Nach dem mutmaßlichen Goldbetrug durch die SGT AG mit Sitz in der Schweiz stellt sich die Frage, inwieweit Vertriebspartner, Anwälte und Treuhänder für die Verluste der Kunden haftbar gemacht werden können.
Verdacht auf Betrug:
Der mutmaßliche Betrüger Claudio di Giorgi soll Rohgoldbestände gefälscht und unwahre Angaben gegenüber der Gesellschaft gemacht haben.
Die SGT hat Strafanzeige gegen di Giorgi erstattet.
Die Geschäftstätigkeit der SGT wurde eingestellt.
Verantwortung des Vertriebs:
Vertriebspartner haben trotz der bekannten Vorgeschichte des Geschäftsführers mit der SGT zusammengearbeitet.
Es stellt sich die Frage, ob die Vertriebspartner ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben.
Die Höhe der Provisionen für die Vermittlung von Kunden sollte geprüft werden.
Verantwortung der Anwälte:
Rechtsanwälte fungierten als Treuhänder für die Kunden.
Die Verträge sahen die Lagerung des Goldes in Frankreich oder der Schweiz vor.
Es muss geklärt werden, ob die Anwälte ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben, indem sie die Einlagerung des Goldes in Italien nicht kontrolliert haben.
Offene Fragen:
Wie viel Rohgold wurde tatsächlich aus Afrika in die Schweiz transportiert?
Wie viel Gold befindet sich tatsächlich in den Lagern?
Welche Schritte werden unternommen, um die Kunden zu entschädigen?
Die Geschädigten sollten sich anwaltlich beraten lassen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Zusätzliche Informationen:
Artikel der Schweizer Handelszeitung: https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/serienbetruger-grundet-goldhandel-1155846
Hinweis:
Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Situation im Einzelfall kann abweichen.
Der Beitrag Goldbetrug: Vertrieb, Anwälte und Treuhänder in der Verantwortung? erschien zuerst auf Graumarktinfos.de.