Die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung, Cannabis für Erwachsene weitestgehend zu legalisieren, wurden im Gesetzentwurf stark eingeschränkt. Der Bundestag steht kurz vor einer Entscheidung, wobei der Entwurf bereits im Gesundheitsausschuss eine Mehrheit gefunden hat. Die Neuregelung könnte, sofern sie verabschiedet wird, bereits am 1. April in Kraft treten und würde es Erwachsenen erlauben, bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich zu führen und zuhause bis zu 50 Gramm zu lagern. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf vorgesehen.
Trotz dieser Lockerungen bleiben viele Fragen offen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Jugendlichen und die Regulierung im Straßenverkehr. Experten wie der Neurobiologe Martin Korte fordern eine Anhebung der Altersgrenze auf 21 Jahre, um die Entwicklung junger Gehirne zu schützen. Im Straßenverkehr bleibt die Definition von „bekifft“ sowie die Festlegung eines THC-Grenzwerts eine Herausforderung.
Der öffentliche Konsum von Cannabis wird in der Nähe von Schulen, Kitas und weiteren kinder- und jugendnahen Einrichtungen verboten sein. Die geplante Einführung von „Cannabis Social Clubs“ für den gemeinschaftlichen Anbau stellt viele vor praktische und rechtliche Herausforderungen, und Kritiker befürchten, dass der Schwarzmarkt dadurch kaum eingedämmt wird.
Die bevorstehende Abstimmung im Bundestag wird zeigen, ob die abgeschwächte Version der Cannabis-Liberalisierung tatsächlich Realität wird. Trotz potenzieller Gegenstimmen aus den Reihen der SPD wird eine Verabschiedung des Gesetzes erwartet. Langfristig plant die Bundesregierung ein Modellprojekt zum staatlich kontrollierten Verkauf von Cannabis, um weitere Erkenntnisse zu sammeln und die EU-Konformität zu gewährleisten. Die Zukunft der Cannabis-Politik in Deutschland bleibt jedoch ungewiss, insbesondere angesichts der Ankündigung der CDU, bei einem Wahlsieg die Liberalisierung rückgängig zu machen.
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