beilage ./6 Schreiben der Halebridge vom 08.11.2010
Beilage ./7 Protokoll BG Graz-Ost 208 C 279/15p