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Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zum Insolvenzantrag der SC Finance Four GmbH

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Interviewer: Herr Borowski, die SC Finance Four GmbH hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Was bedeutet das für die Anleger?

Borowski: Die Anleger müssen zunächst mit Verzögerungen bei der Auszahlung ihrer Zinsen und Tilgungsbeträge rechnen. Im schlimmsten Fall droht ihnen sogar ein Totalverlust ihrer Investition.

Interviewer: Wie konnte es dazu kommen?

Borowski: Offenbar sind einige der Bauprojekte, die von der SC Finance Four GmbH finanziert wurden, gescheitert. Dies hat zu erheblichen Verlusten geführt.

Interviewer: Was können die Anleger jetzt tun?

Borowski: Sie sollten sich zunächst einen Überblick über die Situation verschaffen und prüfen, welche Rechte sie haben. Sie können sich dazu von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Interviewer: Welche Möglichkeiten haben die Anleger, ihre Verluste zu minimieren?

Borowski: Sie können versuchen, ihre Ansprüche gegen die SC Finance Four GmbH geltend zu machen. Sie können aber auch prüfen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb oder die Geschäftsführung der Emittentin haben.

Interviewer: Was sind die wichtigsten Tipps für Anleger, die in eine ähnliche Situation geraten sind?

Borowski: Anleger sollten sich vor einer Investition genau über die Risiken informieren. Sie sollten nur Geld investieren, das sie sich leisten können zu verlieren. Und sie sollten sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, wenn sie Fragen oder Zweifel haben.

Zusätzliche Informationen:

Die Insolvenz der SC Finance Four GmbH ist ein komplexer Fall. Es ist daher wichtig, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, der sich mit Insolvenzrecht und Kapitalmarktrecht auskennt.
Die Anleger sollten alle Unterlagen sammeln, die sie im Zusammenhang mit ihrer Investition erhalten haben. Dazu gehören z. B. der Prospekt, die Zeichnungsunterlagen und die Kontoauszüge.
Die Anleger sollten sich an die Insolvenzverwaltung wenden und ihre Forderungen anmelden.
Die Anleger sollten sich auch an den Vertrieb wenden und prüfen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb haben.
Die Anleger sollten sich an die Geschäftsführung der Emittentin wenden und prüfen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführung haben.

Hinweis:

Dieses Interview ist keine Rechtsberatung. Es dient lediglich der allgemeinen Information. Für eine konkrete rechtliche Prüfung sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Der Beitrag Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zum Insolvenzantrag der SC Finance Four GmbH erschien zuerst auf Graumarktinfos.de.


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