wenn sie nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen. Das muss man leider ganz klar so sagen. Klagen macht natürlich nur dann Sinn, wenn man auch Aussicht auf Erfolg vor Gericht hat, sonst schmeißt gutes Geld schlechtem hinterher. Wer will das schon gerne? Man muss dem Vermittler natürlich nachweisen das er einen Beratungsfehler gemacht hat, erst dann wird dann auch ein Gericht ein Urteil zu Gunsten des Anlegers fällen. Im Fall Lombardium könnte dann auch so manche Klage von Erfolg gekrönt sein, zumindest wenn wir die Unterlagen auswerten und bewerten die uns in der Redaktion vorliegen. Unterlagen die uns in den vergangenen Monaten Anleger zur Verfügung gestellt hatten. Uns sind aber auch viele Vermittler bekannt, die eine solche Klage nicht fürchten müssten, denn nahezu alle Vermittler hatten und haben eine Vermögensschadenshaftpflicht die dann, im Falle eines rechtskräftigen Urteils, auch den Schaden des Anlegers übernehmen würde. Anleger sollten sich auch nicht von Vermittlern „bequatschen“ lassen diese nicht zu verklagen. Es geht um IHR Geld, und da sollten Sie ein großes Interesse dran haben das wiederzubekommen.
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